DITEX
Textildienste GmbH
Pretzier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.695,00 |
39.261,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
42.695,00 |
39.257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
205.237,26 |
205.579,68 |
| I.
Vorräte |
47.024,86 |
47.134,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.803,53 |
44.777,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.408,87 |
113.667,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.511,45 |
1.993,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
250.443,71 |
246.834,60 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
159.533,97 |
166.616,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
133.969,38 |
141.051,78 |
| davon
Gewinnvortrag |
91.051,78 |
113.087,09 |
| B.
Rückstellungen |
11.931,93 |
6.355,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.977,81 |
73.862,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
78.977,81 |
73.862,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
250.443,71 |
246.834,60 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die DITEX Textildienste GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von
den für kleine Kapitalgesellschaften bestehenden
Erleichterungsvorschriften wurde Gebrauch gemacht. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
über die wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert.
Zugänge werden zeitanteilig ab dem Monat der
Anschaffung abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00
Euro werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6
Abs. 2 EStG vollständig abgeschrieben. Die Summe der
Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je
Anlageposition sowie die Zugänge und Abgänge des
Berichtsjahres ergeben sich aus dem der Bilanz
beigefügten Anlagenspiegel.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Preisentwicklungen bis zum Bilanzstichtag und unfertige
Leistungen wurden zu Herstellungskosten unter Beachtung der
verlustfreien Bewertung angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand nach
diesem Tag darstellen.
Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht
veranlagte Steuern. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in
den Posten Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag
beträgt Euro 91.051,78.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Kaufmann Andreas Neumann geführt.
Pretzier, den 21. Juli 2016
gez.: Andreas Neumann
sonstige Berichtsbestandteile
gez.: Andreas Neumann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|