Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
APIT GmbHLiquidiert
Rosetta-Vogt-Straße 18, 55294 Bodenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Heinz Bauer seit 7.6.2010 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
APIT GmbHBodenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 30. Juni 2011
Grundlagen der Rechungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze in der Bilanz der APIT GmbH zum 30.06.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und wurden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Sonstige Angaben
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen keine.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Peter Bauer.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahres-abschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bodenheim, den 21.05.2012
.............................................. Peter Bauer Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.5.2012. |
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