Tentfox GmbHLiquidiert

19243 Wittendörp, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 9417
Eingetragen
27.4.2007
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVermietung von Sport- und FreizeitgerätenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Der Verkauf und die Vermietung von Zelten mit Zubehör sowie die Durchführung von Veranstaltungsservice.

Historie

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Management

NameRolle
Harry Hubert Huppertz
seit 27.4.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tentfox GmbH

Wittendörp OT Boddin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 163.638,00 117.457,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 163.637,00 117.456,00
B. Umlaufvermögen 305.175,80 166.407,35
I. Vorräte 159.500,00 104.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.560,00 60.155,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.115,80 1.751,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 468.813,80 283.864,35

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 147.081,90 47.922,71
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 122.081,90 22.922,71
B. Rückstellungen 14.844,92 17.038,05
C. Verbindlichkeiten 306.886,98 218.903,59
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 287.118,65 190.042,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 468.813,80 283.864,35

Anhang


Anhang zur Bilanz
zum 31. Dezember 2010
der Firma
Tentfox GmbH
Dorfstraße 25
19243 Boddin


I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Tentfox GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist aus dem Jahresabschluss der Gesellschaft ersichtlich.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von T€ 79,2 wurden mit 6% verzinst.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Grundpfandrecht gesichert.
IV.  Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Herrn Harry Huppertz
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Boddin, den 21. Dezember 2011
gez. Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.

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