EFFECT
Personalagentur GmbH
Sylt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.617,00 |
3.021,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.617,00 |
3.021,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
953.006,85 |
119.555,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
934.719,38 |
116.385,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
16.957,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.287,47 |
3.169,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.030,88 |
13.538,93 |
| Aktiva |
981.654,73 |
136.115,32 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.301,22 |
51.269,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.269,32 |
11.740,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
55.031,90 |
14.529,10 |
| B.
Rückstellungen |
37.499,95 |
20.995,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
837.853,56 |
63.850,63 |
| Passiva |
981.654,73 |
136.115,32 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Effect Personalagentur GmbH,
Sylt (Amtsgericht Flensburg, 13450) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden
geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und
unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im
jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata
temporis.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von 831.270,47 EUR ausgewiesen.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 16.957,41).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 HBG)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 831.270,47 Euro
(VJ 14.471,08 Euro) Forderungen gegenüber
Gesellschaftern. Es handelt sich dabei um Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 131.596,54
(Vorjahr: Euro 63.850,63).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
13.734,61 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 722.522,41 (Vorjahr: Euro 0,00).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht unter
Haftungsverhältnisse anzugeben sind, beläuft
sich am Bilanzstichtag auf € 106.486,35 (Vj.
€ 51.166,49). Diese bestehen aus Miet- und
Leasingverpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 37.
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Anika Manetas
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ausgeübter Beruf:
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Geschäftsführerin
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Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Sylt/Westerland, den 14.06.2022
gez. Anika Manetas
Geschäftsführerin
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sonstige Berichtsbestandteile
Siehe Anhang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2022 festgestellt.
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