BAI
Bautechnik GmbH
Rüsselsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.270,25 |
21.194,11 |
| I.
Sachanlagen |
11.052,00 |
18.126,00 |
| II.
Finanzanlagen |
3.218,25 |
3.068,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.783,69 |
43.568,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.782,99 |
43.568,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
24.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,70 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
703,90 |
1.292,76 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
36.584,51 |
2.296,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.342,35 |
68.352,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.296,81 |
2.110,85 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.287,70 |
25.185,96 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
36.584,51 |
2.296,81 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.242,35 |
67.702,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
57.242,35 |
27.913,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.342,35 |
68.352,12 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die Erstanwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Durch die erstmalige Anwendung des BilMoG ergeben
sich keine Neubewertungen und ergebniswirksamen
Änderungen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Einzelpositionen des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt, die mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibung. Die planmäßigen Abschreibungen
werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen
Zeiträume linear und degressiv vorgenommen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro werden in den
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im
Jahr das Zugangs und den folgenden vier Jahren linear
aufgelöst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 490Euro
(Vorjahr: 330 Euro ).
Für das Darlehen des Gesellschafters an die
Gesellschaft in Höhe von € 49.767,05 ist ein
qualifizierter Rangrücktritt schriftlich vereinbart.
D. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Alexander Berkovics geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Soweit dieser Anhang keine weiteren angabepflichtigen
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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