Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 12113
Eingetragen
11.5.2004
Branche
Herstellung von ParketttafelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Parkett- und Bodenverlegematerial sowie die handwerkliche Verlegung von Parkett- und Sportböden.

Historie

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Management

NameRolle
Denis Polynin
seit 23.10.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sendener Stiege 54, 48163 Münster
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bager Parkett GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   75.104,00   82.075,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.165,00   0,00  
II. Sachanlagen 71.939,00   82.075,00  
B. Umlaufvermögen   208.545,27   186.120,74
I. Vorräte 73.497,09   104.412,79  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 97.351,77   72.175,82  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.696,41   9.532,13  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   2.208,00   642,00
Summe Aktiva   285.857,27   268.837,74

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   99.359,58   83.064,63
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00   50.000,00  
II. Kapitalrücklage 30.000,00   30.000,00  
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 3.064,63   231,72  
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 16.294,95   2.832,91  
B. Rückstellungen   53.170,29   28.008,31
C. Verbindlichkeiten   133.327,40   157.764,80
Summe Passiva   285.857,27   268.837,74

Anhang

1.Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Bilanz und G+V nach § 284 (2) Nr. 1 HGB

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Die Unternehmung beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben worden, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008 bis 2009).

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewendet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt.

3. Grundlagen für die Umrechnung in Euro nach § 284 (2) Nr. 2 HGB

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden.

4. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a, 1b, Nr. 2 HGB

Verbindlichkeiten in Höhe von 93.355,48 Euro weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus. Eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahre haben Verbindlichkeiten in Höhe von 39.910,28 Euro. Verbindlichkeiten in Höhe von 61,64 Euro weisen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf.

5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB

Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:

Name Beruf
Otto Bager Parkettlegermeister
Detlef Diehl Parkettlegermeister

 

Münster den 09.11.2012

Otto Bager, Geschäftsführer

Detlef Diehl, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.11.2012

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