lomio
GmbH
Brühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.240,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.566,24 |
12.492,60 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
9.023,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
132.806,24 |
12.492,60 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92.089,79 |
12.492,60 |
| B.
Rückstellungen |
38.638,24 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.078,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
132.806,24 |
12.492,60 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der lomio GmbH,
Otto-Paes-Straße 1, 50321 Brühl, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 89726,
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
2. Rückstellungen
Die Rückstellung sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im
Wesentlichen für die Jahresabschlusserstellung
(EUR 3.000,00).
3. Verbindlichkeiten
Die Altersstruktur der Verbindlichkeiten in Abschnitt
C. der Bilanz ergibt sich aus nachstehendem
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Gesamtbetrag
|
Restlaufzeiten
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
291,55
|
291,55
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,29
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
1,79
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.786,66
|
1.786,66
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
2.080,29
|
2.078,21
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro
2.080,29.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EURO
1.786,66.
D.
DARSTELLUNG UND ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführer der lomio GmbH ist Herr
Ulrich Michel.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
im Hinblick auf die Angabe der Höhe der
Geschäftsführerbezüge Gebrauch gemacht.
Das Stammkapital ist nicht voll eingezahlt.
Brühl, den 6.11.2018
gez.Ulrich Michel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2018 festgestellt.
|