Puf &
Hinz GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
206,50 |
415,50 |
| I.
Sachanlagen |
206,50 |
415,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.821,07 |
62.636,46 |
| I.
Vorräte |
52.328,00 |
49.798,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.457,40 |
10.186,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.035,67 |
2.651,84 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.666,91 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.694,48 |
63.051,96 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.896,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
23.668,22 |
25.240,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.563,28 |
-1.571,96 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.666,91 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.896,00 |
2.245,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.798,48 |
58.910,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.903,27 |
36.347,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.694,48 |
63.051,96 |
Anhang
Puf & Hinz GmbH, Köln
zum 31. Dezember 2011
I. Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der nach den
steuerlichen Vorschriften geführte Sammelposten aus
früheren Geschäftsjahren, bestehend aus
beweglichen Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,00 bis
zu EUR 1.000, wird weiterhin über fünf Jahre
abgeschrieben. Hieraus ergeben sich keine wesentlichen
Abweichungen gegenüber einer Bewertung nach
handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und
die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem erwarteten
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war Herr Heinz
Wülfrath, Unternehmer, Köln
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2013 festgestellt.
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