Stadtwerke Alsdorf GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Steffen seit 21.9.2023 | Geschäftsführer |
Bernd Lohmann seit 23.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Alsdorf | 49.90% |
| 25.45% | |
| 13.24% | |
Stadt Stolberg | 3.52% |
Stadt Eschweiler | 3.25% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alsdorf Netz GmbHAlsdorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Alsdorf Netz GmbH, Alsdorf, (ANG)1. Geschäft und Rahmenbedingungen Geschäftsmodell und Unternehmensgegenstand Die Alsdorf Netz GmbH (ANG) wurde im Dezember 2019 gegründet und wird seit 2021 als Partnergesellschaft der Regionetz GmbH (50,1 % der Anteile) und der Stadtwerke Alsdorf GmbH (SWA) (49,9 % der Anteile) geführt. Gegenstand des Unternehmens ist das Halten des Eigentums, die Instandhaltung / Erhaltung und der Ausbau von Versorgungsnetzen für Elektrizität und Gas auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf für den/die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich des Verpachtens unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), dort vor allem §§ 1, 2 in Verbindung mit §§ 49 ff. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die für sie geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung (GO NRW), insbesondere die §§ 107 ff., 113 GO NRW, zu beachten. Sie hat im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck erreicht wird. Im Jahr 2021 wurde ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) mit der Regionetz geschlossen und ins Handelsregister eingetragen. Der Gesellschafter Regionetz hat einen kfm. Dienstleistungsvertrag und die Gesellschafterin SWA einen weiteren Dienstleistungsvertrag mit der ANG geschlossen. Strategische Zielrichtungen und technische Innovationen Strategie der ANG ist es durch die eingegangene Kooperation zwischen Regionetz und SWA das gemeinsame Geschäft und damit die Strom- und Gasnetze auf dem Stadtgebiet Alsdorf zu stärken und sukzessive weiter auszubauen. Hierbei sind als weitere wesentliche Unternehmensziele die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie die Erhaltung der Netzsubstanz und damit auch Sicherung einer im Rahmen der Anreizregulierung zugestandenen Kapitalverzinsung für die Gesellschafter der ANG zu beachten. Die Strom- und Gasnetze im Stadtgebiet sollen in den nächsten Jahren zunehmend mit steuerbaren und fernwirktechnisch an die Leitwarte der Regionetz angebundenen Betriebsmitteln ausgestattet werden, um hierdurch auf die zunehmend dezentrale und regenerative Energieerzeugung und -einspeisung reagieren zu können und damit auch einen Beitrag der Versorgungsnetze im Stadtgebiet Alsdorf zur Energiewende in Deutschland zu leisten. Insgesamt hat sich die Lage im Energiemarkt 2023 im Vergleich zu den Turbulenzen des Jahres 2022, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, und die hieraus resultierenden Verwerfungen auf den nationalen und internationalen Märkten wieder beruhigt. Die Anspannungen sind aber weiterhin zu spüren und führen weiterhin auch zu größeren Unsicherheiten für das Geschäftsmodell der ANG. Die - nicht nur politisch - gewollte Energiesicherheit und künftige Energieunabhängigkeit von einzelnen Staaten, charakterisiert durch nachhaltige, dezentrale und erneuerbare Stromerzeugung und robuste Netze, erfordert eine starke und zunehmend digitalere Energieinfrastruktur. Insgesamt dürfte durch die Entwicklungen im Jahr 2022 zumindest die erdgasbetriebene Gasversorgung in Deutschland in den nächsten Jahren deutlich an Relevanz verlieren. Hieraus resultierend sind auch für die ANG zunehmend die Entwicklungen im Bereich des Wasserstoffs oder anderer (grüner) Gase und deren Integration in die bestehenden Gasnetze zu berücksichtigen. Die Beschlusskammer 9 (BK9) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte bereits am 08.11.2022 den endgültigen Beschluss hinsichtlich der "Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU")" bekannt gegeben. Der Festlegung war wie üblich ein Konsultationsverfahren und damit eine Diskussion des Festlegungsentwurfs in der Branche vorausgegangen. An der Konsultation hatte sich neben den Branchenverbänden und zahlreichen Unternehmen u.a. auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit Stellungnahmen beteiligt. Leider wurden die Kritikpunkte aus den Stellungnahmen damals zunächst nicht aufgenommen und die endgültige Festlegung entsprach sehr weitgehend dem ursprünglichen Festlegungsentwurf aus dem Juli 2022. Inhaltlich eröffnet die Festlegung den Netzbetreibern und weiteren Eigentümern von Erdgasnetzen wie der ANG für Investitionen ab dem Jahr 2023 die Verwendung von deutlich verkürzten kalkulatorischen Nutzungsdauern. Hierbei orientiert sich für diese Neuanlagen die kürzestmögliche Nutzungsdauer jeweils an einem unterstellten Ende der erdgasbetriebenen Gasversorgung im Jahr 2045. Für Bestandsinvestitionen mit einer Aktivierung bis zum 31.12.2022 bleibt es nach der aktuellen Festlegung der BNetzA bei den bisherigen langen Nutzungsdauern. Die Pächtergesellschaft Regionetz hat daher - wie viele andere Netzbetreiber auch - Rechtsbeschwerde gegen die Festlegung beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingereicht. Hauptkritikpunkt der Beschwerdeverfahren ist die Beschränkung der Festlegung auf Investitionen ab dem Jahr 2023. Vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten wurde für die aktuelle Wirtschaftsplanung 2024 bis 2028 der ANG mit Wirkungsbeginn ab dem Jahr 2024 eine Umstellung der handelsrechtlichen Restnutzungsdauern mit einem unterstellten Abschreibungsende bis zum Jahr 2045 für Bestands- und Neuinvestitionen verarbeitet, was zu einer deutlichen Reduktion der Restnutzungsdauer und zunächst auch einer Ergebnisbelastung bei der ANG führt. Anfang des Jahres 2025 hat die Bundesnetzagentur nunmehr angekündigt die bisherige KANU-Festlegung noch im Laufe des Jahres auch auf Bestandsanlagen zu erweitern. Nähere Details zu dieser geplanten Festlegung werden in den nächsten Wochen erwartet. Eine solche Festlegung würde eine entsprechende Nutzungsdauerverkürzung dann über die Pachtentgeltregelungen auch für die ANG erlösrelevant werden lassen und hierdurch die beschriebene Ergebnisbelastung durch die höheren Abschreibungen in Folge der geringeren Nutzungsdauern wieder kompensieren. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Zinserhöhungen der Notenbanken belasteten die Weltwirtschaft im Berichtsjahr 2023 deutlich, was sich auch in den Prognosen für das globale Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein weltweites Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit nur leicht hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum kann sich dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der Inflation ebenfalls nicht entziehen. Gemäß OECD soll das BIP des Euroraums im Jahr 2023 nur um 0,6 Prozent gewachsen sein. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende Dezember 2022 bei 2,5 Prozent lag. Die EZB hat diese Zinspolitik im Jahr 2023 weiter fortgesetzt und den Leitzins in mehreren weiteren Schritten (bis September 2023) auf 4,5 Prozent erhöht. Damit will die EZB Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf einen Zielwert von 2 Prozent zu senken. Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflation den gewünschten Effekt. Während die Teuerungsrate in der Eurozone im Juli 2023 noch bei 5,3 Prozent lag, ging sie im November auf 2,4 Prozent zurück. Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem leichten Wachstum des BIP der deutschen Wirtschaft um 0,3 Prozent gerechnet. In Deutschland zeigte sich ein ähnlicher Effekt der Zinserhöhungen auch auf die Inflationsrate. Während der Verbraucherpreisindex im Juni 2023 ggü. dem Vorjahresmonat noch bei 6,4 Prozent lag, ging er im Dezember auf 3,7 Prozent zurück. Energiepolitisches Umfeld Die Fragen, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz (COP28) im Dezember 2023 in Dubai haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt, welches eine Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 aber auch die Nutzung von Technologien wie der CO 2 -Abscheidung und -Speicherung sowie die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen enthält. Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise diese noch verstärkt. Mit Blick auf das Aufflammen des Nahost-Konflikts bleibt aber abzuwarten, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der energiewirtschaftlichen Situation ergriffen werden (müssen). Zu nennen ist hier mit Blick auf das heutige und künftige Geschäftsmodell der ANG v.a. die am 20. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Rechtsakte zu grünem Wasserstoff (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 sowie die Einigung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments auf das sogenannte "Gaspaket" zu nennen. Die neue EU-Gasrichtlinie aktualisiert insbesondere den Verbraucherschutzrahmen für Gaskunden und passt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Netzplanung an den aktuellen Kontext an, der durch den verstärkten Einsatz von kohlenstoffarmen Gasen gekennzeichnet ist. Insbesondere für Wasserstoff erfordern die Entflechtungsbestimmungen eine Trennung der Infrastruktur von den wettbewerblichen Aktivitäten in ähnlicher Weise, wie dies bereits im bestehenden Entflechtungsrahmen auch für Gas festgelegt ist. Zusätzlich wurde am 29. November 2023 der sogenannte EU Grid Action Plan von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine nicht-legislative Ankündigung, die weitere strategische Initiativen zur Förderung der Modernisierung der Stromnetze und damit zur Unterstützung der europäischen Klimaschutz- und Erneuerbare-Energien-Ziele skizziert. Die Initiative zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung und Genehmigung der Netzmodernisierung künftig zu erleichtern. Bezogen auf das energiepolitische Umfeld in Deutschland sind in Fortführung der Umsetzung des sogenannten Osterpaketes aus dem Jahr 2022 zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verschiedene Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu nennen, dass bis zum Jahr 2030 nunmehr mehr als eine Verdopplung der installierten Photovoltaik-Leistung und auch eine etwa 50%-Steigerung bei der Onshore Wind-Leistung als Zielsetzung vorsieht Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun u.a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sieht zunächst einen Anteil von 30 Prozent erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens zum 30.06.2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Schließlich wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zusätzlich Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Netzregulierung Gemeinsam mit den Verordnungen über den Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (StromNZV und GasNZV) sowie den Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (StromNEV und GasNEV) bilden die Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den maßgeblichen energierechtlichen Rahmen, in dem sich die Netzbetreiber und mittelbar auch Eigentumsgesellschaften wie die ANG in Deutschland bewegen. Im Konzept der Anreizregulierung ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber von den Regulierungsbehörden für die Dauer einer Regulierungsperiode von fünf Jahren weitgehend unabhängig von der tatsächlichen eigenen Kostenentwicklung einen festen Erlöspfad als Obergrenze vorgegeben bekommen. Grundlage der Festlegung des Erlöspfades sind die Ergebnisse einer von den Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Daten sogenannter Basisjahre durchgeführten Kostenprüfung. Die Entwicklung der Erlösobergrenze in den einzelnen Jahren einer Regulierungsperiode wird darüber hinaus maßgeblich von der unternehmensindividuellen Effizienz bestimmt, die mithilfe eines zentralen deutschlandweiten Unternehmensvergleichs (Benchmarking) für jeden Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde ermittelt wird. Im Gasnetz bildete das Jahr 2023 somit das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode und im Stromnetz das fünfte Jahr der dritten Regulierungsperiode. Die von der Regionetz an die ANG zu zahlenden Pachtentgelte orientieren sich ebenfalls sehr stark an den genannten energierechtlichen Vorgaben der Anreizregulierung. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Kostenprüfung für die vierte Regulierungsperiode der Anreizregulierung im Strombereich für die Regionetz und damit auch für die ANG ohne größere Kürzungen von der Bundesnetzagentur abgeschlossen. Für den Gasnetzbereich wurde die entsprechende Kostenprüfung bereits im Jahr 2022 abgeschlossen. Die endgültigen Erlösobergrenzenfestlegungen der Bundesnetzagentur für die vierte Regulierungsperiode gegenüber der Regionetz stehen bis zum heutigen Tage jedoch noch aus. Für Netzbetreiber in Deutschland und auch für die ANG sind die finanziellen Bedingungen der jeweiligen Regulierungsperiode bedeutend, da diese sich auf die Investitionen der nächsten Jahre auswirken, die in die Netze fließen. Im Rahmen der Festlegung des so genannten Eigenkapitalzinssatzes I (EK I) für die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 für Gas und 2024 bis 2028 für Strom) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen (ab 2006 aktivierte Anlagegüter) bereits im Jahr 2022 auf 5,07 % und für Altanlagen (vor 2006 aktivierte Anlagegüter) auf 3,51 % - jeweils vor Körperschaftsteuer - festgelegt. Aufgrund des allgemein im Vorfeld der Festlegung gesunkenen Zinsniveaus sind diese Werte niedriger als die in der aktuellen Regulierungsperiode festgelegte Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,91 % (für Neuanlagen) bzw. 5,12 % (für Altanlagen). Zahlreiche Netzbetreiber, darunter auch die Pächterin der Strom- und Gasnetze der Gesellschaft haben Rechtsbeschwerde gegen die Festlegung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung eingelegt, da aus Sicht der Branche unter anderem die Berechnung der Marktrisikoprämie durch die BNetzA fehlerhaft erfolgt ist. Im August hat das OLG Düsseldorf in einem Musterverfahren die Festlegung der Bundesnetzagentur als rechtswidrig eingestuft. Mit einer Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Grundsätzlich positiv zu beurteilen ist jedoch, dass die Behörde im Laufe des Jahres u.a. eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab dem Jahr 2024 angekündigt und mittlerweile auch teilweise bereits umgesetzt hat. Hierdurch soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist und gelten ausschließlich für Investitionen ab dem Jahr 2024, sodass auch gegen diese Festlegungen zahlreiche Beschwerdeverfahren anhängig sind. Im Bereich Wasserstoff wurden weiterhin Regelungen für ein sogenanntes Kernnetz getroffen. Dieses soll eine Länge von zirka 10.000 km haben und zunächst dem Transport und der Versorgung von Großkunden dienen. Das Kernnetz wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren geplant und soll im ersten Quartal 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, so dass der Bau der Leitungen zeitnah erfolgen kann. Schließlich hat die Bundesnetzagentur am 18.01.2024 im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Pläne für eine Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens der Strom- und Gasverteilnetze in Form eines Eckpunktepapiers mit insgesamt 15 Thesen vorgestellt. Der hierdurch gestartete Prozess soll im nächsten Jahr zum Abschluss kommen und mit Beginn der fünften Regulierungsperioden wirksam werden soll. Geschäftsverlauf und finanzielle sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
Die Investitionen lagen im Geschäftsjahr mit 4.061 T€ ca. 2.123 T€ oberhalb des ursprünglichen Planwertes. Ursächlich für diesen Anstieg der Investitionen sind die verzögerten Fertigstellungen einiger größerer Baumaßnahmen (insbesondere in der Annastraße, der Broicher Siedlung und in Bettendorf; insgesamt ca. 2,5 Mio. €). Infolgedessen wurden im Jahr 2022 von den genehmigten Investitionen in Höhe von 5,3 Mio. € nur 3,3 Mio. € von der Regionetz an die ANG abgerechnet. Im Juni 2023 wurde daher das ursprünglich geplante Investitionsvolumen durch die Gremien der ANG für das Jahr 2023 auf 4,6 Mio. € erhöht. Gegenüber dem erhöhten Planwert und im Abgleich mit den tatsächlich durchgeführten Investitionen ergibt sich nunmehr eine Planunterschreitung in Höhe von etwa 0,5 Mio. € bzw. ca. 11 %. Die Abweichungen beim Jahresergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von -172 T€ resultieren im Wesentlichen aus geringeren Pachterlösen und Auflösungsbeträgen aus den vereinnahmten Anschlusskostenbeiträgen und Baukostenzuschüssen bei gleichzeitig gesunkenen Abschreibungen und gestiegenen Zinsaufwendungen. Die in Summe etwas höheren Investitionen der Jahre 2022 und 2023 sowie die gestiegenen Forderungen führen zu einer Bilanzverlängerung und ggü. der Planung zu einer etwas geringeren Eigenkapitalquote. Das gesunkene Ergebnis lässt die Eigenkapitalrendite gegenüber der Planung wiederum um etwa 0,9 %-Punkte auf 15,9 % absinken. Die im Jahr 2022 erstmals neu aufgenommene Kennzahl des kalkulatorischen Restwertes gemäß § 7 Abs. 1 Strom/GasNEV liegt aufgrund der etwas höheren Investitionen 2022/2023 ebenfalls leicht oberhalb des Planwertes. Die Geschäftsführung der ANG bewertet die Entwicklung der o.g. Kennzahlen der Gesellschaft insgesamt als sehr zufriedenstellend. Ertragslage Die Umsatzerlöse der ANG betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ca. 4.994 T€ (Vorjahr: 5.006 T€). Gemeinsam mit den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 2 € (Vorjahr: 20 T€) ergibt sich für die ANG eine Gesamtleistung des Jahres 2023 in Höhe von insgesamt 4.994 T€ (Vorjahr: 5.026 T€). Dieser Gesamtleistung standen im Geschäftsjahr 2023 Betriebsaufwendungen in Höhe von 1.689 T€ gegenüber, so dass die ANG insgesamt ein Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 3.305 T€ erwirtschaftet hat (Vorjahr: 3.429 T€). Die Materialaufwendungen für Fremdlieferungen und Fremdleistungen belaufen sich hierbei auf 268 T€ (Vorjahr: 276 T€) und bestehen ausschließlich aus der pachtmindernden Weiterleitung der kalkulatorischen Auflösungsbeträge aus den vereinnahmten Anschlusskostenbeiträgen und Baukostenzuschüssen. Personalaufwand fällt aufgrund der Ausgestaltung der ANG als reine Eigentumsgesellschaft nicht an. Die Abschreibungen aus den zur Gesellschaftsgründung von der Regionetz eingebrachten Assets sowie den in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgten Investitionen liegen im Jahr 2023 bei 1.058 T€ (Vorjahr: 953 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich zum Jahresende auf insgesamt 363 T€ (Vorjahr: 368 T€) und beinhalten vornehmlich die Dienstleistungen, die von der Regionetz und den SWA für die Gesellschaft erbracht werden. Zusätzlich sind hierin auch die Aufwendungen für den Mietvertrag, der mit den SWA geschlossen wurde, und die Vereinbarung zur Geschäftsführergestellung mit der Regionetz und den SWA enthalten. Das Finanzergebnis der ANG beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr etwa -179,0 T€ (Vorjahr: -41,0 T€) und enthält die Zinsaufwendungen aus dem Cash-Pooling, das im Jahr 2023 zeitweise in Anspruch genommene Gesellschafterdarlehen mit der Regionetz sowie die Darlehensverträge mit der DKB (2021) und der Sparkasse Aachen (2022). Das Ergebnis der ANG vor Steuern (EBT) und nach sonstigen Steuern in Höhe von 1,8 T€ (Vorjahr: 1,8 T€) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.125 T€ (Vorjahr: 3.386 T€). Ertragsteuern ergeben sich im Jahr 2023 in Höhe von 206 T€ (Vorjahr: 230 T€). Gemäß den Regelungen des geschlossenen Gewinnabführungsvertrags (GAV II) ergibt sich hieraus für die SWA eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.108 T€ (Vorjahr: 1.183 T€) und für die Regionetz ein zu übernehmendes Ergebnis in Höhe von 1.811 T€ (Vorjahr: 1.973 T€). Finanzlage Um den erforderlichen kurzfristigen Liquiditätsbedarf der Gesellschaft bereitzustellen, wird der Gesellschaft im Rahmen eines Cash-Pooling-Vertrags mit der Energie- und Wasserversorgung GmbH, Stolberg (EWV) ein Betrag in Höhe von 1 Mio. € bereitgestellt. Hierzu wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 eine Cash - Pooling Vereinbarung geschlossen, welche besagt, dass die Kontokorrentkonten der ANG täglich auf null gestellt werden (sogenanntes Zero Balancing) und der entsprechende Saldo - sei dieser positiv oder negativ - automatisch auf einem Kontokorrentkonto der EWV gepoolt wird. Demnach besitzt die Gesellschaft aus diesen Geschäftsvorfällen entweder eine Forderung oder eine Verbindlichkeit in laufender Rechnung gegenüber der EWV. Darüber hinaus existiert zwischen der ANG und der Regionetz ein Gesellschafterdarlehensvertrag mit einem Gesamtvolumen von 2 Mio. €. Im Jahr 2021 wurde zusätzlich ein erster Bank-Darlehensvertrag mit der DKB mit einem Gesamtvolumen von 6 Mio. € geschlossen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde mit der Sparkasse Aachen ein weiterer Darlehensvertrag ebenfalls mit einem Gesamtvolumen von 6 Mio. € geschlossen. Hiervon wurden im Jahr 2022 in einer ersten Tranche 2,5 Mio. € abgerufen. Im Berichtsjahr wurden in insgesamt zwei weiteren Tranchen auch die restlichen 3,5 Mio. € aus diesem Darlehen abgerufen. Im Geschäftsjahr 2023 war die Liquidität der ANG und damit die Wahrung des finanziellen Gleichgewichts jederzeit durch die Cash - Pooling Vereinbarung mit der EWV, das Gesellschafterdarlehen mit der Regionetz und die in Anspruch genommenen Bankdarlehen gewährleistet. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres beträgt -11.111 T€ und besteht aus dem positiven Cash Pool Bestand mit der EWV sowie Steuererstattungsansprüchen (439 T€) und der Inanspruchnahme der Bankdarlehen (-11.550 T€). Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisabführung für das Geschäftsjahr 2023 gegenüber den SWA und der Regionetz im Rahmen von Vorabgewinnausschüttungen bereits zu 80 % erfolgt ist. Vermögenslage Die Bilanzsumme nahm gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der durchgeführten Investitionen um 2,9 Mio. € auf 34,4 Mio. € zu. Die Anlagenintensität liegt zum 31.12.2023 bei 98,7 % (31.12.2022: 98,4 %). Das Umlaufvermögen blieb mit 0,4 Mio. € nahezu unverändert zum Vorjahr.
Das gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage blieben zum Vorjahr unverändert. Die Eigenkapitalquote sank jedoch zum Bilanzstichtag aufgrund der höheren Fremdkapitalansätze bei gleichzeitig gestiegenen Anlagevermögen von etwa 62,3 % auf nunmehr 57,0 %. Über langfristiges Fremdkapital verfügt die Gesellschaft aus den Darlehen der DKB und der Sparkassen mit einem Wert zum Bilanzstichtag von 11.550 T€. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind durch Zugänge aus dem Stromnetz und die planmäßigen Auflösungen der mit den Versorgungsnetzen verbundenen Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskosten ggü. dem Vorjahr mit einer Höhe von etwa 2,4 Mio. € nahezu unverändert. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern gegenüber dem Finanzamt und dem Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der Regionetz und den Stadtwerken Alsdorf. Die Geschäftsführung der Alsdorf Netz GmbH bewertet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft als sehr stabil. Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die ANG ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen und nach § 3 Nr. 38 EnWG über die Regionetz und den STAWAG-Konzern vertikal integriert. Die Gesellschaft fällt unter die Vorgaben des § 6b Abs. 3 EnWG und ist in den Bereichen Stromnetzverteilung und Gasnetzverteilung tätig, da im Sinne dieser Bestimmung auch jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetzen, d.h. z.B. die Verpachtung, zu subsumieren sind. Die Berichterstattung über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage gemäß § 6b EnWG erfolgt im Rahmen der Erläuterungen zu den beigefügten Tätigkeitsabschlüssen. Grundsätzlich werden die Konten der einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet. Soweit dies nicht möglich ist, erfolgt eine Zuordnung durch sachgerechte und nachvollziehbare Schlüsselung. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die Gesellschaft hat den im Gesellschaftsvertrag für das Geschäftsjahr 2023 vorgegebenen und der Aufsichtsbehörde angezeigten öffentlichen Zweck "das Halten des Eigentums, die Instandhaltung / Erhaltung und der Ausbau von Versorgungsnetzen für Elektrizität und Gas auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf" im Geschäftsjahr voll erfüllt. 3. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risikomanagement Ein eigenes Risikomanagement für die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 gemeinsam von den dienstleistenden Gesellschaftern und der Geschäftsführung der ANG etabliert. Über die bestehenden Chancen und Risiken wird halbjährlich durch die Geschäftsführung gegenüber den Gesellschaftern berichtet. Durch die Gesellschafterstellung der Regionetz ist die ANG zusätzlich über die EWV auch in das Berichtswesen und die Steuerungssysteme der E.ON SE sowie über die STAWAG in das Berichtswesen der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft Aachen mbH, Aachen, (E.V.A) eingebunden. So werden künftig zusätzlich zu einer einmal jährlich erstellten Fünf-Jahres-Unternehmensplanung, Quartalsberichte und ebenfalls viermal jährlich Prognoserechnungen auf das Jahresergebnis für die Geschäftsführung und die Gesellschafter erstellt. Darüber hinaus erstellt die Regionetz in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung und den Stadtwerken Alsdorf eine maßnahmenscharfe Investitionsplanung für die betriebenen Netze. Der Investitionsplan umfasst hierbei alle aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Investitionen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des genehmigten Plans initiiert werden. Für alle genehmigten Mittel sind entsprechende Planpositionen in den Steuerungssystemen hinterlegt. Bei Anforderung einer Investition über die Eröffnung eines Investitionsauftrages wird von der kaufmännischen Steuerung geprüft, ob eine Mitteldeckung besteht oder ggf. über Umschichtung oder Nachträge zum genehmigten Investitionsplan eine Deckung herbeigeführt werden muss. Über den Zeitraum der Erstellung der Investition erfolgt dienstleistend ein permanenter Controlling-Prozess durch Regionetz und SWA. Ziel des Risikomanagementsystems der ANG ist es, mögliche Risiken für die Gesellschaft rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend gegenzusteuern. Im Rahmen der Bewertungsprozesse sollen aber auch Chancen und das damit einhergehende Ergebnispotential für die Gesellschaft erkannt und genutzt werden können. So wird das systematische Risikomanagement bei der ANG als aktives Instrument der Risikosteuerung sowie als integraler Bestandteil der Unternehmensführung genutzt. Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden regelmäßig die Chancen und Risiken des laufenden Wirtschaftsjahres sowie der jeweiligen Folgejahre untersucht und bewertet. Ergebnis dieser Untersuchungen ist ein jeweils aktualisiertes Risikoportfolio, welches potenzielle, unternehmensgefährdende Risiken beinhaltet. Relevant im Sinne des Risikomanagementsystems sind solche Chancen und Risiken, die im Rahmen der Unternehmensplanung nicht berücksichtigt und insofern mit Blick auf etwaige Planabweichungen einer relativ hohen Unsicherheit unterliegen. Finanzrisiken Finanzrisiken beinhalten Liquiditäts-, Preis- und Adressausfallrisiken sowie Zahlungsstromschwankungen. Sie können aus Finanztransaktionen im operativen Geschäft, der Finanzierungstätigkeit und der Wertveränderung von Bilanzpositionen resultieren, insbesondere auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern. Grundsätzliches Ziel der Gesellschaft ist es, finanzielle Risiken zu vermeiden oder zu verringern. Die Risiken werden durch die Regionetz als kaufmännischer Betriebsführer der ANG und dessen interne Sicherungssysteme durch Reportings und Kennzahlenanalysen laufend überwacht. Betriebsrisiken Die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft bringt aufgrund der Ausgestaltung als reine Eigentumsgesellschaft und die abgeschlossenen Pacht- und Betriebsführungs- bzw. Dienstleistungsverträge grundsätzlich keine nennenswerten operativen Prozess- und Projektrisiken mit sich. Beispiele hierfür wären ungeplante Betriebsunterbrechungen in den Versorgungsnetzen oder der EDV. Diesen wird durch systematische Wartung der Netze und Anlagen sowie kontinuierliche Systemverbesserungen durch den Pächter und kaufmännischen Betriebsführer Regionetz begegnet; hierzu bestehen umfängliche vertragliche Absicherungen zwischen der Gesellschaft und der Regionetz. Umfeldrisiken Es bestehen weiterhin Umfeldrisiken für die Gesellschaft insbesondere aufgrund regulatorischer Eingriffe in den Energiesektor, die über die mit der Regionetz geschlossenen Pachtverträge auch für die Gesellschaft wirken. Darüber hinaus haben sich durch den Ukrainekrieg auch die vorher bereits existierenden Risiken zum dauerhaften Betrieb der bestehenden Gasnetze nochmals erhöht. Risiko-Portfolio Die nach diesen Kategorien unterschiedenen Risiken werden zweimal jährlich zu einem Risiko-Portfolio der Gesellschaft zusammengeführt und aktualisiert. Dieses Portfolio wird als Matrix dargestellt, bestehend aus den beiden Dimensionen
-> niedrig (>1 bis 10 %) -> mittel (>10 bis 20 %) -> hoch (>20 bis 50 %) -> sehr hoch (>50 bis 100 %) und
-> gering (0 bis 10 %) -> mittel (>10 bis 20 %) -> schwerwiegend (>20 bis 50 %) -> kritisch (>50 %) -> existenzbedrohend (ohne %-Angabe). Im Berichtsjahr 2023 wurden vornehmlich Risiken mit geringer oder mittler Schadensklasse und Eintrittswahrscheinlichkeit identifiziert:
Zu berücksichtigen wäre auch, dass nach Ertüchtigung eine Nutzung der bestehenden Gasnetze auch für den Transport im Bereich "Wasserstoff" technisch möglich wäre, was das skizzierte Risiko zumindest teilweise kompensieren würde. In Verbindung mit dieser Bewertung stehen auch alle Fragen auf evtl. Entschädigungszahlungen für vorhandene Restwerte für den Fall, dass die Netze aufgrund politischer Entscheidungen vorzeitig nicht mehr genutzt werden dürfen. Auch diese Fragen sind aktuell noch nicht belastbar abschätzbar. Aus diesem Grund erfolgt aktuell ein laufendes Monitoring der Entwicklungen in diesem Bereich durch die Geschäftsführung sowie den technischen Betriebsführer. Auf Basis der jüngsten Äußerungen der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens können die genannten Aspekte zumindest vorsichtig optimistisch bewertet werden. Die Überprüfung des gegenwärtigen Risikoszenarios der Gesellschaft führt insgesamt zu der Erkenntnis, dass im Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen bestanden haben und aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht erkennbar sind. Prognosebericht Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr angesichts der bestehenden Probleme als insgesamt noch erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Im Jahresgutachten des Sachverständigenrates, das im Herbst publiziert wurde, wird ein Rückgang für das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2023 um 0,4 Prozent und für das Jahr 2024 ein Wachstum von 0,7 Prozent erwartet. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Inlands- und Auslandsnachfrage annahmegemäß anzieht, die Unsicherheit weiter abnimmt, genauso wie der Preisdruck der Energierohstoffe, so dass die Inflationsrate weiter sinken kann. Durch einen weiterhin robusten Arbeitsmarkt und Lohnsteigerungen, könnten ebenfalls die Haushaltseinkommen zulegen und sich der private Konsum erholen. Die Inflationsrate wird nach der Prognose des Sachverständigenrates im kommenden Jahr noch 2,6 Prozent betragen.
Die Investitionen der ANG werden nach der im Juni 2023 verabschiedeten Wirtschaftsplanung im Jahr 2024 bei etwa 2,2 Mio. € und 2025 bei etwa 1,8 Mio. € liegen. Ab dem Jahr 2024 erfolgt mit Beginn der vierten Regulierungsperiode im Strombereich (Gas 2023) durch den deutlichen Rückgang der zugestandenen Eigenkapitalverzinsung, die aufgrund der Regelungen im Pachtvertrag der Gesellschaft mit der Regionetz auch für ANG wirken, ein Rückgang der zu erwartenden Ergebnisse und der resultierenden Eigenkapitalrendite. Die auch in den Jahren 2024 und 2025 oberhalb der handelsrechtlichen Abschreibungen liegenden geplanten Investitionen werden auch in diesen Jahren noch zu einer weiteren sukzessiven Absenkung der bilanziellen Eigenkapitalquote führen. Die resultierende Eigenkapitalquote wird aber auch in den nächsten Jahren - insbesondere auch verglichen mit anderen Unternehmen innerhalb und außerhalb der Energiebranche - weiterhin hohe Werte annehmen. Der kalkulatorische Restwert der Strom- und Gasnetze der ANG wird sich nach einem Anstieg im Jahr 2024 im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2023 nur leicht verringern.
Alsdorf, den 30. Januar 2024 Alsdorf Netz GmbH Die Geschäftsführung Bernd Lohmann Tobias Steffen Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023Form und Darstellung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wird dennoch gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer HRB 23388 eingetragen und hat ihren Unternehmenssitz in der Rathausstraße 19 in 52477 Alsdorf. Die wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang gesondert erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft fällt unter die Vorgaben des § 6b Abs. 3 EnWG. Die Tätigkeitsabschlüsse i.S.v. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG wurden ergänzend zum handelsrechtlichen Jahresabschluss aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden planmäßig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Im betriebsführenden System der Alsdorf Netz (SAP ESM) wird jedes Ortsverteilnetz (Netzanlage bzw. 1:n Anlage) als ein Vermögensgegenstand geführt und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Jede spätere Investition in die Netzanlage bzw. in das Ortsnetz wird als Nachaktivierung erfasst. Eine sachgerechte Abschreibung von Netzanlagen mit regelmäßigen Investitionen erfordert im Zeitablauf daher eine systematische Verlängerung der Restnutzungsdauer, die orientiert am Abschreibungsverlauf bei einer Einzelwirtschaftsgutbewertung ermittelt und umgesetzt wird. Die Behandlung der Hausanschlusskostenbeiträge und der Baukostenzuschüsse im Pachtmodell erfolgt zunächst durch Vereinnahmung durch den Netzbetreiber Regionetz im Außenverhältnis bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Abrede im Rahmen des Pachtvertrags mit der Alsdorf Netz wird klargestellt, dass die Einziehung der Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die Alsdorf Netz weitergeleitet werden. Die weitergeleiteten Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden bei der Alsdorf Netz bilanziert und entsprechend der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Wirtschaftsgüter ratierlich erfolgswirksam vereinnahmt. Zudem wird jährlich 1/20 der vereinnahmten Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse von der Alsdorf Netz an die Regionetz im Rahmen des Pachtentgelts aufwandswirksam vergütet, da dieser Anteil wirtschaftlich der Netzgesellschaft als Netzbetreiber zusteht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger kaufmännischer Vorsicht Rückstellungen gebildet worden, die mit ihren notwendigen Erfüllungsbeträgen passiviert wurden. Die Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese betreffen vor allem vereinnahmte Baukostenzuschüsse (einschließlich Hausanschlusskosten), die linear ratierlich aufgelöst werden. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der Bruttoanschaffungskosten und der Abschreibungen und damit des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Es wird Guthaben aus der Cashpoolvereinbarung mit der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, (EWV) in Höhe von T€ 439 (Vj. T€ 363) bilanziert. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Alle Verbindlichkeiten - mit Ausnahme der Darlehen von Kreditinstituten - haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Geschäftsjahr wurden Darlehen bei Kreditinstituten in Höhe von T€ 3.500 abgerufen. Zum Bilanzstichtag valutierten die Darlehen in Höhe von T€ 11.550 sowie kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 49 gegenüber Kreditinstituten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung, davon entfallen T€ 279 auf verbundene Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T€ 295 (Vj. T€ 614). Die Restwerte der erhaltenen Baukostenzuschüsse (BKZ) und Hausanschlusskostenbeiträge (HAK) betrugen zum Bilanzstichtag T€ 2.436 (Vj. T€ 2.381). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Die Umsätze mit verbundenen Unternehmen betragen T€ 4.736 (Vorjahr: T€ 4.730). Bei den bezogenen Leistungen handelt es sich um die Weiterreichung von BKZ und HAK jeweils gegenüber der Regionetz gemäß den Regelungen aus den abgeschlossenen Pachtverträgen. Der Aufwand stellt ausschließlich Aufwand mit verbundenen Unternehmen dar. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen T€ 363 (Vorjahr: T€ 368) betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen (T€ 212) sowie Aufwendungen aus Mieten und Dienstleistungen mit den Stadtwerken Alsdorf (T€ 106). Für das Berichtsjahr wird ein Betrag in Höhe von T€ 1.810 (Vj. T€ 1.973) auf Grund des geschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die Regionetz abgeführt. Die Ausgleichzahlung an die außenstehende Gesellschafterin Stadtwerke Alsdorf GmbH beträgt T€ 1.108. (Vj. T€ 1.183) Aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) im Geschäftsjahr 2024 wird keine Erhöhung des Steueraufwandes in Folgejahren erwartet. Sonstige Angaben Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 142 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 100). Bei den Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG handelt es sich um: Regionetz: Pachtverträge über das Strom- und Gasverteilnetz (jährliche Erträge in Höhe von T€ 4.736) Dienstleistungsverträge über kaufmännische Dienstleistungen (jährliche Aufwendungen in Höhe von T€ 200) Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt T€ 14. Davon entfallen T€ 10 auf Abschlussprüfungsleistungen sowie T€ 4 auf andere Bestätigungsleistungen. Die Alsdorf Netz GmbH ist eine 50,1%ige Tochtergesellschaft der Regionetz, Aachen. Die Alsdorf Netz GmbH wird in den handelsrechtlichen Konzernabschluss der E.V.A. (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Weiterhin wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der E.ON SE werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Als Geschäftsführer sind Herr Bernd Lohmann, Linnich, Abteilungsleiter Netzführung bei der Regionetz GmbH, Aachen sowie seit dem 22. Juni 2023 Herr Tobias Steffen, Alsdorf, Prokurist der Stadtwerke Alsdorf GmbH, bestellt. Herr Ralf Kahlen wurde zum 22. Juni 2023 als Geschäftsführer abberufen. Die Geschäftsführung hat im abgeschlossenen Geschäftsjahr keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten. Vorgänge, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr T€ 5 Bezüge gewährt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Alsdorf, den 30. Januar 2024 Alsdorf Netz GmbH Die Geschäftsführung Bernd Lohmann Tobias Steffen Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31.12.2023ElektrizitätsverteilungAKTIVA
Bilanz zum 31.12.2023GasverteilungAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Elektrizitätsverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Gasverteilung
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG der Alsdorf Netz GmbH (ANG)1. Tätigkeiten der ANG nach § 6b Abs. 3 EnWG Im Dezember 2019 wurde die Alsdorf Netz GmbH (ANG) zunächst als 100%-Tochtergesellschaft der Regionetz GmbH, Aachen gegründet. Zeitgleich mit der Einbringung der Strom- und Gasassets der Regionetz im Stadtgebiet Alsdorf zum 31.12.2019 hat die ANG diese Assets mit Wirkung zum 01.01.2020 an die Regionetz GmbH verpachtet, die weiterhin für den Betrieb der Strom- und Gasnetze in Alsdorf verantwortlich ist. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2021 hat die Stadtwerke Alsdorf GmbH, Alsdorf (SWA) 49,9 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft von der Regionetz erworben. Die Regionetz bleibt mit 50,1 Prozent der Anteile am Stammkapital Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft. Die ANG ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen und nach § 3 Nr. 38 EnWG über die Regionetz und den STAWAG-Konzern vertikal integriert. Die Gesellschaft fällt unter die Vorgaben des § 6b Abs. 3 EnWG und ist in den Bereichen Stromnetzverteilung und Gasnetzverteilung tätig, da im Sinne dieser Bestimmung auch jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetzen, d. h. z. B. die Verpachtung, zu subsumieren sind. 2. Vorgehensweise zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b EnWG 2.1 Buchhaltungssystematik und Profitcenterstruktur Die ANG wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modulen des SAP-ESM-Systems ab. Bei der ANG werden grundsätzlich alle Buchungen mit Profitcentern hinterlegt und immer dort, wo eine direkte Zuordnung zu den Versorgungssparten möglich ist, wird eine solche auch vorgenommen. 2.2 Zugrunde gelegter Jahresabschluss Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG erfolgte auf Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der ANG des abgeschlossenen Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im handelsrechtlichen Jahresabschluss der ANG. Diesbezüglich verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der ANG. 2.3 Verwendete Schlüssel - Gewinn- und Verlustrechnung Im Sinne einer möglichst sachgerechten Zuordnung erfolgswirksamer Positionen werden für das Geschäftsjahr 2023 - wie auch im Jahr 2022 - folgende Schlüssel angewendet:
2.4 Verwendete Schlüssel - Bilanz In Analogie zur Gewinn- und Verlustrechnung werden im Jahr 2023 auch für nicht direkt zuordenbare Bilanzposten folgende Schlüssel verwendet:
Alle weiteren Buchungen können direkt den einzelnen Segmenten zugeordnet werden. Verwaltungsschlüssel Dieser Schlüssel wird auf den Großteil der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen, die nicht unmittelbar den Sparten Strom und Gas zugeordnet wurden, sowie damit im Zusammenhang stehende Bilanzpositionen angewendet. Die Basis zur Ermittlung des Verwaltungsschlüssels bildet gemäß der gleichberechtigten Nennung aller Geschäftsbereiche im Gesellschaftszweck der Gesellschaft eine Gleichverteilung der bisherigen Geschäftsfelder Stromnetz und Gasnetz.
EBT-Schlüssel Dieser Schlüssel wird auf die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragssteuern, die Ausgleichszahlung an die SWA und die Ergebnisabführung an die Regionetz sowie damit im Zusammenhang stehende Bilanzpositionen angewendet. Zusätzlich findet der Schlüssel auf alle mit Steuern in Verbindung stehenden Bilanzpositionen Anwendung. Die Basis zur Ermittlung des EBT-Schlüssels bildet das jeweilige Ergebnis vor Ertragssteuern der beiden Geschäftsfelder Stromnetz und Gasnetz.
Restbuchwertschlüssel Dieser Schlüssel wird auf die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zinsaufwendungen aus der Cash-Pooling-Vereinbarung sowie auf Zinsaufwendungen aus dem zeitweise im Jahr 2023 in Anspruch genommenen Gesellschafterdarlehen angewendet. Zusätzlich findet der Schlüssel bei der Verteilung der aus den Zinsabrechnungen resultierenden Verbindlichkeiten Anwendung. Die Basis zur Ermittlung des Restbuchwertschlüssels bilden die in der Bilanz zum 31.12. enthaltenen handelsrechtlichen Restbuchwerte des Anlagevermögens.
3. Ertragslage Stromverteilung Die ANG erzielte im Geschäftsjahr 2023 im Stromnetzbereich Umsatzerlöse in Höhe von etwa 2.428 T€ (VJ: 2.346 T€). Diese resultieren ausschließlich aus Pachterlösen von der Regionetz GmbH sowie aus der ratierlichen Auflösung von Anschlusskostenbeiträgen und Baukostenzuschüssen. Sonstige betriebliche Erträge sind im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von weniger als 1 T€ angefallen (VJ: 8 T€). Den Umsatzerlösen steht ein Materialaufwand in Höhe von ca. 173 T€ (VJ: 168 T€) gegenüber, der ausschließlich aus der pachtmindernden Weitergabe der kalkulatorischen Auflösungsbeträge für die Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse an die Regionetz resultiert. Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf etwa 656 T€ (VJ: 609 T€). Gemeinsam mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 186 T€ (VJ: 186 T€), die im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme kaufmännischer Dienstleistungen der Regionetz GmbH und der Stadtwerke Alsdorf GmbH zurückzuführen sind, ergibt sich im Geschäftsjahr 2023 ein Betriebsergebnis in Höhe von etwa 1.414 T€ (VJ: 1.391 T€). Das Finanzergebnis von ca. -76 T€ (VJ: -25 T€) resultiert aus Zinsaufwendungen aus dem Cash-Pooling, dem im Jahr 2023 zeitweise in Anspruch genommenen Gesellschafterdarlehen der Regionetz sowie zwei vollständig ausgezahlten Darlehen der DKB und der Sparkasse Aachen. Darüber hinaus umfasst das Finanzergebnis Zinserträge aus einer internen Kapitalausleihe an die Sparte Gasverteilung i. H. v. 24 T€ (VJ: 0 T€). Insgesamt ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 1.338 T€ (VJ: 1.366 T€). Unter Berücksichtigung der Ertragssteuern in Höhe von 88 T€ (VJ: 93 T€) ergibt sich ein Jahresergebnis für den Stromnetzbereich in Höhe von 1.249 T€ (VJ: 1.274 T€). Nach Abzug der sonstigen Steuern in Höhe von etwas weniger als 2 T€ (VJ: 2 T€) und der Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter SWA in Höhe von 474 T€ (VJ: 477 T€) wird das verbleibende Ergebnis in Höhe von 774 T€ (VJ: 795 T€) über den Ergebnisabführungsvertrag an die Regionetz weitergeleitet, sodass insgesamt ein Jahresüberschuss von 0 T€ resultiert. 4. Finanzlage Stromverteilung Die ANG ist in das Cash-Pooling der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH eingebunden und hat auf dieser Basis während des Geschäftsjahres 2023 Mittel aus dem Cash-Pool in Anspruch genommen bzw. insbesondere zum Ende des Geschäftsjahres dem Cash-Pool Mittel zur Verfügung gestellt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich hieraus eine dem Stromnetz zuzuordnende Forderung in Höhe von 439 T€ (VJ: 154 T€). Im Jahr 2021 wurde ein Darlehensvertrag mit der DKB abgeschlossen, woraus zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 3.330 T€ (VJ: 3.450 T€) resultiert. Zusätzlich existiert zwischen der Gesellschaft und der Regionetz ein Gesellschafterdarlehensvertrag, auf Basis dessen zwischenzeitlich innerhalb des Geschäftsjahres Liquidität abgerufen werden kann. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 hat die Gesellschaft das Darlehen nicht in Anspruch genommen, sodass folglich auch im Bereich Stromverteilung keine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im Laufe des Jahres 2022 wurde des Weiteren ein langfristiges externes Darlehen bei der Sparkasse Aachen in Anspruch genommen. Die noch offenen Tranchen aus diesem Darlehen wurden im Laufe des Jahres 2023 vollständig abgerufen. Für den Stromnetzbereich ergibt sich zum 31. Dezember 2023 hieraus eine Verbindlichkeit i. H. v. 3.300 T€ (VJ: 1.500 T€). 5. Vermögenslage Stromverteilung Die Bilanzsumme der ANG im Stromnetzbereich beträgt zum Bilanzstichtag 21,0 Mio. € (VJ: 19,3 Mio. €). Das Anlagevermögen, das sich aus dem von der Regionetz eingebrachten Stromnetz, der damit im Zusammenhang stehenden Grundstücke und Dienstbarkeiten, die teilweise im Jahr 2020 von der Westenergie erworben wurden sowie den zwischenzeitlich erfolgten Investitionen zusammensetzt, beträgt zum Bilanzstichtag 19,9 Mio. € (VJ: 19,1 Mio. €) und entspricht 94,77% der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen weist zum 31. Dezember 2023 eine Höhe von 1,1 Mio. € (VJ: 0,2 Mio. €) auf und besteht neben der bereits erwähnten Forderung gegenüber dem Cash-Pool der EWV aus einer Forderung gegenüber der Sparte Gasnetz, welche aus einer Ausleihe noch nicht benötigter Liquidität in Höhe von etwa 657 T€ (VJ: 0 T€) resultiert. Komplettiert wird die Aktivseite durch einen anteilig zugeordneten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für eine im Voraus gezahlte Miete i. H. v. weniger als 1 T€ (VJ: 0 T€). Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital des Stromnetzbereichs zum 31.12.2023 12,2 Mio. € (VJ: 12,2 Mio. €) und macht 58,05 % der Bilanzsumme aus. Die Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse in Höhe 1,8 Mio. € (VJ: 1,7 Mio. €), Verbindlichkeiten in Höhe von 7,0 Mio. € (VJ: 5,4 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 2 T€ (VJ: 3 T€) komplettieren die Kapitalseite der Bilanz des Stromnetzbereichs. Die Verbindlichkeiten resultierten zum überwiegenden Teil aus Verbindlichkeiten aus den beiden in Anspruch genommenen Darlehen, der Gewinnabführung an die Gesellschafter sowie aus Steuerverbindlichkeiten. Eine Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne der Festlegung der Beschlusskammer 8 (Regulierung Netzentgelte Strom) "Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern" (Az. BK8-19/00002-A) wurde nicht vorgenommen. Ein Kapitalausgleichsposten im Sinne der oben genannten Festlegung existiert nicht. Aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Regionetz ergibt sich zum Bilanzstichtag im Stromnetzbereich eine Verbindlichkeit in Höhe von 119 T€ (VJ: 145 T€), dabei handelt es sich auch um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten des Stromnetzbereichs stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
6. Ertragslage Gasverteilung Die ANG erzielte im Geschäftsjahr 2023 im Gasnetzbereich Umsatzerlöse in Höhe von etwa 2.566 T€ (VJ: 2.659 T€). Diese resultieren ausschließlich aus Pachterlösen von der Regionetz GmbH sowie aus der ratierlichen Auflösung von Anschlusskostenbeiträgen und Baukostenzuschüssen. Sonstige betriebliche Erträge sind im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von weniger als 1 T€ angefallen (VJ: 12 T€). Den Umsatzerlösen steht ein Materialaufwand in Höhe von ca. 95 T€ (VJ: 108 T€) gegenüber, der ausschließlich aus der pachtmindernden Weitergabe der kalkulatorischen Auflösungsbeträge für die Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse an die Regionetz resultiert. Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf etwa 402 T€ (VJ: 343 T€). Gemeinsam mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 178 T€ (VJ: 182 T€), die im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme kaufmännischer Dienstleistungen der Regionetz GmbH und der Stadtwerke Alsdorf GmbH zurückzuführen sind, ergibt sich im Geschäftsjahr 2023 ein Betriebsergebnis in Höhe von etwa 1.892 T€ (VJ: 2.038 T€). Das Finanzergebnis von ca. -103 T€ (VJ: -16 T€) resultiert aus Zinsaufwendungen aus dem Cash-Pooling, dem im Jahr 2023 zeitweise in Anspruch genommenen Gesellschafterdarlehen der Regionetz sowie zwei vollständig ausgezahlten Darlehen der DKB und der Sparkasse Aachen. Darüber hinaus umfasst das Finanzergebnis Zinsaufwendungen aus einer internen Kapitalausleihe der Sparte Elektrizitätsverteilung i. H. v. 24 T€ (VJ: 0 T€). Insgesamt ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 1.789 T€ (VJ: 2.021T€). Unter Berücksichtigung der Ertragssteuern in Höhe von 118 T€ (VJ: 137 T€) ergibt sich ein Jahresergebnis für den Gasnetzbereich in Höhe von 1.671 T€ (VJ: 1.884 T€). Nach Abzug der sonstigen Steuern in Höhe von 0,05 T€ (VJ: 0,05 T€) und der Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter SWA in Höhe von 634 T€ (VJ: 706 T€) wird das verbleibende Ergebnis in Höhe von 1.037 T€ (VJ: 1.178 T€) über den Ergebnisabführungsvertrag an die Regionetz weitergeleitet, sodass insgesamt ein Jahresüberschuss von 0 T€ resultiert. 7. Finanzlage Gasverteilung Die ANG ist in das Cash-Pooling der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH eingebunden und hat auf dieser Basis während des Geschäftsjahres 2023 Mittel aus dem Cash-Pool in Anspruch genommen bzw. insbesondere zum Ende des Geschäftsjahres dem Cash-Pool Mittel zur Verfügung gestellt. Aufgrund des hohen Finanzierungsbedarfs ergibt sich zum 31. Dezember 2023 für das Gasnetz jedoch keine zuzuordnende Forderung (VJ: 210 T€). Im Jahr 2021 wurde ein Darlehensvertrag mit der DKB abgeschlossen, woraus zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 2.220 T€ (VJ: 2.300 T€) resultiert. Zusätzlich existiert zwischen der Gesellschaft und der Regionetz ein Gesellschafterdarlehensvertrag, auf Basis dessen zwischenzeitlich innerhalb des Geschäftsjahres Liquidität abgerufen werden kann. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 hat die Gesellschaft das Darlehen nicht in Anspruch genommen, sodass folglich auch im Bereich Gasverteilung keine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im Laufe des Jahres 2022 wurde des Weiteren ein langfristiges externes Darlehen bei der Sparkasse Aachen in Anspruch genommen. Die noch offenen Tranchen aus diesem Darlehen wurden im Laufe des Jahres 2023 vollständig abgerufen. Für den Gasnetzbereich ergibt sich zum 31. Dezember 2023 hieraus eine Verbindlichkeit i. H. v. 2.700 T€ (VJ: 1.000 T€). 8. Vermögenslage Gasverteilung Die Bilanzsumme der ANG im Gasnetzbereich beträgt zum Bilanzstichtag 14,1 Mio. € (VJ: 12,2 Mio. €). Das Anlagevermögen, das sich aus dem von der Regionetz eingebrachten Gasnetz, der damit im Zusammenhang stehenden Grundstücke und Dienstbarkeiten sowie den zwischenzeitlich erfolgten Investitionen zusammensetzt, beträgt zum Bilanzstichtag 14,1 Mio. € (VJ: 11,9 Mio. €) und entspricht 99,99 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen weist zum 31. Dezember 2023 eine Höhe von 0,00 Mio. € (VJ: 0,29 Mio. €). Komplettiert wird die Aktivseite durch einen anteilig zugeordneten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für eine im Voraus gezahlte Miete i. H. v. weniger als 1 T€ (VJ: 0 T€). Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital des Gasnetzbereichs zum 31.12.2023 7,4 Mio. € (VJ: 7,4 Mio. €) und macht 52,73 % der Bilanzsumme aus. Die Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse in Höhe 0,6 Mio. € (VJ: 0,7 Mio. €), Verbindlichkeiten in Höhe von 6,0 Mio. € (VJ: 4,0 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 2 T€ (VJ: 3 T€) komplettieren die Kapitalseite der Bilanz des Gasnetzbereichs. Die Verbindlichkeiten resultierten zum überwiegenden Teil aus Verbindlichkeiten aus den beiden in Anspruch genommenen Darlehen, der Gewinnabführung an die Gesellschafter sowie aus Steuerverbindlichkeiten. Darüber hinaus wird die Verbindlichkeit aus der internen Kapitalausleihe des Bereichs Elektrizitätsverteilung i. H. v. 657 T€ (VJ: 0 T€) als Verbindlichkeit aus innerbetrieblicher Verrechnung ausgewiesen. Eine Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne der Festlegung der Beschlusskammer 9 (Regulierung Netzentgelte Gas) "Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern" (Az. BK9-19/613-1) wurde nicht vorgenommen. Ein Kapitalausgleichsposten im Sinne der oben genannten Festlegung existiert nicht. Aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Regionetz ergibt sich zum Bilanzstichtag im Gasnetzbereich eine Verbindlichkeit in Höhe von 160 T€ (VJ: 216 T€), dabei handelt es sich auch um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten des Gasnetzbereichs stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Alsdorf Netz GmbH, Alsdorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Alsdorf Netz GmbH, Alsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Alsdorf Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der Geschäftsführung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 7. Februar 2024 KPMG
AG
Hillesheim, Wirtschaftsprüfer Nocker, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 20. Februar 2024 festgestellt. |
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