DI
Projektentwicklung GmbH
Frankfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102,00 |
307,00 |
| I.
Sachanlagen |
102,00 |
307,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.061.710,81 |
2.762.965,77 |
| I.
Vorräte |
|
1.610.596,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.054.323,53 |
1.067.871,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.387,28 |
84.497,32 |
| Summe
Aktiva |
3.061.812,81 |
2.763.272,77 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
806.112,97 |
215.430,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
165.430,46 |
-2.077.899,77 |
| IV.
Jahresüberschuss |
590.682,51 |
2.243.330,23 |
| B.
Rückstellungen |
903.343,00 |
547.771,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.352.356,84 |
2.000.071,31 |
| Summe
Passiva |
3.061.812,81 |
2.763.272,77 |
Anhang zum
31.12.2022
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der DI Projektentwicklung GmbH, Frankfurt
(Amtsgericht Frankfurt, HR B 120537), die Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt
für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses
entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und zehn
Jahren.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Die
fertigen und unfertigen Leistungen sind zu
Herstellungskosten bewertet. Für einzelne, zum
Bilanzstichtag nicht fertig gestellte Bauvorhaben, wurden
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen. Die Herstellungskosten enthalten die
aktivierungspflichtigen Bestandteile des
§ 255 Abs. 2 HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewerden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der
Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde,
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften
des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Verbindung mit §
284 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Veröffentlichung eines Anlagenspiegels
verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen
gegen Gesellschafter.
Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten
(Vorjahr in TEUR in Klammern):
|
Gesamtbetrag |
bis zu einem |
Zwischen einem |
von mehr als |
|
31.12.2022 |
Jahr |
und fünf Jahren |
Fünf Jahren |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
752.076,37
(769) |
2.076,37
(19) |
750.000,00
(750) |
0,00
(0) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
356.013,41
(307) |
356.013,41
(307) |
0,00
(0) |
0,00
(0) |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
239.735,04
(920) |
239.735,04
(920) |
0,00
(0) |
0,00
(0) |
Sonstige Verbindlichkeiten |
4.532,02 |
4.532,02 |
0,00 |
0,00 |
|
(4) |
(4) |
(0) |
(0) |
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe
von insgesamt EUR 2.873,24 (VJ: EUR 570.624,96)
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind branchenübliche Sicherheitseinbehalte
enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 4.532,02
(VJ EUR 4.120,01) gegenüber dem Gesellschafter der
Muttergesellschaft enthalten.
Angaben gem. § 285 Nr. 1b HGB
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von EUR 0,00 durch Grundpfandrechte
besichert.
Sonstige Angaben
Personal
Während des Geschäftsjahrs wurden keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben nach § 251, 285 Nr. 3a HGB (nicht in der
Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
285 Nr. 3a HGB
Nach dem Vertragsstand zum Ende des
Geschäftsjahres bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und
Pachtverträgen.
Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der
Dreger Beteiligungen GmbH. Gemäß § 73 AO
haftet die DI Projektentwicklung GmbH für Steuern des
Organträgers, soweit sie auf die Organgesellschaft
entfallen.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Johannes Dreger, Immobilienkaufmann, Elsenfeld
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember
2022 haben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer
Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu
berichten wäre.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf
die Angabe nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.
Frankfurt, 30.06.2023
DI Projektentwicklung GmbH
Geschäftsführung
gez.
Johannes Dreger
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.6.2023.
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