Forstservice Fleder GmbH, Forstwirtschaftliche
Dienstleistung
Plauen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
274.014,51 |
393.532,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
563,00 |
856,00 |
| II.
Sachanlagen |
273.451,51 |
392.676,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
530.958,81 |
400.671,41 |
| I.
Vorräte |
35.815,00 |
31.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
494.995,50 |
369.063,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
148,31 |
8,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
804.973,32 |
794.203,92 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.791,82 |
23.197,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.853,01 |
2.853,01 |
| III.
Verlustvortrag |
5.220,34 |
81.832,63 |
| IV.
Jahresüberschuss |
50.594,56 |
76.612,29 |
| B.
Rückstellungen |
47.294,00 |
80.742,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
683.887,50 |
690.264,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
804.973,32 |
794.203,92 |
Anhang
des
Jahresabschlusses zum 31.12.2008
der Firma
Forstservice Fleder GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Rechtsgrundlagen für den Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde
gemäß der §§ 242 ff, 264 ff HGB
aufgestellt. Satzungsbedingte Regelungen, die sich auf die
Rechnungslegung auswirken, liegen nicht vor.
2. Gliederungsvorschriften
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet. Soweit erhaltene Anzahlungen auf
bestellte Leistungen in der Bilanz auszuweisen sind, werden
sie passiviert und nicht auf der Aktivseite offen von den
Vorräten abgesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Sonstige Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen werden,
soweit erforderlich, im Anhang getätigt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB werden beachtet.
Soweit erkennbare ungewisse Verbindlichkeiten bzw.
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
i. S. d. § 249 Abs. 1 S. 1
HGB bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt vorliegen, werden
entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber
hinaus werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen,
unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und
Aufwendungen für Abraumbeseitigung i. S. d.
§ 249 Abs. 1, S. 2 HGB als
Rückstellung passiviert. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgt nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
II.
Bewertungsmethoden
II.1. Allgemeine Angaben
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die Herstellungskosten werden mittels einer
Zuschlagskalkulation ermittelt. Neben den direkten
zurechenbaren Kosten werden auch angemessene Zuschläge
für Material-, Fertigungs- und Verwaltungskosten
zugerechnet. Anteilige Fremdkapitalzinsen und
Vertriebskosten werden in die Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen.
Anschaffungen in Fremdwährung werden mit dem
Briefkurs im Zeitpunkt der Erstverbuchung aktiviert, soweit
keine niedrigeren Bewertungen aufgrund Kursminderungen zum
Stichtag oder anderer außerplanmäßiger
Abschreibungsgründe erforderlich sind. Liquide Mittel
werden mit dem Briefkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Geldkurs
im Zeitpunkt der Erstverbuchung oder mit dem höheren
Geldkurs zum Bilanzstichtag passiviert.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
II.2 Weitergehende Angaben zur Bewertung zu
bestimmten Bilanzposten
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten abnutzbarer entgeltlich erworbener
immaterieller Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wird, entsprechend der steuerlichen
Handhabung, von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Die Vornahme der
Abschreibung erfolgt überwiegend linear, ansonsten,
teilweise beim Sachanlagevermögen, degressiv.
Bewegliche Vermögensgegenstände im Einzelwert
unter Euro 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
wurden bis 2007 im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt. Bei Anschaffungen und Abgängen
im Berichtsjahr werden die Abschreibungen "pro rata
temporis" berechnet. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach
§ 240 Abs. 4, § 256 S. 1 HGB
werden nicht angewendet. Abgänge werden durch
Verschrottungsprotokolle oder Verkaufsunterlagen
nachgewiesen.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wird ab Wirtschaftsjahr 2008, wenn deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto mehr als
€ 150,00 bis € 1.000 betragen, im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung oder Einlage
ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet und
fortgeführt. Dementsprechend wird im Wirtschaftsjahr
der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren der
Sammelposten mit je 20% aufgelöst. Ein Ausscheiden
eines Wirtschaftsgutes des Sammelpostens aus dem
Betriebsvermögen vermindert den Sammelposten nicht.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind
mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Bildung eines
Festwertes war nicht veranlasst. Soweit zum Stichtag
niedrigere Tagespreise vorliegen, erfolgen Abschreibungen
auf den niedrigeren Tagespreis. Wertminderungen für
Beschädigungen und Sachmängel sind nach den
Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abschläge
erfolgen bei erkennbaren Risiken, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter
Verwendbarkeit ergeben. Bewertungsvereinfachungsverfahren
nach § 240 Abs. 4, § 256 S. 1
HGB werden nicht angewendet.
Die unfertigen Leistungen sind, soweit
veranlasst, entsprechend den oben genannten Angaben
mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Soweit
erforderlich, wird durch Abschläge den
Grundsätzen der verlustfreien Bewertung Rechnung
getragen. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach
§ 240 Abs. 4, § 256 S. 1 HGB
werden nicht angewendet.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Soweit erkennbare Einzelrisiken
vorliegen werden dem Risiko entsprechende
Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das allgemeine
Kreditrisiko wird durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Soweit erkennbare Einzelrisiken
vorliegen werden dem Risiko entsprechende
Einzelwertberichtigungen durchgeführt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Bestände in ausländischer Währung werden,
soweit veranlasst, zum Stichtagskurs umgerechnet.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen für
Altersteilzeit und Dienstjubiläen werden, soweit
veranlasst, in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen
ohne Gegenleistung gebildet. Drohverlustrückstellungen
werden, soweit veranlasst durch Gegenüberstellung zu
erwartender Selbstkosten auf Vollkostenbasis und der
Vertragspreisvereinbarungen ermittelt. Soweit die
Selbstkosten die Preise der Vertragspreisvereinbarungen
übersteigen wird der mit der Vertragsmenge
multiplizierte Differenzbetrag als
Drohverlustrückstellung zugeführt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die nach § 6
Abs. 1 Nr. 3 EStG gebotene Abzinsung einer unverzinslichen
Darlehensverbindlichkeit ist in der Handelsbilanz unter
Beachtung des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht
veranlasst gewesen.
C. gesonderte Angaben zu einzelnen Bilanzposten
Forderungen/Verbindlichkeiten gegen/gegenüber
Gesellschaftern:
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden mit 4,5 % verzinst. Die Forderungen
belaufen sich auf € 627.207,68 (VJ:
€ 507.036,71), die Verbindlichkeiten auf €
205.332,69 (VJ: € 100.085,69).
D. sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Peter Fleder geführt.
Bamberg, den 23. Februar
2010
Forstservice
Fleder GmbH
Peter
Fleder
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