Tentfox
GmbH
Wittendörp OT Boddin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
163.638,00 |
117.457,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
163.637,00 |
117.456,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
305.175,80 |
166.407,35 |
| I.
Vorräte |
159.500,00 |
104.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
101.560,00 |
60.155,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.115,80 |
1.751,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
468.813,80 |
283.864,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
147.081,90 |
47.922,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
122.081,90 |
22.922,71 |
| B.
Rückstellungen |
14.844,92 |
17.038,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
306.886,98 |
218.903,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
287.118,65 |
190.042,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
468.813,80 |
283.864,35 |
Anhang
Anhang zur Bilanz
zum 31. Dezember 2010
der Firma
Tentfox GmbH
Dorfstraße 25
19243 Boddin
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Tentfox GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00
wurden voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist aus dem
Jahresabschluss der Gesellschaft ersichtlich.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von T€ 79,2 wurden mit 6%
verzinst.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch
Grundpfandrecht gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Harry Huppertz
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Boddin, den 21. Dezember 2011
gez. Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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