Ingo Klett GmbH
Elsaer Weg 11, 96484 Meeder, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Klett seit 17.3.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ingo Klett | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ingo Klett Fliesenlegergeschäft GmbHMeeder - GroßwalburJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt diesbezüglich nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein positives außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR 527,00 bilanziert. Für eine klare und übersichtliche Darstellung wurden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2, 3 HGB wurde gemäß § 265 Abs. 5, 6 HGB angepasst und erweitert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Bewertungsmethoden Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum Nominalwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie wurden pauschal mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Jahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). II. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. 2. Forderungen an Gesellschafter Forderungen an Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 0) und unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Bei den unter den sonstigen Forderungen ausgewiesenen Forderungen an Gesellschafter handelt es sich um Forderungen des laufenden Geschäftsverkehrs. Die Forderungen werden verzinst. 3. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: · durchschnittlicher Marktzins der vergangenen 7 Geschäftsjahre in Höhe von 5,15 % der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben wurde · Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G". Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Auflösungsbetrag in Höhe von EUR 147. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Im Rahmen des BilMoG wurde kein Planvermögen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 47, die dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entsprechen. 4. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr beträgt TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 20). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 7) und solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten. 5. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. III. Sonstige Angaben 1. Organe Geschäftsführer: Ingo Klett, Fliesenlegermeister 2. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen. Meeder-Großwalbur, 20. Februar 2012 gez. Geschäftsführung
Ingo Klett Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.03.2012 |
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