Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH
Markt 10, 06618 Naumburg (Saale), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartmut Janssen seit 6.12.2021 | Prokura |
Ernst Ferdinand Wilmsmann seit 3.8.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Toll Collect GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbHNaumburg (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgelegt, dass die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses anzuwenden sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist mit Wirkung zum 01.01.2021 gegründet und unter der Firma Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH mit Sitz in Naumburg (Saale) im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 29281 eingetragen. Die Eintragung ist am 12.01.2021 erfolgt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Dauer der Gesellschaft ist zeitlich auf die Erfüllung der in § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags genannten Aufgaben beschränkt. In 2024 prüft die Gesellschafterin und entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium der Finanzen, inwieweit die Aufgaben bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden können. Sofern nach dieser Entscheidung die Aufgaben nicht bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden können, beschließt die Gesellschafterin im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium der Finanzen die Verlängerung und ihre Dauer. Dies gilt auch für jede weitere Verlängerung der Gesellschaft. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Dauer der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG) ist nach den o.g. Regelungen des Gesellschaftsvertrags zunächst bis zum 31. Dezember 2025 geplant, deswegen wird bei der Bewertung von Bilanzpositionen zunächst von der Fortführungsprämisse der § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer orientiert sich grundsätzlich an den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen bzw. an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bis 2025. Soweit eine objektive Beurteilung Hinweise liefert, dass Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihre Funktionsfähigkeit teilweise oder vollständig eingebüßt haben, werden entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert durchgeführt. Nach den vertraglichen Vereinbarungen werden die Investitionen in betriebsnotwendige Anlagegüter vollständig durch Investitionszuschüsse des Bundesamts für Logistik und Mobilität (Abk. BALM; "Auftraggeber" oder "Bund") finanziert. Die MIG weist die erhaltenen Investitionszuschüsse innerhalb des passiven Rechnungsabgrenzungspostens aus. Die ertragswirksame Auflösung dieses Abgrenzungspostens erfolgt korrespondierend zur planmäßigen Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; sie wird, da Bestandteil der Vergütung durch den Auftraggeber, unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis zur Höhe von 250 Euro werden sofort als Aufwand erfasst, mit Anschaffungskosten über 250 Euro und bis 800 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Vorliegen objektiver Sachverhalte, welche die Werthaltigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beeinträchtigen, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalwerten bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt und ist voll eingezahlt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß den veröffentlichten Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Gesellschaft legt der Berechnung einen Steuersatz von 29,12 Prozent zugrunde. Aktive und passive Steuerlatenzen werden, soweit vorhanden, verrechnet ausgewiesen. Aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der Urlaubsrückstellungen ergeben sich aktive latente Steuern. Die Aktivierung des aktivischen Überhangs unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen gegen das Finanzamt in Höhe von 441 TEuro (VJ: 285 TEuro). Die Restlaufzeit beträgt im Wesentlichen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr mit Ausnahme der Mietkaution in Höhe von 30 Teuro (VJ: 30 Teuro). 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen in Höhe von 225 TEuro (VJ: 111 TEuro) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.100 TEuro (VJ: 2.512 TEuro), davon 516 TEuro (VJ: 2.072 TEuro) ausstehende Rechnungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen Toll Collect GmbH für noch nicht abgerechnete Leistungen und Weiterberechnungen entsprechend den Regelungen des Geschäftsbesorgungsvertrags sowie für erhaltene Waren und Leistungen. 4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wir im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 327 TEuro (VJ: 408 TEuro). Gemäß § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgte im Geschäftsjahr eine Umgliederung zwischen den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Rückstellungen aufgrund einer geänderten bilanzrechtlichen Beurteilung von Sachverhalten mit dem Zweck eine Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses zu bewirken:
Die dargestellten Umgliederungen für das Vorjahr betreffen ca. 19 TEuro und sind aus der Sicht der Gesellschaft unwesentlich. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 692 TEuro (VJ: 1.327 TEuro). Sie beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Gesellschafter. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich in Höhe von 1.034 TEuro (VJ: 532 TEuro) um Verbindlichkeiten gegenüber dem BMDV; sie resultieren aus nicht verwendeten Abschlagszahlungen für Leistungen auf Basis des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen dem Bund und der Gesellschaft. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Übrigen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 46 TEuro (VJ: 37 TEuro). 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 2.920 TEuro. Das Obligo aus offenen Bestellungen zum 31. Dezember 2023 beträgt 2.642 TEuro. Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen zum 31. Dezember 2023 Dauerschuldverhältnisse in einer Gesamthöhe von 278 TEuro. Aufgrund der mit dem BMDV vereinbarten Kostenerstattung auf Selbstkostenbasis ist nicht von einer wesentlichen Belastung der finanziellen Lage auszugehen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren aus der Vereinbarung mit dem Bund über die Unterstützung und Beschleunigung des 4G-Mobilfunknetzausbaus mittels der Gründung und des Betriebs einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. Im Geschäftsjahr wurden ausschließlich im Inland Umsatzerlöse in Höhe von 10.800 TEuro (VJ: 15.229 TEuro) erzielt. Seit dem 29. Januar 2021 erfolgt die Vergütung auf Basis eines Selbstkostenerstattungspreises gemäß § 7 der Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen ("VO PR Nr. 30/53"). Die Vergütung umfasst die Selbstkosten nebst Zinsen, kalkulatorische Gewerbesteuer und einen Wagniszuschlag. Nach Abschluss des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft gegenüber dem Auftraggeber eine Nachberechnung der Selbstkosten sowie die Schlussrechnung zur Prüfung vorzulegen. Darüber hinaus werden Investitionen in das betriebsnotwendige Anlagevermögen im Sinne eines Investitionszuschusses erstattet. Die erhaltenen Investitionszuschüsse führen dazu, dass Abschreibungen auf das Anlagevermögen nicht erstattet werden. 2. Periodenfremde Posten Im Zuge von Nachkalkulationen für vorangegangene Geschäftsjahre sind die Umsatzerlöse um einen periodenfremden Anteil in Höhe von 80 TEuro gemindert. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 142 TEuro enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen und andere sonstige periodenfremde Erträge. Die in den Materialaufwendungen enthaltenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 190 TEuro betreffen überwiegend die Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Leistungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 27 TEuro. Es handelt sich im Wesentlichen um Beratungs- und Wirtschaftsprüfungskosten sowie Werbungs- und Kraftfahrzeugkosten. E. Sonstige Angaben 1. Nachtragsbericht Nach dem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lagen keine Sachverhalte von besonderer Bedeutung vor. 2. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beläuft sich auf 40 TEuro und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen wovon 5 TEuro auf das Vorjahr entfallen, insbesondere für Prüfungserweiterungen. 3. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer*innen, getrennt nach Gruppen, stellt sich wie folgt dar:
4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzte sich zusammen aus
Die Vergütung der Geschäftsführung nach einzelnen Bestandteilen setzt sich wie folgt zusammen (Beträge in TEuro):
5. Aufsichtsrat Bei der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH ist gemäß Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat gebildet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie deren individualisierte Vergütung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 3 TEuro, der stellvertretende Vorsitzende erhält 4,5 TEuro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 6 TEuro. Bei unterjährigem Eintritt bzw. bei Ausscheiden wird eine anteilige Vergütung gezahlt. Bei Frau Dr. Franziska Brantner hat gemäß Erklärung vom 30.09.2022 auf ihre Vergütung verzichtet. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr betrug 15,0 TEuro. 6. ErgebnisverwendungsvorschlagGemäß dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von 126 TEuro auf neue Rechnung vorgetragen werden. 7. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Toll Collect GmbH, Berlin, (größter und kleinster Kreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Toll Collect GmbH wird nach § 325 HGB beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und veröffentlicht.
Naumburg (Saale), 28. März 2024 Ernst Ferdinand Wilmsmann |
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