Albert
Grunder GmbH
Höheinöd
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.399,00 |
82.486,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.851,00 |
2.908,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.548,00 |
79.578,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.625.055,78 |
1.260.203,06 |
| I.
Vorräte |
322.352,30 |
345.648,48 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.401.991,70 |
2.859.720,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
339.211,45 |
429.257,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.900,47 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
13.018,87 |
1.708,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
963.492,03 |
485.297,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.607,00 |
5.072,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
23.253,70 |
41.710,95 |
| Aktiva |
1.704.315,48 |
1.389.472,01 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
513.025,10 |
532.305,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
483.025,10 |
502.305,97 |
| davon
Gewinnvortrag |
502.305,97 |
310.697,60 |
| B.
Rückstellungen |
606.747,00 |
488.576,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
584.543,38 |
368.590,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
584.543,38 |
368.590,04 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
300.000,00 |
150.000,00 |
| Passiva |
1.704.315,48 |
1.389.472,01 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
475,00 |
1.394,00 |
Anhang
1. Angaben zum Unternehmen
Firma: Albert Grunder GmbH
Sitz: Höheinöd
Registergericht: Zweibrücken
Nummer der Eintragung: HRB 21959
2. Allgemeines zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kaitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird aufgrund
der Befreiungsvorschrift des
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
3. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren) bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
werden nicht aktiviert.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen drei und siebzehn Jahren)
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in
Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst. Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bilanziert.
Im Übrigen erfolgen bei allen Gegenständen
des Anlagevermögens ohne Rücksicht darauf, ob
ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, im Falle dauerhafter
Wertminderungen außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am
Abschlussstichtag.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren Stichtagswerten
bewertet.
Die unfertigen Leistungen werden zu
Herstellungskosten bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbetrags passiviert.
Die Pensionsrückstellungen werden auf der
Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der
Sterbetafeln Heubeck-RT-2005G bewertet. Die
Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der
Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,78 %.
Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden
Rentensteigerungen von jährlich 1,5 % zugrunde gelegt.
Die Verpflichtungen aus Pensionen werden mit den
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtung
dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog.
Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des
zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten
Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
bzw. den steuerlichen Wertansätzen angesetzt, sofern
sich diese in späteren Geschäftsjahren
voraussichtlich abbauen. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.
Ein Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgt nicht. Der
Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver
Steuersatz von rund 29 % zugrunde, der sich voraussichtlich
im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
4.1 Pensionsrückstellungen
Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag
in Höhe von EUR 260.880,00. Diese wurden mit dem
Deckungsvermögen von EUR 284.183,70 gem. § 246
Abs. 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden die
verpfändeten Rückdeckungsversicherungen und das
verpfändete Wertpapierdepot klassifiziert.
Der positive Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR
23.253,70 wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" ausgewiesen.
4.2 Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6
HGB
Der nicht bilanzierte Unterschiedsbetrag aus
der Abzinsung der Pensionsrückstellungen beträgt
EUR 475,00. In dieser Höhe darf eine Ausschüttung
des Bilanzgewinns nicht erfolgen.
4.3 Unterschiedsbetrag gem. § 268 Abs. 8
HGB
In Höhe des Betrages von EUR 18.433,68, um den
der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten
übersteigt, darf eine Ausschüttung des
Bilanzgewinns nicht erfolgen.
5. Sonstige Angaben
5.1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
13 Mitarbeiter beschäftigt.
5.2.
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren während des
Geschäftsjahres
Herr Kurt Utzinger, Elektromeister, 66989
Höheinöd
Herr Benjamin Utzinger, Elektrotechniker, 66989
Höheinöd
Höheinöd, 12. Juni
2023
Gez.
Kurt Utzinger, Geschäftsführer
Gez.
Benjamin Utzinger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2023
festgestellt.
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