TheraCura GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Enrico Ukrow seit 8.11.2018 | Geschäftsführer |
Georg Abel seit 11.1.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kliniken Beelitz GmbHBeelitz-HeilstättenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.20231 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die Kliniken Beelitz GmbH - kurz auch KBG genannt - ist Trägerin der Neurologischen Rehabilitationsklinik, des Neurologischen Fachkrankenhauses für Bewegungsstörungen / Parkinson und des Fachkrankenhauses für neurologische Frührehabilitation. Seit dem Jahr 1996 ist die Neurologische Rehabilitationsklinik, bzw. mit Beginn des Jahres 1998 im restaurierten historischen Gebäude der ehemaligen Lungenklinik für Männer, in Betrieb. Die Einrichtung ist spezialisiert auf die Rehabilitation von Menschen mit neurologischen Symptomen nach einer Akutbehandlung. Die Klinik bietet derzeit insgesamt 84 Behandlungsplätze an. Diese Plätze stehen für Patienten mit Querschnittlähmungen, für Patienten der Phase C (weiterführende Rehabilitation) sowie der Phase D (Anschlussheilbehandlung) zur Verfügung. Im Jahr 1997 nahm das Neurologische Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen / Parkinson den Betrieb auf. Spezialisiert ist die Klinik auf die Behandlung der Parkinson-Erkrankung, welche vor Ort mit modernen medikamentösen und nicht-medikamentösen Methoden erfolgen kann. Nachdem die Klinik zunächst in einem errichteten Neubau ihre Heimat fand, hat sich die Einrichtung mit Beginn des Jahres 2014 am neuen Standort Parkinsonklinik, Straße nach Fichtenwalde 16, im sogenannten "Eiermann-Komplex" auf dem Gelände der ehemaligen Deutschen Klinik etabliert. Insgesamt betreibt die Fachklinik zur Behandlung der vorgenannten Krankheitsbilder derzeit 102 Betten. Das Neurologische Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen / Parkinson ist seit dem April 2018 zudem offiziell anerkanntes Zentrum des Landes Brandenburg. Das Fachkrankenhaus für neurologische Frührehabilitation besteht seit dem Jahr 2008 und verfügt derzeit über 133 Behandlungsplätze. Die Einrichtung ist spezialisiert auf die Rehabilitation von Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen (neurologische Frührehabilitation der Phase B). Mit der Umsetzung des 4. Krankenhausplanes des Landes Brandenburg stehen 151 Betten zur Verfügung, die durch organisatorische und strukturelle Veränderungen zeitnah in Betrieb genommen werden sollen. Das Behandlungsspektrum erweiterte und spezialisierte sich fortwährend in den letzten Jahren insbesondere um eine Wachstation mit bis zu 30 Beatmungsplätzen, eine Station für Orientierungsgestörte mit insgesamt 19 Plätzen und nunmehr auch der Möglichkeit zur Versorgung von chronisch dialysepflichtigen Patienten. In Kooperation mit dem Johanniter Krankenhaus Treuenbrietzen wird zudem trägerübergreifend das Beatmungs- und Weaningzentrum Brandenburg (BWB) betrieben. Seit der Inbetriebnahme der Kliniken verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen und Expertise in der Neurologie. Mit ihren Fachdisziplinen neurologische Frührehabilitation, Rehabilitation und Parkinsonerkrankungen konzentriert sich die Gesellschaft auf ein umfassendes und spezielles neurologisches Angebot. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht eine kontinuierliche Verbesserung unserer Leistungsqualität und unserer wirtschaftlichen Ertragskraft unter steter Berücksichtigung der Bedürfnisse der uns anvertrauten und behandelten Patienten. Insgesamt verfügen die Kliniken Beelitz GmbH damit derzeit über 337 Betten, davon 253 Betten für die beiden Fachkrankenhäuser und 84 Betten für die Rehabilitationsklinik. 1.2 Organisatorische und rechtliche Struktur Die KBG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafterin der KBG ist die Recura Kliniken SE, eine private, familiengeführte Unternehmensgruppe für gesundheitliche Dienstleistungen mit regionaler Ausprägung und fachmedizinischer Schwerpunktsetzung. Das Organ der Klinik ist die Geschäftsführung. Ihr untergeordnet ist die Leitung der KBG, welche primär für strategische und operative Entscheidungen und Entwicklungen zuständig ist. Dem nachgeordnet sind die Klinikleitungen der beiden Fachkrankenhäuser sowie der Rehabilitationsklinik. Die Klinikleitungen bestehen jeweils aus der Ärztlichen Leitung, der Pflegedirektion, der Therapieleitung sowie der Geschäftsführung. Die Klinikleitungen haben darauf hinzuwirken, dass in Zusammenarbeit aller durch einen qualitativ hochwertigen Klinikbetrieb die bestmögliche Versorgung der Patienten wirtschaftlich effizient und dauerhaft gewährleistet wird. In der Verantwortung der Kaufmännischen Leitung werden die Funktionen des Einkaufs und der Materialwirtschaft, des Patienten- und Belegungsmanagements, der Rezeption, des Medizincontrollings sowie des medizinischen Schreibdienstes unmittelbar in der KBG erbracht. Ferner fungieren die Referenten der Geschäftsführung als direkte Ansprechpartner für einzelne themenbezogene Sachverhalte und Projekte. Der Bereich des Qualitätsmanagements ist auf Grund der elementaren Bedeutung direkt als Stabsstelle der Geschäftsführung zugeordnet. Darüber hinaus werden externe Dienstleistungen über die Recura-Holding, u.a. das Personalmanagement, die Finanzbuchhaltung und die IT, sowie über den konzerneigenen Klinikservicedienstleister RSG das Catering, die Gebäudereinigung, die Technik und der Bau, in Anspruch genommen. 1.3 Forschung und Entwicklung Teil unserer Philosophie ist die ständige Weiterentwicklung unserer Leistungen, um stets den neuesten evidenzbasierten Erkenntnissen gerecht zu werden und die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und das damit verbundene Outcome kontinuierlich weiter zu verbessern. Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sowie die Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit sind dabei die Kernziele unserer Bemühungen. Zahlreiche einrichtungsinterne und einrichtungsübergreifende fachspezifische Projekte - wie beispielsweise die Implementierung und Weiterentwicklung von Konzepten für die Behandlung von Diabetespatienten, die Behandlung von dialysepflichtigen Patienten, die klinikweite Einführung evidenzbasierter Therapien sowie die Etablierung eines Beatmungs- und Weaningzentrums zeugen dabei von unserer Umsetzungsstärke. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv in Arbeitsgruppen diverser Fachgesellschaften mit bzw. sind in deren Vorständen und wesentlichen Entscheidungsgremien vertreten. Die ärztlichen Kollegen der KBG unterhalten Lehraufträge an der Universität Potsdam sowie der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg (ESAB). Ferner bestehen über wissenschaftliche Kooperationen unter anderem Kontakte zur Klinik für Neurologie der Charité Berlin, zum Unfallkrankenhaus Berlin, zur Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg sowie zur Technischen Hochschule Wildau. Mithin verfügt die KBG über die Voraussetzungen und Expertise in der Durchführung klinischer Studien und ist an verschiedenen wissenschaftlichen Prüfungen der Phasen III und IV beteiligt. Darüber hinaus beteiligt sich die KBG aktiv an der Lehre und Ausbildung von Studierenden der Medizinischen Hochschule Brandenburg in Neuruppin und verfügt über den Status eines kooperierenden Krankenhauses. Regelmäßige Publikationen in Fachjournalen, wissenschaftliche Tagungen, Symposien sowie Vorträge vor nationalem und internationalem Fachpublikum, insbesondere der ärztlichen und therapeutischen Kollegen, der KBG sind Ausdruck unserer anerkannten fachlichen Expertise und werden allseits gefördert und unterstützt. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 sank das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands preisbereinigt um 0,3 % (2022: +1,8 %), was auf die Folgen globaler Krisen und eine insgesamt stockende Wirtschaftsentwicklung zurückzuführen ist. Die Konjunktur wurde durch hohe Preise, steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage sowohl aus dem Inland als auch dem Ausland gedämpft. Während das produzierende Gewerbe Rückgänge verzeichnete, trugen die meisten Dienstleistungsbereiche zur Stützung der Wirtschaft bei. Private und staatliche Konsumausgaben sanken, jedoch gab es positive Signale bei den Ausrüstungsinvestitionen. Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen zeigte sich der Arbeitsmarkt robust. 1 Es wird eine kurzfristige Steigerung der Arbeitslosenquote erwartet, die bis 2025 wieder leicht zurückgehen soll. Die Beschäftigung wird trotz Erholung nicht steigen, beeinflusst durch den demografischen Wandel und ein sinkendes Produktionspotenzialwachstum. 2 Laut ifo Institut wird die Inflationsrate von 6,0 % (Statistisches Bundesamt 5,9 %) im Jahr 2023 auf 2,6 % im Jahr 2024 und weiter auf 1,9 % im Jahr 2025 sinken. Die Preise für Gas und Strom werden für Verbraucher günstiger und sollen Anfang 2024 unter die von der Bundesregierung festgelegten Preisdeckel fallen, was den Preisanstieg bei Energie reduziert. Die Kerninflation, die Energiekosten ausschließt, wird langsamer sinken und mit 3,1 % im Jahr 2024 und 2,4 % im Jahr 2025 über der Gesamtinflationsrate liegen, bedingt durch steigende Lohnkosten bei arbeitsintensiven Dienstleistungen. 3 Die Nahrungsmittelpreise stiegen 2023 um 12,4 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem sie bereits 2022 mit +13,4 % erheblich zugenommen hatten. Betroffen waren fast alle Nahrungsmittelgruppen. 4 2.1.2 Gesundheitswirtschaftliche Rahmenbedingungen Beim Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gab es seitens des Gesetzgebers für 2023 keine Änderung des allgemeinen Beitragssatzes. Dieser blieb konstant bei 14,6 %, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch je 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes trugen. Die einkommensabhängigen und kassenindividuellen Zusatzbeiträge wurden ebenfalls zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. 5 Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde für 2023 auf 1,6 % (2022: 1,3 %) festgesetzt. 6 Für 2023 wurden die Einnahmen des Gesundheitsfonds auf 278 Mrd. Euro geschätzt, inklusive regulärem und ergänzendem Bundeszuschuss sowie Mitteln für Kinderkrankengeld. Ein überjähriges Bundesdarlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro und Zuführungen aus der Liquiditätsreserve sowie Finanzreserven der Krankenkassen ergänzen die Einnahmen. Die Ausgaben der Krankenkassen wurden auf 297 Mrd. Euro prognostiziert, bei unveränderten Zuweisungen aus dem Fonds von 273,7 Mrd. Euro. 7 Der Gesundheitsfonds verzeichnete bis zum 16. Januar 2023 eine Liquiditätsreserve von 12,0 Mrd. Euro, musste jedoch im Laufe der ersten drei Quartale des Jahres ein Defizit von 6,9 Mrd. Euro hinnehmen. Ein großer Teil dieses Defizits ist auf saisonale Schwankungen zurückzuführen, da die Ausgaben des Fonds in Form monatlicher Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, während die Einnahmen über das Jahr variieren und vor allem im vierten Quartal durch die Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zunehmen. Ein weiterer Grund für das Defizit ist die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, was zu einer zusätzlichen Ausschüttung an die Krankenkassen führte, um die Zusatzbeitragssätze zu stabilisieren. 8
1 (Statistisches Bundesamt, 2023);
Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024;
Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken
Die durch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in 2022 eingesetzte Experten-Kommission hat in 2023 weiter an der Krankenhausreform gearbeitet, mit der drei zentrale Ziele verfolgt werden: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Reform geeinigt. Gegen Ende des Jahres kam die Reform allerdings zunehmend in Stocken, da die Bundesländer und das Bundesgesundheitsministerium in einen Dissens über wesentliche Punkte gerieten. Außerdem ist die Umsetzung des Transparenzgesetz vor der eigentlichen Reform weiterhin strittig. Im Jahr 2022 verzeichneten mehr als die Hälfte der deutschen Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten (54 %) Verluste, während 35 % einen Jahresüberschuss und 11 % ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielten. Dies stellt eine signifikante Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr dar, in dem 43 % der Krankenhäuser einen Jahresfehlbetrag und 44 % einen Jahresüberschuss auswiesen. Insbesondere kleine Krankenhäuser bis 299 Betten waren häufiger von negativen Jahresergebnissen betroffen. Die Situation hat sich in allen Bettengrößenklassen verschlechtert, wobei mittelgroße Krankenhäuser einen besonders starken Rückgang der Jahresüberschüsse von 54 % im Jahr 2021 auf 39 % im Jahr 2022 verzeichneten. 9 Das Jahresergebnis sank 2022 im Vergleich zu 2021 in 56 % der Krankenhäuser, während es lediglich in 22 % der Krankenhäuser stieg. Die wirtschaftliche Lage verschlechterte sich überproportional in Krankenhäusern mit 300 bis 599 Betten. 10 Für 2023 erwarten die Krankenhäuser eine weitere Verschlechterung, mit 78 % der Häuser, die ein negatives Jahresergebnis antizipieren, gegenüber nur 7 %, die einen Jahresüberschuss erwarten. 11 Zum Erhebungszeitpunkt im Frühjahr 2023 stuften 78 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als unbefriedigend ein, eine Zunahme der kritischen Einschätzung gegenüber dem Vorjahr. Fast drei Viertel der Krankenhäuser (71 %) erwarten für 2024 eine weitere Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation. Zudem beeinflussen aufgrund der nachgelagerten Finanzierungslogik Preissteigerungen, insbesondere in den Bereichen Energie, medizinischer Bedarf und Löhne, die Liquidität der Krankenhäuser besonders stark, mit 93 % der Einrichtungen, die hiervon betroffen sind. Politische Hilfsmaßnahmen werden nur von 16 % der Krankenhäuser als zufriedenstellend bewertet, wobei kleinere und mittlere Häuser diese Maßnahmen weniger positiv einschätzen als größere Einrichtungen. 12 Der für die Krankenhausfinanzierung maßgebende Landesbasisfallwert wurde 2023 für Brandenburg mit 3.995,39 EUR (+4,38 % im Vergleich zum Vorjahr) vereinbart. 13 2.2 Geschäftsverlauf Das Jahr 2023 war für die Krankenhauslandschaft in Deutschland geprägt von Inflation, wirtschaftlichen Schieflagen, Insolvenzen und einer Bundesregierung, welche die Krankenhäuser und Patienten im Regen stehen lassen. 14 Ein Vielzahl von Häusern erwarten für 2023 und die Folgejahre weitere Ergebnisverschlechterungen und Jahresfehlbeträge. Dieser allgemeinen Entwicklung konnte sich auch die KBG nicht entziehen, wenngleich die in den Vorjahren gelegten wirtschaftlichen Grundlagen zumindest die Tendenzen ein wenig abfangen konnten.
8 (Bundesgesundheitsministerium, 2023);
Pressemitteilung vom 08.12.2023; Finanzentwicklung der GKV
im 1. bis 3. Quartal 2023 (bundesgesundheitsministerium.de)
Nach wie vor wirken sich die Preissteigerungen deutlich auf die gesamtwirtschaftliche Situation aus, allerdings können die Krankenhäuser das gestiegene Kostenniveau nicht wie in anderen Wirtschaftszweigen üblich auf den Verbraucher bzw. Patienten abwälzen. Ein Ausgleich der Inflationsentwicklungen über die Landesbasisfallwerte wird flächendeckend eingefordert, jedoch gibt es dazu auf politischer Seite bislang wenig Entgegenkommen. Einen weiteren Unsicherheitsfaktor in Hinblick auf verlässliche Rahmenbedingungen für die Kliniken stellt die immer noch nicht umgesetzte Krankenhausreform dar. Zwar konnten sich im Jahresverlauf Bund und Länder auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigen, eine finale Umsetzung zur Gesetzgebung scheiterte bislang jedoch an den weiteren Planspielen des zuständigen Bundesministeriums. Die Zielstellungen des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 konnten auf Grund der angespannten personellen Situation sowie temporärer Einflüsse durch Coronainfektionen nur bedingt erfüllt werden. Die Kliniken Beelitz konnten dennoch ihren Ruf als verlässlicher überregionaler Partner für die medizinische Versorgung neurologischer Krankheitsbilder bestätigen. Darüber hinaus kommen wir auch unserer sozialen Verantwortung als einer der größten Arbeitsgeber in der Region uneingeschränkt nach. Die Belegungsdaten entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr in allen Bereichen positiv, die planerischen Vorgaben konnten jedoch von keiner Klinik erreicht werden. Im Bereich der Klinik für neurologische Bewegungsstörungen/Parkinson konnte im Vorjahresvergleich gemessen an den Belegungstagen (+4.046 Tage) der größte Zuwachs verzeichnet werden. Anzumerken ist hier jedoch, dass der Bereich im Jahr 2022 insbesondere durch Coronaeinschränkungen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Darüber hinaus standen seit Eröffnung eines neuen Stationsbereiches für das Geschäftsjahr durchgängig 100 aufgestellte Betten zur Verfügung. Die Auslastung liegt ganzjährig bei rund 76%. Im Bereich der neurologischen Frührehabilitation fällt die Steigerung der Belegungszahlen indes moderater aus. Im Vorjahresvergleich ist hier lediglich ein Zuwachs von 1.167 Tagen festzuhalten, die Auslastung erhöhte sich im Vergleichszeitrum um rund 2,9% und liegt nunmehr bei 86,1%. Der Bereich der neurologischen Spätrehabilitation zeigt sich hinsichtlich der Belegung im Vorjahresvergleich relativ konstant. Die zusätzlichen Belegungstage belaufen sich hier auf 944 Tage, die Auslastung konnte sich leicht auf 82,7% verbessern. Insbesondere der Bereich des Querschnittzentrums ist hier treibend und trägt zur Stabilisierung bei. Grundsätzlich muss für alle Klinikbereiche festgehalten werden, dass die entsprechenden Belegungs- und Versorgungssituationen nur mit einer adäquaten Personalausstattung gemeistert werden können. Die sich zuspitzenden personellen Engpässe werden zusätzlich negativ durch die Entwicklungen auf dem Markt für Leasingkräfte angetrieben. Das hier aufgerufene Preisniveau steht mittlerweile nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zur Refinanzierung durch die Kostenträger. Das Ergebnis erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür sind bei schwieriger werdenden Rahmenbedingungen für die Klinikbranche vornehmlich Vereinbarungen zum Mietverhältnis sowie Unterstützungen durch Bund und Land. Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen in Deutschland gilt gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem. Grundlage hierfür bildet das G-DRG-System (German-Diagnosis Related Groups-System). Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist federführend für die Weiterentwicklung des DRG-Entgeltsystems zur Abrechnung stationärer Leistungen verantwortlich und ist mit entsprechendem Auftrag der Selbstverwaltungspartner des Gesundheitswesens versehen. Die Basis für das InEK bilden dabei Kliniken, welche zum einen freiwillig Kalkulationsdaten an das Institut übermitteln. Darüber hinaus sind Kliniken mit speziellen medizinischen Leistungen zur Lieferung von Kalkulationsdaten verpflichtet, zu welchen auch die Kliniken Beelitz mit dem Bereich der Neurologischen Frührehabilitation sowie dem Bereich Bewegungsstörungen/Parkinson gehören. Die Kliniken Beelitz GmbH ist im Sinne des Handelsgesetzbuches eine große Kapitalgesellschaft und muss damit erweiterten Aufstellungs- und Offenlegungspflichten nachkommen. 2.3 Lage Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr wird vorab anhand folgender Kennzahlen dargestellt:
2.3.1 Ertragslage Die KBG mit ihren hochspezialisierten neurologischen Kliniken: dem Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen/Parkinson - im Folgenden KBG-P genannt, dem Fachkrankenhaus für Neurologische Frührehabilitation - im Folgenden KBG-F genannt sowie der Neurologischen Rehabilitationsklinik - im Folgenden KBG-R genannt, ist eine von drei großen Kliniken in der Region Berlin/Brandenburg. Neben der Brandenburgklinik Bernau und der Median Klinik Grünheide, wird damit in der KBG ein Großteil des Bedarfes für neurologische Indikationen in diesem Einzugsgebiet versorgt. Darüber hinaus wurden mittlerweile mehrere kleinere Abteilungen für Frührehabilitation, primär direkt an Akuthäusern, in der Region eröffnet. Das Geschäftsjahr 2023 verlief für die KBG auf der operativen Ebene nicht zufriedenstellend, wenngleich sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Wesentliche Einflüsse auf die Ertragslage haben dabei die auf Grund personeller Engpässe nicht erreichten Belegungsziele. Fehlendes Personal konnte dabei nur zum Teil durch Leasingkräfte kompensiert werden. Darüber hinaus wirkt der Schock der Preis- und Beschaffungskrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg nach. Weitere Einschränkungen ergaben sich im Frühjahr und Herbst durch erneute Coronainfektionen, welchen wir entsprechend geltender Hygienestandards begegnen mussten. Die dennoch positive Entwicklung des Ergebnisses steht insofern im direkten Zusammenhang mit außerordentliche Erträgen aus Rückstellungsanpassungen sowie Transferleistungen bzw. Zahlungen des Bundes aufgrund des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Das Ergebnis nach Steuern ist Berichtsjahr um 325 TEUR von 2.772 TEUR auf insgesamt 3.097 TEUR gestiegen. Die einzelnen ergebnisbeeinflussenden Aspekte werden nachfolgend detaillierter dargestellt: Die Gesamtleistung der KBG, welche die Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen umfassen, konnte im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr von 58.647 TEUR auf nunmehr 66.890 TEUR (+8.243 TEUR bzw. +14,1%) erhöht werden. Erlöszuwächse können im abgelaufenen Jahr in allen drei Kliniken festgestellt werden. Die Erlössteigerungen sind dabei klinikübergreifend auf Belegungszuwächse einschließlich der zugehörigen Preiskomponenten im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen, wenngleich die Zielvorgaben zur Belegung insgesamt nicht erreicht werden konnten. Deutliche Steigerungen sind zudem im Bereich der Ausbildungszuschläge bzw. des Ausbildungsfonds zu verzeichnen, welchen rückläufige übrige Erträge gegenüberstehen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 2.627 TEUR bzw. 8% und betragen im Geschäftsjahr insgesamt 37.306 TEUR. Ursächlich hierfür ist zum einen der deutliche Anstieg im Bereich der Vollkräfte. Die Anzahl der durchschnittlichen VK erhöhte sich um insgesamt 37 und beträgt nunmehr 744 VK. Daneben erhöhten sich die Entgelte für die Mitarbeiter im Jahr 2023 signifikant. Die KBG lehnt sich in diesem Bereich an die Tarifstrukturen der unmittelbaren Wettbewerber im öffentlichen/kommunalen Krankenhaussektor an. Die dort erzielten Tarifabschlüsse einschließlich der Zahlungen sogenannter Inflationsausgleichsprämien entfalten insofern eine unmittelbare Wirkung auf die KBG. Zur Absicherung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung unter Beachtung der jeweiligen Belegungssituation wurden notwendigerweise auch im Geschäftsjahr wieder in erheblichen Umfang Leasingkräfte beschäftigt. Anzumerken ist hier jedoch, dass sich Kosten für die Leasingeinsätze exorbitant nach oben entwickelt haben. Die Personalaufwandsquote in Bezug zur Gesamtleistung reduzierte sich auf Grund der gestiegenen Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr und liegt bei rund 56 % (Vorjahr rund 59%). Der Materialaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 1.320 TEUR und beträgt nunmehr 12.487 TEUR. Deutliche Steigerungen sind hier insbesondere im Bereich der Aufwendungen für Gas, Strom und Wasser feststellbar. Die Quote der Materialaufwendungen liegt dagegen mit 19% auf dem Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr um insgesamt 1.888 TEUR und betragen 17.223 TEUR. Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem auf höhere Aufwendungen für Sonstige ordentliche Aufwendungen (+ 757 TEUR), Fort- und Weiterbildung (+325 TEUR) und für Verwaltungsaufwendungen einschließlich Zentraler Dienste (+ 726 TEUR). Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen reduzierten sich im Vorjahresvergleich um 375 TEUR. Die Reduzierung steht im direkten Zusammenhang mit Anpassungen bei den Rückstellungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben sich ergebnisbedingt um insgesamt 33 TEUR gegenüber dem Vorjahr erhöht. Insgesamt fallen jedoch die oben genannten Erlössteigerungen deutlicher aus, als der Anstieg der Aufwendungen für Personal, Material sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und begründet somit den entsprechenden Anstieg des Ergebnisses. 2.3.2 Finanzlage Die Finanzlage der KBG ist hinreichend akzeptabel, wenngleich die Entwicklung dem allgemeinen Trend der Krankenhauslandschaft folgt. Die Liquidität beträgt zum Bilanzstichtag 4.705 TEUR (Vorjahr: 5.277 TEUR) und beinhaltet das aktuelle Bankguthaben sowie alle flüssigen Mittel (ohne Festgeld). Für die Finanzierung des operativen Geschäfts standen im Geschäftsjahr 2023 damit jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, die KBG konnte insofern allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen. Die Reichweite der liquiden Mittel abzüglich vertraglich gebundener Mittel für zahlungsbedingte Aufwendungen (Material- und Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen, sonstige Aufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen, Steuern) liegt damit unverändert bei rund 1,0 Monat (Vorjahr: 1,0 Monat). Die Summe der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhte sich um 3.315 TEUR auf insgesamt 13.436 TEUR. Der Anstieg ist dabei insbesondere auf die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht zurückzuführen, welche sich durch die Systematik der derzeit nachgelagerten Budget- und Entgeltverhandlungen um 2.786 TEUR erhöhten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen vergleichsweise moderat um insgesamt 536 TEUR. Die Summe der Verbindlichkeiten verminderte sich im Berichtsjahr insgesamt um 517 TEUR. Hier ist im Wesentlichen auf die reduzierten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten hinzuweisen (-802 TEUR), welchen erhöhte Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (+307 TEUR) gegenüberstehen. Unter Einbeziehung aller Forderungen und Verbindlichkeiten mit kurzfristigem Charakter stellt sich die Liquiditätslage signifikant besser dar und ist mehr als ausreichend (Liquidität 2. Grades). Hinsichtlich der Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr wird auf die als Anlage beigefügte Kapitalflussrechnung verwiesen. Dabei entwickelte sich der Cashflow im Detail wie folgt: Der Cashflow der KBG aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt -51 TEUR und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 2.287 TEUR verbessert. Ursächlich hierfür ist bei einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 3.097 TEUR die im Vorjahr starke Verminderung der Verbindlichkeiten. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf insgesamt -2.034 TEUR (Vorjahr: -1.073 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 1.512 TEUR und ist auf zusätzliche Auszahlungen von Fördermitteln seitens des Landes Brandenburg zurückzuführen. In der Gesamtbetrachtung beträgt die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -572 TEUR, so dass dieser zum Bilanzstichtag 31.12.2023 eine Höhe von 4.705 TEUR ausweist. 2.3.3 Vermögenslage Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigt unter betriebswirtschaftlichen Aspekten für das Berichtsjahr die folgende Entwicklung: Die Bilanzsumme der KBG hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 25.838 TEUR um 3.211 TEUR auf insgesamt 29.049 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 0,9% erhöht und beträgt nunmehr 58,5%. Die betriebswirtschaftliche Kapitalstruktur der KBG stellt sich weiter verbessert dar - langfristiges Vermögen ist durch entsprechendes langfristiges Kapital finanziert. Die Eigenkapitalrentabilität beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf 18,2% und entspricht damit etwa dem Vorjahreswert. Die Summe der sonstigen Rückstellungen betragen insgesamt 5.958 TEUR. Diese betreffen im Wesentlichen die übliche Risikovorsorge eines Krankenhausbetriebes für Personalaufwendungen, Erlöskorrekturen, Archivierung von Geschäftsunterlagen und Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis der Klinikimmobilie. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Rückstellungen um 526 TEUR vermindert. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Neubewertung der Rückstellungen für Mietobjekte (-881 TEUR), welchen erhöhte Rückstellungen für Personalaufwendungen (+152 TEUR) und Sonstige (+245 TEUR) gegenüberstehen. Die Anlagenintensität erhöhte sich um 1,3% auf nunmehr 20,2%. Die im Berichtsjahr aus Eigen- sowie Fördermitteln finanzierten Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen sind in erster Linie in Klinikeinrichtungsgegenstände geflossen. 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Für unsere interne Unternehmenssteuerung ziehen wir insbesondere die Kennzahlen EBT, EAT, EK-Quote, Cashflow, freie Liquidität, Liquiditäts- und Forderungsreichweite und Kreditorenlaufzeit heran. Darüber hinaus werden krankenhausspezifische Kennzahlen wie CM, CMI, Belegungstage und Auslastung verwendet. Durch die geschäftsführenden Direktoren der Recura Kliniken SE initiiert entstand ein Katalog von internen Financial Covenants, der für die Tochterunternehmen im Recura-Verbund bindend als interne Rahmenvorgaben betrachtet wird. Die wirtschaftlichen Ziele der Kliniken Beelitz werden ebenfalls durch diese Covenants determiniert. Der Unternehmenserfolg der KBG wird neben den finanziellen Kennzahlen ferner maßgeblich deutlich durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt. Sie betreffen vor allem die Beziehungen des Unternehmens zu den Patienten, den Mitarbeitern und den Kooperationspartnern. In Summe lassen die Angaben Rückschlüsse darauf zu, inwieweit es der KBG gelingt, als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber dauerhaft kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich zu binden, um damit eine hohe Patientenzufriedenheit und Versorgungsqualität zu erreichen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung der KBG wesentliche Bausteine einer guten Positionierung im Wettbewerbsumfeld. Patienten: Patientenzufriedenheit Die Sicherstellung einer exzellenten Behandlungsqualität ist oberstes Ziel der Gesellschaft. Gleichzeitig sollen die uns anvertrauten Patienten und Angehörigen umfassend informiert und betreut werden, was vor dem Hintergrund des neurologischen Schwerpunktes unserer Einrichtungen eine besondere Herausforderung ist. Die KBG gewinnt Erkenntnisse über die Patientenzufriedenheit aus mobilen digital gestützten Befragungen von im Haus aufgestellten Terminals, aus klassischen Fragebögen, direkten Gesprächen zwischen Patienten und Mitarbeitern sowie zunehmend aus Bewertungsportalen im Internet und Social Media. Die Ermittlung, Analyse und Verbesserung erfolgt hinsichtlich empfundener Freundlichkeit, Qualifikation, Aufmerksamkeit und Organisation sowie sonstiger nicht-medizinischer Versorgung. Vor dem Hintergrund des neurologischen Krankheitsbildes und der damit verbundenen eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten der Patienten ist es dennoch zum Teil schwierig akzeptable Rücklaufquote zu erreichen, wenngleich wir auch hier stets weitere Möglichkeiten einer entsprechenden Begleitung prüfen. Wichtige Auszeichnungen geben darüber hinaus verlässlich Zeugnis über unsere führende Positionierung im unmittelbaren Wettbewerbsumfeld ab. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2025 führen wir wieder die Bezeichnung "Querschnittgelähmten-Zentrum DMGP" nach den Kriterien der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie. Darüber hinaus konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr das Überwachungsaudit nach den Anforderungen der ISO 9001 und der Degemed erfolgreich absolvieren. Mitarbeiter: Der Erfolg der KBG beruht maßgeblich auch auf den Fähigkeiten sowie der Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeiter. Die Personalstrategie der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, die konzeptionelle Weiterentwicklung und das angestrebte organische Wachstum bestmöglich zu unterstützen. Die KBG muss auf allen Ebenen stets und jederzeit eine hinreichende Anzahl qualifizierter und engagierter Mitarbeiter beschäftigen und ihnen im herausfordernden Umfeld der Gesundheitswirtschaft - und hier im besonderen Umfeld des regionalen Wettbewerbs sowie der Neurologie - trotz aller Schwierigkeiten attraktive Arbeitsbedingungen, Perspektiven und Visionen bieten. • Entwicklung der Belegschaft Die KBG beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 845 Arbeitnehmer (Vorjahr: 804 Arbeitnehmer). Der Zuwachs ist auch in 2023 zu großen Teilen auf zusätzlich geschaffene/besetzte Ausbildungsplätze im pflegerischen und therapeutischen Bereich zurückzuführen. • Aus,- Fort und Weiterbildung Die KBG ist mit ihrer Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe GmbH (AKA) einer der größten Ausbildungsträger für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg. Die AKA als zentrale Ausbildungsstätte verfügt aktuell über 555 Ausbildungsplätze (davon 140 für pflegerische Berufe, 120 für Physiotherapie, 45 für Logopädie, 50 für Ergotherapie und 200 für Sozialberufe). Die kontinuierlich hohe Qualität der Ausbildung wird der Akademie regelmäßig bescheinigt. Erfolgreiche Ausbildungsabsolventen sind auch ein Garant für die fachlich qualifizierte Weiterentwicklung der Kliniken der KBG. Darüber hinaus treiben wir Ausbildungskooperationen mit regionalen aber auch ausländischen Partnern voran. Die KBG investiert fortwährend in die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten und baut dabei das Angebot ständig weiter aus. So entstanden unter anderem ein Online-Pflegekurs für Parkinson, welcher entsprechende Zertifikatsmöglichkeiten für die Teilnehmer bietet, sowie das Online-Netzwerk Bewegungsstörungen On Best. Ein gleiches Projekt befindet sich darüber hinaus für das Querschnittzentrum in Vorbereitung. Zudem werden seit dem Jahr 2022 auch Mitarbeiter bei einem berufsbegleitenden Studium durch die direkte Übernahme von Studiengebühren unterstützt. Leitungs- und Führungskräften werden Maßnahmen zur Führungs- und Organisationsentwicklung, unter anderem auch in Form persönlicher Coachings, angeboten. Erste Workshops zur Etablierung eines Recura- Führungskräftekompass haben stattgefunden und weitere befinden sich in Planung. Im Rahmen intensiver Schulkooperationen werden Schüler bereits ab der 7. Klasse über Vorträge direkt in den Unterrichtsklassen oder auf Elternabenden, Praktika und Teilnahme an Berufsbildungsmessen auf die KBG aufmerksam gemacht. Die KBG bietet den Mitarbeitern die Nutzung des multimedialen Online-Fortbildungsportals CNE ("Certified Nursing Education") an, darüber hinaus ergeben sich weitere Möglichkeiten mit der neuen digitalen Lernplattform Tutoolio. • Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Die KBG engagiert sich besonders hinsichtlich der Themen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Die KBG trifft eine umfassende Vorsorge für eine sichere Arbeitsumgebung und versucht die Mitarbeiter über entsprechende Maßnahmen in die Lage zu versetzen, Risiken und Unfälle bereits im Vorfeld zu vermeiden. Neben den klassischen Aufgaben im Arbeitsschutz rückt die Gesundheitsförderung dabei immer mehr in den Fokus. Hier geht es um die ganzheitliche Betrachtung der Mitarbeitergesundheit. Die KBG engagiert sich dabei besonders stark für seine Mitarbeiter im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Ziel ist es dabei, alle gesundheitsfördernden Einzelmaßnahmen zu einer einheitlichen Struktur zu vernetzen. Dafür ist auch die Einbindung der Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung, da ein Bewusstsein zur persönlichen Eigenverantwortung die Voraussetzung für ein erfolgreiches nachhaltiges BGM ist. Ferner sind in die Maßnahmen des BGM auch externe Partner, so z.B. die AOK Nordost, stark eingebunden. 2.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland ist dramatisch. Entsprechend der Herbstumfrage 2023 des DKI bewerten mittlerweile 2/3 der Häuser ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als schlecht bzw. sehr schlecht. 15 Die aktuelle Gesundheitspolitik wird durchweg in der Branche kritisch gesehen, verlässliche Rahmenbedingungen und Leitplanken scheinen in weiter Ferne. Es gilt weiterhin den Personalmangel, insbesondere bei den Pflegekräften, sowie die Unsicherheiten bei der Finanzierung, inflationsbedingt steigende Preise und den zunehmenden Investitionsstau für eine notwendige Stabilisierung der finanziellen Lage zu beseitigen - ob die Umsetzung der anstehenden Krankenhausreform jedoch dazu beitragen kann, ist mehr als fraglich. Nur mit einem belastbaren Gerüst gesetzlicher Regelungen wird die zukünftige adäquate Patientenversorgung abzusichern sein. Die wirtschaftliche Situation muss unter Berücksichtigung aller derzeitigen bekannten Einflusselemente und im Gesamtkontext der Krankenhauslandschaft als angespannt und herausfordernd bezeichnet werden. 3 Prognosebericht - Erläuterung und Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung Unsere zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf unseren hier mitgeteilten Erwartungen. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von unseren Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Die Abhängigkeit des Gesundheitssektors von konjunkturellen Schwankungen galt bislang als eher gering. Die Corona-Krise sowie der zunehmende Druck auf den Preis- und Beschaffungsmärkten - ausgelöst durch die zahlreichen weiteren geopolitischen Entwicklungen - hat jedoch deutlich gezeigt, dass regulatorische Eingriffe auf die finanzielle Ausstattung eines Hauses sowohl ausgleichend positive Wirkungen, aber klare negative Wirkungen entfalten können. Für das Jahr 2024 stehen große Veränderungen an. Die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die geplante Aufwertung der Pflegeberufe und das Gesetz zur Bürokratieentlastung zeichnen sich als gesundheitspolitisch bedeutsamste Vorhaben ab. Entsprechende Weichenstellungen sind hier unabdingbar, um auch zukünftig die Krankenhausversorgung sicherzustellen. Die Krankenhausreform sollte bereits im Jahr 2023 als zukünftige Basis für die Gesundheitsversorgung in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Mit immer neuen Aufschüben und Diskussionen verfehlt das zuständige Bundesministerium derzeit die dringend notwendige langfristige Wirkungsweise der Reform. Zur kurzfristigen wirtschaftlichen Stabilisierung haben die Länder einstimmig in einer Bundesratsinitiative zum Ausgleich der Inflation 2022 und 2023 eine Anpassung der Landesbasisfallwerte gefordert. Die Forderung ist nicht zuletzt auch deshalb auf dem Tisch, weil die Häuser inflationsbedingt in den genannten Jahren deutliche Mehrkosten zu tragen hatten, welche preisbedingt über den Landesbasisfallwert bislang keine Finanzierung erhalten haben. Darüber hinaus tragen die Tarifabschlüsse zu weiteren Mehrbelastungen bei. Hier zwingend kurzfristige Antworten auf der Bundesebene einzufordern. Die Ergebnisse des jüngsten Krankenhausbarometers 2023 des Deutschen Krankenhaus Institutes beschreiben die Lage der Krankenhäuser so schlecht wie noch nie. Danach erwarten 71% der Häuser für das Jahr 2024 eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation, wobei ohnehin bereits 80% aus der Situation eines Jahresfehlbetrages des Vorjahres kommen. Flächendeckend ist die Liquidität der Einrichtungen stark beeinträchtigt. Dies Art negativer Dynamik hat es in dieser Form in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben. Unabhängig von der Krankenhausgröße wird die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsaussicht kritisch gesehen. Es kann mittlerweile kaum einem Haus gelingen, die laufenden Aufwendungen aus regelhaften Erlösen zu finanzieren. Ursächlich hierfür sind neben der steten Unterfinanzierung im Investitionsbereich die ausbleibenden Inflationsausgleiche. Die Liquiditätssituation der Einrichtungen ist angespannt, auch hier schätzt eine große Mehrzahl der Häuser diese derzeit bereits als kritisch ein. Die Gefahr besteht, dass wegen der anhaltenden Finanzierungskrise weitere Krankenhäuser vor der Insolvenz stehen und somit die eigentliche Krankenhausstrukturreform gar nicht mehr erleben werden. Zunehmend schreiten darüber hinaus Digitalisierung und Ambulantisierung in den Kliniken voran. Insbesondere die Implementierung der digitalen Dienste ist nicht zuletzt auch durch die Vorgaben des KHZF gefordert und wird den Häusern zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Engpässe bzw. Flaschenhälse ergeben sich lediglich durch die zum Teil eingeschränkte Verfügbarkeiten von notwendigen IT-Dienstleitern. In der Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Personalengpässe in allen Bereichen weiter anwachsen werden. Die Kliniken müssen sich der Realität stellen und einen entsprechenden Umgang mit der Situation finden. Die Thematik wird zusätzlich durch den immer ausufernden Bereich der Leiharbeitskräfte bzw. des Personalleasings verschärft. Die KBG hat sich zu Gunsten der eigenen Mitarbeiterentwicklung ab dem Jahr 2024 aus diesem Sektor zurückgezogen. Dennoch wird die KBG nur mit einer adäquaten und an den Versorgungsschwerpunkten ausgerichteten Personalausstattung die ambitionierten strategischen Ziele umsetzen können. Personalbindung und insbesondere die Gewinnung von neuen Mitarbeitern stehen somit im unmittelbaren Fokus und sind direkt an die Leitungsebenen gebunden. Wir erwarten mit unseren Einrichtungen trotz aller aktuellen Herausforderungen in den Folgejahren eine langfristige stabile Entwicklung, welche insbesondere auf Erweiterungen des Leistungsangebotes im neurologischen Kontext und organisches Wachstum setzt. Die für die Kliniken Beelitz aufgesetzte strategische Zielplanung beschreibt perspektivische Bettenerweiterungen mit einer weiteren Diversifizierung der Versorgungsleistungen für den Patienten. Die notwendige Bereitstellung von Investitionsmitteln durch die Bundesländer ist seit Jahren unzureichend. Kurz- bis mittelfristig werden zur Beseitigung der aufgelaufenen Investitionsstaus in den Kliniken umfangreiche Investitionen, darüber hinaus auch und insbesondere aus energetischer und klimaneutraler Sicht, notwendig. Einzelne dazu aufgelegte Förderprogramme sind dem Grunde nach zu begrüßen, wenngleich damit die Summe der zur Verfügung stehenden Mittel nicht wesentlich verbessert wird. Grundlegende Änderungen in der Finanzierungs- und Förderungssystematik können sich ggf. mit der Einführung der Investitionsbewertungsrelationen ergeben, allerdings obliegt die Entscheidung dem jeweiligen Bundesland. Das Land Brandenburg reicht hierzu sogenannte Investitionspauschalen aus. Der Anspruch auf diese Fördermittel besteht für die beiden Plan-Krankenhäuser der KBG auch in den folgenden Jahren fort. Die Höhe der Fördermittelbeträge hängt dabei stark von der Haushaltslage des Landes Brandenburg und dem aktuellen Leistungsgeschehen in den Kliniken ab. Die obligate Mittelhöhe des Landes scheint für die Folgejahre auf eine Höhe von 110.000 TEUR verstetigt, so dass die Zuflüsse für die Kliniken der Höhe nach auf einem gleichbleibenden Niveau erwartet werden. Darüber hinaus sollen nach 2023 auch im Jahr 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 95.000 TEUR im Rahmen des Brandenburg-Paketes an die Kliniken fließen. Die Mittel des Sonderförderprogramms sollen dabei Investitionen im Rahmen der Begegnung der krisenbedingten Preissteigerungen in den Kliniken ermöglichen. Ferner sollen der KBG bis zum Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von rund 2.300 TEUR im Rahmen des Kranhauszukunftsgesetzes (KHZG) zufließen. Das KHZG dient insbesondere dazu, die Digitalisierung in den Krankenhäusern voranzutreiben und Investitionen in zukunftsweisende Notfallkapazitäten, in Digitalisierungsprojekte und in ihre IT-Sicherheit sicherzustellen. Die ersten Meilensteine in der Umsetzung einzelner Projekte konnten wir erfreulicherweise dazu im Berichtsjahr bereits abschließen, drohen den Krankenhäusern doch sonst ab dem Jahr 2025 Abschläge, wenn bestimmte Digitalisierungsanforderungen bis dahin nicht umgesetzt sind. Die Krankenhäuser des Landes Brandenburg werden weiterhin durch den geltenden Vierten Krankenhausplan für die Zukunft gestärkt und gefestigt. Der von der Krankenhausplanung für das Land Brandenburg gesteckte Rahmen ist dabei offen für sektorenübergreifende und innovative Ansätze, die von den Akteuren der Gesundheitsversorgung genutzt werden können. Die Kliniken Beelitz profitierten dabei zuletzt durch deutliche Bettenzuwächse in der Klinik für Bewegungsstörungen/Parkinson von 73 auf 102 Betten und in der Klinik für Neurologische Frührehabilitation von 133 auf 151 Betten und der Möglichkeit urologische Leistungen zu erbringen. Darüber hinaus wurden zur Vorbereitung der anstehenden Regionalkonferenzen für die nächste Planungsperiode seitens der KBG weitere Anträge zur Fortentwicklung der Kliniken eingebracht. Die Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe GmbH, als 100%igeTochtergesellschaft der KBG, ist mit der Physiotherapieschule, mit der Gesundheits- und Krankenpflegeschule und mit den Schulen für Ergotherapie und Logopädie in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen worden. Die dort angebotenen Ausbildungen werden somit öffentlich gefördert und finanziert. Die Ausbildung im eigenen Haus ist mittel- bis langfristig ein elementarer Baustein, um dem stets wachsenden Druck bei der Gewinnung von adäquaten Fachpersonal begegnen zu können. Die praktischen Bereiche der Ausbildung werden dabei im Wesentlichen direkt in den Kliniken Beelitz absolviert, so dass bereits hier eine enge Bindung des potentiellen Fachpersonals an das Haus erfolgen kann. Darüber hinaus werden die Auszubildenden auch durch andere Maßnahmen, z.B. Tage der offenen Tür etc., direkt in den Klinikalltag integriert. Im Bereich der Therapie wird die Fort- und Weiterbildung auf die neuesten evidenzbasierten/wissenschaftlichen Erkenntnisse umgestellt, hierbei hilft die enge Kooperation mit der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg in Potsdam (ESAB). Die Gewinnung von adäquatem Fachpersonal wird zunehmend in allen Bereichen schwieriger, insofern wird der für die Umsetzung der strategischen Ziele der KBG notwendige Personalbedarf mit überaus großem Engagement im Recruiting von Personal regional, national und international verfolgt. Zusätzlich werden Aktivitäten im Bereich Personalbindung, betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliches Eingliederungsmanagement umgesetzt. Zur Bindung qualitativ hochwertiger Mitarbeiter forcieren wir Personalentwicklungsmaßnahmen, die Etablierung von Führungsgrundsätzen und bemühen uns um familienfreundliche Arbeitszeitregelungen bzw. Arbeitsbedingungen (work-life-balance). Die Planungen für das folgende Wirtschaftsjahr 2024 sind für die KBG mit einem maßgeblichen Paradigmenwechsel verbunden. Als eines der ersten Häuser haben wir uns dazu entschlossen, keine Leasingkräfte mehr im Unternehmen einzusetzen. Die zuletzt immer heißer drehende Preisspirale, die nicht mehr auskömmliche Finanzierung durch die Kostenträger sowie das zum Teil fehlende und für uns notwendige fundierte Fachwissen der Kräfte haben uns zu diesem Schritt bewogen. Allseits haben wir für diese Entscheidung viel Zuspruch erhalten. Die Zielvorgaben für die KBG-F und KBG-P erfolgen unter dem Aspekt der Berücksichtigung der Auswirkungen und Vorgaben der PpUGV, so dass mit einem leichten Belegungsrückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 zu rechnen ist. In Abhängigkeit von einer weiteren erfolgreichen Personalgewinnung und Verringerung der Personalfluktuation können gegebenenfalls zusätzliche Betten im Bereich der Rehabilitation in Betrieb genommen werden. Die planerischen Ansätze für das Jahr 2024 erfolgten auf Grundlage der uns bekannten Informationen, der daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie unserer Erfahrungswerte, insofern gehen wir für das folgende Geschäftsjahr grundsätzlich von einem im Vergleich zum Vorjahr wesentlich niedrigerem Jahresüberschuss für die Kliniken Beelitz und einer handhabbaren liquiden Situation aus. 4 Chancen- und Risikobericht Ein detailliert ausgebautes Risikomanagement ist fester Bestandteil der Unternehmensführung und Qualitätspolitik des Mutterunternehmens, der Recura Kliniken SE, und ihrer Tochterunternehmen. In dieses Risikomanagement ist damit auch die KBG eingebettet. Die betreffenden Risikofelder in den Bereichen Politik, Markt, Personalressourcen, Kernprozesse etc. sind benannt und werden stets überwacht. Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements erfolgen kontinuierlich Überprüfungen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie einzelner Abteilungen durch externe Auditoren. Die KBG wurde erstmals bereits 2007 hinsichtlich ihrer Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nach DIN ISO 9001:2008 zertifiziert. Auf der Grundlage von jährlich vorab festgelegten Auditplänen werden die einzelnen Fachbereiche durch interne Auditoren geprüft und notwendige Korrekturen vorgenommen, darüber hinaus finden regelmäßig externe Überwachungsaudits statt. Seit September 2016 ist die KBG nunmehr durchgängig nach der ISO-Norm DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein reguläres Überwachungsaudit, welches die KBG wiederum erfolgreich absolvieren konnte. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer zertifizierter Teilbereiche, welche ebenfalls regelmäßig überwacht und auditiert werden. Das klinikübergreifende Critical Incident Reporting Systems (CIRS), welches die Analyse von Fehlern und Beinahe-Fehlern durchführt, ist langjährig etabliert und wird von den Mitarbeitern regelhaft genutzt. Die nachfolgende Risikoberichterstattung bezieht sich auf die Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts. 4.1 Risikobericht 4.1.1 Rechtliche Risiken Der Gesetzgeber greift mit den Regelungen zur Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) direkt in die Personalplanung der Krankenhäuser ein. Verstöße gegen die PpUGV sind sanktionsbehaftet. Weitere rechtliche Risiken waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht bekannt oder erkennbar. 4.1.2 Umfeld- und Branchenrisiken Für das Land Brandenburg gilt derzeit der am 1. August 2021 veröffentlichte 4. Krankenhausplan. Länderübergreifend stimmen sich seit einigen Jahren darüber hinaus Brandenburg und Berlin zumindest auf der Arbeitsebene zu planerischen Aspekten ab. Eine seit Jahren bestehende Verabredung, dass Hochleistungsmedizin in Berlin und Rehabilitation in Brandenburg stattfinden soll, wird von Berlin in dieser Form nicht mehr akzeptiert und gelebt, da die Frührehabilitation der Phase B jetzt dem Krankenhausbereich zugeordnet ist. Nach mehreren Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg, kam es in der Vergangenheit auch zu Austauschen mit der entsprechenden Planungsbehörde auf Berliner Seite, um unseren Wunsch nach Kooperation und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Phase B zu signalisieren. Davon unabhängig betreiben verschiedene Krankenhausträger im Land Berlin eigene Frührehabilitations-Abteilungen im Stadtbereich und planen teilweise Erweiterungen dieser Schwerpunkte. Um diese Entwicklung proaktiv zu begleiten, bestehen Überlegungen der Recura Kliniken SE sich ebenfalls in die neurologische Behandlung in Berlin einzubringen. Die größte Herausforderung der kommenden Jahre ist bei weiter zunehmend schwieriger werdenden Rahmenbedingungen in der Gesundheitsbranche, die Gewinnung von entsprechend qualifizierten Fachkräften. Gleichermaßen gilt das mittlerweile übergreifend für alle Bereiche, insofern konkurrieren wir hier - auch auf Grund von möglichen Quereinstiegen - neben dem Gesundheitswesen auch mit anderen uns artfremden Branchen. Essentiell ist mittlerweile ein ausgewogener Dreiklang aus Personalakquise, Personalbindung und Personalentwicklung. Zunehmend forcieren wir darüber hinaus auch die Stellenbesetzung durch ausländische Auszubildende und Mitarbeiter. Der Fokus muss dabei auf Fachkräften mit bereits vorhandenen Deutschkenntnissen liegen, anderenfalls müssen solche Kenntnisse im Vorfeld vermittelt werden. Unsere Erfahrungen bei der Anerkennung ausländischer Berufs- oder Studienabschlüsse, der Integration ausländischer Mitarbeiter in die bestehende Belegschaft, der Beschaffung von Wohnraum und notwendigen Dingen des sozialen Umfelds können für uns zum Vorteil gegenüber Mitbewerbern gereichen. Dennoch kommt hier insbesondere auf Grund der unterschiedlichen kulturellen Identitäten und Bedürfnisse, dem Onboarding im Unternehmen im Speziellen wie auch in unserer Zivilgesellschaft im Allgemeinen eine elementare Schlüsselrolle zu. Die für das Jahr 2023 geplante Krankenhausstrukturreform ist bislang nicht in Kraft getreten. Die bekannten Eckpunkte, u.a. die avisierte Vorhaltekostenfinanzierung, sind noch zu unausgewogen. So simuliert die Studie des Hamburger Analyseunternehmens Vebeto die Auswirkungen der geplanten Vorhaltekostenfinanzierung von Krankenhäusern, wie sie die derzeitige Arbeitsfassung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorsieht, und stellt deutlich die Probleme des Vorhabens dar - die Vorhaltung muss am Bedarf ausgerichtet und mit der Krankenhausplanung verknüpft werden. Insofern können auch hier Risiken bestehen. 4.1.3 Leistungsbezogene Risiken Leistungsbezogene Risiken bestehen in Hinblick auf die geplanten Umsetzungen der Bettenerweiterungen einschließlich der damit verbundenen Diversifikationen für die folgenden Jahre. Diese liegen kurz- bis mittelfristig in der Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal im ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Bereich, da nur so eine entsprechend hohe qualitative Versorgung der Patienten möglich ist. Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungs- und Betreuungsqualität werden weiterhin durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter auf der Grundlage neuester evidenzbasierter Erkenntnisse und Methoden begegnet. Die KBG stellt dafür ein jährlich angepasstes und fachbereichsbezogenes Budget zur Verfügung und ermöglicht somit einen entsprechend notwendigen fachlichen Wissenstransfer. Ferner erfolgt der wissensvermittelnde fachliche Austausch darüber hinaus natürlich auch durch die Teilnahme und Durchführung von spezifischen Symposien. Die Verknüpfung entlang des Versorgungspfades der stationären neurologischen Frührehabilitation / der neurologischen Rehabilitation sowie den verschiedenen Spezialisierungen auf dem Gebiet der Neurologie ergibt ein regionales Alleinstellungsmerkmal unserer Kliniken und besitzt des Weiteren auch überregional sehr hohe Akzeptanz. Zwecks weiterer Reduzierung leistungsbezogener Risiken bestehen deshalb auch langjährige Kooperationen und kollegiale Beziehungen zu den einweisenden Kliniken und ärztlichen Kollegen. Neben den zuvor beschriebenen Maßnahmen des Qualitätsmanagements und des Controllings zur Risikominimierung erfolgen die freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen fristgerecht durch externe Experten, z.B. im Rahmen von Gefährdungs- und Belastungsanalysen des Arbeitsschutzes, Hygienebegehungen, Wartung und Prüfung der Elektro- und Medizintechnik und nicht zuletzt durch das mit der externen Zertifizierung beauftragte Gremium. 4.1.4 Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Europäische Zentralbank hat ihren jahrelangen Kurs der Niedrigzinspolitik im Juli 2022 verlassen und setzt zur Bekämpfung der massiven Inflation weiterhin auf eine aggressive Zinspolitik. Nach bereits 7 Zinsschritten im Jahr 2022, hat die EZB auch im Jahr 2023 mit 4 weiteren Zinsschritten den Zinssatz von 2,50% auf 4,50% erhöht. Der Leitzins ist damit so hoch wie zu Beginn der 2000er Jahre. Während der Hauptrefinanzierungssatz (oberster Kreditzins) bei 4,50% liegt, wird der Einlagenzins mit 4,00% geführt. Damit bleibt auch weiterhin der Einlagenzins unter dem Kreditzinssatz bestehen. Diese Zinsanpassungen sorgen folglich für eine deutliche Verteuerung von Kreditzinsen und Prolongationsangeboten bestehender Darlehen. Die Investitionsbereitschaft ist somit deutlich gehemmter. Zudem sehen wir eine weiter zunehmende Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der Bereitstellung von Finanzierungen, aufgrund der insgesamt angespannten Lage im Branchensektor. Folge ist eine deutlich intensivere Bonitätsprüfung, welche jedoch trotz des Marktumfeldes zu positiven Ergebnissen geführt hat. Ein erweiterter Eigenkapitalaufbau durch geeignete Geldmarktinstrumente wird angestrebt. Durch die stark verzögerte Weitergabe der Guthabenverzinsung durch die Banken, wurde eine Geldmarktpolitik erst zum Ende 2023 attraktiv. Der Aufbau einer kurzfristigen und verfügbaren Anlagestruktur, auch zur Sicherung der Eigenkapitalstruktur, wird für 2024 deutlich verfolgt. Ziele unseres Finanzmanagements sind grundsätzlich die Erhaltung einer ausreichenden Liquidität, die Sicherung notwendiger Investitionen, die Generierung/Einbringung unserer Forderungen und die Beantragung öffentlicher Zuschüsse und Fördermittel und ergänzend der Aufbau von Eigenkapitalpositionen zur Sicherung möglicher Darlehensaufnahmen. Im Mittelpunkt der Erhaltung der Liquidität steht die Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen jederzeit uneingeschränkt und insbesondere fristgerecht nachkommen zu können. Zu den bestehenden Finanzinstrumenten der KBG zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. In den Krankenkassen sehen wir solvente Kunden und jederzeit verlässliche Partner; Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Verbindlichkeiten zahlen wir innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele. Aktive und passive Finanzierungsderivate befinden sich derzeit weder im Portfolio noch in Planung. Beim Management der Finanzpositionen verfolgen wir eine konservative Risikopolitik. 4.2 Chancenbericht Das geplante strategische Wachstum der KBG, verbunden mit der Etablierung weiterer zum Versorgungsauftrag Neurologie passender Betten, z.B. durch neuro-urologische und nephrologische Behandlungsmöglichkeiten, den Ausbau der Beatmungskapazitäten und der Angebotsspreizung hinzu einer neurologisch-geriatrischen Versorgung in der Parkinsonbehandlung, sowie einer ausgereiften Diversifizierung soll für die Patienten eine bestmögliche neurologische Versorgung am Standort Beelitz-Heilstätten gesichert werden. Die Verknüpfung entlang des Versorgungspfades der stationären neurologischen Frührehabilitation / der neurologischen Rehabilitation sowie den verschiedenen Spezialisierungen auf dem Gebiet der Neurologie ergibt ein regionales Alleinstellungsmerkmal unserer Kliniken und besitzt des Weiteren auch überregional sehr hohe Akzeptanz. Der hohe Anspruch an die neurologische Qualifikation der einzelnen medizinischen und therapeutischen Berufsbilder ist manifestiert und wird in der KBG seit deren Bestehen konsequent durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen gefördert und gefordert. Die Vermittlung evidenzbasierter Kenntnisse ist ein wesentlicher Bestandteil. Die Suche von geeigneten Fachkräften, mittlerweile auch über die europäischen Grenzen hinaus, werden wir ebenso in Zukunft fortsetzen müssen. Der Fokus muss dabei auf Fachkräften mit bereits vorhandenen Deutschkenntnissen liegen, anderenfalls müssen solche Kenntnisse im Vorfeld vermittelt werden. Unsere Erfahrungen bei der Anerkennung ausländischer Berufs- oder Studienabschlüsse, der Integration ausländischer Mitarbeiter in die bestehende Belegschaft, der Beschaffung von Wohnraum und notwendigen Dingen des sozialen Umfelds können für uns zum Vorteil gegenüber Mitbewerbern gereichen. Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagements werden die Mitarbeiter zusätzlich in gesundheitlichen Fragen, Belastungssituationen und der Gestaltung des Arbeitsplatzes betreut. 4.3 Gesamtaussage Die Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir in einem schwierigen Finanzierungsumfeld der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, dem akuten Fachkräftemangel, der allgemeinen Kostenentwicklung sowie der zunehmenden Digitalisierung. Vorausschauend wird man sich zukünftig darüber hinaus auch immer wieder mit pandemischen bzw. endemischen Herausforderungen auseinandersetzen müssen. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität und des angebotenen Versorgungsspektrums sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken derzeit noch ausreichend gut gerüstet. Auf Grund der geopolitischen Situation können sich Auswirkungen auf Preisentwicklungen und Beschaffungsmärkte ergeben. Darüber hinaus kann die anstehende Umsetzung der Krankenhausstrukturreform sowie weiterer gesetzlicher Anpassungen bzw. Neuregelungen das Gesundheitswesen nachhaltig beeinflussen. Mit der Entwicklung gezielter Strategien und Konzepte zur Lösung auftretender Probleme und mit der stetigen Anpassung unseres umfassenden Leistungsspektrums an die sich verändernden Erfordernisse und Möglichkeiten des Gesundheitsmarktes, begegnen wir den Risiken vorab, die sonst den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Die Erweiterungen von Bettenkapazitäten gehen insofern immer einher mit einer weiteren detaillierten Spezialisierung auf die neurologischen Krankheitsbilder. Die KBG ist ein etablierter, uneingeschränkt verlässlicher Partner und wichtiger Ankerpunkt in der neurologischen Versorgungsregion Berlin/Brandenburg - heute und in Zukunft! 5 Angaben nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) - Ziele für den Frauenanteil im Aufsichtsrat; in der Geschäftsführung und in den Führungsebenen I und II In Deutschland hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, das sogenannte Teilhabegesetz, verabschiedet. Danach ist der Aufsichtsrat bzw. Gesellschafter verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand/in der Geschäftsführung sowie eine Frist zur Erreichung dieses Ziels festzulegen. Ebenso ist der Vorstand/die Geschäftsführung der Gesellschaft verpflichtet, für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands/der Geschäftsführung Zielgrößen und Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den beiden oberen Führungsebenen der Kliniken Beelitz GmbH hat die Recura Kliniken SE Zielgrößen bis zum 31.12.2025 festgelegt. Für den Aufsichtsrat beträgt die Zielgröße 30%, welche bereits seit 2019 erfüllt ist. Für die Geschäftsführung beträgt die Zielgröße ebenfalls 30% und konnte zum 31.12.2023 nicht erreicht werden. Für die erste Führungsebene beträgt die Zielgröße 30% und wurde bereits zum 31.12.2018 erfüllt. Für die zweite Führungsebene beträgt die Zielgröße ebenfalls 30% und wurde zum 31.12.2020 erreicht. Definition der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung: Der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung gehören der Ärztliche Direktor, der Pflegedirektor und die Therapieleitung an. Definition der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung: Der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung gehören die Chefärzte sowie die Kaufmännische Leitung an. Der Frauenanteil in der Gesamtbelegschaft liegt auch vor dem Hintergrund der Geschäftstätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen bei rund 78% und übertrifft damit deutlich die sonstige Geschlechterstruktur in deutschen Unternehmen.
Beelitz-Heilstätten, den 20. Februar 2024 gez. Enrico Ukrow, Geschäftsführer Dr. med. Martin Spielhagen, Geschäftsführer Georg Abel, Geschäftsführer Kapitalflussrechnung
Entgelttransparenzgesetz 2020-2022
Bilanz zum 31. Dezember 2023Kliniken Beelitz GmbH, Beelitz-HeilstättenAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 2023Kliniken Beelitz GmbH, Beelitz-Heilstätten
Anhang zum 31.12.20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Kliniken Beelitz GmbH hat ihren Sitz in Beelitz-Heilstätten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam unter HRB 10649 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Für die krankenhausspezifischen Sachverhalte sind Postenbezeichnungen der KHBV gewählt worden. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB, § 46 Nr. 1 GmbHG). Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Jahresabschlussstichtag entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind ebenfalls berücksichtigt worden. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger linearer Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB) unter Einbeziehung der gültigen AfA-Tabellen; sie liegt bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 3 und 10 5 Jahren und bei den Sachanlagen zwischen 1 und 25 Jahren. Die geringwertigen Anlagegüter mit Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250,00 bis zu € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung etwaiger dauernder Wertminderungen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Bestand des Zentrallagers an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist zum Niederstwert bewertet. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen auf den Stationen erfolgt eine Bewertung mit dem Festwert. Falls die Herstellkosten nicht die Erlöse übersteigen sind die unfertigen Leistungen mit den Herstellungskosten, die direkt zurechenbare Einzelkosten sowie notwendige und angemessene Anteile der Gemeinkosten umfassen, bewertet. Da die Kosten die Erlöse überschritten, sind die nicht abgerechneten DRG-Leistungen anhand der ermittelten Erlöse (DRG/TGE + Pflegeerlöse) bewertet worden. Es wurden je nach Gegebenheiten in den Häusern die Erlöse errechnet. Die in diesen beiden Verfahren ermittelten Erlöse wurden jeweils mit dem tatsächlichen Gewicht jeder unfertigen DRG abgeglichen und unter weitestgehender Berücksichtigung des Zeitpunktes der Erlösentstehung periodengerecht aufgeteilt. Die Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände", "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" sowie das "Eigenkapital" sind zum Nennbetrag angesetzt. Beim Umlaufvermögen erfolgten Abschreibungen nach Maßgabe des Niederstwert- und Vorsichtsprinzips. Bei den "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" wird den Ausfallrisiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Im Hinblick auf eine periodengerechte Abgrenzung wurden gemäß § 250 HGB entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wurden auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten der geförderten Anlagegüter gebildet bzw. entsprechend den planmäßigen Abschreibungen wieder aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei ihrer Bewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit einem Satz von 3,01 % berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und Aufwendungen aufgrund von Änderungen des Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 Abs. 5 HGB). Die Verbindlichkeiten sind entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Angaben zur Bilanz Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert und gemäß § 284 Abs. 1 HGB von Vermerken entlastet worden; diese Angaben wurden in den Anhang übernommen. Die Vorjahreswerte sind jeweils angegeben (§ 265 Abs. 2 HGB). 4.1. Aktivseite Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im anliegenden Anlagenspiegel dargestellt (§ 284 Abs. 3 HGB). Zum Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind alle notwendigen Angaben aus dem beiliegenden Forderungsspiegel ersichtlich. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung in Handels- und Steuerrecht ergaben sich bei den Rückstellungen Differenzen, die zu einer aktiven latenten Steuer führen. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. 4.2. Passivseite Bezüglich der Aufgliederung und der Entwicklung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wird auf den beigefügten Rückstellungsspiegel verwiesen. Zum Posten Verbindlichkeiten sind alle notwendigen Angaben im Verbindlichkeitenspiegel gemacht. 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert; die Vorjahreswerte sind jeweils angegeben; erforderliche Vermerke wurden in den Anhang übernommen (§ 284 Abs. 1 HGB). 5.2. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung In dem Posten Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von € 45.952,53 (Vj: € 1.033,01) und in dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen waren im Vorjahr Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von € 7.469,87 enthalten. 5.3. Periodenfremde Erträge / periodenfremde Aufwendungen, § 285 Nr. 32 HGB i.V.m. § 288 Abs. 2 Satz 1 HGB In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse (im Wesentlichen aus Ausgleichen und Patientenabrechnungen) in Höhe von € 3.130.217,08 (VJ: € 258.076,69) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von € 1.406.772,39 (Vj.: € 4.028.456,32) enthalten. Diese resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 1.255 (Vj.: T€ 387,2). In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von € 71.760,14 (VJ: € 57.966,72) enthalten, die mit T€ 46,4 aus Nebenkostenabrechnungen (VJ: T€ 57,9) für das Jahr 2022 resultieren. Die periodenfremden bezogenen Leistungen betragen € 26.641,05 (VJ: T€ 4,5). Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen von € 48.003,28 (VJ: 7.468,94) enthalten. Diese resultieren hauptsächlich aus der Auszahlung der Gewinnbeteiligung für 2022 in Höhe von T€ 34,5 sowie aus der Nachzahlung der SV -Beiträge aus der DRV-Prüfung in Höhe von T€ 4. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 294.007,64 (Vj.: € 129.654,25) enthalten. Diese resultieren hauptsächlich aus periodenfremden Forderungsausbuchungen (T€ 111,2), der Projektabrechnung Mosaik Medizin Digital und Recura Digital T€ 41,1 und aus Miet-und Nebenkostennachzahlungen für das Jahr 2022 in Höhe von T€ 53,8. Ein periodenfremder Zinsertrag fiel im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 2,8 an. 6. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB 6.1. Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 285 Nr. 27 HGB Die Gesellschaft übernahm gegenüber einer Bank Höchstbetragsbürgschaften in Höhe von insgesamt Mio € 15,1. Die eine Bürgschaft (Mio € 5,1) sichert eine Darlehensrückzahlungsverpflichtung, die anderen beiden eine Kontokorrentkreditlinie (Mio € 10,0). Die Bürgschaft für die Darlehensrückzahlungsverpflichtung und die Kontokorrentlinie belastet die Gesellschaft nicht, da der Hauptschuldner seiner Verpflichtung nachkommen kann. Die gesicherten Verbindlichkeiten valutieren in Höhe von € 6.484.706,16 (Vj.: € 6.617.283,18). 6.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, § 285 Nr. 3a HGB Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen € 34.950.497,81 (Vj.: € 37.488.592,38), davon haben € 13.905.148,27 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, € 16.043.447,52 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und € 5.001.902,02 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in Höhe von € 34.950.497,81 (Vj.: € 37.488.592,38) gegenüber verbundenen Unternehmen; davon wiederum bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 14.472.230,91. 6.3. Anzahl der Arbeitnehmer, § 285 Nr. 7 HGB Bei der Kliniken Beelitz GmbH waren durchschnittlich 602,25 Arbeitnehmer (Vj .: 593,75 Arbeitnehmer) und 243 Auszubildende (Vj.: 209,75 Auszubildende) beschäftigt (§ 267 Abs. 5 HGB). Die Aufteilung auf die einzelnen Dienstarten geht ausfolgender Aufstellung hervor: Arbeitnehmer nach Dienstarten:
Auszubildende nach Dienstarten:
6.4. Bezüge der Geschäftsführer und des Aufsichtsrats, § 285 Nr. 9a HGB Laufende Bezüge der Geschäftsführer fielen nicht an, da die Geschäftsführer beim Mutterunternehmen, der Recura Kliniken SE, Beelitz-Heilstätten, angestellt sind. An Aufsichtsratsmitglieder wurden in 2023 keine pauschalen Aufsichtsratsvergütungen gezahlt. 6.5. Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats, § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Zum Bilanzstichtag gehörten dem Aufsichtsrat an:
6.6. Angaben zum Anteilsbesitz, § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft hält alle Anteile an der Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH. Deren Eigenkapital beträgt zum 31.12.2022 T€ 336,6 und das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 T€ 299. Daneben hat die Gesellschaft Anteile an der CuraSwing GmbH, die zum 31.12.2023 ein Eigenkapital von T€ 17,6 und einen Jahresfehlbetrag von T€ 49,1 ausweist. Beide Gesellschaften sind 100 % ige Töchter der Kliniken Beelitz GmbH. 6.7. Angaben zum Mutterunternehmen, § 285 Nr. 14 HGB Als Mutterunternehmen nach § 285 Satz 1 Nr. 14 HGB ist die Recura Kliniken SE, Beelitz-Heilstätten, zu verzeichnen. Deren Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekanntgemacht werden. 6.8. Angabe des für das Geschäftsjahr von dem Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar (inklusive Auslagenersatz, ohne Umsatzsteuer), § 285 Nr. 17 HGB Das vom Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen € 33.320,00, für sonstige Leistungen € 657,48 und für sonstige Bestätigungsleistungen € 14.422,80. 6.9. Nachtragsbericht, § 285 Nr. 33 HGB Die Verhandlungen für das Jahr 2023 für das Fachkrankenhaus für neurologische Frührehabilitation und das Neurologische Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen/Parkinson mit den Krankenkassen beginnen im zweiten Quartal des Jahres 2024. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 sind in den jeweiligen Ausgleichberechnungen die zu erwartenden Steigerungen kaufmännisch vorsichtig prognostiziert. Weitere Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, welche für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, haben sich nicht ergeben. 6.10. Ergebnisverwendungsvorschlag, § 285 Nr. 34 HGBDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, das Ergebnis (Gewinnvortrag zuzüglich Jahresüberschuss) auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Anlagen Diesem Anhang sind als Anlagen beigefügt: Anlagenspiegel, Forderungs-, Rückstellungs- und Verbindlichkeitenspiegel.
Beelitz, den 21.02.2024 gez. Georg Abel, Geschäftsführer Enrico Ukrow, Geschäftsführer Dr. med. Spielhagen, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023Kliniken Beelitz GmbH, Beelitz-Heilstätten
Forderungsspiegel
Entwicklung der Steuerrückstellungen
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen
Verbindlichkeitenspiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kliniken Beelitz GmbH, Beelitz-Heilstätten: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kliniken Beelitz GmbH, Beelitz-Heilstätten, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kliniken Beelitz GmbH, Beelitz-Heilstätten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) sowie die als Anlage zum Lagebericht beigefügte Kapitalflussrechnung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannte Kapitalflussrechnung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach Teilbereichen. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburger
Treuhand Gesellschaft
gez. Schwunk, Wirtschaftsprüferin gez. Lehmann, Wirtschaftsprüfer Feststellungs- und ErgebnisverwendungsbeschlussAm 12.07.2024 hat die Gesellschafterin den Jahresabschluss festgestellt und beschlossen, das Ergebnis (Gewinnvortrag zuzüglich Jahresüberschuss) auf neue Rechnung vorzutragen. BERICHT DES AUFSICHTSRATSüber seine Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023Sehr geehrte Frau Ernst, sehr geehrter Herr Abel, sehr geehrter Herr Dr. Lakotta in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführende Direktoren / Direktorin der RECURA Kliniken SE, diese als Gesellschafterin der Kliniken Beelitz GmbH. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 seine Aufgaben hinsichtlich der Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes zum 31.12.2023 und des Vorschlages für die Verwendung des Bilanzgewinns wahrgenommen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023 der Kliniken Beelitz GmbH wurden von der von der Gesellschafterversammlung gewählten Abschlussprüferin der Fa. Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht der Abschlussprüferin wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Bilanzsitzung am 25.06.2024 übermittelt. Die Abschlussprüferin berichtete in der Sitzung über die Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat selbst prüfte den Jahresabschluss und den Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023, jeweils unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts der Abschlussprüferin, sowie den Vorschlag des Geschäftsführers zur Verwendung des Bilanzgewinns. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er im Rahmen der Bilanzsitzung am 25.06.2024 den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht. Dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitgliedern der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kliniken Beelitz GmbH für ihren großen persönlichen Einsatz sowie der Gesellschafterin für das entgegengebrachte Vertrauen.
Beelitz-Heilstätten, im Juni 2024 Für den Aufsichtsrat: Dr. Falk Ernst, Vorsitzender |
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