axuma GmbH
& Co. KG
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.183,00 |
41.223,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.136,00 |
3.020,00 |
| II.
Sachanlagen |
34.047,00 |
38.203,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.192,65 |
82.927,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.911,46 |
81.641,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
281,19 |
1.286,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
619,11 |
1.215,63 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
119.392,74 |
85.755,06 |
| I.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
119.392,74 |
85.755,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
209.387,50 |
211.121,52 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
500,00 |
500,00 |
| I.
Kapitalanteile |
500,00 |
500,00 |
| 1.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
500,00 |
500,00 |
| B.
Rückstellungen |
16.578,89 |
28.803,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.308,61 |
181.818,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
96.570,44 |
120.331,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
95.738,17 |
61.487,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
209.387,50 |
211.121,52 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
1. Darstellungsstetigkeit
Im Berichtsjahr wurden keine Ausweisänderungen
vorgenommen.
2. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
Die Zahlen des Berichtsjahres sind unmittelbar mit
den Zahlen des Vorjahres vergleichbar.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter
der Beachtung der Ansatzvorschriften des
Handelsgesetzbuches (3. Buch) erstellt.
Die Rechnungslegung der Gesellschaft wurde
gemäß den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264a Abs. 1
i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB durchgeführt.
Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2
HGB (Gesamtkostenverfahren). Vom Wahlrecht gemäß
§ 265 Abs. 7 Nr. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Der Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern erfolgte gemäß
§ 264c Abs. 1 HGB unter einem gesonderten Posten.
Von handelsrechtlichen Bilanzierungshilfen
gemäß § 269 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 279 bis 283 HGB erstellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bewertungsmethoden
angewandt:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wie
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige,
lineare Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauern werden
in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen bemessen.
Die
anderen Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung sind mit den
Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzgl.
Skonti bzw. mit den Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter der Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände
wurden teilweise linear gemäß § 7 Abs.1
EStG und teilweise geometrisch-degressiv gemäß
§ 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben.
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro
800,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit
ihrem Nominalwert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen
wurden abgeschrieben, zweifelhafte Forderungen
wertberichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihren Nominalwerten angesetzt.
Der
Kassenbestand ist zum Nominalwert angesetzt und
durch Kassenblatt zum 31. Dezember 2019 nachgewiesen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt, sie sind durch Bankauszug zum 31. Dezember 2019
nachgewiesen. Über die Guthaben kann ohne
Einschränkungen verfügt werden.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Die Bewertung
erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber persönlich
haftenden Gesellschaftern wurden inklusive der
Verzinsung der Verrechnungskonten mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen hat sich im
Geschäftsjahr 2019 im Einzelnen wie im
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt entwickelt.
Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Zum Bilanzstichtag bestand eine Forderung
gegenüber der aXuma Verwaltungs GmbH im Höhe von
Euro 5.309,99.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Versicherungen und Zinsen Die Abgrenzung dient der
periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Kapitalanteile
Das Kommanditkapital in Höhe von Euro 500,00
wurde von den Gesellschaftern vollständig einbezahlt.
Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr
betragen Euro 89.728,90.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Inhalte der Gewinn- und Verlustpositionen sind
ohne Besonderheiten. Die Darstellung führt nicht zu
einer falschen Beurteilung der Ertragslage.
Im Einzelnen ist Folgendes anzumerken:
Umsatzerlöse
Die Berichtsfirma ist ausschließlich im Inland
tätig. Der Tätigkeitsbereich umfasst
Personaldienstleistung.
Abschreibungen
Es wird auf die Ausführungen im Anlagenspiegel
verwiesen.
Steuern
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Jahresabschlussstichtag zum 31. Dezember 2019
bestanden weder Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB noch sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Pfandrechte, Garantiezusagen, Bürgschaften und
Sicherheiten sind nicht gewährt worden.
Organmitglieder
Geschäftsführerin war im Berichtsjahr 2019
die Firma aXuma Verwaltungs-GmbH, vertreten durch ihre
Geschäftsführerin Frau Arzu Aydin. Sie war im
Geschäftsjahr 2019 einzelvertretungsberechtigt und von
den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Gesamtbezüge der aktiven Organmitglieder
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung gemäß § 285 Nr.
9 HGB unterbleibt nach § 288 HGB.
Name und Sitz der persönlich haftenden
Gesellschafterin (Komplementärin)
Persönlich haftender Gesellschafter ist die
aXuma Verwaltungs GmbH mit Sitz in Nürnberg und einem
gezeichneten Kapital von Euro 25.000,00 und eingetragen
beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 33296.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Arzu Aydin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2020 festgestellt.
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