Bardamu Film GmbH
Selbe AdresseHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Wedig August Lassahn seit 19.5.2020 | Vorstandsmitglied |
Imke Dr. Germann seit 6.8.2013 | Vorstandsmitglied |
Imke Dr. Hartmann seit 25.8.2008 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MRK Media AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Darstellung des Unternehmens Die MRK Media AG wurde im Jahr 2000 gegründet und hat ihren Sitz in München. Das Leistungsspektrum der Gesellschaft umfasst die Beratung, Planung, Bauüberwachung und Dokumentation von Netzen aller Art sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Verkehr und Infrastruktur für privatwirtschaftliche und öffentliche Auftraggeber. Die MRK Media AG ist Auftragnehmer von Landkreisen, Kommunen, Stadtwerken und Netzbetreibern und erstellt Entscheidungsgrundlagen für den Aufbau von digitalen Infrastrukturen. Zudem organisiert die MRK Media AG als Projektsteuerer die schlüsselfertige Errichtung von Telekommunikations- und Energienetzen für zukunftsweisende Anwendungen, bspw. 5G-Mobilfunknetzen. Die MRK Media AG ist bundesweit mit Niederlassungen vertreten und Marktführer in Deutschland für Planungen von Breitbandnetzen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte. In Ausrüstungen - das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - wurde dagegen preisbereinigt deutlich mehr investiert als im Jahr 2022 (+3,0 %). Dazu trug vor allem der Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen bei, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde. Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland sind im Jahresdurchschnitt 2023 um 2,2 % gegenüber dem Jahr 2022 gesunken. Das war der erste Rückgang dieser Preise im Jahresdurchschnitt seit 2016 (-0,5 % gegenüber 2015). Ursache für die Entwicklung waren ausschließlich stark gesunkene Preise in der See- und Luftfahrt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 4. Quartal 2023 gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 1,1 %. Gegenüber dem 3. Quartal 2023 stiegen die Preise dagegen leicht um 0,4 %. Im Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation gab es mit +2,2 % einen moderaten Preisanstieg gegenüber 2022 (2022 zu 2021: +1,6 %). Am stärksten stiegen die Preise gegenüber 2022 in den Bereichen Verlegen von Software mit +3,7 % (2022 zu 2021: +1,9 %) sowie für Datenverarbeitungs- und Hostingdienstleistungen mit +3,6 % (2022 zu 2021: -0,2 %). Auch Dienstleistungen der Informationstechnologie verteuerten sich gegenüber 2022 mit +2,4 % stärker als im Vorjahr (2022 zu 2021: +0,9 %). Insbesondere höhere Personalkosten durch Anpassung an die hohe Inflation des Jahres 2022 sowie Personalknappheit durch Fachkräftemangel in der IT-Branche waren hierfür neben steigenden Energiekosten die Hauptursachen. Im Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen stiegen die Preise mit +4,2 % deutlich gegenüber 2022. Damit war der Preisanstieg stärker als in den Vorjahren (2022 zu 2021: +3,7 %; 2021 zu 2020: +2,5 %). Den stärksten Anstieg gab es im Wirtschaftszweig der Architektur- und Ingenieurdienstleistungen mit +5,3 % (2022 zu 2021: +5,9 %). Wie auch im Vorjahr stiegen vor allem die Preise für baubezogene Architektur- und Ingenieurdienstleistungen. Trotz schwacher Nachfrage im Baubereich blieben die Preise für Baumaterialien auf hohem Niveau, was wiederum mittelbar auf die Honorare für die baubezogenen Dienstleistungen gewirkt hat. Zudem gab es als Reaktion auf gestiegene Allgemein- und Personalkosten Preisanpassungen in den Unternehmen. Mit +4,1 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 schwächte sich die Entwicklung zuletzt etwas ab. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden). Branchenbezogene Rahmenbedingungen Laut aktuellen Erhebungen wurde seit Ende 2022 mit 3,9 Millionen neuen Glasfaseranschlüssen (Homes Passed) im Jahr 2023 und mit insgesamt 16,9 Millionen Glasfaseranschlüssen deutschlandweit bis Ende 2023 ein Zuwachs von 30 % erreicht. Den größten Teil dieser Anschlüsse realisieren mit 9,0 Millionen und 53 % die alternativen Netzbetreiber, also die Wettbewerber der Deutschen Telekom. Bis Mitte 2024 werden 18,9 Millionen Anschlüsse erwartet, davon 51 % von alternativen Netzbetreibern. In diesem dynamischen Markt beteiligen sich Investoren mit erheblichen Mitteln am Glasfaserausbau in Deutschland. Die Investitionen in neue und bestehende Breitband-Netzinfrastrukturen (ohne Investitionen in Mobilfunklizenzen) sind im Jahr 2022 auf insgesamt EUR 13,1 Milliarden und damit erneut auf Rekordniveau gestiegen. Mit Investitionen in Höhe von EUR 8,4 Milliarden und damit 64 % des Investitionsvolumens dominieren die alternativen Netzbetreiber im Vergleich zur Deutschen Telekom. Im Zeitraum 2013 bis 2030 wird mit privatem Investitionskapital von 50 Mrd. Euro ausgegangen. Bedingt durch den Zinsanstieg seit 2021/2022 ist allerdings auch eine Konsolidierung der privaten Investitionen eingetreten, wie erste Marktbereinigungen im Jahr 2023 zeigen. Mit Blick auf die einzelnen Bundesländer sind starke Unterschiede beim Ausbaustand erkennbar, was neben den regionalen Besonderheiten vor allem auf die stark variierenden Rahmendbedingungen in den Ländern zurückzuführen ist (Quelle: BREKO Marktanalyse 2022). Dazu gehören auch die dort aktiven alternativen Netzbetreiber. Deren private Investitionen haben in der Vergangenheit den Glasfaserausbau stark vorangetrieben. Nach der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr beauftragten Potentialanalyse können 92% der Haushalte ohne staatliche Fördermittel mit Glasfaser versorgt werden (BREKO Marktanalyse 2023). Die Bundesregierung unterstützt mit Fördermitteln den Ausbau von unterversorgten Gebieten. Seit 2015 stehen im Bundesförderprogramm Mittel i. H. v. rd. EUR 17 Mrd. zur Verfügung (Stand Ende 2023). Jeder Gebietskörperschaft stehen damit einmalig EUR 50.000 nicht rückzahlbarer Fördergelder zur Analyse der Breitbandversorgung im eigenen Administrationsgebiet zu, die an Ingenieur- und Beratungsunternehmen vergeben werden. Wurde dieser Betrag abgerufen, um eine Teilnahme an einem vergangenen Förderprogramm vorzubereiten, so steht unter bestimmten Bedingungen nochmals derselbe Betrag zur Verfügung, um an der aktuellen Förderkulisse zu partizipieren. Die jüngsten Neuerungen bestimmen zudem, dass Zusammenschlüsse von Gemeinden oder Landkreise auch eine gemeinsame Beratungsförderung von einmalig EUR 250.000 in Anspruch nehmen dürfen. Besteht Förderbedarf, können Anträge auf Infrastrukturförderung von jeweils maximal EUR 150 Mio. pro Antrag (angehoben von vormals EUR 30 Mio. je Antrag) gestellt werden. Mit der ab Frühjahr 2021 gültigen Gigabit-Rahmenregelung (sog. "Graue Flecken-Förderung") wurde die bisherige Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s angehoben. Ab 2023 ist eine Förderung ohne Aufgreifschwelle möglich, solange eine Adresse nicht mit Glasfaser versorgt ist. Aus EU- (EFRE, ELER) und Landesmitteln gespeist, bieten die Bundesländer im Rahmen landesweiter Förderprogramme weitere finanzielle Unterstützung an. Der geförderte Breitbandausbau bedarf in der Regel einer technischen Vorplanung und, im Falle der Förderung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, der Begleitung des Vergabeverfahrens. Im Betreibermodell wird die gesamte Bandbreite der Ingenieurleistungen öffentlich ausgeschrieben. Regulatorisch ist seit Ende 2016 das DigiNetzGesetz als Bestandteil des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, das den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze beschleunigen soll. Das TKG regelt hier beispielsweise die Mitverlegung und die Mitnutzung von Infrastruktur. Seit Dezember 2021 ist die TKG-Novelle zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 in Kraft, die unter anderem Genehmigungsverfahren beim Netzausbau beschleunigen soll und es Mietern ermöglicht, den TV-Kabelanschluss, der bisher in der Wohnungsmiete oft enthalten war, zu kündigen (sog. Umlagemodell). Seit Juni 2022 ist zudem die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) rechtsgültig, durch die jeder Bürger ein Recht auf eine Versorgung mit - vorerst - 10 Mbit/s im Downstream hat. Dieser Wert wird stetig nach oben angepasst. In der Vorausschau hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Juli 2022 die Gigabitstrategie veröffentlicht. Das Strategiepapier sieht neben knapp 100 Einzelmaßnahmen zur Beschleunigung des Gigabitausbaus vor, im Jahr 2025 die Hälfte aller Anschlüsse mit Glasfaser erschlossen zu haben. Im Jahr 2030 soll der flächendeckende Gigabitausbau abgeschlossen sein. Zudem sollen künftig auch Anschlüsse im Kabelnetz überbaut werden dürfen, wenn diese jetzt und in absehbarer Zukunft nicht gigabitfähig sind (mind. DOCSIS 3.1). Gemäß Gigabitförderung 2.0 soll die Balance zwischen privatem und gefördertem Ausbau verbessert werden, da Gebiete mit besonderem Nachholbedarf eher gefördert werden als andere Gebiete. Zudem wurden Landesobergrenzen für die Fördermittel festgelegt. Generell ist eine Vorhersage für die Förderung einzelner Gebiete nun schwieriger geworden. Andererseits wird ein Leerlaufen des Fördertopfes wie im Herbst 2022 vermieden. Im Frühjahr 2024 gab es weitere Änderungen: Während das sog. Lückenschluss-Förderprogramm nur eine Höhe von 100 Mio. Euro aufweist (max. 500.000 Euro pro Projekt, max. 100 Anträge), führen weitere Aspekte wie die verbindliche Festlegung von Vorleistungspreisen sowie die Anpassung des Markterkundungsverfahrens (3 bis 7 Jahre Vorausschau, Förderung nur bis zu diesem Zeitpunkt) zu deutlichen Änderungen bei der Vergabewahrscheinlichkeit. Im Zusammenhang mit den längeren Ausbauzeiten wird gerade der letzte Punkt mit einer deutlich geringeren Vergabe von Fördermitteln einhergehen. Für den Energiebereich spielen neben der Stromleitungsverlegung im Nieder- und Mittelspannungsbereich besonders drei Themen aus dem Umfeld der Energiewende eine große Rolle: Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Photovoltaik und Wärmeplanung. Das Wärmeplanungsgesetz ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze tragen dazu bei, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Die Kommunen sind aufgefordert, je nach Größe in 2026 bzw. 2028 eine Wärmeplanung für ihr kommunales Gebiet vorzulegen. Ohne Hilfe von externen Firmen, welche sich auf diese Thematik spezialisiert haben, ist die Anforderung nicht erfüllbar. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs Die Investitionen des Marktes in den Aufbau von Glasfasernetzen führte auch im Jahr 2023 bei der MRK Media AG zu erheblichen Auftragseingängen, insbesondere von GU-Aufträgen. Trotz dieser weiterhin anhaltenden Nachfrage ist das Ergebnis unter den Erwartungen geblieben, weil durch eine verzögerte Abrechnung einzelner Projekte, eine Gewinnrealisierung noch nicht erfolgen konnte. Im Geschäftsjahr 2023 machte die Planung und Projektierung von Glasfasernetzen wie bereits in den Vorjahren den größten Anteil der Geschäftstätigkeit der MRK Media AG aus. Neben der Masterplanung nehmen dabei insbesondere die Genehmigungs- und Ausführungsplanung einen hohen Stellenwert ein. Zum anderen ist die Dokumentation von realisierten Netzen in die Bestandssysteme bzw. Geoinformationssysteme der Auftraggeber für den weiteren Betrieb und zu Zwecken des Nachweises der Mittelverwendung ein Haupttätigkeitsschwerpunkt. Dazu runden die alle Phasen umgreifende Projektsteuerung sowie die Bauüberwachung und Vermessung während der Ausbauphase das Portfolio ab. Positiv im Rahmen der Geschäftsentwicklung sind zudem Aufträge zum Ausbau von Landkreisen über alle Phasen hinweg zu bewerten, die aufgrund des mehrjährigen Ausbaus, unabhängig von kurzfristigen Markttendenzen charakterisiert sind. Die Geschäftsentwicklung der MRK Media AG war im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin geprägt durch eine konsequente Diversifizierung und weiter anhaltende Wachstumsstrategie. Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 (TEUR 45) liegt dennoch deutlich unter Vorjahrsniveau. Durch die Langfristigkeit der Kundenaufträge werden die Umsatzerlöse und Ergebnisse aus den Projekten erst mit Schlussrechnung und damit in den Folgejahren in der Gewinn- und Verlustrechnung sichtbar. In diesem Jahr merkte man die Projektverzögerungen besonders stark, was dazu führte, dass Gewinne ins Folgejahr geführt werden. Aufgrund von Anpassungseffekten an die hohe Inflation des Jahres 2022 waren die Personalkosten deutlich gestiegen. Zudem wurde mit neueingestelltem Personal verstärkt in den Wissensaufbau zu Energienetzen investiert, um sich im Markt für die Zukunft aufzustellen. Dies belastet die Aufwandsseite ist aber für die Zukunftsfähigkeit ein wichtiger Schritt. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei der operativen finanziellen Leistungsmessung stellen der Rohertrag und das EBIT bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren dar. Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die MRK Media AG hat im letzten Jahr 2022 für 2023 erwartet, dass der Rohertrag und der Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres realisiert wird. Tatsächlich ist der Rohertrag 2023 auf dem Niveau von 2022 bzw. sogar leicht um 4 % gestiegen. Der Jahresüberschuss bleibt in 2023 erheblich unter den Erwartungen. Grund ist hier insbesondere die verzögerte Abrechnung einzelner Projekte, so dass eine Gewinnrealisierung noch nicht erfolgen konnte 4. Ertragslage Bei der Gesamtleistung konnte die MRK Media AG einen Anstieg um 19,3 % gegenüber 2022 erzielen. Bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Materialaufwendungen wurde ein Rohertrag von TEUR 13.153 erzielt, der um TEUR 538 über dem Vorjahresbetrag lag. Im Verhältnis zur Gesamtleistung hat sich der Anteil des Rohertrags von 70,0 % auf 61,2 % vermindert. Der Personalaufwand ist in 2023 auf insgesamt TEUR 10.243 gestiegen (+ 14,4 %). Hier wirkten sich die gestiegene Mitarbeiteranzahl sowie Gehaltsanpassungen erhöhend aus. Dies beinhaltete als Einmaleffekt auch die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) hat sich durch die beschriebenen Entwicklungen von TEUR 773 um TEUR 1.080 verschlechtert und ist im Berichtsjahr mit TEUR 307 negativ. Das neutrale Ergebnis ist mit TEUR 192 positiv (Vorjahr: TEUR 76 positiv) und beinhaltet wie im Vorjahr im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Insgesamt verbleibt nach Steuern und dem im Vorjahresvergleich verbesserten Finanzergebnis ein Jahresüberschuss von TEUR 45, der um TEUR 581 unter dem Vorjahreswert liegt. 5. Finanz- und Vermögenslage In 2023 erhöhte sich die Bilanzsumme von TEUR 33.611 um TEUR 3.983 auf TEUR 37.594 (+ 11,9 %). Die Ursachen hierfür liegen auf der Aktivseite insbesondere im erhöhten Vorratsbestand sowie in den gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen Beteiligungsunternehmen, wogegen sich die liquiden Mittel verminderten. Innerhalb des Anlagevermögens wurden in 2023 TEUR 345 investiert. Dem stehen Abschreibungen und Abgänge zu Restbuchwerten von TEUR 249 bzw. TEUR 27 gegenüber. Zum 31. Dezember 2023 sind Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 34) aktiviert. Die Investitionen betrafen insbesondere Fahrzeuge und EDV-Hardware. Die Vorräte haben sich durch einen erhöhten Anarbeitungsgrad der langfristigen Aufträge und zusätzliche Projekte um TEUR 3.990 erhöht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um TEUR 2.403 auf TEUR 7.430. Der Anstieg ist insbesondere auf gegenüber dem Vorjahr stichtagsbedingt erhöhte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen Beteiligungsunternehmen zurückzuführen. Das Eigenkapital verminderte sich durch den Jahresüberschuss unter Berücksichtigung der getätigten Ausschüttung um TEUR 155 auf TEUR 7.788. Innerhalb der um TEUR 23 verminderten sonstigen Rückstellungen (TEUR 392) werden insbesondere Verpflichtungen aus Rückstellungen für Urlaub und Überstunden, für ausstehende Rechnungen sowie Prozesskosten ausgewiesen. Bei den erhaltenen Anzahlungen ist eine Erhöhung um TEUR 3.147 zu verzeichnen, die mit dem erhöhten Vorratsbestand korrespondiert. Durch den deutlichen Anstieg der Bilanzsumme sowie den absoluten Rückgang des Eigenkapitals verminderte sich die Eigenkapitalquote, berechnet als Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme, auf 20,7 % (Vorjahr: 23,6 %). Die Gesellschaft ist ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit fristgerecht nachgekommen. III. Prognosebericht Alternative Netzbetreiber (bzw. deren Investoren) sowie der Marktführer haben in 2024 ihre Investitionen aufgrund gestiegener Baukosten, langer Bauzyklen und dem anhaltend im Vergleich zu den Vorjahren höherem Zinsniveau eher gedrosselt. Aufgrund der eher abgeschwächt positiven branchenbezogenen Rahmenbedingungen erwartet die MRK Media AG ein geringeres Marktwachstum. Es wird erwartet, dass es zu Konsolidierungen im Glasfasermarkt kommen wird, so dass der Ausblick auf 2024 der MRK Media AG weiterhin geprägt ist von einer hohen Diversifikation des Kundenstamms. Das Wachstum der MRK wird sich der Auslastung und dem Auftragseingang in 2024 anpassen. Positiv auf die Geschäftsentwicklung der MRK Media AG wirken sich die bereits beauftragten über mehrere Jahre laufenden Projekte aus, für die es in den späteren Jahren zu Gewinnrealisierungen kommen wird. Einen größeren Stellenwert als in 2023 nimmt in 2024 der Bereich Energie mit der Planung von Energienetzen sowie Wärmenetzplanungen ein, für die aufgrund der bereits ausgeführten Energiewende ein hoher Bedarf prognostiziert wird. Der Personalaufwand wird sich aufgrund von Neu-Einstellungen zur Abdeckung der Nachfrage nach Dienstleistungen im Breitbandausbau und Energiebereich sowie aufgrund von Lohnsteigerungen weiterhin erhöhen. Die MRK Media AG rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Rohertrag auf dem Niveau von diesem Jahr und einem Jahresüberschuss, der auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2021 liegt. IV. Chancen- und Risikobericht Die MRK Media AG ist mit ihrem bundesweiten Fokus, mehreren Büros in Deutschland und qualifizierten Teams mit langjähriger Erfahrung für zukünftige Aufgabenstellungen - insbesondere auch für Großprojekte - sehr gut gerüstet. Als anerkannter Partner mit hervorragenden Referenzen für TK-Unternehmen, Energieversorger sowie Landkreise und Kommunen kann die MRK Media AG in den nächsten Jahren im wachsenden Marktumfeld ihre Erfahrungen zielgerichtet und gewinnbringend einbringen. Der Innovationsgrad der Dienstleistung wird dabei als herausragend angesehen. Der Vorstand schätzt insgesamt die Entwicklung des Unternehmens als wachsend und zukunftsorientiert ein. Die MRK Media AG bewegt sich in diesem Marktumfeld konsequent unabhängig als anbieter- und technologieneutraler Berater und Planer. Die verminderte Investitionsbereitschaft im Glasfasermarkt aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus ist genau zu beobachten und setzt Flexibilität bei den Anbietern im Markt voraus. Konkrete Auswirkungen aus der Inflation ergeben sich - abgesehen von allgemeinen Preiserhöhungen wie zum Beispiel der Energiepreise und indirekte Auswirkungen auf Personalkosten - auf die Bauvorhaben im Glasfasermarkt aktuell für MRK nicht. Lieferengpässe von Material führen zyklisch zu Preiserhöhungen beim Materialeinkauf, wovon MRK aktuell aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung nicht betroffen ist. Beherrschbare Risiken werden im anhaltenden Fachkräftemangel und in steigenden Personalkosten gesehen. Die MRK Media AG qualifiziert ihr Fachkräftepersonal mit Aus- und Weiterbildung und ergänzt Nachwuchsführungskräfte durch die Auswahl und Einstellung von erfahrenem Personal. Die Gesamtleistung wird in 2024 aufgrund von gewonnenen Projekten als Generalunternehmer gegenüber dem Berichtsjahr steigen. Demgegenüber stehen Dienstleistungsaufträge, die im Jahr 2024 sukzessive abgeschlossen werden, so dass für die Folgejahre der Akquisitionsaufwand verstärkt wird. Im Energiebereich werden verstärkt Projekte gestartet und damit das Know-how im wachsenden Bereich weiter verfestigt sowie Prozesse digitalisiert. Zum einen werden weiterhin stille Reserven aufgrund von Projektzuwächsen aufgebaut und zum anderen werden sich Umsatzsteigerungen mit Schlussrechnungen auf den Gebieten der sogenannten HOAI-Leistungsphasen 3-9 für Landkreise positiv auswirken. Aufgrund der erhöhten Gesamtleistung und dem gestiegenen Forderungsbestand wird die Finanzierung weiterhin durch Controlling-Maßnahmen zu berücksichtigen sein. Der Vorstand verfolgt eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko werden die Zahlungseingänge und -ausgänge kontinuierlich überwacht und anhand von unternehmenseigenen Tools gesteuert. Ein Forderungsausfallrisiko ist begrenzt, da die Bonität der Kunden hoch ist bzw. die Kunden aus dem öffentlichen Bereich stammen. Vor Abschluss von Verträgen mit neuen Kunden wird eine Bonitätsüberprüfung vorgenommen. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht.
München, im Juli 2024 MRK Media AG Der Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die MRK Media AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 175090 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit absetzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit Entwicklungskosten aktiviert wurden, wurden diese zu Herstellungskosten bewertet und als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit absetzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen sind unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Zugänge des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 800,00 werden aktiviert und im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die den Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern betragen:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Grundsätze einer verlustfreien Bewertung sind beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, zweifelhafte Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Vorjahrs. Bei Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung mit einem Steuersatz von 30 % bewertet und nicht abgezinst. IV. Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz 1. Bilanz a) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind in dem folgenden Anlagespiegel dargestellt. Die Abschreibungsdauer der im Jahr 2021 als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktivierten Entwicklungskosten (TEUR 62) beträgt drei Jahre. Im Berichts- und Vorjahr fielen keine Forschungs- und Entwicklungskosten an. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 24) (aktivierter Betrag zum 31. Dezember 2023 TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 34) abzüglich dafür gebildeter passiver latenter Steuern TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 10).
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen Kautionen. c) Eigenkapital Das Grundkapital beträgt TEUR 50 und setzt sich ausschließlich aus Stammaktien zusammen. Die Aktien sind Namensaktien und können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. d) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere mit TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 136) den Personalbereich, mit TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 8) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, mit TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 112) ausstehende Rechnungen sowie mit TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 131) Prozesskosten. e) Passive latente Steuern Die latenten Steuern (TEUR 4 passive latente Steuern, Vorjahr: TEUR 10) wurden mit einem Steuersatz von 30 % auf die Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgrund der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr 2021 (TEUR 55) gebildet. Sie haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Summe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen zum Abschlussstichtag beträgt insgesamt TEUR 1.583, davon sind TEUR 751 im Folgejahr fällig. 2. Haftungsverhältnisse Bürgschaften Für die Besicherung von Mietverhältnissen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von unverändert TEUR 46 Mietkautionsbürgschaften in Form von Avalkrediten bei der Stadtsparkasse München. 3. Mitglieder des Vorstands Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 waren Frau Dr. Imke Germann (Diplom-Kauffrau) und Herr Diplom-Ingenieur Peter Lassahn. Frau Dr. Germann war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4. Mitglieder des Aufsichtsrats Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr an: Herr Dr. Stephan Germann (Diplom-Kaufmann), Vorsitzender Herr Hans Kraft (Diplom-Ingenieur) Herr Heinz-Peter Schierenbeck (Diplom-Ingenieur) 5. Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Angabe über Bezüge für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. 6. Angaben zum Personalbestand Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug insgesamt 207 , davon 199 Angestellte und 8 Aushilfen.
München, 18. Juli 2024 MRK Media AG Vorstand Frau Dr. Imke Germann Herr Peter Lassahn Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, über seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 erstattet der Aufsichtsrat folgenden Bericht: Auf der Grundlage von ausführlichen Berichten, Informationen und Beratungen hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands laufend überwacht. Zeitnah und umfassend wurde der Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung informiert. Mit dem Vorstand wurden grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik, alle wesentlichen Planungen, die aktuelle Ertragssituation sowie die Risikolage des Unternehmens eingehend erörtert. Im Geschäftsjahr 2023 ist der Aufsichtsrat zu einer Präsenzsitzung im Büro Stuttgart zusammengekommen. Während des Jahres hat der Vorstand den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden regelmäßig in Telefonaten und zum Teil auch persönlichen Treffen über wesentliche Entwicklungen informiert und Entscheidungen vorab mit dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Vorsitzenden abgestimmt. Aus Sicht des Aufsichtsrats hat der Vorstand damit seine Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassend erfüllt und den Aufsichtsrat sowohl in den Aufsichtsratssitzungen als auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen laufend und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Lage der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Ausschüsse hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe nicht gebildet. Wesentliche Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat bei seiner Arbeit innerhalb und außerhalb der Sitzungen beschäftigt hat, waren insbesondere: • der laufende aktuelle Geschäftsverlauf der einzelnen Sparten, • die laufende Finanz- und Liquiditätslage, • die Finanzierung und Kapitalstruktur der Gesellschaft, • die Genehmigung der Planung, • Fragen der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft, • das Risikomanagement und Compliance sowie • Vorstandsthemen. Der Aufsichtsrat konnte sich im Geschäftsjahr 2023 bei den Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und aufgrund der laufenden Information durch den Vorstand von der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugen. Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Organisation der MRK-Gruppe weiterentwickelt. Der Aufsichtsrat hat das in der Gesellschaft eingesetzte Risikomanagementsystem mit dem Vorstand und den Wirtschaftsprüfern erörtert und für ordnungsgemäß befunden. Soweit für einzelne Maßnahmen der Geschäftsführung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, wurden diese nach jeweils rechtzeitiger Information und Vorlage durch den Vorstand vom Aufsichtsrat geprüft und die erforderliche Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat kann damit feststellen, dass der Vorstand ihn umfassend in die Lage versetzt hat, die Arbeit des Vorstands laufend zu überwachen. Dabei ist der Aufsichtsrat zu der Überzeugung gelangt, dass die Geschäftsführung durch den Vorstand in jeder Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und keinen Anlass zu Beanstandungen durch den Aufsichtsrat gibt. Daneben hat der Aufsichtsrat wie jedes Jahr auch die Effizienz seiner eigenen Arbeit geprüft und verbessert. Im Aufsichtsrat gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MRK Media AG zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 hat die Beckmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Göttingen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Unterlagen und der Prüfungsbericht der Beckmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft lagen dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor. Der Aufsichtsrat hat die vorgenannten Unterlagen und den Bericht des Abschlussprüfers durchgesehen und geprüft. Der Prüfungsbericht wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats, die am 26.7.2024 in Stuttgart stattfand, ausführlich besprochen. Der Wirtschaftsprüfer hat über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung berichtet und für Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat kommt danach zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht ordnungsgemäß entsprechend der für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches aufgestellt wurden und ein zutreffendes Bild der Finanz- und Ertragslage der MRK Media AG darstellen. Auch die Durchsicht der Prüfungsberichte und die Erörterung mit den Abschlussprüfern führten zu keinen Beanstandungen oder Einwendungen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfer nach intensiver Beratung zu und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung auf die Hauptversammlung zu übertragen. Der Aufsichtsrat beantragt, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns stimmt der Aufsichtsrat zu. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern der MRK Media AG für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen.
Stuttgart, 26. Juli 2024 Der Aufsichtsrat der MRK Media AG Vorsitzender des Aufsichtsrats sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "An die MRK Media AG: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MRK Media AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MRK Media AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Göttingen, 24. Juli 2024 BECKMANN
und PARTNER mbB
Dipl.-Kfm. Axel Sebode, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Carsten Schmidt, Wirtschaftsprüfer |
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