Digitalbar Verwaltungs GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Bubenzer seit 23.12.2014 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FTW GmbHWiehl (vormals: Gummersbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung und Bewertung wurde - trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung - weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (überwiegend zwischen 3 und 5 Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungsminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von € 410 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für die im Vorjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Wert € 150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Für die Zugänge bei den geringwertigen Anlagegegenständen (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die von uns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. III. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch folgende Geschäftsführer: - Herr Karl Schobel ( bis 17.12.2014 ) - Herr Werner Bubenzer ( ab 17.12.2014 ) Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt die Gesellschaft allein zu vertreten. sonstige Berichtsbestandteile
Wiehl, 02.12.2015 gezeichnet Herr Werner Bubenzer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2015 festgestellt. |
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