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Wirges
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.784,82 |
58.767,80 |
| I.
Sachanlagen |
6.657,00 |
5.503,00 |
| II.
Finanzanlagen |
127,82 |
53.264,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
111.809,71 |
119.511,11 |
| I.
Vorräte |
102.218,50 |
104.632,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.788,77 |
7.438,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.802,44 |
7.440,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.218,75 |
341,20 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.152,41 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
120.965,69 |
178.620,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.989,92 |
39.627,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.692,42 |
25.692,42 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.553,02 |
37.427,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.255,52 |
23.492,81 |
| B.
Rückstellungen |
28.523,00 |
71.167,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.452,77 |
67.825,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
88.452,77 |
67.825,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
120.965,69 |
178.620,11 |
Anhang
ANHANG 2010
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden
Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
nach Art. 67 VII HGB insoweit nicht vor.
Die Vorjahreszahlen wurden gem. § 67 VII 2 EGHGB
nicht angepasst.
1.
Abschreibungen des Geschäftsjahres
|
|
Euro
|
Außenanlagen
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|
163,00
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
|
2.146,62
|
|
|
2.309,62
|
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Bei den Wertansätzen des Anlagevermögens
zum 01.01.2010 wurde vom Beibehaltungswahlrecht ( BilMoG )
Gebrauch gemacht.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
planmäßig linear vorgenommen. Ein niedrigerer
beizulegender Wert war nicht festzustellen.
Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen
wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungskosten
bis € 410,00) wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Die Rückstellung für Pensionen wurde gem.
versicherungsmathematischem Gutachten angesetzt. Die
Bewertung der Pensionsverpflichtung und der Ausweis von
Erträgen bzw. Verlusten aus der Abzinsung erfolgte
nach den Vorschriften des § 253 HGB unter Verwendung
der Projected Unit Credit Methode und unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,25 % bzw.
5,15 %. Bei der Festlegung des Rechnungszinses wurde von
der Vereinfachungsregelung des § 253 Abst. 2 Satz 2
n.F. HGB Gebrauch gemacht.
Zu erwartende Renten- und Gehaltssteigerungen sowie
Fluktuationswahrscheinlichkeiten sind - soweit gegeben -
berücksichtigt. Biometrische Wahrscheinlichkeiten
stammen aus den "Richttafeln von 2005 G" nach Heubeck.
Die Wertveränderung nach BilMoG zum 01.01.2010
wurde in einer Summe bilanziert. Eine Verteilung auf 15
Jahre erfolgte nicht.
Es ergibt sich eine A
usschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
in Höhe von
EUR 1.152,41.
3.
Mitglieder der Geschäftsführung
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Ralf Pätz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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