Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 15088
Eingetragen
18.7.2016
Branche
Allgemeine GebäudereinigungSonstige Reinigung a. n. g.Sonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen
Gegenstand
Glas- und Gebäudereinigung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Giovanni Fallacara
seit 29.10.2024
Geschäftsführer
Nikola Mamic
seit 26.9.2022
Prokura
Patrick Gischewski
seit 19.7.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
0.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Giovanni Fallacara
Kleinostheim
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IGENICO GmbH

Alzenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 43.916,00 98.297,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.488,00 8.966,00
II. Sachanlagen 35.428,00 89.331,00
B. Umlaufvermögen 985.486,68 689.907,42
I. Vorräte 38.525,00 58.295,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 855.397,91 625.632,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.563,77 5.979,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 453,98 28.518,78
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen   129.915,61
Summe Aktiva 1.029.856,66 946.638,81

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.315,80 0,00
I. gezeichnetes Kapital 130.000,00 130.000,00
II. Kapitalrücklage 28.750,00 28.750,00
III. Bilanzverlust 157.434,20 288.665,61
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   -129.915,61
B. Rückstellungen 63.580,83 26.515,35
C. Verbindlichkeiten 964.960,03 920.123,46
Summe Passiva 1.029.856,66 946.638,81

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma IGENICO GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg unter der Nummer HRB 15088 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Alzenau (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der IGENICO GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern zum 31.12.2023 Forderungen in Höhe von 150.352,34 Euro. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern 580.000,00 Euro. Sie sind in den "Sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzverlust zum 31.12.2023 in Höhe von 157.434,20 Euro beinhaltet einen Verlustvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von 288.665,61Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre



TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

115,9
(222,0)

53,4
(109,5)

62,5
(112,5)

0,0
(0,0)

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

181,3
(313,5)

181,3
(313,5)

0,0
(0,0)

0,0
(0,0)

3.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

580,0
(300,0)

340,0
(60,0)

240,0
(240,0)

0,0
(0,0)

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

87,8
(84,6)

87,8
(84,6)

0,00
(0,0)

0,0
(0,0)


davon aus Steuern

48,5
(41,4)

48,5
41,4)

0,0
(0,0)

0,0
(0,0)


davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

0,0
(0,0)

0,0
(0,0)

0,0
(0,0)

0,0
(0,0)


Summe

965,0
(920,1)

662,5
(567,6)

302,5
(352,5)

0,0
(0,0)
IV.  Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten


Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind im Berichtszeitraum nicht angefallen.

V. Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Francesco Fallacara, (§285 Nr. 10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 52 Arbeitnehmer (Vorjahr: 88) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Die Gesellschaft hatte dem Geschäftsführer Vorschüsse und Kredite in Höhe von 150.352,34 Euro gewährt. Die vertragsmäßige Verzinsung beträgt 2,00%. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Rückzahlung durch den Geschäftsführer in Höhe von 2.389,29 Euro auf die Darlehensschuld vorgenommen (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB).

Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

 

Alzenau, den 15.04.2024

gez. Francesco Fallacara, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.5.2024.

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