Pohl-Immo-Service GmbHLiquidiert

Auf der Schleide 14, 53225 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 23437
Eingetragen
15.1.2018
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
die Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Pohl
seit 21.1.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Pascal Pohl
49.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Pascal Pohl
Aachen
12.250 €
49.00%
Nathalie Pohl
Bonn
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pohl-Immo-Service GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

nach §§ 325 ff. HGB

Amtsgericht Bonn

HRB 23437

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Summe Sachanlagen 1.046,00 1.478,00
Summe Anlagevermögen 1.046,00 1.478,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 681,40 653,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.003,53 25.429,21
Summe Umlaufvermögen 28.684,93 26.083,04
SUMME AKTIVA 29.730,93 27.561,04

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -5.063,39 -2.963,37
III. Jahresfehlbetrag -1.105,24 -2.100,02
Summe Eigenkapital 18.831,37 19.936,61
B. Rückstellungen
Summe Rückstellungen 3.000,00 2.900,00
C. Verbindlichkeiten
Summe Verbindlichkeiten 7.899,56 4.724,43
SUMME PASSIVA 29.730,93 27.561,04

 

Bonn, den 26. März 2025

Gez. Frank Pohl, Geschäftsführer

Aktivseite

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben insgesamt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Passivseite

1. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB

Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt 899,56 EUR (Vorjahr 1.724,43 EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, insgesamt 7.000,00 EUR (Vorjahr 3.000,00 EUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) von mehr als 5 Jahren.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB

1. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter und Geschäftsführer bestanden am 31.12.2023 Forderungen in Höhe von: 588,05 EUR
(Vorjahr 554,76 EUR)
Gegenüber dem Gesellschafter und Geschäftsführer bestanden am 31.12.2023 Verbindlichkeiten in Höhe von: 7.000,00 EUR
(Vorjahr 3.000,00 EUR)

2. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Person geführt:

Frank Pohl, Geschäftsführer, 53227 Bonn.

3. Sonstiges

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung am 26. März 2025 festgestellt.

Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

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