Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 7035 KI
Eingetragen
8.2.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Der erlaubnisfreie Handel mit Waren aller Art sowie dazugehörige Arbeiten. Vermittlung von Verträgen zur Lieferung und Erstellung von Hochbauten, Haus- und Wohnungsverwaltung sowie Vermittlung von Versicherungen. Tätigkeiten und Dienstleistungen im Sinne einer Werbeagentur.

Historie

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Management

NameRolle
Gudrun Reinholz
seit 8.2.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Maik-Alexander Reinholz
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Maik-Alexander Reinholz
Fritz-Klatt-Str. 4, 24537 Neumünster
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reinholz Limited

Neumünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 29.610,00 31.682,00
I. Sachanlagen 29.610,00 31.682,00
B. Umlaufvermögen 57.445,99 68.507,64
I. Vorräte 1.929,49 3.909,72
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.537,37 62.447,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.979,13 2.150,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.245,23 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 98.301,22 100.189,64

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 13.839,43 6.569,61
I. gezeichnetes Kapital 18.119,78 18.119,78
II. Bilanzverlust 4.280,35 11.550,17
B. Rückstellungen 2.160,00 2.340,00
C. Verbindlichkeiten 82.201,79 91.280,03
D. Rechnungsabgrenzungsposten 100,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 98.301,22 100.189,64

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels 67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

1. Das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG). Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.

Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten) bewertet.

4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.

5. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

7. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in Höhe von € 4.280,35 ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 11.550,17 enthalten.

8. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00.

9. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

11. Für Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 91.280,03 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 82.201,79 sowie die Restlaufzeit mehr als fünf Jahren € 0,00.

Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Frau Gudrun Reinholz (§ 285 Nr. 10 HGB).

 

Neumünster, den 08. September 2011

gez. Gudrun Reinholz

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2011 festgestellt.

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