Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 2773
Vorher
Ingo Klett Fliesenlegergeschäft GmbH
Eingetragen
2.1.1998
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit FlachglasFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Verwaltung von eigenem Vermögen

Historie

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Management

NameRolle
Ingo Klett
seit 17.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ingo Klett
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ingo Klett
96484 Meeder-Großwalbur Elsaer Weg 11
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ingo Klett Fliesenlegergeschäft GmbH

Meeder - Großwalbur

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

22.745,00

20.993,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

5.057,00

5.161,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

95.161,33

77.978,90

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.480,59

111.698,92

60.751,18

143.891,08

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.908,00

3.457,00

Summe Aktiva

136.351,92

168.341,08



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

24.016,21

19.012,47

III. Jahresüberschuss

4.780,75

54.361,55

5.003,74

49.580,80

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

0,00

835,00

C. Rückstellungen

38.252,19

69.698,84

D. Verbindlichkeiten

43.738,18

48.226,44

Summe Passiva

136.351,92

168.341,08

ANHANG

I. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt diesbezüglich nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein positives außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR 527,00 bilanziert.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung wurden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2, 3 HGB wurde gemäß § 265 Abs. 5, 6 HGB angepasst und erweitert.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Bewertungsmethoden

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum Nominalwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie wurden pauschal mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Jahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

II. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

2. Forderungen an Gesellschafter

Forderungen an Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 0) und unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Bei den unter den sonstigen Forderungen ausgewiesenen Forderungen an Gesellschafter handelt es sich um Forderungen des laufenden Geschäftsverkehrs. Die Forderungen werden verzinst.

3. Rückstellungen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

· durchschnittlicher Marktzins der vergangenen 7 Geschäftsjahre in Höhe von 5,15 % der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben wurde

· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G".

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Auflösungsbetrag in Höhe von EUR 147. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Im Rahmen des BilMoG wurde kein Planvermögen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 47, die dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entsprechen.

4. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr beträgt TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 20).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 7) und solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten.

5. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

III. Sonstige Angaben

1. Organe

Geschäftsführer: Ingo Klett, Fliesenlegermeister

2. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

Meeder-Großwalbur, 20. Februar 2012

gez. Geschäftsführung

 

Ingo Klett

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.03.2012

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