RP APNIESA-US GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karolin Prechtl seit 24.9.2009 | Geschäftsführer |
Herbert Wunderlich seit 22.3.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ZukunftslInvest S.à.r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RP European Equity II GmbHUsingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010I. VorbemerkungDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Beachtung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften weitgehend in Anspruch genommen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Ansatz und die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB, bewertet. Gleichartige Wertpapiere werden zu einer Gruppe zusammengefasst und nach §§ 240 Abs. 4,256 Satz 2 HGB mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Feststellung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung wird für gleichartige Wertpapiere gesondert getroffen. Aufgrund der Vielzahl von gleichartigen Wertpapieren, die im Finanzanlagevermögen gehalten werden, erfolgt die Feststellung der Dauerhaftigkeit von Wertminderungen auf der Grundlage eines pauschalierten Verfahrens, da es sich nicht um Beteiligungen oder besondere Wertpapierpakete handelt. In dem pauschalierten Verfahren erfolgt die Beurteilung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit der einzelnen Wertminderungen unter Anwendung bestimmter Aufgreifkriterien. Soweit gleichartige Wertpapiere ein Aufgreifkriterium erfüllen, wird für sie einzeln geprüft, ob eine Abschreibung wegen dauerhafter Wertminderung erforderlich ist. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung werden die Wertpapiere auf den Zeitwert zum Bilanzstichtag abgeschrieben. Kurssteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung eingetreten sind, werden bei Beurteilung der Höhe der dauerhaften Wertminderung berücksichtigt. In Anlehnung an die Verlautbarung des Versicherungsfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist ein Aufgreifkriterium erfüllt, wenn der Zeitwert gleichartiger Wertpapiere in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter ihrem Buchwert liegt. Liegt der Zeitwert länger als ein Geschäftsjahr unter dem Buchwert, so ist ein weiteres Aufgreifkriterium erfüllt, wenn der Durchschnittswert der täglichen Börsenkurse der gleichartigen Wertpapiere in den letzten zwölf Monaten um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Sofern eines der beiden Aufgreifkriterien erfüllt ist, wird der Abschreibungsbedarf nach dem Umfang der Wertminderung gleichartiger Wertpapiere beurteilt, der als voraussichtlich dauerhaft angesehen werden muss. Als Anhaltspunkt für den Umfang der voraussichtlich dauerhaften Wertminderung dient der Stichtagskurs der Wertpapiere am Bilanzstichtag. Zum Nachweis für den voraussichtlich nur vorübergehenden Teil der Wertminderung werden fundierte Aussagen unabhängiger Analysten zu den gehaltenen Wertpapieren berücksichtigt. Daneben werden weitere Analyseverfahren auf Basis von Kursgewinnverhältnissen, Net Asset Values oder sonstigen Analysen der Kursverläufe der Wertpapiere verwendet. Sofern sich in einem späteren Jahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, wird der Betrag dieser Abschreibung gemäß § 253 Absatz 5 Satz 1 HGB wieder zugeschrieben. Im Geschäftsjahr 2010 wurden auf einen Teilbestand der als Finanzanlagen gehaltenen Wertpapiere außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 838.326,01 vorgenommen. Von den als Finanzanlagen gehaltenen Wertpapieren ist ein Teilbestand mit einem Buchwert von EUR 16,619 Mio. nicht mit dem beizulegenden Zeitwert (Marktwert) bewertet. Zum 31. Dezember 2010 betrug der Zeitwert dieser Wertpapiere EUR 14,791 Mio. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit den Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert; Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Das Genussrechtskapital wird aufgrund der Genussrechtsbedingungen als bilanzielles Eigenkapital beurteilt. Nach den Genussrechtsbedingungen gewähren die Genussrechte eine Beteiligung am Gewinn, Verlust und Liquidationserlös. Die Rechte der Genussrechtsinhaber stehen ferner im Rang nach den Rechten der übrigen Gläubiger und nach den Genussrechtsbedingungen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Genussrechtskapital wird der Gesellschaft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gewährt. Nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (HFA 1/1994) sind daher die Kriterien zum Ausweis des Genussrechtskapitals als bilanzielles Eigenkapital erfüllt. In Erweiterung des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas wird das Genussrechtskapital als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Rückstellungen für hinsichtlich des Zeitpunktes und der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die auf fremde Währung lautenden Finanzanlagen werden mit dem Devisenkurs im Zeitpunkt der Anschaffung umgerechnet. Änderungen des Devisenkurses werden unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips beachtet. Die auf fremde Währung lautenden Fremdwährungsguthaben und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkurs im Zeitpunkt der Anschaffung umgerechnet. Bei einer Änderung des Devisenkurses erfolgt bei langfristigen Fremdwährungsforderungen ggf. eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Bilanzstichtag. Unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips erfolgt bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Bewertung zum höheren Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten werden gem. § 256a Satz 2 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzBei den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens handelt es sich um ein diversifiziertes Portfolio europäischer Unternehmen. Das Finanzanlagevermögen ist zu den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen werden jeweils mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträge sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unterhalten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen ebenfalls nur gegenüber der Commerzbank AG, Frankfurt am Main. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. Erläuterung zur GeschäftsführungDie Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. V. Angaben zum EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und wird zu 100% von der Anovia Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gehalten. Der Jahresabschluss der Anovia Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt (HRB 51672). Das Eigenkapital der RP European Equity II GmbH beträgt Ende 2010 EUR 42,16 Mio. Innerhalb des Eigenkapitals ist ein Genussrechtskapital mit einem Gesamtnominalbetrag zum 31. Dezember 2010 in Höhe von TEUR 44.400 ausgewiesen. Ursprünglich wurde ein Genussrechtskapital von TEUR 394.900 eingeworben und bestand aus der Ausgabe von 7.898 Genussscheinen mit einem Nominalbetrag von jeweils TEUR 50. In den Geschäftsjahren 2007 und 2008 hat die Gesellschaft insgesamt 7.010 eigene Genussscheine mit jeweils einem Nominalbetrag von TEUR 50.000,00 erworben und eingezogen. VI. Angaben zur GewinnverwendungDie Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7.210.672,89 erzielt. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 9.475.332,89 beträgt der verbleibende Bilanzverlust zum 31. Dezember 2010 EUR 2.264.660,00. Ein Vorschlag der Geschäftsführung über die Gewinnverwendung entfällt damit. Der verbleibende Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Usingen, 18. April 2011 RP European Equity II GmbH Geschäftsführung Dietmar Becker Herbert Wunderlich Karolin Prechtl Bei dem vorstehenden Jahresabschluss - Bilanz und Anhang - handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem freiwillig aufgestellten Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die RP European Equity II GmbH, Usingen: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der RP European Equity II GmbH, Usingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 3. Mai 2011 PricewaterhouseCoopers
Arno Kempf, Wirtschaftsprüfer ppa. Birgit Rimmelspacher, Wirtschaftsprüferin RP European Equity II GmbH, Usingen
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