Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 15275
Eingetragen
27.8.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rheinhotel Alfred Müller GmbH & Co. KG", die den Betrieb eines Hotels zum Gegenstand hat.

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Doll
seit 16.3.2026
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
monte mare Grundstücksgesellschaft Andernach GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alfred Müller GmbH

Andernach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

A K T I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
TEUR
A. AUSSTEHENDE EINLAGEN AUF DAS GEZEICHNETE KAPITAL 12.500,00 13
B. ANLAGEVERMÖGEN 0,00 0
C. UMLAUFVERMÖGEN 16.122,10 15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.074,47 14
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.047,63 1
28.622,10 28

P A S S I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
TEUR
A. EIGENKAPITAL 24.470,32 24
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Bilanzverlust/ -gewinn -529,68 -1
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.767,00 2
C. VERBINDLICHKEITEN 2.384,78 2
- davon aus Steuern: EUR 2.012,31 (Vorjahr: TEUR 2)
- davon im Rahmen der Sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
28.622,10 28

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

TZ 1 Übergang zum HGB nach BilMoG

Nach Artikel 66 Abs. 2 EGHGB sind die Rechnungslegungsnormen des HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung letztmals auf Jahresabschlüsse für vor dem 1. Januar 2009 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Die Rechnungslegungsnormen des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Sinne des Artikel 66 Abs. 3 EGHGB sind bei der Regelanwendung erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Diese zwingende Regelanwendung wurde für das Wirtschaftsjahr 2010 beachtet. Für den Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des BilMoG wurde, soweit möglich, von den Fortführungsmöglichkeiten des Art. 67 EGHGB dergestalt Gebrauch gemacht, dass die Wertansätze nach den bisherigen HGB-Normen weiter fortgeführt werden. Insoweit sind die bisherigen Rechnungslegungsvorschriften in der bisherigen Fassung weiter anzuwenden.

Hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze, die für die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden angewendet werden, wird auf die nachfolgenden Ausführungen unter TZ 2 verwiesen. Soweit zum 31. Dezember 2010 vom Handelsrecht abweichende zwingende steuerliche Bewertungsvorschriften bestehen, wurden diese Bilanzpositionen in einer von der Handelsbilanz unabhängigen Steuerbilanz erfasst.

TZ 2 Allgemeine Ansatz- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft hat keine Ansatzwahlrechte ausgeübt, insbesondere wurden keine immateriellen Vermögensgegenstände hergestellt. Im Bereich der Bewertungsmethode ist zu beachten, dass im Übergangsjahr der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB und damit zusammenhängend die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Vorschriften gemäß Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB insoweit nich anzuwenden sind.

Anlagevermögen hat die Gesellschaft nicht.  Beim Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bewertet. Ein davon abweichender niedriger Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegender Wert wird berücksichtigt. Die anzusetzenden Herstellungskosten werden ohne Verwaltungskosten und Aufwendungen für soziale Einrichtung, usw. angesetzt. Es werden auch keine anteiligen Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird, angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und abgezinst, soweit dies nach § 253 Abs. 2 HGB erforderlich ist. Aufwandsrückstellungen für im Wirtschaftsjahr unterlassene Instandhaltungen usw., die im Folgewirtschaftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, werden im Bedarfsfall angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern sind am Bilanzstichtag nicht auszuweisen. Sich ergebende Steuerbe- und Steuerentlastungen werden verrechnet. Sofern danach aktive latente Steuern zu bilden wären, wird von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Bewertungseinheiten i.S.v. § 254 HGB waren nicht zu bilden.

B. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 284 HGB

TZ 3 Hinsichtlich der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen zu den allgemeinen Ansatz- und Bewertungsmethoden unter TZ 2 verwiesen.

TZ 4 Fremdwährungsgeschäfte hat die Gesellschaft nicht vorgenommen.

TZ 5 Abweichungen von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Berichtsjahr in dem unter TZ 1 aufgeführten Umfang infolge der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG nicht ergeben.

TZ 6 Bei den Herstellungskosten wurden keine anteiligen Fremdkapitalzinsen einbezogen.

C. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB

Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
31.12.2010
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
zwischen einem und fünf Jahre
EUR
von mehr als fünf Jahre
EUR
Gesamtbetrag
31.12.2009
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 372,47 0,00 0,00 0,00 857,39
Sonstige Verbindlichkeiten 2.012,31 0,00 0,00 0,00 1.796,98
2.384,78 0,00 0,00 0,00 2.654,37

TZ 7 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

TZ 8 Ansprüche der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführung bestehen in Höhe von EUR 0,00.

TZ 9 Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Herr Alfred Müller, junior

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im Handelsregister eingetragen.

TZ 10 Beteiligungen an anderen Unternehmen i.S.v. § 285 Nr. 11 HGB bestehen nicht.

TZ 11 Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der

Rheinhotel Alfred Müller GmbH & Co. KG

mit dem Sitz in 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRA 13226 eingetragen.

TZ 12 Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen bei der Gesellschaft nicht.

D. Sonstige Angaben

TZ 13 Die Gesellschaft macht von den Aufstellungserleichterungen gemäß § 288 HGB Gebrauch.

TZ 14 In den Forderungen sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 15.068,25 (Vorjahr: EUR 14.320,00) enthalten.

TZ 15 In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 2.384,75 (Vorjahr: EUR 2.654,37) enthalten.

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