evoila Frankfurt GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jozef Drobotko seit 25.10.2016 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Prinzing Elektromontage GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.07.2016 bis zum 19.07.2017BILANZ
Prinzing Elektromontage GmbH i.L. Anhang für das Geschäftsjahr 2016/2017 Allgemeines Die Prinzing Elektromontage GmbH i.L. hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wird beim Amtsgericht Frankfurt/Main unter HRB 90731 geführt. Die Gesellschaft wird laut Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 aufgelöst, als Liquidator ist Herr Jozef Drobotko bestellt. Bewertungsänderung Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2016 ihren Geschäftsbetrieb eingestellt und es wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 20. Juli 2016 die Liquidation mit sofortiger Wirkung beschlossen. Aufgrund dessen konnte bei der Bewertung und Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HBG ausgegangen werden. Die Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichtspunkten. Eine Auswirkung auf die übrigen Bilanzpositionen hat sich nicht ergeben. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG angewandt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 2 und 8 Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erläuterungen zu Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten
Sonstige Angaben Personal Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen und/oder Bestellobligo. Salach, 31. Oktober 2018 Jozef Drobotko (Liquidator) Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 31. Oktober 2018 festgestellt. |
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