Orbis gGmbHLiquidiert
45481 Mülheim an der Ruhr, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Andreas Eibisch seit 13.9.2024 | Liquidator |
Claudia Ott seit 13.9.2024 | Liquidator |
Sabine Halfen seit 13.9.2024 | Liquidator |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Orbis gGmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Die Orbis gGmbH i.L., Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 29997) ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Der Anhang wurde unter teilweiser Berücksichtigung von größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Vorstand hat am 14.12.2023 die Schließung des Pflegedienstes Orbis gGmbH i.L. zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Zu Liquidatoren wurden die bisherigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestimmt. Die Bekanntmachung der Liquidation der Orbis gGmbH i.L. im Bundesanzeiger erfolgte am 26. April 2024. Aufgrund der Liquidation der Gesellschaft erfolgte die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der ambulanten Pflege. Der Buchhaltung liegt ein an die Empfehlungen des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland angelehnter Kontenrahmen für Einrichtungen und Werke der Diakonie zugrunde, der an die gesetzlichen Regelungen des HGB für Kapitalgesellschaften angepasst wurde. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden aufgrund der Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung nur in Teilen stetig oder unverändert angewendet. Nähere Erläuterungen finden sich im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse erfolgte die Bilanzierung der Vermögenswerte nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Bei der Bilanzierung der Passiva sind die mit der Einstellung der Unternehmenstätigkeit einhergehenden Aufwendungen bei den Rückstellungen berücksichtigt worden. Ansonsten wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Bei der Bilanzierung und der Bewertung wurden folgende Grundsätze angewandt:
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten Die Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung sind in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Laufzeit bis 1 Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen sonstige Forderungen gegenüber der Gesellschafterin. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Mietvertrag für die Räumlichkeiten in Düsseldorf, die jährliche Netto-Kaltmiete beläuft sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 17). Die Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr, ist alleinige Gesellschafterin der Orbis gGmbH i.L. Geschäftsführer der Gesellschaft waren: Frau Sabine Halfen, Mülheim an der Ruhr Vorstand der Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr Frau Claudia Ott, Mülheim an der Ruhr Vorstand der Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr Herr Frank Eibisch, Zöllnitz (seit dem 23. März 2023) Vorstandsvorsitzender der Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr Mit dem Beschluss der Liquidation vom 14. Dezember 2023 wurden die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren bestellt: Frau Sabine Halfen, Mülheim an der Ruhr Frau Claudia Ott, Mülheim an der Ruhr Herr Frank Eibisch, Zöllnitz Zahl der Beschäftigten: Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 17 Mitarbeiter (Vorjahr: 16 Mitarbeiter) beschäftigt. Dies entspricht umgerechnet 12,9 Vollzeitstellen (Vorjahr: 13,4 Vollzeitstellen).
Mülheim an der Ruhr, 30. August 2024 Die Liqidatoren der Orbis gGmbH i.L. Frank Eibisch Sabine Halfen Claudia Ott BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Orbis gGmbH i.L., Mülheim an der Ruhr PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der Orbis gGmbH i.L., Mülheim an der Ruhr - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS Wir verweisen auf die Ausführungen der Liquidatoren im Abschnitt "Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses" und "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen" des Anhangs, welcher den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreibt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER LIQUIDATOREN FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die Liquidatoren sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die Liquidatoren verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Liquidatoren dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 30. August 2024 BDO
AG
gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer gez. Linnenbäumer, Wirtschaftsprüferin |
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