Orbis gGmbHLiquidiert

45481 Mülheim an der Ruhr, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 29997
Eingetragen
13.10.2017
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Gegenstand
a. Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b. Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), c. Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), d. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO), e. Kirchliche Zwecke (§ 54 AO) zu a), b) und d) Errichtung und Unterhalt von Wohnungen, Wohnheimen, Alten- und Pflegeheimen, Betrieb weiterer Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege, Förderung und Unterstützung alter, gebrechlicher und sonst bedürftiger Menschen sowie Errichtung und Unterhalt von Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche (insb. Kindertagesstätten und sonstige Betreuungsangebote), zu c), b) und d) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen und Werkstätten mit der Aufgabe der Versorgung, Förderung, Unterstützung und Integration behinderter Menschen sowie sonstige Hilfs-, Beratungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung, zu e) Unterstützung und Zuwendungen für andere kirchliche Zwecke.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Andreas Eibisch
seit 13.9.2024
Liquidator
Claudia Ott
seit 13.9.2024
Liquidator
Sabine Halfen
seit 13.9.2024
Liquidator

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Orbis gGmbH

Mülheim an der Ruhr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.288,00 21.229,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 3.905,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 129.201,03 118.263,99
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 238.464,12 13.357,30
3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.570,22 373.235,37 13.031,34 144.652,63
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 13.218,77 9.576,13
386.454,14 158.134,74
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 790,31 811,01
404.532,45 180.174,75

PASSIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.735,46 3.645,35
III. Jahresüberschuss 182,25 90,11
28.917,71 28.735,46
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 318.694,13 91.423,73
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22.170,32 25.684,77
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 22.170,32 (Vorjahr: EUR 25.684,77) -
2. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 34.750,29 (Vorjahr: EUR 34.330,79) -
- davon aus Steuern: EUR 10.554,35 (Vorjahr: EUR 8.108,89) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 24.195,94 (Vorjahr: 0,00) 34.750,29 34.330,79
56.920,61 60.015,56
404.532,45 180.174,75

Gewinn- und Verlustrechnung

2023 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 657.620,28 665.255,55
2. Sonstige betriebliche Erträge 833.304,85 458.713,92
1.490.925,13 1.123.969,47
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.976,36 6.895,73
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 54,48 8.030,84 5.101,75 11.997,48
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 942.710,85 653.677,26
b) Soziale Abgaben 166.523,63 129.897,51
c) Leih-/Fremdpersonal 12.193,45 1.121.427,93 4.914,29 788.489,06
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 5.267,54 3.697,21
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 354.579,60 318.528,47
7. Ergebnis nach Steuern 1.619,22 1.257,25
8. Sonstige Steuern 1.436,97 1.167,14
9. Jahresüberschuss 182,25 90,11

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Orbis gGmbH i.L., Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 29997) ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Der Anhang wurde unter teilweiser Berücksichtigung von größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Der Vorstand hat am 14.12.2023 die Schließung des Pflegedienstes Orbis gGmbH i.L. zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Zu Liquidatoren wurden die bisherigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestimmt. Die Bekanntmachung der Liquidation der Orbis gGmbH i.L. im Bundesanzeiger erfolgte am 26. April 2024.

Aufgrund der Liquidation der Gesellschaft erfolgte die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der ambulanten Pflege.

Der Buchhaltung liegt ein an die Empfehlungen des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland angelehnter Kontenrahmen für Einrichtungen und Werke der Diakonie zugrunde, der an die gesetzlichen Regelungen des HGB für Kapitalgesellschaften angepasst wurde.

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden aufgrund der Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung nur in Teilen stetig oder unverändert angewendet. Nähere Erläuterungen finden sich im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze".

Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse erfolgte die Bilanzierung der Vermögenswerte nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Bei der Bilanzierung der Passiva sind die mit der Einstellung der Unternehmenstätigkeit einhergehenden Aufwendungen bei den Rückstellungen berücksichtigt worden. Ansonsten wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.

Bei der Bilanzierung und der Bewertung wurden folgende Grundsätze angewandt:

Bilanzposten Bewertung
Sachanlagen werden vom Gesellschafter zu Buchwerten übernommen, daher erfolgte der Ansatz weiter zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger (im Zugangsjahr zeitanteilige Abschreibung) linearer Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bei dauernder Wertminderung; die Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre; geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst; geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 1.000,00 werden in einem Pool erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben
Vorräte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des niederen beizulegenden Wertes (Wiederbeschaffungskosten)
Forderungen zu Nennwerten abzüglich gebotener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Sonstige Aktiva zu Nennwerten
Rückstellungen In Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Einzelbewertung in Höhe des Erfüllungsbetrages gemäß den Wert- und Preisverhältnissen zum Bilanzstichtag. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst
Verbindlichkeiten zu Erfüllungsbeträgen

Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung sind in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Laufzeit bis 1 Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen sonstige Forderungen gegenüber der Gesellschafterin.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Mietvertrag für die Räumlichkeiten in Düsseldorf, die jährliche Netto-Kaltmiete beläuft sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 17).

Die Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr, ist alleinige Gesellschafterin der Orbis gGmbH i.L.

Geschäftsführer der Gesellschaft waren:

Frau Sabine Halfen, Mülheim an der Ruhr

Vorstand der Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr

Frau Claudia Ott, Mülheim an der Ruhr

Vorstand der Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr

Herr Frank Eibisch, Zöllnitz (seit dem 23. März 2023)

Vorstandsvorsitzender der Theodor Fliedner Stiftung, Mülheim an der Ruhr

Mit dem Beschluss der Liquidation vom 14. Dezember 2023 wurden die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren bestellt:

Frau Sabine Halfen, Mülheim an der Ruhr

Frau Claudia Ott, Mülheim an der Ruhr

Herr Frank Eibisch, Zöllnitz

Zahl der Beschäftigten:

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 17 Mitarbeiter (Vorjahr: 16 Mitarbeiter) beschäftigt. Dies entspricht umgerechnet 12,9 Vollzeitstellen (Vorjahr: 13,4 Vollzeitstellen).

 

Mülheim an der Ruhr, 30. August 2024

Die Liqidatoren der Orbis gGmbH i.L.

Frank Eibisch

Sabine Halfen

Claudia Ott

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Orbis gGmbH i.L., Mülheim an der Ruhr

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der Orbis gGmbH i.L., Mülheim an der Ruhr - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS

Wir verweisen auf die Ausführungen der Liquidatoren im Abschnitt "Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses" und "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen" des Anhangs, welcher den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreibt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER LIQUIDATOREN FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die Liquidatoren sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die Liquidatoren verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Liquidatoren dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den Liquidatoren angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den Liquidatoren dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Liquidatoren unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, 30. August 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer

gez. Linnenbäumer, Wirtschaftsprüferin

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