Schleifkottenbahn-GmbH
Bergstraße 26f, 58553 Halver, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Gartmann seit 22.4.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Heinrich seit 29.12.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (6)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 31.78% | |
| 18.08% | |
| 13.70% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 8 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schleifkottenbahn-GmbHHalverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Schleifkottenbahn GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Es wird von dem Wahlrecht gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 anzuwenden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 0. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Aktivierte Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro Folgende Aufwendungen wurden für die Währungsumstellung auf den Euro aktiviert: Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren sind: Finanzinstrumente Die Finanzanlagen enthalten Finanzinstrumente, bei denen auf eine außerplanmäßige Abschreibung verzichtet wurde. Die Wertminderung der Finanzinstrumente ist nicht von Dauer. Im Einzelnen sind folgende Finanzinstrumente betroffen: Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen: Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt: Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Bewertungseinheiten Es wurden im Einzelnen folgende Bewertungseinheiten gebildet: Die folgenden Grundgeschäfte wurden in die Bewertungseinheit einbezogen: In die Bewertungseinheit wurden folgende mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen einbezogen: Die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von &IND& ausgleichen. Als Form der Bewertungseinheit wurde das Micro-hedging gewählt. Als Form der Bewertungseinheit wurde das Portfolio-hedging gewählt. Als Form der Bewertungseinheit wurde das Macro-hedging gewählt. Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten Risiken sind im Lagebericht erörtert. Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten Risiken sind im Risikobericht erörtert. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Als Gründe hierfür sind zu nennen: Gewinnvortrag Verlustvortrag Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2010 festgestellt. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses Ausschüttungssperre Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt: Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet: Unbeschränkte Haftung an Unternehmen Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter folgender Unternehmen: Angaben zu Investmentvermögen Das Unternehmen hält mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien eines inländischen Investmentvermögen i.S. des § 1 InvG. Das Unternehmen hält mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien ausländischer Investmentanteile i.S. des § 2 Abs. 9 InvG. Eine tägliche Rückgabe der Anteile ist nicht möglich. Trotz Wertminderung wurde auf eine Abschreibung verzichtet. Auf Grund folgender Anhaltspunkte wird von einer nicht dauerhaften Wertminderung ausgegangen: Die Wertminderung der Finanzinstrumente ist nicht von Dauer. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. Unterschrift der Geschäftsleitung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt. |
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