MPB Franchise GmbHLiquidiert

50226 Frechen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 55367
Eingetragen
31.5.2005
Branche
Erbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteVerwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten SchutzrechtenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Fortentwicklung und Verwertung exklusiver Vermarktungsrechte zum Geschäftsbetrieb der MPB Media Park Büros GmbH außerhalb von Köln im Rahmen des Franchisesystems.

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Roland Wabra
seit 26.2.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MPB Franchise GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

119

262

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

119

262

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

2.256

8.566

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

672

1.695

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.584

6.871

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

2.375

8.828



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

990

6.623

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-18.377

-16067

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-5.633

-2,310

B. Rückstellungen

450

1.500

C. Verbindlichkeiten

935

705

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

2.375

8.828

ANHANG

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Zugänge des ersten Halbjahres der vollen, die Zugänge des zweiten Halbjahres der halben Jahresabschreibung unterworfen. Zugänge bis zu einem Wert von € 410,-- sind gemäß § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von T€ 0.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von T€ 0.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Rudolf Wabra.

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

Verlustvortrag auf neue Rechnung

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

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