Trailer
Point GmbH
Warstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
76.185,00 |
93.380,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
76.183,00 |
93.378,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
558.096,67 |
415.959,00 |
| I.
Vorräte |
395.709,53 |
375.975,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.288,88 |
35.637,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.098,26 |
4.345,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.209,02 |
7.218,96 |
| Aktiva |
641.490,69 |
516.557,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
319.180,87 |
282.997,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
257.997,43 |
224.234,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.183,44 |
33.762,96 |
| B.
Rückstellungen |
35.216,89 |
33.818,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
287.092,93 |
199.741,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
102.524,14 |
27.501,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
184.568,79 |
172.240,81 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
163.618,79 |
130.210,81 |
| Passiva |
641.490,69 |
516.557,96 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen
Die zum 14.04.2008 durch Bargründung errichtete
Trailer Point GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Es wird von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
und der betreffenden Vorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes erstellt.
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom
01.01. bis 31.12.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögens- und Schuldposten sind
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten
gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB bewertet worden.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bilanziert worden. Die Abschreibungen
erfolgen nach der linearen oder degressiven Methode unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 800,00
€ wurden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Entsprechend der steuerlichen Vorschriften
wird die Jahresabschreibungsrate bei Zugängen im
laufenden Kalenderjahr pro rata temporis ermittelt.
Die Vorräte werden zu Einstandspreisen oder
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Sie
berücksichtigen alle wesentlichen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten entsprechen ihrem
Rückzahlungsbetrag.
3. Angaben zur Bilanz
3.1. Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wird
gemäß § 274a HGB i. V. m.
§ 268 Abs. 2 HGB verzichtet.
3.2. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
die Aufwendungen für die Archivierung der
Geschäftsunterlagen, der Tantieme, der Steuern der
Gewährleistungen sowie die Kosten der
Jahresabschlusserstellung.
3.3. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 123.474,14 (Vorjahr: € 27.501,14).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt € 163.618,79
(Vorjahr: € 130.210,81).
3.4. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB und sonstige finanzielle
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3
HGB bestanden nicht.
4. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 waren im Unternehmen
weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt.
Zum Geschäftsführer im Geschäftsjahr
waren bestellt:
Herr Berthold Risse
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB
bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorgans entsprechend § 285
Nr. 9a HGB wird Gebrauch gemacht.
Der Jahresüberschuss soll nach dem Vorschlag der
Geschäftsführung mit dem Verlustvortrag
verrechnet werden und anschließend auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Warstein, den 03.12.2024
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Berthold Risse
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024
festgestellt.
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