Fiedler IT
GmbH
Hohenfurch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.505,68 |
34.552,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.791,00 |
10.676,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.714,68 |
23.876,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
389.311,38 |
358.758,72 |
| I.
Vorräte |
6.913,58 |
7.543,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
172.564,58 |
207.314,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
209.833,22 |
143.900,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.400,34 |
| Summe
Aktiva |
421.817,06 |
396.711,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
210.530,09 |
267.794,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
76.989,91 |
76.989,91 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
0,00 |
143.988,55 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
20.815,86 |
| V.
Bilanzgewinn |
107.540,18 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
115.954,42 |
55.766,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.332,55 |
73.150,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
95.332,55 |
73.150,27 |
| Summe
Passiva |
421.817,06 |
396.711,41 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31.Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmung für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) und den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht aktiviert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer
zwischen zwei und 33 Jahren) angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen,
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von EUR 250 bis
EUR 1.000 wurden in einem Sammelposten erfasst. Davon
werden jährlich 20% gewinnmindernd aufgelöst im
Sinne des § 6 Abs. 2a EStG.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die auf den 31. Dezember 2023 durchgeführte
Inventur wurde von uns nicht beobachtet.
Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls
nicht vorgenommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und Sonstigen Vermögensgegenständen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden, die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die pauschale Ermittlung der Rückstellung
für Gewährleistung wurde mit 0,5 Prozent zu den
garantiebehafteten Umsatzerlösen ins Verhältnis
gesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Die Verbindlichkeiten stimmen zum Bilanzstichtag mit
den Saldenbestätigungen und
Darlehenskontoauszügen überein.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen
nicht.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
Es wird keine von der Handelsbilanz abweichende
Steuerbilanz erstellt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Keine
E. Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich und 10
Angestellte beschäftigt.
Geschäftsführung
Claus Fiedler, Hohenfurch
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor:
Den Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Hohenfurch, den
28.08.2024
gez.
Claus Fiedler, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024
festgestellt.
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