Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 517247
Eingetragen
26.8.2020
Branche
Herstellung von Solarzellen und SolarmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
ist die Errichtung, das Betreiben und das Unterhalten von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus solarer Strahlung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Fischer
seit 26.8.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert99.99% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (17)

NameAnteil
Stadt Ohrdruf
40.00%
24.44%
Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH
14.70%
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG
5.56%
Stadt Ohrdruf
2.28%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Stadt Ohrdruf
Germany
10.000 €
40.00%
Germany
7.500 €
30.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solarpark Ohrdruf GmbH

Ohrdruf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Gesellschafterstruktur und Geschäftstätigkeit

Die Solarpark Ohrdruf GmbH (nachfolgend Solarpark Ohrdruf) hat ihren Sitz in Ohrdruf. Gesellschafter sind die Stadt Ohrdruf (51,0 %) und die Ohra Energie GmbH (49,0 %).

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 beträgt 25 Tsd. Euro.

Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, das Betreiben und das Unterhalten von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus solarer Strahlung.

Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine. Extreme Preissteigerungen, verschärfte Material- und Lieferengpässe, der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie haben das Geschäftsjahr geprägt. Trotz der schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft behaupten. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 um 1,9 % höher als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2019, also dem Jahr vor der Corona-Krise, war das BIP 2022 um 0,7 % höher. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich positiv. Die Gesamtwirtschaftsleistung wurde von 45,6 Mio. Erwerbstätigen erbracht, 589.000 Erwerbstätige mehr als im Jahr 2021 und so viele wie noch nie in Deutschland.

Die Verbraucherpreise stiegen im Jahresverlauf um 7,9 %. Damit lag die Jahresteuerungsrate deutlich höher als im Jahr 2021 (3,1 %). Grund hierfür waren extreme Preissteigerungen bei Energieprodukten und Nahrungsmitteln.

Im europäischen Vergleich blieb das Wachstum in Deutschland hinter dem Durchschnitt der anderen 27 Mitgliedsstaaten zurück. Die europäische Kommission erwartete im Januar 2023 ein Wachstum von 3,5 %. Gleichzeitig lag die Inflationsrate im Euro-Raum mit 9,2 % im Jahresdurchschnitt höher als in Deutschland.

Für die Wirtschaft im Freistaat Thüringen lagen genaue Zahlen bei Berichtserstellung noch nicht vor. Laut dem gemeinsamen Statistikportal des Bundes und der Länder lag das preisbereinigte BIP in Thüringen für das erste Halbjahr 2022 nach vorläufigen Berechnungen bei +1,9 % und damit leicht unter dem Vorjahr. Das Thüringer Landesamt für Statistik meldete für das Jahr 2022 wieder einen Rekordumsatz für die Thüringer Industrie in Höhe von 37,9 Milliarden Euro. Allerdings waren die Zuwächse beeinflusst durch die starken Preisanstiege. Preisbereinigt, verbleibt nach vorläufigen Angaben ein Zuwachs von 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies deutet darauf hin, dass das Wirtschaftswachstum im Freistaat der Entwicklung auf Bundesebene gefolgt ist.

Um dem starken Preisanstieg entgegenzuwirken hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen zum 27. Juli 2022 erstmals nach 6 Jahren wieder um 0,5 % angehoben. Diesem ersten Schritt folgten im September, Oktober und Dezember weitere Erhöhungen, sodass die Leitzinsen zum Jahreswechsel bei 2,5 % lagen. Inzwischen erfolgte im Februar 2023 ein weiterer Erhöhungsschritt um +0,5 % auf jetzt 3,0 %. Entsprechend verteuern sich kurz- und langfristigen Finanzierungsmaßnahmen.

Das Jahr 2022 war in Deutschland eines der zwei wärmsten Jahre. Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) lag die Durchschnittstemperatur bei 10,5 Grad Celsius und damit 2,3 Grad höher als die international gültige Referenzperiode von 1961 - 1990. Alle Monate waren im Vergleich zu dieser Referenzperiode zu warm wobei der August und insbesondere der Oktober im Vieljahresvergleich herausstachen. Die Sonnenscheindauer lag mit 2.025 Stunden weit über dem Referenzwert von 1.544 Stunden. Mit rund 670 Liter/ m 2 lag das Deutschlandmittel an Niederschlag nach einem mäßig positiven Wert 2021 wieder unter der Referenzperiode 1961 bis 1990 (789 Liter/ m 2 ).

Energiewirtschaftliche Entwicklung

Der Strom- und Erdgasverbrauch ist in Deutschland im letzten Jahr gesunken. Nach vorläufigen Angaben des BDEW lagen der Nettostromverbrauch im Jahr 2022 um -3,2 % niedriger und der Erdgasabsatz um -14,8 % niedriger als im Vorjahr. Maßgeblicher Treiber waren die der wärmeren Witterung und die Einspareffekte wegen der stark gestiegenen Preise.

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung stieg im Geschäftsjahr 2022 aufgrund der günstigen Witterung auf 45 % (Vorjahr 2021: 41 %). Dabei stiegt der Anteil der Photovoltaik um rund +2 % auf insgesamt 11 %.

Nach vorläufiger Einschätzung stieg die installierte Leistung bei Photovoltaikanlagen von 58,7 GW im Jahr 2021 auf 65,8 GW im Jahr 2022.

Im Jahr 2021 fanden drei Ausschreibungsrunden zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Freiflächen-Solaranlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) statt. Ausgeschrieben wurden ein Gesamtvolumen von 3,6 MW. Die Ausschreibungsrunden waren im Mittel unterzeichnet. Das gewogene Mittel beim Zuschlagswert lag bei 5,44 ct/ kWh und damit 8,6 % höher als im Jahr 2021. Der höchste Zuschlagswert lag bei 5,90 ct/ kWh.

Die Modulpreise sind auch im Jahr 2022 wieder angestiegen. Der Preisanstiegstrend bei den Durchschnittspreisen für alle Modulklassen lag bei +10,7 %.

Die Großhandelsmärkte für Kohle, Öl, Erdgas und Strom erlebten im Jahresverlauf einen nie dagewesenen Preisschock. Angetrieben von der Verunsicherung durch den Krieg in der Ukraine stiegen ab dem zweiten Quartal zunächst die Preise für Kohle, Öl und Erdgas. Die Entwicklung bei Erdgas verschärfte sich mit dem tatsächlichen russischen Lieferstopp und den Sabotageakten an den Nord-Stream-Pipelines im Sommer. Außerdem verknappte die Einspeicherungsnachfrage für den kommenden Winter das Angebot. Der Strompreis folgte der Preisentwicklung mit Verzögerung. Durch fehlende Erzeugungskapazitäten in Frankreich verknappte sich aber auch auf diesem Markt das Angebot zusätzlich und trieb den Preis nach oben. Im Strom kostete das Baseprodukt 2023 zu Jahresbeginn 120 Euro/ MWh und erreichte seinen Jahreshöchststand Ende August mit 985 Euro/ MWh. Das Peakprodukt 2023 war zu diesem Zeitpunkt mit einem Preis rund 1.295 Euro/ MWh am Markt zu sehen. In der Folge fielen dann wieder die Preise. Am Jahresende lag das Frontjahr bei rund 163 Euro/ MWh im Base bei rund 225 Euro/ MWh im Peak.

Von dieser Entwicklung profitiert die Photovoltaikbranche, da über die Direktvermarktung ein deutlich höherer Strompreis als die EEG-Umlage erzielt wurde.

Energie- und wirtschaftspolitische Entwicklung

Die Energiepolitik im Jahr 2022 hat, getrieben von der Klimapolitik und stark beeinflusst vom Krieg in der Ukraine, zu substanziellen Veränderungen in nie da gewesener Geschwindigkeit in der Energiewirtschaft geführt.

Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetz, das Anfang Juli 2022 in Kraft trat, sollen Voraussetzungen für eine sichere Versorgung auch während einer Gasmangellage geschaffen werden. Die dabei eingeführte Gasumlage, zur Finanzierung von Mehrkosten bei der Nachbeschaffung von ausgefallenen Liefermengen, wurde kurz vor ihrem Wirksamwerden zum 1. Oktober gestoppt, nachdem die Erdgasversorger entsprechende Preismaßnahmen schon angekündigt und zum Teil umgesetzt hatten. Stattdessen wurde am 20. September 2022 eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme ab 1. Oktober 2022 von 19 % auf 7 % beschlossen. Weitere Entlastungen der Verbraucher wurden mit der Dezemberhilfe (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz [EWSG] vom 18. November 2022) noch für das Jahr 2022 und dem Gesetzespaket für die Preisbremsen im Strom, Erdgas und Wärme (Inkrafttreten: 24. Dezember 2022) beschlossen. Letztere sollen die Verbraucher im Jahr 2023 bzw. bis April 2024 von den Folgen der hohen Energiepreise entlasten. Zusammen mit anderen Maßnahmen hat dieser Abwehrschirm ein Volumen von 200 Mrd. Euro. Dabei hat insbesondere das Gesetz zur Strompreisbremse Einfluss auf die Entwicklung bei der erneuerbaren Stromerzeugung. Zur Finanzierung der Bremse werden Erlöse abgeschöpft, die Marktpreisbedingt über einem bestimmten Niveau erzielt werden.

Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschriebenen Ziele für die Energie- und Klimawende verlangen ein schnelles Handeln. Im Januar 2022 wurden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zwei umfangreiche Gesetzespakete angekündigt. Im Osterpaket, das im Juli 2022 verabschiedet wurde, schreibt man dem Bau von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zu. Sie dienen zukünftig auch der öffentlichen Sicherheit. Das Gesetz schafft damit bessere Rahmenbedingungen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wurde maßvoll erweitert. Außerdem wurden die Ausschreibungsmengen für den Bau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen erhöht und die EEG-Umlage zum Juli 2022 abgeschafft. Rückblickend haben diese Änderungen aber noch keinen Durchbruch bzw. Beschleunigung des Ausbaus gebracht. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die baurechtliche Hoheit bei den Kommunen und nicht beim Bund liegt.

Geschäftsentwicklung

Ertragslage

Die Solarpark Ohrdruf hatte im Geschäftsjahr 2022 weiterhin kein operatives Geschäft.

Aufwendungen sind der Gesellschaft für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten, Gebühren und Beiträge, Versicherungsprämien sowie Aufwendungen für die Buchhaltung und den Zahlungsverkehr entstanden.

Das Betriebsergebnis und der Jahresfehlbetrag betragen -4.888,83 Euro. Ertragssteuern fielen nicht an.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 20 Tsd. Euro.

Das Umlaufvermögen erhöhte sich um die eingezahlte Kapitalrücklage, gegenläufig wirkten die laufenden Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb.

Das gezeichnete Kapital ist im Geschäftsjahr vollständig zugeflossen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte eine Kapitaleinlage in Höhe von 5 Tsd. Euro. Der Jahresfehlbetrag mindert das Eigenkapital.

Rückstellungen wurden in Höhe von 2,0 Tsd. Euro gebildet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 1,6 Tsd. Euro.

Finanzlage

Die Veränderungen des Finanzmittelbestands sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen zeigt die nachstehende zusammengefasste Kapitalflussrechnung:

2022 2021
Tsd. Euro Tsd. Euro
Periodenergebnis vor Gewinnabführung -5 -5
Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -5 -4
Mittelzufluss/-abfluss aus der Investitionstätigkeit 0 0
Mittelzufluss/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit 5 0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 0 -4
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode (+) 20 24
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 20 20

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war im Geschäftsjahr 2022 negativ (-5 Tsd. Euro). Durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit (5 Tsd. Euro) veränderte sich der Bestand an Finanzmitteln nicht. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind Umsatz, Ergebnis sowie die Liquidität.

Chancen- und Risikobericht

Die Solarpark Ohrdruf agiert in einem Umfeld, das durch ständige Veränderungen geprägt ist. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf dem durch den Gesetzgeber gestalteten Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für den Projekterfolg ist aber auch Einschätzung und Bewertung der Marktbedingungen unerlässlich. Es ergeben sich dadurch unternehmerische Risiken, jedoch eröffnen sich dadurch auch Chancen, die wir nutzen wollen, um die Gesellschaft zum Erfolg zu führen.

Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschaft in das Chancen-/ Risikomanagement der Ohra Energie GmbH eingebunden. Dabei betreiben wir ein Chancen-/ Risikomanagementsystem, bei dem wir im Rahmen von systematischen und permanenten Inventuren Risiken hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren und Chancen auf ihr Gewinnpotenzial prüfen. Festlegungen über Verfahrensweisen und Strukturen, die zur Steuerung der Chancen und Risiken eingesetzt werden, sind in einem Risikomanagementhandbuch eindeutig geregelt und dokumentiert. Das Verhalten der Frühwarnindikatoren wird in der Regel an messbaren Kennzahlen erkannt und Kriterien der Eskalation sind festgelegt. Über ad-hoc identifizierte Risiken wird sofort berichtet, um zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Basierend auf dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) unterliegt das Chancen-/ Risikomanagement einem ständigen Anpassungsprozess, auch oder gerade vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Über die für das Geschäftsjahr 2022 ermittelten Chancen und Risiken wurde im Jahresverlauf regelmäßig berichtet.

Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen gebildet.

Mit Blick auf das umzusetzende Projekt zum Bau der Freiflächenphotovoltaikanlage bestehen gleichermaßen Risiken und Chancen. Bestimmende Indikatoren sind die erzielbare Einspeisevergütung nach dem EEG im Zusammenhang mit der Höhe der Investitionskosten und den Betriebskosten dazu. Je nachdem, ob dieses Verhältnis besser oder schlechter ist, entstehen zusätzliche Chancen oder Risiken. Parallel ergeben sich wegen der steigenden Marktpreise im Strom Chancen, das Projekt auch ohne die EEG-Förderung umzusetzen. Dem entgegen stehen steigende Bau- und Finanzierungskosten. Entsprechend sorgsam muss die Umsetzung der Anlage in der einen oder anderen Variante geprüft werden. Nach Bau der Anlage werden Betriebsrisiken hinzukommen, die über Versicherungen abgesichert werden sollen.

Im Berichtsjahr sind keine bestandsgefährdenden Risiken aufgetreten. Derartige Risiken sind auch für das folgende Geschäftsjahr nicht erkennbar.

Prognosebericht

Die weitere Entwicklung der Gesellschaft wird sehr stark von der weiteren Preisentwicklung auf dem Modul- und Wechselrichtermarkt und von der weiteren Entwicklung beim Strompreis abhängen. Hieraus entstanden die Verzögerungen im Jahr 2022.

Die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes sind mit dem Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die Stadt Ohrdruf weitgehend geschaffen. Eine erfolgreiche Beteiligung an der Ausschreibung zur EEG-Vergütung ist weiterhin Grundlage für die Umsetzung des Projektes, um Amortisationsrisiken einzugrenzen.

Wir erwarten die Umsetzung des Projektes und damit den Bau jetzt im Laufe des Jahres 2023.

Mit der geplanten Inbetriebnahme gehen wir von einer zunächst steigenden und dann tendenziell gleichbleibenden Entwicklung der Umsatzerlöse (2023: 26 Tsd. Euro, 2024: 314 Tsd. Euro) aus. Ein Jahresüberschuss ist für 2023 noch nicht eingeplant. Für das Jahr 2024 erwarten wir erstmalig einen Jahresüberschuss. Die Liquidität wird sich mit Aufnahme des operativen Geschäfts ab dem Jahr 2023 leicht verschlechtern. Ab dem Jahr 2024 rechnen wir mit Liquiditätsüberschüssen.

Die Planung sieht für das Jahr 2023 die Investition in die Photovoltaikanlage in Höhe von 3,0 Mio. Euro vor. Die Finanzierung soll über die Aufnahme von Fremdkapital und die Einlage von Eigenkapital erfolgen.

 

Ohrdruf, 30. März 2023

Michael Fischer, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktivseite

31.12.2022 31.12.2021
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Sonstige Vermögensgegenstände 101,30 179,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.001,81 19.864,84
20.103,11 20.044,36

Passivseite

31.12.2022 31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 5.000,00 0,00
III. Gewinnvortrag/Verlusvortrag -8.645,28 -3.435,82
IV. Jahresfehlbetrag -4.888,83 -5.209,46
Eigenkapital insgesamt 16.465,89 16.354,72
B. Rückstellungen 2.050,00 2.195,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.587,22 1.494,64
20.103,11 20.044,36

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

2022 2021
1. Sonstige betriebliche Erträge 170,00 0,00
2. Rohergebnis 170,00 0,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.058,83 5.209,46
4. Ergebnis nach Steuern -4.888,83 -5.209,46
5. Jahresfehlbetrag -4.888,83 -5.209,46

Anhang

Allgemeines

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft nach den Vorschriften des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist gemäß Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Die Gesellschaft ist unter der Firma Solarpark Ohrdruf GmbH im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena mit der Nummer 517247 und dem Sitz in Ohrdruf eingetragen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips, angesetzt.

Liquide Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Die Eigenkapitalposten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen und sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25 Tsd. Euro.

Im Geschäftsjahr erfolgte eine Einlage in die Kapitalrücklage durch die Gesellschafter in Höhe von 5 Tsd. Euro.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten.

Die gesamten Verbindlichkeiten (1,6 Tsd. Euro) haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten, Gebühren und Beiträge, Versicherungsprämien sowie Aufwendungen für die Buchhaltung und den Zahlungsverkehr.

Ergänzende Angaben

1. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Michael Fischer.

2. Angaben zur Arbeitnehmerschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Mitarbeiter.

3. Geschäfte mit nahe stehenden Personen

Geschäfte mit nahe stehenden Personen gemäß § 285 Nr. 21 HGB wurden ausschließlich zu marktüblichen Konditionen getätigt.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

5. Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 2,1 Tsd. Euro und gliedert sich wie folgt:

Honorar des Abschlussprüfers

a) Abschlussprüfungsleistungen 1,7 Tsd. Euro
b) Steuerberatungsleistungen 0,4 Tsd. Euro

6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag beträgt -4.888,83 Euro.

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Verlust in Höhe von -4.888,83 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Ohrdruf, 30. März 2023

Michael Fischer, Geschäftsführer

F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 14. April 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Solarpark Ohrdruf GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Solarpark Ohrdruf GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solarpark Ohrdruf GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.

 

Erfurt, den 14. April 2023

DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

TOP 3

Ergebnisverwendung

Hierzu liegt eine ausführliche Beschlussvorlage vor. Herr Fischer erläutert diese.

Es gibt keine Rückfragen, sodass der folgende Beschluss einstimmig gefasst wird:

Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag per 31. Dezember 2022 in Höhe von -4.888,83 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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