HGA
Automobile GmbH
Windeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.387,00 |
21.917,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
57.379,00 |
21.909,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
676.740,36 |
610.048,16 |
| I.
Vorräte |
126.363,16 |
106.864,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
443.568,56 |
437.955,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
106.808,64 |
65.228,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.152,65 |
2.983,00 |
| Aktiva |
739.280,01 |
634.948,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
462.997,08 |
397.495,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
122.100,00 |
122.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
275.395,16 |
188.891,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
65.501,92 |
86.503,99 |
| B.
Rückstellungen |
79.736,00 |
84.965,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.546,93 |
152.488,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
116.851,20 |
94.791,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
79.695,73 |
57.696,92 |
| Summe
Passiva |
739.280,01 |
634.948,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HGA Automobile GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs und ergänzender Regelungen
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Form des Jahresabschlusses, insbesondere die
Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und
Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten (§
265 Abs. 1 HGB).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
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HGA Automobile GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Windeck
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Siegburg
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Register-Nr.:
|
HRB 7558
|
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Bewertung "Vorräte" erfolgte zu
Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit den Nominalbeträgen angesetzt, bei Abzug von
Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 4.600,00.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigt
alle erkennbaren Risiken und ungewissenen
Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die
Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter erfolgt
gem. § 6 Abs. 2a EStG.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von
weniger als einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Der von der Kreissparkasse Köln gewährte
Kontokorrentkredit ist besichert durch eine Bürgschaft
in Höhe von T€ 105 sowie durch Abtretungen
diverser Grundschulden auf dem Objekt 51570 Windeck,
Waldbröler Str. 17, die von der Kreissparkasse
Köln in 2013 und 2016 gewährten Darlehen
zusätzlich durch eine Bürgschaft in Höhe von
T€ 50 sowie die Abtretung von Forderungen
(Sicherungsgeber jeweils Herr Hardi Günter Gerlach).
Die Ford-Bank beansprucht zur Sicherung aller ihrer
Ansprüche im Zusammenhang mit dem
Darlehensvertrag vom Darlehensnehmer die
Übertragung des Eigentums oder des
Anwartschaftsrechts an erworbenen Fahrzeugen.
Zusätzlich besteht eine selbstschuldnerische
Bürgschaft von € 50.000,00 gegenüber
der Ford-Bank (FCE Bank) für die laufende
Gewährung von Einzeldarlehen für den Ankauf
von Gebrauchtfahrzeugen und für
Rückkaufverpflichtungen von Leasing-Fahrzeugen
(Sicherungsgeber ist Herr Hardi Günter Gerlach).
Herr Hardi Günter Gerlach hat der Santander
Consumer Bank AG für alle Ansprüche, der der Bank
aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung,
insbesondere aus der Gewährung von Einzelkrediten
zum Einkauf von Kraftfahrzeugen zustehen, eine
selbstschuldnersiche Bürgschaft von
€ 20.000,00 eingeräumt. Soweit die
Kreissparkasse Köln Sicherungsrechte an von der
Santander Consumer Bank AG finanzierten / zu finanzierenden
Kraftfahrzeugen erlangt hat oder erlangen wird, wird die
HGA Automobile GmbH ermächtigt, über diese
Kraftfahrzeuge auch durch Sicherungsübereignung
lastenfrei an die Santander Consumer Bank AG zu
verfügen, soweit die HGA Automobile GmbH das
Kraftfahrzeugdokument des betreffenden Kraftfahrzeugs
vorlegt.
Ergebnisverwendung
Als Ergebnisverwendung beabsichtigt die
Geschäftsführung, den Jahresüberschuss 2023
in Höhe von € 65.501,92 unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in
Höhe von € 275.395,16 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung der HGA Automobile GmbH durch
Herrn Hardy Gerlach, Kraftfahrzeugmeister. Der
Gesellschafter-Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine
Forderung in Höhe von T€ 82,8
(T€ 91,5) und gegenüber dem
Besitzunternehmen in Höhe von T€ 303,0
(T€ 269,8).
Windeck, den 28. März
2025
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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