DTS Taxi
Service GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.152,00 |
151.437,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.966,57 |
51.889,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.786,86 |
12.863,73 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
218.356,00 |
223.688,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
370.261,43 |
439.878,78 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.913,55 |
38.577,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
364.347,88 |
401.301,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
155.304,07 |
121.157,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
370.261,43 |
439.878,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
soweit zulässig in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt.
Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr, welche für das
Jahr 2015 nicht zu bilden waren.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
| Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 Euro |
| Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
0,00 Euro |
| Eingefordertes
Kapital |
0,00 Euro |
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
0,00 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren
153.517,81 Euro
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von
Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei
Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen bestanden sonst
keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b
HGB zu berichten ist.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
| Ausleihungen |
0,00 Euro |
| Forderungen |
0,00 Euro |
| Verbindlichkeiten |
153.517,81 Euro |
Ausschüttungssperre
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag
von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.
Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Hans-Jörg Brauer
Als Geschäftsführer im Zeitpunkt der
Feststellung des Jahresabschlusses ist bestellt:
Herr Mathias Peter Hartmann
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Anteile an anderen
Gesellschaften.
Leipzig, den 27. April 2017
gez. Mathias Peter Hartmann
Mathias Peter Hartmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2017 festgestellt.
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