M + S
Pfleghardt GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.872,00 |
43.049,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.872,00 |
43.049,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.355,61 |
80.711,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.668,78 |
70.844,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.686,83 |
9.867,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.263,42 |
1.919,18 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
140.097,22 |
157.278,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
265.588,25 |
282.957,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
165.661,81 |
182.842,68 |
| davon
Verlustvortrag |
182.842,68 |
210.647,96 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
140.097,22 |
157.278,09 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
263.588,25 |
280.957,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
265.588,25 |
282.957,90 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der M + S Pfleghardt GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde ebenso wie der
Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§
266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB1
Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den entsprechenden
Vorjahresbeträgen vergleichbar. Soweit aufgrund der
Vergleichbarkeit Anpassungen im Vorjahr notwendig waren,
wurden diese vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
ordnungsmäßig aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.
S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear und degressiv unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen
Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig
nach dem Anschaffungsmonat ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 410 werden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren
Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung
getragen wird.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden
abgezinst.
Soweit aufgrund der Neubewertung von
Rückstellungen im Übergangsjahr eine
Auflösung der Rückstellung erforderlich war,
wurde von dem Wahlrecht nach § 67 Abs. 1 Satz 2
EGHGB kein Gebrauch gemacht. Der aus der
Auflösung der Rückstellung resultierende Betrag
wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und GuV
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen € 0,00.
3.2 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen € 127.812,33.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 154.511,11.
Keine der genannten, weiteren Verbindlichkeiten sind
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
4. Ergänzende Angaben
4.1 Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.
4.2 Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr
Markus Pfleghardt und Stefan Pfleghardt
4.3. Sonstiges
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
- Immobilienverwaltung M+S Pfleghardt GmbH & Co
KG, Seukendorf
- KGB Pyroprüfung GmbH & Co KG Fürth
- Pyroarea 81 GmbH & Co KG Fürth
- Pyropark MSP GmbH & Co KG Fürth
- Pyrodepot Deutschland GmbH & Co KG Fürth
Fürth, den 20.10.2011
M+S Pfleghart GmbH
gez. Geschäftsführer
Markus Pfleghardt
Stefan Pfleghardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.
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