Marquardt
GmbH i.L.
Neu
Wulmstorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 13.05.2019 bis zum 12.05.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
12.5.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
300,00 |
| I.
Finanzanlagen |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
579.754,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
220.200,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
359.554,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.209,13 |
| D.
Aktive latente Steuern |
26.999,40 |
| Summe
Aktiva |
609.263,01 |
Passiva
|
|
12.5.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
291.640,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.515,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
234.125,58 |
| B.
Rückstellungen |
301.151,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.470,58 |
| Summe
Passiva |
609.263,01 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 13.05.2019 bis
12.05.2020
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Mit Beschluss vom
13. Mai 2019 wurde die Liquidation der Gesellschaft
beschlossen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Tostedt unter
der Handelsregisternummer HRB 2515 eingetragen und hat
ihren Sitz in Neu-Wulmstorf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und den
§§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - vermindert
um planmäßige, der voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechende Abschreibungen - bewertet. Nach
dem 31.12.2017 angeschaffte Vermögensgegenstände
mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 gehen als Aufwand
in die Gewinn- und Verlustrechnung.
Genossenschaftsanteilewerden zu Anschaffungskosten
bilanziert und unter einem gesonderten Posten ausgewiesen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu
Nennwerten angesetzt worden.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert.
Liquide Mittelsind mit ihrem Nennwert angesetzt.
Latente Steuernwerden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren Jahren
voraussichtlich abbauen. Der Berechnung der latenten Steuer
liegt ein Steuersatz von 30% für
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zugrunde, der
sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der
Differenzen ergeben wird. Aus den unterschiedlichen
Bilanzansätzen der Handels- und Steuerbilanz ergibt
sich eine aktive latente Steuerabgrenzung in Höhe von
EUR 26.999,40. Das Wahlrecht zur Saldierung von aktiven und
passiven latenten Steuern gemäß §274 Abs. 1
HGB wurde in Anspruch genommen. In Höhe der aktiven
latenten Steuerabgrenzung von EUR26.999,40 zum 12. Mai 2020
besteht gemäß § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB eine
Ausschüttungssperre.
Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der
bilanzierten latenten Steuern seit dem 01.Januar2010 wird
in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem
Posten "Steuern vom Ertrag" als sogenannter davon-Vermerk
ausgewiesen. Dieser betrifft in Höhe von EUR 3.201,00
den Ertrag aus den aktiven latenten Steuern, die sich aus
der geänderten Bilanzierung der
Pensionsrückstellungen ergeben haben.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewisse Verpflichtungen angemessen
berücksichtigt worden. Die Bilanzierung erfolgt zum
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbetrag.
Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden
Rückstellungen auf der Basis eines Zinsfußes
2,71 % (Ende des Geschäftsjahres) nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
den HGB-Vorschriften in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB gebildet. Es
wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck
verwendet und das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Der Rententrend wurde p.a. mit 2% angenommen. In Höhe
positiver Differenzbeträge auf Basis des
Rechnungszinssatzes der 7-Jahres-Durchschnittsbildung und
denen auf Basis der 10-Jahres-Durchschnittsbildung besteht
eine Gewinnausschüttungssperre in Höhe von EUR
22.601,00.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt worden.
3. Erläuterungen zur Bilanz.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben mit Ausnahme der
Vermögensgegenstände zur Rückdeckung der
Pensionszusage in Höhe von EUR 169.118,00 eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
EUR14.636,49.
Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten sind im Einzelnen
folgende Posten zusammengefasst:
|
2019/2020 |
|
|
|
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|
Restlaufzeit |
|
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|
|
von mehr als |
|
Gesamtbetrag |
bis zu 1 Jahr |
1-5 Jahre |
5 Jahren |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. Verbindlichkeiten aus |
|
|
|
|
Lieferungen und Leistungen |
9.908,14 |
9.908,14 |
0,00 |
0,00 |
2. Verbindlichkeiten gegen |
|
|
|
|
Unternehmen mit |
|
|
|
|
Beteiligungsverhältnis |
6.328,74 |
6.328,74 |
0,00 |
0,00 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten |
233,70 |
233,70 |
0,00 |
0,00 |
|
16.470,58 |
16.470,58 |
0,00 |
0,00 |
4. Ergänzende Angaben
Mitarbeiterentwicklung
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
setzte sich zusammen aus 7 Angestellten. Die Berechnung
erfolgte nach § 267 Abs. 5 HGB.
Liquidator
Als Liquidator war im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Bernd Marquardt, Rohrinstallateur
Neu-Wulmstorf, 25. November 2020
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 11.1.2021.
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