Wofi
Verwaltungs GmbH
Tönisvorst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.592,00 |
28.494,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
415,72 |
377,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.176,28 |
28.116,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.592,00 |
28.494,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.307,55 |
24.963,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
692,45 |
36,05 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.284,45 |
1.530,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.284,45 |
1.530,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.592,00 |
28.494,30 |
Anhang
Wofi Verwaltungs GmbH, Tönisvorst
Anhang zum 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Wofi Verwaltungs GmbH,
Tönisvorst wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR
erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleineKapitalgesellschaftim
Sinne von § 267 HGB. Die
größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden
teilweise in Anspruch genommen.
2. Umstellung auf die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wendet die
Gesellschaft erstmals die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an. Die
Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten
Vorschriften angepasst.
Bei dem Übergang auf die Vorschriften des BilMoG
zum 1. Januar 2010 kam es zu keiner Veränderung
in den Bilanzpositionen. Daher ist es auch zu keinen
Umstellungseffekten gekommen.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die
liquiden Mitteln werden zu Nominalwerten angesetzt.
Der
Bilanzverlust zum 31.12.2010 enthält einen
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 36,05.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostenänderungen angesetzt.
Die
übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Ein Anlagespiegel gem. § 268 Abs 2 HGB wurde
mangels Anlagevermögen nicht erstellt.
Im Geschäftsjahr bestanden weder Forderungen
noch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt worden.
III.
Sonstige Angaben
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR
25.000,00 und ist voll eingezahlt.
Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter der Rufi GmbH & Co. KG mit Sitz in
Tönisvorst
Organe der
Gesellschaft
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2010 war
Frau Anne Wirichs-Doetsch, kaufmännische
Geschäftsführerin.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in Höhe
von EUR 692,45 auf neue Rechnung vorzutragen.
Tönisvorst, den 28. Juni 2011
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2011 festgestellt.
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