FEV eDLP GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Morten Hansen seit 29.4.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VETRO GROUP AS | 75.00% |
IBG Risikokapitalfonds GmbH & Co. KG | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vetro Solar GmbHSandersdorf-BrehnaJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Bilanz zum 31. Dezember 2012
Anhang für 2012Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen mit Ausnahme der Bilanzierungsmethode für den Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen den Vorjahresgrundsätzen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Erträge aus Investitionszulagen für 2012 in Höhe von TEUR 1.143 und für 2011 in Höhe von TEUR 1.523 (Vorjahr: TEUR 71) ertragswirksam erfasst und nicht mehr dem Sonderposten zugeführt. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2012 bilanziell überschuldet. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter besteht zum Einen durch die Vetro AS mit Datum vom 30. Dezember 2011 ein Rangrücktritt ihrer Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.690 und zum Anderen hat die IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG im Beteiligungsvertrag vom 16. Dezember 2010den Rangrücktritt ihrer Forderungen (Stand zum 31. Dezember 2012 TEUR 2.992) in Höhe einer möglichen buchmäßigen Überschuldung erforderlichen Betrags erklärt. Nach unserer Auffassung liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vor, da die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist (positive Fortbestandsprognose gemäß § 19 Abs. 2 InsO). Wir gehen in der mittelfristigen Unternehmensplanung davon aus, dass durch gezielte Wachstumsinitiativen die Umsatzerlöse in 2013 und 2014 ansteigen werden und dass bis zur Erreichung positiver Ergebnisses und positiver operativer Zahlungsflüsse die Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter Vetro Group AS und IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG besteht. Aufgrund der aufgestellten positiven Fortbestandsprognose wurde bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dementsprechend wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigen Zeitwerten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen wurde in Höhe der bewilligten Investitionszuschüsse gebildet und über die durchschnittliche Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst. Der im Vorjahr gebildete Sonderposten für gesetzlich zustehende Investitionszulagen in Höhe von TEUR 1.523 wurde in Anlehnung der ertragssteuerfreien Behandlung im Geschäftsjahr 2012 vollumfänglich ertragswirksam erfasst. Die für die Investitionen des laufenden Geschäftsjahres gesetzlich zustehenden Investitionszulagen in Höhe von TEUR 1.143 wurden im Geschäftsjahr 2012 ebenfalls in Anlehnung der ertragssteuerfreien Behandlung sofort ertragswirksam erfasst. Damit wurde zum Bilanzstichtag abweichend zum Vorjahr der Sonderposten zum Anlagevermögen ausschließlich für Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Ost gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Abzinsungen für langfristige Rückstellungen waren nicht vorzunehmen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Bei den unter den Sachanlagen ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich in Höhe von TEUR 2.096 um Planungsleistungen im Rahmen des BImsch-Antragsverfahrens zur Errichtung der vollständigen Produktionsanlage im ursprünglichen Planungsstand. Im Rahmen der phasenweisen Umsetzung des Unternehmenskonzeptes werden diese Planungsleistungen entsprechend in die Herstellungskosten der zu aktivierenden anderen Sachanlagen einbezogen. Die Geschäftsführung geht aufgrund der geplanten weiteren Umsetzung des Unternehmenskonzeptes von einer vollumfänglichen Nutzungsmöglichkeit der ausgewiesenen Planungsleistungen aus. Zwischen der Gesellschaft und der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde am 18. Februar 2010, mit letztem Nachtrag vom 10. November 2011, ein Mietkaufvertrag über wesentliche Bestandteile des Sachanlagevermögens in einem Gesamtvolumen von EUR 12,4 Mio. geschlossen. Die Stadt Sandersdorf-Brehna hat sich demnach als Verkäufer verpflichtet, auf Grundstücken in Sandersdorf-Brehna eine Halle zu errichten und diese Halle nebst Grundstück und die dazugehörigen Außenanlagen an die Gesellschaft für fünf Jahre und einen Monat zu vermieten. Nach Ablauf der Mietzeit wird die Gesellschaft diese erwerben. Die Gesellschaft errichtet und betreibt in dieser Halle eine Floatglasveredelungsanlage. Für den vorgenannten Mietzeitraum ausgenommen sind die Dachflächen der Halle nebst der hierin integrierten Photvoltaikanlage, die während dieser Zeit im Besitz der Stadt Sandersdorf-Brehna verbleiben. Nach Ablauf des vorgenannten Mietzeitraums geht die Photovoltaikanlage in den Besitz von Vetro Solar GmbH über. Aufgrund der Gesamtvertragskonstruktion sowie den zugrundeliegenden Nutzungsdauern der betreffenden Vermögensgegenstände wurde vom wirtschaftlichen Eigentum an der gesamten Halle, einschließlich Dachflächen und Photovoltaikanlage, bereits im Zeitpunkt der Erstaktivierung ausgegangen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind analog zum Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Bürgschaft über TEUR 3.000 der Vetro Solar AS sowie mit selbstschuldnerischen Bürgschaften von Björn Glenn Hansen und Morten Hansen über jeweils TEUR 250 besichert. Das in den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesene Darlehen der IBG ist mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Vetro Group AS (vormals: Vetro Solar AS) sowie von Morten Hansen und Björn Glenn Hansen über insgesamt TEUR 300 besichert. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter besteht zum Einen durch die Vetro AS mit Datum vom 30. Dezember 2011 ein Rangrücktritt ihrer Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.690 und zum Anderen hat die IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG im Beteiligungsvertrag vom 16. Dezember 2010den Rangrücktritt ihrer Forderungen (Stand zum 31. Dezember 2012 TEUR 2.992) in Höhe einer möglichen buchmäßigen Überschuldung erforderlichen Betrags erklärt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die in Vorjahren erhaltenen Fördermittel (Investitionszuschüsse und -zulagen) bestehen bedingte Rückzahlungsverpflichtungen. Diese Mittel sind zurückzuzahlen sofern innerhalb des zukünftigen Zweckbindungszeitraums die Annahme, die zur Gewährung dieser Mittel geführt haben, unzutreffend waren, die Mittel zweckwidrig verwendet oder sonstige Förderbedingungen nicht eingehalten werden. Demzufolge besteht für die bis zum Bilanzstichtag, in Anlehnung der ertragssteuerfreien Behandlung, sofort ertragswirksam erfasster Investitionszulage für die Kalenderjahre 2010 bis 2012 in Höhe von insgesamt TEUR 2.676 eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung aufgrund zukünftig eintretender Bedingungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Zum jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer waren/sind bestellt: Morten Hansen, MBA, Kristiansand, Norwegen (bis 23. September 2012) Dr. Christian Püttmann, Dipl.-Chemiker, Dülmen Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Vetro Group AS (vormals: Vetro Solar AS), Kristiansand, Norwegen, einbezogen. Sandersdorf/Brehna, 20. April 2013 Dr. Christian PüttmannGeschäftsführer Angabe gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss der Vetro Solar GmbH, Sandersdorf-Brehna, für das Geschäftsjahr 2012 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10. Juni 2013 festgestellt worden. |
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