KTW Beteiligungen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf LöwenstromKTW Beteiligungen GmbH | 50.00% |
Peter BayerKTW Beteiligungen GmbH | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KTW Autohaus GmbHHildesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die KTW Autohaus GmbH wurde im Jahr 1970 gegründet und hat ihren Sitz in Hildesheim. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist der Service an Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz LKW, Omnibus und Van sowie der Verkauf von Transporter-Jahreswagen im Schwerpunkt der Marke Mercedes-Benz. 2. Wirtschaftsbericht a. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Folgen der globalen Krisen belasten die deutsche Wirtschaft. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam in 2023 im krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nominal um 4,19 Billionen Euro gestiegen - dies ist allerdings allein durch die Inflation begründet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3% niedriger als 2022. Die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 setzte sich in 2023 damit nicht weiter fort. Branchenentwicklung Die Automobilindustrie ist gemessen am Umsatz die größte Branche des verarbeitenden Gewerbes und der mit Abstand bedeutendste Industriezweig in Deutschland. Die Unternehmen der Branche erwirtschafteten im Jahr 2022 weltweit einen Umsatz von gut 506 Milliarden Euro und haben in 2023 564 Milliarden Euro erwirtschaftet, womit der Umsatz nominal gesteigert werden konnte. Die Entwicklung der nominalen Umsätze ist allerdings einem starken Preiseffekt geschuldet. Preisbereinigt sind die Umsätze nur moderat gestiegen und seit Mitte 2023 sogar leicht rückläufig. 2022 lag der Durchschnittspreis bei neuen PKW 42.790 Euro in 2023 bei 44.630 Euro (+4,3%). Die Entwicklung auf dem Markt für Transporter verhält sich von der Preisentwicklung ähnlich. Ausblick Prognosen zeichnen ein komplexes Bild des europäischen Automobilmarktes in den kommenden Jahren. Ein moderates Wachstum bei gleichzeitig großen Herausforderungen durch verschärfte Umweltvorgaben und eine stagnierende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen prägen das Szenario. Die Marktteilnehmer müssen sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen und ihre Strategien anpassen, um langfristig erfolgreich zu bleiben. Die Automobilhersteller müssen die Produktion der fossilen Brennstoffe sehr stark reduzieren, um den Strafzahlungen der EU mit einer höheren Elektrifizierungsquote zu begegnen. Die Elektrofahrzeuge sind aber zu teuer und unwirtschaftlich für die Käufer. Im Bereich Transporter und LKW wird bei knapper Verfügbarkeit der Schwerpunkt weiterhin bei Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen liegen. Bei entsprechender öffentlicher Förderung werden sich zunächst kommunale Betriebe wie Abfallentsorgungs- und Busbetriebe zunehmend von Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen verabschieden und auf Elektrofahrzeuge umstellen. Allerdings werden aufgrund der fehlenden Reichweite von E-Fahrzeugen im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) nach wie vor Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen im Fokus stehen. Im typischen Jahreswagenbereich wird die Elektrifizierungsquote auch im Transporter-Bereich bei 60 % liegen, da aktuell Werkswagen der Hersteller auf E-Fahrzeuge umgestellt werden. Aufgrund dieser Entwicklung ist eine Preissteigerung am Gebrauchtwagenmarkt bei fossilen Brennstoffen zu erwarten. b. Geschäftsverlauf Aufgrund der anhaltenden Knappheit von Gebrauchtfahrzeugen auf dem Fahrzeugmarkt konnte die KTW Autohaus GmbH den Nachfrageüberhang an gebrauchten Fahrzeugen nutzen. Durch Zukauf von Fahrzeugen, insbesondere in Marktnischen, konnte der Umsatz in 2023 nochmal gesteigert werden. Der Schwerpunkt liegt hier bei Fahrzeugen im Wohnmobilbereich, Fahrzeuge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie Fahrzeuge für den Kurierdienst. Infolge geringerer Margen im Handelsgeschäft war der Ertrag im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß geringer. Die Geschäftsentwicklung der KTW stellte sich im Jahr 2023 insgesamt positiv dar. c. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Die Umsatzerlöse betrugen insgesamt T€ 44.000 und sind damit um T€ 1.779 Euro höher als im Vorjahr. Der Umsatzzuwachs teilt auf die Bereiche Werkstatt, Ersatzteile und Fahrzeugverkauf auf, wobei der Verkauf mit +T€ 1.570 hierbei den Schwerpunkt ausmacht. Trotz der Umsatzausweitung konnte der Rohgewinn im Vergleich zu 2022 nicht gesteigert werden. Infolge geringerer Margen im Fahrzeughandel ist der Rohgewinn um T€ 6 geringer als im Vorjahr und beläuft sich auf T€ 4.031. Der Personalaufwand hat sich um T€ 118 auf T€ 1.887 erhöht. Dies ist bei gleichbleibenden durchschnittlich Beschäftigten auf Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sonderzahlungen zurückzuführen. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 46 angestiegen und betragen T€ 139. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.056 gegenüber T€ 1.015 im Vergleichszeitraum 2022. Das Finanzergebnis betrug T€ ./. 318 und beinhaltet vornehmlich Finanzierungskosten für den Fahrzeugbestand. Im Vorjahr belief sich der Wert auf T€ ./. 152. Der Anstieg der Finanzierungskosten ist auf die Zinsentwicklung und der damit verbundenen höheren Zinssätze zurückzuführen. Nach Berücksichtigung von Ertragsteueraufwendungen von T€ 235 wurde ein Jahresergebnis von T€ 497 erzielt (Vorjahr T€ 747). Vermögens- und Finanzlage Die Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Geschäftsjahr um T€ 76 angestiegen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Höhe von T€ 335 getätigt denen Abgänge von T€ 120 und planmäßige Abschreibungen von T€ 139 gegenüberstehen. Das Anlagevermögen wird in vollem Umfang durch Eigenkapital gedeckt. Die Vorratsbestände haben sich vornehmlich durch einen Abbau des Bestandes an Gebrauchtfahrzeugen vermindert (./. T€ 1.448). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich insgesamt um T€ 136 erhöht. Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.886. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 23,4 % der Bilanzsumme. Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Steuerverpflichtungen sowie kurzfristige Verpflichtungen gegenüber dem Personal. Zur Finanzierung der Gebrauchtwagenbestände bestehen Rahmenverträge mit verschiedenen Banken. Die Fahrzeugfinanzierungen sind ähnlich den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kurzfristiger Natur. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind insgesamt kurzfristig. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.132 (Vorjahr T€ 873). Zusätzlich zu den am Bilanzstichtag bestehenden liquiden Mitteln bestehen nicht ausgeschöpfte Kontokorrentkreditlinien. 3. Chancen- und Risikobericht a. Risikobericht Die wesentlichen Risiken der zukünftigen Entwicklung sind im Bereich des Handels mit Gebrauchtfahrzeugen sowohl auf der Beschaffungs- als auch der Absatzseite aufgrund der Preisentwicklung zu sehen. Weiterhin stellt grundsätzlich die E-Mobilität ein Risiko für die gesamte Automobilindustrie in Europa dar, da nur Länder aus Asien die Kernkompetenz in wesentlichen Punkten wie u.a. Akkumulatoren haben. Die E-Mobilität hat bei Van, Omnibus und LKW im Gegensatz zu PKW allerdings noch keinen vergleichbaren Stellenwert erreicht, da die Reichweite nicht zu vertretbaren Kosten dargestellt werden kann. Aktuell fehlt es hier auch an nachhaltigen Referenzen in der Praxis. Unabhängig davon wird das Personal auf die möglichen Veränderungen im Elektro- und Wasserstoffbereich geschult. Aktuell ist der Service in unserem Bereich nur marginal durch diese neuen Technologien betroffen. b. Chancenbericht Wesentliche Chancen der zukünftigen Entwicklung sieht die Gesellschaft weiterhin in der Konzentration auf die Kernkompetenz im Service für LKW, Omnibus und Van sowie der Vertrieb von Transporter Jahreswagen. Was die Entwicklung der Antriebstechnologien betrifft ist die PKW-Sparte den Bereichen LKW, Omnibus und Van etwa drei Jahre voraus. Hierdurch haben wir die Chance, basierend auf der Entwicklung und den Erfahrungen im PKW Bereich, richtige Entscheidungen für unseren Service-Schwerpunkt Bereich Nutzfahrzeuge zu treffen und uns auf die Entwicklung einzustellen. 4. Voraussichtliche Entwicklung Das Geschäftsjahr 2024 hat sich in den ersten Monaten gut entwickelt. Der Geschäftsverlauf 2024 wird, wie bereits 2023, von geringeren Margen geprägt sein. Aufgrund einer gewissen Skepsis gegenüber der Technologie von Elektrofahrzeugen verbunden mit einer Verunsicherung aufgrund der politischen und weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, geht die Geschäftsführung von einem Umsatzrückgang von 2-3% aus. Weiterhin wird durch geringere Gewinnmargen davon ausgegangen, dass der Rohgewinn ebenfalls geringer ausfallen wird. Infolge weiterer Kostensteigerungen im Bereich Personal- und sonstiger betrieblicher Aufwendungen wird geringeres Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 als 2023 erwartet.
Hildesheim, den 24. Juni 2024 gez. Dipl.-Kfm. Ralf Löwenstrom Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang zum 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittlere Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Erworbene immaterielle Anlagewerte und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch angemessene aktive Abwertung berücksichtigt. Rechnungsabgrenzungsposten Im den Rechnungsabgrenzungsposten werden erhaltene bzw. geleistete Zahlungen ausgewiesen, die wirtschaftlich Aufwand bzw. Ertrag des Folgejahres darstellen. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verpflichtungen gebildet und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten mit € 238,00 (Vorjahr: € 0,00) Forderungen gegen die Gesellschafterin. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen in Gesamthöhe von € 172.596,00 sind im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (€ 128.441,00) sowie für Jahresabschlusserstellungs- und -prüfungskosten (€ 33.500,00) enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
In den Verbundverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 4.284,00 (Vorjahr: € 4.046,00) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 15.863,21 (Vorjahr: € 167.927,27) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 33,99 (Vorjahr: € 4.178,74) enthalten. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 2.080,00 enthalten (Vorjahr: € 15.500,00). In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von € 3.730,11 (Vorjahr: € 3.730,11) enthalten. Die Zinserträge betreffen mit € 195,05 (Vorjahr: € 13.484,12) Zinsen aus verbundenen Unternehmen. In den Zinsaufwendungen sind Zinsen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 7.384,81 (Vorjahr: € 5.037,77) enthalten. 5. Sonstige Pflichtangaben Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 26,5 (Vorjahr: 26,5). Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die KTW Beteiligungen GmbH mit Sitz in Hildesheim. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dipl.-Kfm. Ralf Löwenstrom, Hannover. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Hildesheim, den 24. Juni 2024 gez. Dipl.-Kfm. Ralf Löwenstrom, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KTW Autohaus GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KTW Autohaus GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KTW Autohaus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung (IDW PS KMU 7 (09.2022)).
Peine, 04. November 2024 PHC
GMBH
Hartmann, Wirtschaftsprüfer |
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