Fikensolt GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tilmann Behr seit 16.8.2021 | Geschäftsführer |
Klaus-Peter Dr. Behr seit 10.4.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AniCon Holding GmbHHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019AniCon Holding GmbH KonzernabschlussGroßenkneten
Anhang zum Konzernjahresabschluss auf den 31. Dezember 20191. Allgemeine Angaben Die AniCon Holding GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 136163. Der Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der Konzernabschluss umfasst gem. § 297 Abs. 1 HGB die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel gem. § 284 Abs. 3 HGB und Verbindlichkeitenspiegel gem. § 268 Abs. 5 HGB), die vf Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die AniCon Holding GmbH als Mutterunternehmen ist gem. § 293 HGB von der Pflicht gefreit, einen Konzernabschluss aufzustellen. Sie hat sich aber dennoch entschlossen, einen solchen Konzernabschluss freiwillig aufzustellen und diesen dann durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Soweit das Gesetz hinsichtlich Erläuterungen und sonstigen Angaben ein Wahlrecht eröffnet, diese entweder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang auszuweisen, wurde durchgehend von der Möglichkeit des Ausweises im Anhang Gebrauch gemacht. 2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethode §313 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 HGB In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen
§ 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaften machen von den Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. S 301 HGB Kapitalkonsolidierung Die Wertansätze der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wurden mit den jeweils auf diese Anteile entfallenden Beträgen des Eigenkapitals der Tochterunternehmen verrechnet (Vollkonsolidierung). Die Kapitalkonsolidierung wurde mit der Neubewertungsmethode durchgeführt, die zur Aufdeckung von stillen Reserven auf der Aktivseite von € 60.411,12 geführt hat. Diese stille Reserve wird über einen Zeitraum von 8 Jahren, beginnend am 01.01.2018, linear abgeschrieben. Stichtag der Erstkonsolidierung war gem. § 304 Abs. 2 HGB der 31.12.2018. § 303 und § 305 HGB Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Unternehmen des Konsolidierungskreises sind gegeneinander aufgerechnet worden. Bei der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen zwischen den Konzerngesellschaften voll konsolidiert. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 313 Abs. 1 Nr. 1 HGB Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. ; Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen Erzeugnissen und fertigen Erzeugnissen und Waren wurden mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nennwerten bewertet. Erkennbaren Einzelrisiken im Forderungsbestand wurde durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen Ausfallrisikos wurde gebildet. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen wurden abgeschrieben. Die Positionen "Sonstige Vermögensgegenstände" und "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" wurden jeweils zum Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 HGB ausgewiesen. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen bewertet. 4. Erläuterungen zur Konzernbilanz § 284 Abs. 3 HGB Ein Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. § 268 Abs. 4 HGB Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 1.629.398,87 (Vorjahr € 1.420.329,88) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von € 1.227.330,62 haben solche in Höhe von € 1.201.260,00 (Vorjahr € 800.000,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. § 268 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 1 HGB Im Bilanzgewinn in Höhe von € 6.588.053,18 ist als Gewinnvortrag ein Betrag in Höhe von € 4.840.311,78 (Vorjahr € 3.428.098,71) enthalten. § 285 Nr. 12 und Nr. 17 HGB in Verbindung mit § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Die sonstigen Rückstellungen betreffen größenordnungsmäßig in dieser Reihenfolge:
In den Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten sind Rückstellungen für Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers in Höhe von € 15.500,00 enthalten. § 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 268 Abs. 5 in Verbindung mit §§ 285 Nr. 1a und 298 Abs. 1 HGB Ein Verbindlichkeitenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. § 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, beläuft sich auf € 1.685.939,24 (Vorjahr €2.370.389,54). Darüber hinaus bestehen für Verbindlichkeiten branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. § 268 Abs. 7 in Verbindung mit §§ 285 Nr. 3a HGB und 298 Abs. 1 HGB Die zum Konzernverbund gehörende AniCon Labor GmbH haftet zum Bilanzstichtag in Höhe von € 5.146.000,00 für fremde Verbindlichkeiten, nämlich für solche der AniCon Grundstücks GmbH (Vorjahr € 1.007.000,00). § 314 Abs. 1 Nr. 21 und Nr. 22 HGB 1 Die passiven latenten Steuern beruhen auf der Differenz aus der Kapitalkonsolidierung nach Neubewertungsmethode und wurden mit einem Steuersatz von insgesamt 30% bewertet. Am Ende des Geschäftsjahres betragen die passiven latenten Steuern € 13.593,00 (Vorjahr € 15.858,00). 5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung § 277 Abs. 5 S. 2 HGB in Verbindung § 298 Abs. 1 HGB In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungsgewinne in Höhe von € 160.053,38 (Vorjahr € 73.659,95) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Währungsverluste in Höhe von € 27.155,58 (Vorjahr € 22.138,91). 6. Sonstige Angaben § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2019 belief sich auf 169. Davon entfielen auf:
§314 Abs. 1 Nr. 6 HGB Auf Angaben zu den Bezügen gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) HGB wurde gem. § 314 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. § 42 Abs. 3 GmbHG Es bestanden zum Abschlussstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr € 0,00). § 314Abs. 1 Nr. 6 lit. c) HGB Es bestanden zum Abschlussstichtag, wie bereits im Vorjahr, keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer, ebensowenig Haftungsverhältnisse zugunsten des Geschäftsführers. § 285 Nr. 10 HGB in Verbindung § 298 Abs. 1 HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr war und ist aktuell Herr Dr. Klaus-Peter Behr, Fachtierarzt für Geflügel; er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. S 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB Der Geschäftsführer schlägt vor, den Bilanzgewinn der AniCon Holding GmbH auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstiges: Die letzte steuerliche Betriebsprüfung wurde auf Anordnung des Finanzamtes für Großbetriebsprüfung Oldenburg (Oldenburg) vom 02.07.2019 in der Zeit vom 07.10.2019 bis 08.04.2020 (mit behördenbedingter Unterbrechung) für folgende Gesellschaften des Konzernverbunds durchgeführt;
Die Prüfung hat bei keiner der geprüften Gesellschaften zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt.
Großenkneten, den 22. Juni 2020 AniCon Holding GmbH Dr. Klaus-Peter Behr Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01. bis 31.12.2019AniCon Holding GmbH KonzernabschlussGroßenkneten
Konzernverbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019
KAPITALFLUSSRECHNUNG vom 01.01.2019 - 31.12.2019
Der Finanzmittelfond bestht ausschließlich aus der Bilanzposition "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" Eigenkapitalspiegel AniCon Holding Konzernjahresabschluss auf den 31.12.2019
Konzern-Lagebericht zum 31.12.20191. Einleitung Die in 2016 errichtete AniCon Holding GmbH hält jeweils sämtliche Geschäftsanteile an drei weiteren Kapitalgesellschaften, nämlich der AniCon Labor GmbH, der GS 1 Vermögensverwaltungs GmbH sowie der GS 2 Vermögensverwaltungs GmbH, deren Einzel-Jahresabschlüsse zusammen mit dem Einzel-Jahresabschluss der AniCon Holding GmbH den Konzern-Jahresabschluss der AniCon Holding GmbH bilden. Da sich das operative Geschäfts der im Konzern-Jahresabschluss der AniCon Holding GmbH zusammengefassten Unternehmen klar auf die AniCon Labor GmbH konzentriert und die Vermögens- und Ertragslage dieser Gesellschaft damit auch prägend für die Vermögens- und Ertragslage des gesamten AniCon Holding-Konzern sind, beziehen sich die folgenden Ausführungen im Wesentlichen auf die Verhältnisse bei der AniCon Labor GmbH. Bei der GS 1 Vermögensverwaltungs GmbH handelt es sich - ebenso wie bei der GS 2 Vermögensverwaltungs GmbH - um faktisch inaktive Gesellschaften ohne operativen Geschäftsbetrieb. Alle nachfolgenden Zahlenangaben zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage beziehen sich auf den Konzernabschluss der AniCon Holding GmbH auf den 31.12.2019. Das Konzernabschlussergebnis wurde in 2019 durch Sondereinflüsse auf der Ebene der AniCon Holding GmbH in Höhe von knapp TEUR 64 vor Steuern belastet. 2. Geschäftsmodell Die AniCon Labor GmbH (nachfolgend auch kurz als "AniCon" bezeichnet) wurde in 2005 gegründet als Dienstleistungsunternehmen mit veterinärmedizinischen Aktivitäten im Nutztiersektor. Das Unternehmen beschäftigt sich neben Aufgabenstellungen aus der Geflügelwirtschaft, der Schweine- und Rinderhaltung und der Produktion von Nutzfischen auch mit Lebensmitteldiagnostik. AniCon betreibt vier Geschäftsfelder, nämlich die Herstellung Bestandsspezifischer Impfstoffe (unter der Marke AniVac®), die Veterinärdiagnostik, die Lebensmitteldiagnostik sowie den Vertrieb von Diagnostika unter der Marke Kylt®. Während das Unternehmenswachstum im Bereich der Lebensmittelsicherheit allein auf nationalen Umsätzen beruht, resultieren die Zuwächse in den Bereichen Veterinärdiagnostik, Herstellung von Bestandsspezifischen Impfstoffen und Herstellung von In-Vitro-Diagnostika aus einer Kombination im Zuwachs nationaler Marktanteile und einem wachsenden Anteil des Auslandsgeschäftes. Kunden der AniCon Labor GmbH sind neben Tierärzten insbesondere Integrationsunternehmen der Tierzucht und Tierhaltung, Lebensmittelhersteller und -verarbeiter, Labore und Biologikahersteller. AniCon ist zentral organisiert mit nur einem Diagnostik- und Produktionsstandort in Deutschland. Die Vertriebsaktivitäten im Ausland werden in Kooperation mit lokalen Vertriebspartnern abgewickelt. 3. Geschäftsentwicklung Die Umsätze der AniCon Labor GmbH basieren - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auf Geschäften entlang der Erzeugungskette für Lebensmittel tierischer Herkunft. Dies beginnt bei der Untersuchung von Bruteiern, Futtermitteln und Tränkewasser, setzt sich in der Krankheitsdiagnostik und Bereitstellung maßgeschneiderter Impfstoffe fort und endet mit Untersuchungen zur Qualität von Lebensmitteln und Trinkwasser. Gemäß der Volksweisheit "gegessen wird immer" ist das Geschäftsfeld kaum konjunkturabhängig. In Deutschland und anderen wohlhabenden Ländern wahrzunehmende Veränderungen der Konsumgewohnheiten im Sinne einer verstärkten Verbraucherzuwendung zu vegetarischem oder veganem Konsum werden global deutlich überkompensiert durch die Kombination aus Bevölkerungswachstum und zunehmendem Eier- und Fleischverbrauch, insbesondere in sogenannten Schwellenländern mit wachsendem Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Innerhalb der Europäischen Union ist aus verschiedenen Gründen, insbesondere aufgrund unterschiedlicher politischer Akzeptanz moderner Tierproduktionssysteme, unterschiedlicher Umwelt- und Tierschutzstandards und unterschiedlicher Lohnkosten eine deutliche geographische Verschiebung der Tierproduktion zu beobachten, die in den vergangenen Jahren im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung am deutlichsten in Polen wächst. AniCon reagiert auf diese Entwicklung u.a. mit einer Internationalisierung der Geschäftsaktivitäten. In 2019 wurden bereits fast 50% % des Impfstoffgeschäftes und 65 % des Diagnostika-Geschäftes im Ausland realisiert. Der Entwicklungsplan AniCon Campus 2020 begann 2010 mit erstem Grunderwerb am Standort in Höltinghausen durch die AniCon Grundstücks GmbH und hat in jüngster Zeit besondere Dynamik entwickelt. Als Meilensteine sind besonders zu nennen der Bezug des neugebauten Zentrums für Veteri- närdiagnostik Anfang 2016, der Bezug der komplett renovierten Lebensmittel-Labore 2017, der Bezug des neuen Lebensmittelzentrums 2018 sowie die Inbetriebnahme des neu errichteten Zentrallagers 2019. Vorerst letztes und größtes Vorhaben in dieser Reihe ist der Ende 2018 begonnene Neubau eines Impfstoffwerkes, das mit geringer Verzögerung (vornehmlich bedingt durch die sogenannte "Corona-Krise") nunmehr im ersten Halbjahr 2021 in Betrieb genommen werden soll. 4. Steuerungsinstrumente Die Steuerung des Unternehmens erfolgt aufgrund monatlicher Auswertungen zur Umsatz- und Ertragsentwicklung getrennt nach den vier Geschäftsfeldern. Die verfügbare Liquidität wird zweimal monatlich ermittelt und ihr Verlauf jeweils für den Folgemonat prognostiziert. Investitionen werden fortlaufend geplant. Die Steuerungsinstrumente unterliegen einem ständigen Optimierungsprozeß. 5. Konzernertragslage Der Umsatz stieg in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2.701 TEUR auf 18.205 TEUR (+ 17,42 %). Umsatzwachstum wurde in den Geschäftsfeldern Impfstoffe, Diagnostika und Lebensmitteluntersuchung generiert. Die Personalkostenquote sank gegenüber dem Vorjahr (46,0%) geringfügig auf 44,4 %; die Personalkosten 2019 erreichten eine Gesamthöhe von 8.086 TEUR (Vj: 7.128 TEUR). Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung stieg die Steuerbelastung in 2019 auf 827 TEUR (Vj: 613 TEUR). Das Jahresergebnis nach Steuern verbesserte sich um knapp 24 % von 1.412 TEUR auf 1.748 TEUR 6. Konzernvermögenslage Die Bilanzsumme wuchs in 2019 um gut 17 % auf 11.205 TEUR. Wesentliche Positionen des absoluten Zuwachses um 1.652 TEUR entfallen mit 656 TEUR auf das Anlagevermögen, mit 678 TEUR auf die Erhöhung des Bestandes an Vorräten, mit 209 TEUR auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit 365 TEUR auf Sonstige Vermögensgegenstände sowie mit minus 243 TEUR auf eine Minderung des Kassenbestandes. Damit erhöhte sich der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme auf 38,5 % (Vj: 36,5 %)). Die Eigenkapitalquote verbesserte sich aufgrund des Jahresergebnisses auf 59,7% (Vj: 51,7%). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um knapp 28,9 % auf 1.686 TEUR. 7. Konzernfinanzlage (Cash Flow) Der Konzern hat in 2019 ein Nachsteuerergebnis i.H.v. 1.748 TEUR (Vj: 1.412 TEUR) erzielt. Daraus resultiert ein positiver Cash Flow aus lfd. Geschäftstätigkeit i.H.v. 1.945 TEUR (Vj: 2.282 TEUR). Der negative Cash Flow aus Investitionstätigkeit belief sich in 2019 auf 1.455 TEUR (Vj: 847 TEUR). Aus Finanzierungstätigkeit war in 2019 ein negativer Cash Flow i.H.v. 733 TEUR (Vj: + 70 TEUR) zu verzeichnen. Saldiert ergibt sich damit für 2019 insgesamt ein negativer Cash Flow i.H.v. 243 TEUR (Vj: + 1.505 TEUR), der zum Ende des Berichtsjahres zu einer entsprechenden Verminderung der Finanzmittelfonds auf 1.832 TEUR (Vj: 2.074 TEUR) geführt hat. Der aus laufender Geschäftstätigkeit generierte positive Cash Flow reichte damit auch in 2019 - wie im Vorjahr-vollständig zur Finanzierung der laufenden Investitionen aus. Denn in 2019 erzielten Umsatz i.H.v. 18.205 TEUR (Vj: 15.504 TEUR) stand am Ende des Berichtsjahres ein Forderungsbestand i.H.v. 1.629 TEUR (Vj: 1.420 TEUR) gegenüber, woraus im Berichtsjahr ein durchschnittliches rechnerisches Zahlungsziel i.H.v. 4,65 Wochen (Vj: 4,76 Wochen) resultiert. 8. Konzernmitarbeiter In 2019 beschäftigte der Konzern im Jahresdurchschnitt 169 Personen, darunter auch Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte, woraus sich ein Vollzeitäquivalent von 140 Mitarbeitern ergibt, davon etwa 80 % Frauen. Unter mehr als 30 Akademikern im Team bilden Absolventen unterschiedlichster Biologie- und Biochemiestudiengänge die Mehrheit, erst danach rangieren Tierärzte und Landwirte. Der Unternehmensstandort der AniCon Labor GmbH in Höltinghausen (Landkreis Cloppenburg) befindet sich inmitten des sogenannten Oldenburger Münsterlandes, das aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta besteht. Die Ernährungswirtschaft ist der bedeutendste Wirtschaftszweig der Region, die sich durch hohe Prosperität, eine wachsende Bevölkerungszahl aufgrund von Zuzug und überdurchschnittlich hoher Geburtenrate sowie durch eine Arbeitslosenquote deutlich unter dem Landesdurchschnitt auszeichnet. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsansprüche benötigt dieser Wirtschaftszweig eine hochqualifizierte Labor-Infrastruktur, die in der Region sehr ausgeprägt vorhanden ist. AniCon befindet sich damit stets im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Eigene Ausbildungsaktivitäten mit derzeit 7 Auszubildenden (April 2020), die Teilnahme an regionalen Jobmessen, die Ermöglichung von Praktika für Schüler und Studenten, die Ermöglichung zur Bearbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten, die Unterstützung von Promotionsvorhaben, Fachtierarztausbildungen und Ausbildungsgängen zur Erlangung von Diplomate-Abschlüssen (EVBS) sowie Programme zum frühen beruflichen Wiedereinstieg junger Eltern (Krippen- und Kindergartenzuschüsse, Teilzeit-Wiedereinstiegsmodelle, Home-Office-Modelle) gehören ebenso zu den Instrumenten der Mitarbeitergewinnung und -bindung wie die Bereitstellung von Mahlzeiten oder Möglichkeiten zur Unterbringung von Hunden während der Arbeitszeit. 9. Forschung und Entwicklung Elementarer Bestandteil zukunftsfähiger Nutztierdiagnostik ist die Digitalisierung. Hierzu wurde intensiv in eine Labordatenbank und deren Auswertetools investiert. Gleichzeitig wurden viele laborinterne Datenaustauschprozesse durch Schaffung von Schnittstellen digitalisiert. 2019 wurden neue Entwicklungslabore für die Serologie eingerichtet. Mit Kylt® Salmonella spp ist AniCon Anbieter eines nach ISO 16140 validierten und in Deutschland vom FLI zugelassenen Diagnostikums für den Nachweis von Salmonella spp aus Proben von Tieren oder deren Umgebung. In einen zusätzlichen Validierungsprozess dieses Systems nach Microval® (inklusive AOAC und NORDVAL) wurden seit 2017 erhebliche Personal- und Finanzressourcen investiert, die zu einer entsprechenden Microval-Listung führen sollen. Dieser Prozess wurde auch 2019 intensiv weiter vorangetrieben. Aufgrund intensiver Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konnte das Portfolio an Kylt®-Diagnostika für die PCR deutlich erweitert werden. Darüber hinaus wurde damit begonnen, auch in eine Erweiterung des Kylt®-Methodenspektrums zu investieren. Die Herstellungskapazitäten für KYLT-PCR-Kits wurden durch die Neueinrichtung eines Produktionsstandortes im Gewerbegebiet ecopark der Gemeinde Emstek massiv erhöht und gleichzeitig technisch optimiert. 10. Prognose Die AniCon Labor GmbH und damit auch der AniCon Konzern wächst seit Jahren überdurchschnittlich und erwartet in den nächsten 24 Monaten auch weiterhin jährliche Umsatzzuwächse für alle vier Geschäftsbereiche. Dieses Wachstum wird getrieben durch eine Kombination äußerer und innerer Faktoren, von denen einige besonders hervorgehoben werden sollen: 1) Politische Veränderungen verlangen nach einer stärkeren Betonung von Diagnostik und Prophylaxe in der Nutztiermedizin. Dieser Trend begann in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten und setzt sich auch international immer stärker durch. 2) Mit der Schaffung eines EU-harmonisierten Marktes für Bestandsspezifische Impfstoffe und eines speziellen GMP-Herstellungsstandards für diese Produkte durch die im Januar 2019 veröffentlichte neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung (2019/6 EU) werden sich in vielen Ländern umfangreiche neue Marktzugänge für AniCon eröffnen. Die umgekehrte Marktöffnung für Importe nach Deutschland durch ausländische Hersteller wird gleichzeitig als wenig bedrohlich für das bereits bestehende Inlandsgeschäft bewertet. 3) Der vorgenannte neue EU-Rechtsrahmen erhöht auch deutlich die zukünftigen regulatorischen Anforderungen im Bereich der Herstellung von Bestandsspezifischen Impfstoffen: dies dürfte unweigerlich zu einem Selektionsprozeß unter den bisherigen Herstellern führen, für den sich AniCon konzeptionell und insbesondere aufgrund der vorgenannten Neubauinvestments auch technisch bestens aufgestellt sieht. 4) Infolge von Unternehmenszusammenschlüssen wird die Anzahl der Hersteller zugelassener Impfstoffe kleiner und gleichzeitig das Geschäftsvolumen der einzelnen Hersteller immer größer. Mit diesem Größenwachstum steigt auch die Erwartungshaltung an Mindestumsätze je Produkt, so dass am Ende selbst bewährte und zugelassene Produkte nicht mehr fortgeführt werden. Die Nische, in der sich Bestandsspezifische Impfstoffe bewegen dürfen, wird auch hierdurch ständig vergrößert: 5) Mit dem Abschluss des Projektes AniCon Campus 2020 werden technisch und räumlich hinreichende Kapazitäten für weiteres Unternehmenswachstum geschaffen. 11. Chancen und Risiken Für 2020 erwartet die Geschäftsführung weiteres Umsatzwachstum bei einem überschaubaren Anstieg der Fixkosten. Im Bereich der Löhne und Gehälter wird dagegen im Vorjahresvergleich aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt mit einem deutlichen Kostenanstieg gerechnet. Aufgrund regulatorischer Veränderungen in Russland und der weiterhin unklaren Situation zum zukünftigen Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ab 2021 wird das weitere Wachstum im Bereich der Herstellung Bestandsspezifischer Impfstoffe für Geflügel im Vergleich zu den Vorjahren als eher moderat engeschätzt. Bei Produkten für Schweine, Rinder und Nutzfische werden dagegen Zuwächse erwartet, weil der bisherige Marktanteil von AniCon hier (im Vergleich zu Geflügel) noch gering ist und eine deutliche Intensivierung der diesbezüglichen Diagnostik- und Beratungsaktivitäten in den vergangenen Jahren erfolgt ist. Alle aktuellen Markteinschätzungen (Stand Juni2020) werden jedoch massiv überlagert durch die sogenannte "Corona-Krise". Diese Krise belastet auch die Lebensmittelerzeugung und damit die Kundenkette von AniCon massiv. Zuverlässige Prognosen sind vor diesem Hintergrund deutlich erschwert, wobei allerdings im ersten Halbjahr 2020 -insbesondere in den Bereichen KYLT und Diagnostik- auch krisenbedingte Mehrumsätze von mehr als 1 Mio EUR zu verzeichnen waren. Im ersten Halbjahr 2021 soll der neue Impfstoffherstellungskomplex in Betrieb genommen werden. Dies wird zu einem sprunghaften Anstieg der Raummieten und der laufenden Betriebskosten führen. Die erwarteten Kostensteigerungen sind liquiditätsmäßig ohne Weiteres bereits aus der Größenordnung des Betriebsergebnisses 2019 zu decken, dass aller Voraussicht nach in 2020 erneut erreicht oder nochmals verbessert werden dürfte. Mit der Inbetriebnahme des neuen Impfstoffwerkes werden nicht nur weitere Kapazitäten geschaffen, vielmehr soll anschließend auch der zukünftige GMP-Standard für Bestandsspezifische Impfstoffe etabliert werden, der Voraussetzung weiterer internationaler Marktzugänge ist. Um eine zügige Auslastung der neu geschaffenen Kapazitäten zu erreichen, werden seit 2018 erhebliche Anstrengungen im Bereich Sales und Marketing unternommen. Mit dem Programm AniCon Campus 2020 wird in naher Zukunft die bauliche Optimierung und Schaffung hinreichender Produktionskapazitäten weitgehend abgeschlossen. Das Zukunftskonzept "AniCon-AniVac-Kylt 2025" wird derzeit weiterentwickelt, wobei die Optimierung und Kapazitätserweiterung der Kylt®-Herstellungsumgebung bereits in 2019 vorweggenommen werden musste. 12. Nachtragsbericht Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge ereignet, die für die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage des unter der AniCon Holding GmbH zusammengefassten Konzerns von besonderer Bedeutung sind. E. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AniCon Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der AniCon Holding GmbH, Großenkneten, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AniCon Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 16. Juli 2020 TRHS
Treuhandgesellschaft Hamburg-Süd mbH
von Rheinbaben, Wirtschaftsprüfer Gramatke, Wirtschaftsprüfer. Beschlüsse zur Zustimmung zur Befreiung gem. § 264 Abs. 3 S. 1 HGB sowie Erklärung zur Einstandspflicht gem. § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGBWir, die AniCon Holding GmbH, Hageier Str. 1, 26197 Großenkneten, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136163 und vertreten durch ihren alleinigen Geschäftsführer, Herrn Dr. Klaus-Peter Behr, sind jeweils alleinige Gesellschafterin der folgenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung:
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 der AniCon Holding GmbH sowie deren drei vorgenannten Tochtergesellschaften sollen gem. § 264 Abs. 3 HGB in einem Konzernabschluss der AniCon Holding GmbH als Mutterunternehmen zusammengefasst werden. Dies vorausgeschickt, halten wir hiermit -jeweils unter Verzicht auf alle vertraglichen und gesetzlichen Formen und Fristen- jeweils eine Gesellschafterversammlung (i) der AniCon Labor GmbH, (ii) der GS 1 Vermögensverwaltung GmbH sowie (iii) der GS 2 Vermögensverwaltung GmbH ab und beschließen jeweils wie folgt: "Im Hinblick auf § 264 Abs., 3 S. 1 HGB wird den Befreiungen für das Geschäftsjahr ' 2019 zugestimmt." Darüber hinaus erklärt sich die AniCon Holding GmbH hiermit im Hinblick auf § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB als Mutterunternehmen gegenüber (i) der AniCon Labor GmbH, (ii) der GS 1 Vermögensverwaltung GmbH sowie (iii) der GS 2 Vermögensverwaltung GmbH jeweils bereit, für die von den vorgenannten drei Tochtergesellschaften bis zum 31.12.2019 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2020 einzustehen.
Hamburg, den 27.12.2019 Dr. Klaus-Peter Behr, Geschäftsführer Der Konzernjahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 30.07.2020 gebilligt. |
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