Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 14463
Vorher
ESP 840 GmbH
Eingetragen
12.11.2007
Branche
Großhandel mit FlachglasVeredlung und Bearbeitung von FlachglasHerstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus Glas
Gegenstand
Die Herstellung, Veredelung und der Vertrieb von Flachglas aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Morten Hansen
seit 29.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
VETRO GROUP ASNOR
75.00%
IBG Risikokapitalfonds GmbH & Co. KG
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Vetro Solar AS
Norway
25.000 €
75.01%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vetro Solar GmbH

Sandersdorf-Brehna

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz zum 31. Dezember 2012

Aktiva    31.12.2012 31.12.2011
             EUR         TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 66.881,00 75
II. Sachanlagen 21.935.490,45 17.424
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 14.717,53 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.142.766,65 1.569
III. Guthaben bei Kreditinstituten 102.835,92 4.102
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.007,07 1
D.  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.109.749,94 2.556
27.376.448,56 25.727
Passiva    31.12.2012 31.12.2011
              EUR         TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 33.330,00 33
II. Kapitalrücklage 2.416.242,41 2.416
III. Verlustvortrag 5.004.517,58 1.370
IV. Jahresfehlbetrag 1.554.804,77 3.634
V.  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.109.749,94 2.555
B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 5.364.669,21 4.971
C. Rückstellungen 21.449,91 539
D. Verbindlichkeiten 21.990.329,44 20.217,00
27.376.448,56 25.727

Anhang für 2012

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen mit Ausnahme der Bilanzierungsmethode für den Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen den Vorjahresgrundsätzen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Erträge aus Investitionszulagen für 2012 in Höhe von TEUR 1.143 und für 2011 in Höhe von TEUR 1.523 (Vorjahr: TEUR 71) ertragswirksam erfasst und nicht mehr dem Sonderposten zugeführt.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2012 bilanziell überschuldet.  Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter besteht zum Einen durch die Vetro AS mit Datum vom 30. Dezember 2011 ein Rangrücktritt ihrer Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.690 und zum Anderen hat die IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG im Beteiligungsvertrag vom 16. Dezember 2010den Rangrücktritt ihrer Forderungen (Stand zum 31. Dezember 2012 TEUR 2.992) in Höhe einer möglichen buchmäßigen Überschuldung erforderlichen Betrags erklärt. Nach unserer Auffassung liegt eine insolvenzrechtliche Überschul­dung nicht vor, da die Fortführung des Unternehmens nach den Um­ständen überwiegend wahrscheinlich ist (positive Fortbestandsprognose ge­mäß § 19 Abs. 2 InsO). Wir gehen in der mittelfristigen Unternehmensplanung davon aus, dass durch gezielte Wachstumsinitiativen die Umsatzerlöse in 2013 und 2014 ansteigen werden und dass bis zur Erreichung positiver Ergebnisses und positiver operativer Zahlungsflüsse die Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter Vetro Group AS und IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG besteht.

Aufgrund der aufgestellten positiven Fortbestandsprognose wurde bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dementsprechend wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfol­genden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigen Zeitwerten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert­berich­ti­gungen Rechnung getragen.

Der Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen wurde in Höhe der bewilligten Investitionszuschüsse gebildet und über die durchschnittliche Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst. Der im Vorjahr gebildete Sonderposten für gesetzlich zustehende Investitionszulagen in Höhe von TEUR 1.523 wurde in Anlehnung der ertragssteuerfreien Behandlung im Geschäftsjahr 2012 vollumfänglich ertragswirksam erfasst. Die für die Investitionen des laufenden Geschäftsjahres gesetzlich zustehenden Investitionszulagen in Höhe von TEUR 1.143 wurden im Geschäftsjahr 2012 ebenfalls in Anlehnung der ertragssteuerfreien Behandlung sofort ertragswirksam erfasst. Damit wurde zum Bilanzstichtag abweichend zum Vorjahr der Sonderposten zum Anlagevermögen ausschließlich für Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Ost gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Abzinsungen für langfristige Rückstellungen waren nicht vorzunehmen. 

Die Verbindlichkeiten werden zum   Erfüllungsbetrag bilanziert.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-per­ma­nen­ten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögens­gegen­ständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertan­sätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Bei den unter den Sachanlagen ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich in Höhe von TEUR 2.096 um Planungsleistungen im Rahmen des BImsch-Antragsverfahrens zur Errichtung der vollständigen Produktionsanlage im ursprünglichen Planungsstand. Im Rahmen der phasenweisen Umsetzung des Unternehmenskonzeptes werden diese Planungsleistungen entsprechend in die Herstellungskosten der zu aktivierenden anderen Sachanlagen einbezogen. Die Geschäftsführung geht aufgrund der geplanten weiteren Umsetzung des Unternehmenskonzeptes von einer vollumfänglichen Nutzungsmöglichkeit der ausgewiesenen Planungsleistungen aus.

Zwischen der Gesellschaft und der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde am 18. Februar 2010, mit letztem Nachtrag vom 10. November 2011, ein Mietkaufvertrag über wesentliche Bestandteile des Sachanlagevermögens in einem Gesamtvolumen von EUR 12,4 Mio. geschlossen. Die Stadt Sandersdorf-Brehna hat sich demnach als Verkäufer verpflichtet, auf Grundstücken in Sandersdorf-Brehna eine Halle zu errichten und diese Halle nebst Grundstück und die dazugehörigen Außenanlagen an die Gesellschaft für fünf Jahre und einen Monat zu vermieten. Nach Ablauf der Mietzeit wird die Gesellschaft diese erwerben. Die Gesellschaft errichtet und betreibt in dieser Halle eine Floatglasveredelungs­anlage. Für den vorgenannten Mietzeitraum ausgenommen  sind die Dachflächen der Halle nebst der hierin integrierten Phot­voltaik­anlage, die  während dieser Zeit im Besitz der Stadt Sandersdorf-Brehna verbleiben. Nach Ablauf des vorgenannten Mietzeitraums geht die Photovoltaikanlage in den Besitz von Vetro Solar GmbH über. Aufgrund der Gesamtvertragskonstruktion sowie den zugrundeliegenden Nutzungsdauern der betreffenden Vermögensgegenstände wurde vom wirtschaftlichen Eigentum an der gesamten Halle, einschließlich Dachflächen und Photovoltaikanlage, bereits im Zeitpunkt der Erstaktivierung ausgegangen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind analog zum Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:  

Vorjahr

<1 Jahr

1-5 Jahre

>5 Jahre

Gesamt

<1 Jahr

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten gegen­über Kreditinstituten

0

0

2.991

2.991

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

992

0

0

992

37

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

707

6.677

921

8.305

619

Sonstige Verbindlichkeiten

1.323

8.379

0

9.702

2.796

Gesamt

3.022

15.056

3.912

21.990

3.452

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Bürgschaft über TEUR 3.000 der Vetro Solar AS sowie mit selbstschuldnerischen Bürgschaften von Björn Glenn Hansen und Morten Hansen über jeweils TEUR 250 besichert.

Das in den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesene Darlehen der IBG ist mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Vetro Group AS (vormals: Vetro Solar AS) sowie von Morten Hansen und Björn Glenn Hansen über insgesamt TEUR 300 besichert.

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter besteht zum Einen durch die Vetro AS mit Datum vom 30. Dezember 2011 ein Rangrücktritt ihrer Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.690 und zum Anderen hat die IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG im Beteiligungsvertrag vom 16. Dezember 2010den Rangrücktritt ihrer Forderungen (Stand zum 31. Dezember 2012 TEUR 2.992) in Höhe einer möglichen buchmäßigen Überschuldung erforderlichen Betrags erklärt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für die in Vorjahren erhaltenen Fördermittel (Investitionszuschüsse und -zulagen) bestehen bedingte Rückzahlungsverpflichtungen. Diese Mittel sind zurückzuzahlen sofern innerhalb des zukünftigen Zweckbindungszeitraums die Annahme, die zur Gewährung dieser Mittel geführt haben, unzutreffend waren, die Mittel zweckwidrig verwendet oder sonstige Förderbedingungen nicht eingehalten werden. Demzufolge besteht für die bis zum Bilanzstichtag, in Anlehnung der ertragssteuerfreien Behandlung, sofort ertragswirksam erfasster Investitionszulage für die Kalenderjahre 2010 bis 2012 in Höhe von insgesamt TEUR 2.676 eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung aufgrund zukünftig eintretender Bedingungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zum jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer waren/sind bestellt:

            Morten Hansen, MBA, Kristiansand, Norwegen (bis 23. September 2012)         

            Dr. Christian Püttmann, Dipl.-Chemiker, Dülmen

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Vetro Group AS (vormals: Vetro Solar AS), Kristiansand, Norwegen, einbezogen.

Sandersdorf/Brehna, 20. April 2013

Dr. Christian PüttmannGeschäftsführer                                

Angabe gemäß § 328 HGB

Der Jahresabschluss der Vetro Solar GmbH, Sandersdorf-Brehna, für das Geschäftsjahr 2012 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10. Juni 2013 festgestellt worden.

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