Wintec
GmbH
Rheinbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.817,00 |
2.018,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.816,00 |
2.017,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.507,91 |
21.930,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.007,80 |
10.131,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.500,11 |
11.799,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
844,81 |
395,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.169,72 |
24.343,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.534,48 |
18.132,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.867,01 |
22.170,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.401,49 |
14.303,27 |
| B.
Rückstellungen |
7.805,91 |
3.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.829,33 |
3.110,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.829,33 |
3.110,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.169,72 |
24.343,51 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Wintec GmbH, Rheinbach wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungs- /
Erfüllungsbetrag gem §253 I 2 HGB angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Nanette Freise, kaufmännische Angestellte
und
Herr Michael Pries, Autoglaser (bis 3.12.2010).
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rheinbach,
gez. Nanette Freise
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2011 festgestellt.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB wird
Gebrauch gemacht.
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