Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Implus Dresden gGmbH
Holzhofgasse 8, 01099 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arend Flohe-Meusel seit 21.1.2026 | Geschäftsführer |
Esther Selle seit 30.1.2025 | Geschäftsführer |
Heike Heubner-Christa seit 12.4.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 89.00% | |
| 11.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Implus Dresden gGmbH (vormals: Evangelische Behindertenhilfe Dresden und Umland gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)DresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des Anlagevermögens
Verbindlichkeitenspiegel
* gesichert durch Verpfändung von
Bankguthaben
** davon aus Steuern EUR 100.981,35 (Vorj. Null
TEUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR Null (Vorj. 46,7 TEUR) AnhangI. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind ausgehend vom Anschaffungswert abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Sonstige Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 S. 1 HGB bewertet. Die Entwicklung der Sonderposten steht in Übereinstimmung mit der Entwicklung des aus Zuschüssen und Zuwendungen finanzierten Anlagevermögens. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet und gegebenenfalls abgezinst worden. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. II. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erläuterung der Bilanz (1) Die Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus dem "Anlagenspiegel" hervor. (2) Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen EUR 2.449.954,45 Gesellschafter und EUR 11.194,11 Lieferungen und Leistungen. (3) Die Bildung und Fortschreibung des Sonderpostens erfolgte im Sinne der Stellungnahme 1/1984 des Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.. (4) Die Sonstigen Rückstellungen sind ausreichend bemessen. Sie betreffen im Wesentlichen auszuzahlende Arbeitsentgelte für Betreute, Urlaub der Mitarbeiter, künftige Jubiläumszuwendungen, Jahressonderzahlung Mitarbeiter, Erbbauzinsen sowie Zeitwertkonten. (5) Zusammensetzung und Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen, davon EUR 73.211,11 gegenüber Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind solche aus Lieferungen und Leistungen. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 10.616,53, während EUR 1.091.248,69 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. 2. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
III. Sonstige Angaben 1. Firma, Sitz, Registernummer Die Evangelische Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH hat ihren Sitz in Dresden und ist unter HRB 16950 beim Amtsgericht Dresden eingetragen. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Für erhaltene Investitionszuschüsse wurden Grundschulden in Höhe von EUR 8.221.356,01, hauptsächlich für Förderschule (3.751 TEUR), Wohnstätte Radebeul (1.354 TEUR) und FBB Weißig (1.068 TEUR), eingetragen. Aus Miet- und Pachtverträgen entstehen jährlich finanzielle Verpflichtungen, in 2023 in Höhe von 1.015,1 TEUR. Darin sind insbesondere Verpflichtungen aus dem langfristigen Pachtvertrag für die WfbM Weißig mit 354,0 TEUR enthalten. 3. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 309 (Vorj. 284) wie folgt:
4. Bezüge, Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse von bzw. gegenüber Organmitgliedern Für die hier geforderten Angaben wird aufgrund von § 286 Abs. 4 HGB Fehlanzeige erstattet. 5. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Evangelische Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH gehört mehrheitlich zum Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e.V.. Er und dessen Tochtergesellschaften
stellen demnach auch verbundene Unternehmen dar. 6. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss soll komplett den Rücklagen zugeführt werden. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Besondere Vorgänge haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. 8. Abschlussprüferhonorar An den Abschlussprüfer wurden im Geschäftsjahr folgende Honorare gezahlt:
IV. Namen der Organmitglieder Namen der Geschäftsführer:
Dresden, den 02. Mai 2024 gez.: Dr. Ralf Schönherr Matthias Kühn Stephan Siegmund Geschäftsführung Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 20.09.2024 festgestellt. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des AbschlussprüfersDer zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB gekürzte Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "An die Evangelische Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz zum 31.12.2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - der Evangelischen Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Evangelischen Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."
02625 Bautzen, den 10. Juli 2024 Treuhand-Gesellschaft
gezeichnet: Dipl.Ing. Martin Steinebach, Wirtschaftsprüfer Lagebericht zum Jahresabschluss 20231. Struktur Entsprechend ihrem Unternehmensgegenstand und zur Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgaben im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit betrieb die Evangelische Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH im Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023 folgende Einrichtungen:
2. Auslastung der Einrichtungen Die Angebote der Interdisziplinären Frühförder- und Frühberatungsstelle waren auch im Jahr 2023 sehr gefragt. Die Auslastung lag wieder bei mehr als 100%. Die Wartezeiten auf einen Diagnostiktermin und Frühförderplatz haben sich auf bis zu 6 Monate verlängert. Aus fachlicher Sicht sehen wir die große Notwendigkeit, unserem Beratungsansatz (auch zeitnah) nachzukommen, auch wenn daraus keine FF-Maßnahme resultiert. Die Eltern erhalten somit ein erstes Beratungsangebot in unserer IFF und sind auch ohne FF-Antrag zunächst einmal an eine Institution angebunden. Für Kinder mit sehr dringendem Bedarf (Säuglinge, schwerstmehrfachbehinderte Kinder...) sind wir immer bemüht zeitnahe Termine anzubieten. Dies erfolgt häufig zusätzlich zur regulären Arbeitszeit. Seit Mitte des Jahres 2023 bieten wir zusätzlich noch einen vierten Beratungstermin in der Woche an. Die Gründe für den hohen Bedarf sehen wir weiterhin in den stetig steigenden komplexen psychosozialen Problemlagen von Familien, einer häufig nicht ausreichenden heilpädagogischen Betreuung der zu versorgenden Kinder in den Kindertageseinrichtungen sowie bei der umfassenden Versorgung von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund. Der Anteil dieser Familien liegt bei ca. 35% aller Neuanmeldungen. Der deutliche Anstieg der Fallzahlen insgesamt hat zur Folge, dass Leistungen durch das Sozialamt gekürzt werden. Dies betrifft insbesondere die sogenannten Doppelmaßnahmen (FF + I-Platz). Vermehrt nehmen wir wahr, dass die Frühfördermaßnahme bei gleichzeitiger Nutzung eines Integrationsplatzes durch das Sozialamt in Frage gestellt wird. Die Prüfung dieser "Einzelfälle" erfolgt deutlich rigider. Die Familien und die Frühförderinnen finden sich wieder häufiger in einer Rechtfertigungssituation bezüglich der notwendigen Fördermaßnahmen für die Kinder. Mit dem Kostenträger gibt es diesbezüglich regelmäßigen fachlichen Austausch. Die Integrative Kinderkrippe ist vollständig belegt. Zunehmend steigt die Nachfrage nach Integrationsplätzen für Kinder mit Behinderungen. Die Einrichtung ist sehr beliebt. Durch die geringe Platzkapazität können nach wie vor nicht alle Anträgen zur Aufnahme von Kindern berücksichtigt werden. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt hinsichtlich ausgebildeter Erzieher, bzw. anderer geeigneter Betreuungspersonen hat sich im abgelaufenen Jahr erneut spürbarer bemerkbar gemacht. Leider konnten wieder nicht alle Planstellen durchgehend besetzt werden. Infolge Inanspruchnahme von Elternzeit von Mitarbeiterinnen konnte der Betrieb der Kinderkrippe nur durch zusätzliches Personal von Drittanbietern aufrecht erhalten werden. Im Integrationskindergarten waren im Kalenderjahr 2023 alle vorhandenen Plätze belegt. Wie jedes Jahr erfolgt die Eingliederung der neuen Kinder nach dem Weggang der Schulanfänger gestaffelt. Hinsichtlich des Einsatzes des Personals hat sich die Lage im Laufe des Jahres 2023 etwas entspannt. An der Förderschule lernen zur Zeit 79 Schüler, davon haben 64 Schüler eine Schwerst- und Mehrfachbehinderung. Die Schule ist erneut überbelegt. 5 Schüler davon werden in den Weißiger Werkstätten von zwei Mitarbeitern beschult. Zum Schuljahr 2023/2024 konnten alle Anfragen von Eltern nach Aufnahme ihrer Kinder in unsere Schule positiv beschieden werden. Der Bedarf ist deutlich angestiegen, die Kapazität müsste dringend vergrößert werden, was jedoch externe Lösungen oder eine bauliche Erweiterung zur Schaffung weiterer Räume erfordern würde. Die Weißiger Werkstätten mit ihren Betriebsstätten sind im Jahr 2023 nicht mehr voll ausgelastet. Die Belegung schwankt unterjährig in einzelnen Abteilungen mit einer Tendenz zur Unterbelegung. Im EV/BB sind die Teilnehmerzahlen deutlich zurückgegangen, so dass mit kaum mehr als 35 Teilnehmern gerechnet werden kann. Die Betriebsstätte Pieschen ist durch ihr spezielles Profil attraktiv für Menschen mit chronisch- psychischen Erkrankungen aus dem gesamten Stadtgebiet. Der Bereich ist gut ausgelastet, jedoch schwankt die Anzahl der anwesenden Teilnehmer auf Grund teilweise erheblicher behinderungsbedingter Einschränkungen. Auch hier ist die Tendenz zum Rückgang der Auslastung mittlerweile klar erkennbar. Die Kooperation mit der Firma cooolcase am Standort Reick ist leicht rükläufig. Die Betriebsstätte hat sich durch neue Produktionsfelder und Investition in Spezialmaschinen der Metallbearbeitung weiterentwickelt. Der allgemeine Rückgang der Industrieproduktion und das Fehlen entsprechend leistungsfähiger Werkstattbeschäftigter macht weitere innovative Maßnahmen erforderlich Die Vielfalt der Angebote in den Weißiger Werkstätten konnte auch 2023 beibehalten werden. Das Angebot einer intensiv-pädagogischen Gruppe an der Schnittstelle zwischen Werkstatt und FBB wurde vom KSV ein weiteres Jahr zeitlich befristet anerkannt und wird für derzeit 12 Leistungsberechtigte mit einem deutlich verbesserten Stellenschlüssel finanziert. Der Bedarf ist so groß, dass die Platzkapazität um weitere 12 Plätze ausgebaut werden kann. Ziel ist und bleibt es, jedem Beschäftigten den Wunsch nach einem Arbeitsplatz in den Weißiger Werkstätten erfüllen zu können. Da mit einem weiteren Sinken des Bedarfes an Werkstattplätzen in den nächsten Jahren zu rechnen ist, werden die Bemühungen der Weißiger Werkstätten verstärkt werden müssen neue Angebote zu schaffen. Die Nennbelegung im klassischen Arbeitsbereich wird wahrscheinlich nach unten angepasst werden müssen um durch verstärkte Angebote für weniger leistungsfähige Werkstattbeschäftigte ausgeglichen zu werden. Die Auslastung des Förder- und Betreuungsbereiches Weißig (FBB) ist auf dauerhaft hohem Niveau angesiedelt. Nicht allen Menschen mit Behinderung, welche einen Antrag auf Aufnahme in den FBB stellen, kann ein Platz angeboten werden. In Dresden ist die Nachfrage nach Plätzen immer noch deutlich höher als das Angebot aller Träger. Die Erweiterung des FBB in Weißig um 12 Plätze ist beantragt und wird im Jahr 2024 realisiert. Der Betrieb des FBB Radebeul läuft stabil mit Vollbelegung. Die sehr guten Bedingungen durch die bauliche Erweiterung in 2019 tragen sehr zum guten Klima im Bereich bei. Die Ergotherapie fand auch 2023 weiter steigenden Zuspruch. Der Betrieb läuft kostendeckend. Die internen und externen Nachfragen sind derzeit höher als die personelle und organisatorische Kapazität. Ergotherapeutische Angebote insbesondere für Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen helfen beim Übergang aus akuten Erkrankungsphasen in das Arbeitsleben der Weißiger Werkstätten. In der besonderen Wohnform- Wohnstätte Haus Salem (bW- Wohnstätte) sind alle Plätze, einschließlich der beiden Kurzzeitbetreuungsplätze, dauerhaft ausgelastet. Es existiert nach wie vor eine lange Warteliste. Einer Erweiterung des stationären Angebotes stimmt der KSV weiterhin nicht zu. Die allgemeinen Kostensätze wurden für zwei Jahre bis Ende 2023 mittels einer Übergangsregelung verhandelt. Das Betriebsergebnis konnte zum Vorjahr nicht gehalten werden, da überdurchschnittliche Personalkostensteigerungen und Inflationsaufwendungen nicht absehbar waren. Wir haben den KSV zur Vollverhandlung gem. Teil B Rahmenvertrag § 125 SGB IX für unsere bW Wohnstätte "Haus Salem" für das Jahr 2024 aufgefordert. Die Belegung der besonderen Wohnform- Außenwohngruppen (bW- Außenwohngruppen) entspricht auch hier der Kapazität. Durch Aus- und Neueinzüge waren alle Plätze 2023 zumeist durchgehend belegt. Im laufenden Jahr kam es zu mehreren Personalwechseln aus unterschiedlichen Gründen. Die Personalgewinnung gestaltete sich wie auch in anderen Bereichen schwierig, so dass die letzte offenen Planstelle erst im Dezember 2023 neu besetzt werden konnte. In dieser Zeit hat das Team großen Einsatz gezeigt. Auch in diesem Jahr kam es trotz Sparmaßnahmen in den Außenwohngruppen zu Betriebskostennachzahlungen. Mit dem Betriebsergebnis sind wir trotz Personalkostensteigerungen und Inflation sehr zufrieden. Auch für die Außenwohngruppen haben wir den KSV zu Vollverhandlungen für das Jahr 2024 aufgefordert. Die Auslastung im wbW-FLEX (weitere besondere Wohnform- FLEX) wurde im Vergleich zum Vorjahr konstant gehalten. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu Ab- und Zugängen, welche ausgeglichen werden können. Seit Ende 2023 wird ein Klient ohne Kostenzusage betreut. Die Nachberechnung erfolgt mit Zugang der Kostenzusage. Die Betreuung ohne Kostenzusage ist erforderlich um die Klienten nicht zu verlieren. Mit dem KSV wird die Aufnahme der Betreuung besprochen, so dass hier eine Aktennotiz erfolgt und ein späterer Eingang der Kostenzusage weniger schädlich ist als den Klienten ganz zu verlieren. Somit kommt es jedoch dazu, dass die dargestellten Erlöse nicht vollständig sind. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist seit Jahren konstant. Das positive Betriebsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder mehr als verdoppelt, womit wir sehr zufrieden sind. Mitte 2023 wurde der Wohngruppenzuschlag § 38a SGB XI i.H.v. 214,00 €/ Monat/ Bewohner für die selbstorganisierten WGs (7 Klienten) zusätzlich zu den Betreuungsentgelten genehmigt, was das Betriebsergebnis zusätzlich beeinflusst hat. Auch für dieses Angebot werden wir für 2024 einen neuen Kostensatz verhandeln Im ABW - weitere besondere Wohnform (wbW) gab es für den Stadtbereich Dresden keine Veränderungen. Im Dezember kam es jedoch zu drei unerwarteten Todesfällen unter den Klienten, wodurch die Klientenanzahl zum Jahresende unerwartet sank. Im wbW Radbeul sind weiterhin freie Kapazitäten vorhanden. Sowohl für das wbW als auch das wbW-Flex haben wir begonnen, unsere Netzwerkarbeit zu verstärken, um die Plätze dauerhaft voll belegen zu können. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Erlöse gesteigert werden. Wie jedes Jahr beantragen wir auch für diesen Bereich für das Jahr 2024 eine Kostensatzsteigerung. In der Wohnanlage Zillestraße sind alle 27 Wohneinheiten sowie die Tiefgaragenstellplätze vollständig vermietet. 2023 kam es erstmals zu mehreren Aus- und Einzügen. Es besteht weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. 3. Analyse des Geschäftsverlaufs Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2023 gegenüber 2022 um 1.797,6 TEUR gestiegen. Das lag vor allem an den Betreuungserlösen der Werkstätten, den Einnahmen der Förderschule, den Leistungen der Wäscherei sowie den Verkaufserlösen im CAP-Markt und im Café Lloyds. Die Auftragslage in den Werkstätten ist aber allgemein rückläufig. Im Bereich der Frühförderung war ein Umsatzrückgang zu verzeichnen, obwohl die Nachfrage nach Therapieplätzen das Angebot übersteigt. Die Abrechnungsmodalitäten müssen hinterfragt werden. Bereits zum zweiten Mal wurde im Schuljahr 2023/2024 im Bereich der Weißiger Werkstätten eine Außenstelle der Förderschule mit 5 Schülern eingerichtet, um für die Schulabgänger den Praxisbezug zur Werkstatt zu erhöhen. Infolgedessen wurde die Förderschule erneut überbelegt. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um 838,2 TEUR gesunken. Als Ursache sind erhebliche Kostensteigerungen bei Personal und Material zu nennen. Die höheren Kostensätze fingen das nicht auf. Nachhaltiges Eigenkapital (Eigenkapital und Sonderposten)
Das nachhaltige Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig verbessert. Hier fließt u.a. der Jahresüberschuss ein. Anlagendeckung
Das Anlagevermögen ist langfristig finanziert. Die Goldene Bilanzregel ist damit erfüllt. Barliquidität
Zum Bilanzstichtag ist das Barvermögen deutlich ausreichend, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu begleichen. Cash-Flow Im Geschäftsjahr errechnet sich folgender Cash-Flow:
Der erzielte ertragswirtschaftliche Cash-Flow steht u.a. für Investitionen zur Verfügung. Nach dem sehr starken Vorjahr wurde in 2023 wieder ein normaler Cash-Flow erzielt. 4. Personalbereich Entwicklung der Anzahl der Dienstnehmer in Vollzeitstellen
Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten
5. Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung Bau und Investition Im Bau befindet sich der Erweiterungsbau des FBB Weißig; hier entstehen 12 neue Betreuungsplätze, welche dringend benötigt werden. Die Errichtung von 12 weiteren Plätzen im FBB-Weißig wird langfristig vorbereitet. Da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen enorm hoch ist wird im aktuellen Geschäftsjahr bereits ein provisorische Angebot in den ehemaligen Physiotherapieräumen des Diako auf dem Diakonissenweg ab September 2024 angeboten. Die Platzzahl ist abhängig von neu einzustellenden Mitarbeitenden. Ein weiterer Schwerpunkt im Investitionsgeschehen der EBD stellt die Brandschutzertüchtigung der WfbM in Weißig dar; dieses Vorhaben wird Ende 2024 abgeschlossen werden. Hier entstehen höhere Kosten u.a. durch deutliche Materialverteuerungen. Der Fördermittelgeber hat den erhöhten Mittelbedarf anerkannt und gefördert. Um-Weltzentrum Bärenfels Der Bebauungsplan für das Um-Weltzentrum in Bärenfels ist In Auftrag gegeben. Die Aufstellung ist erfolgt. Der Stadtrat von Altenberg ist an diesem Projekt sehr interessiert. Da durch die Förderung zum Bau und zur Gestaltung von Außenanlagen Fördermittel zur Verfügung gestellt worden sind und diese zeitnah abfließen mussten, ist der Bau des grünen Klassenzimmers vorgezogen worden. Der Ausbau der Gebäude beginnt im III. Quartal 2024. Die Vorbereitungen für den Zukauf von Teilgrundstücken, um die Zufahrt auch für Busse zu gewährleisten, sind abgeschlossen. Hotel am Schwanenhaus Das Hotel am Schwanenhaus konnte am 27.03.2024 planmäßig eröffnet werde. Die drastisch gestiegenen Baukosten und die notwendigen Mehrkosten am Bau stellen kein Risiko für die EBD dar. Die Ausbildung von Menschen mit Handikap für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Hotelgewerbe hat begonnen. Abhängigkeit von Zuschüssen der Öffentlichen Hand Im Jahr 2023 ergaben sich keine gravierenden Änderungen in der Finanzierung durch die Kostenträger im laufenden Geschäft. Durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) 2020 hat es veränderte Finanzierungsbedingungen geben, welche zum Teil mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden sind. Kostensätze wurden neu verhandelt, es hat sich jedoch gezeigt, dass auf Grund der Steigerung der Personalkosten und der explodierenden Sachkosten (u.a. Energie, Lebensmittel) die für das Jahr 2023 vereinbarten Entgelte nicht überall ausreichend sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Abhängigkeit von den Finanzierungsbedingungen der Öffentlichen Hand ein generelles Risiko für die GmbH darstellt und die Verhandlungsbereitschaft des KSV sehr zögerlich ist. Kostensatzverhandlungen für das Jahr 2024 laufen bzw. sind bereits abgeschlossen. Interdisziplinäre Frühförderung Der deutliche Anstieg der Fallzahlen insgesamt hat zur Folge, dass Leistungen durch das Sozialamt gekürzt werden. Im Herbst 2023 erfuhren wir im Arbeitskreis Frühförderung (wird vom Kostenträger der EGH geleitet), dass die Stadt Dresden ab 1.1.2026 als Modellkommune für die Umsetzung des inklusiven SGB VIII fungieren soll. Die Umsetzung des inklusiven SGB VIII wird derzeit auf Bundesebene gesetzlich erarbeitet. Aufgrund der Mitarbeit in mehreren Fachgremien sind wir über den aktuellen Stand sehr gut informiert. Für das Jahr 2024 erwarten wir personelle Stabilität und eine kooperative fachliche Zusammenarbeit mit dem Kostenträger. Ab Herbst möchten wir gern logopädische Förderung in unserem Haus anbieten und werden dafür über den Sommer die Voraussetzungen schaffen. Integrative Kinderkrippe, Integrationskindergarten Die Belegung der vorhandenen Plätze in beiden Einrichtungen ist derzeit stabil. Allerdings macht sich der Geburtenknick ab 2025 bemerkbar. Durch eine Zusammenlegung beider Einrichtungen zu einer Kindertagesstätte können wir Synenergieeffekte nutzen. Auch muss eine bessere Außenwahrnehmung in der Öffentlichkeit und eine Vernetzung mit der Frühförder- und Frühberatungsstelle erreicht werden. Ab 2025 wird sich das Personalproblem entspannen, da mit einem Rückgang von Kindern im KITA-Alter auch qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein wird. Die Verbesserung der fachlichen Arbeit und die strukturelle Ausrichtung des Bereiches, auch mit Hilfe des Qualitätsmanagements, nehmen weiterhin eine zentrale Stellung ein. Die Herausforderungen der Inklusion werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Förderschule soll auch zukünftig weiter als Spezialschule für Kinder und Jugendliche mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen entwickelt werden. Dabei ist eine Öffnung für Schüler mit anderen diagnostischen Schwerpunkten im Sinne einer inklusiven Schule angestrebt. Die schulpolitischen Entscheidungen des Freistaates Sachsen und der Stadt Dresden weisen in Richtung einer eher stabilen getrennten Beschulung dieser speziellen Personengruppe. Die Schülerzahlen in diesem Bereich entwickeln sich in den nächsten Jahren stabil. Deshalb werden gute Chancen darin gesehen, sich weiterhin auf den Bereich schwerstmehrfachbehinderter Schüler zu spezialisieren. Auch die Beratung von Eltern und Fachkollegen im Bereich der Unterstützten Kommunikation ist ein wichtiger Qualitätsvorteil im Angebot der Schule. Die Angebote im Freizeitbereich GTA und Ferienbetreuung werden im Einklang mit Eltern- und Schülerinteressen weiter erhalten und ausgebaut. Der Fachkräftemangel ist derzeit noch kein für die Schule spürbares Problem, wird sich aber in den nächsten Jahren bemerkbar machen. Eine Fluktuation von Sonderschullehrern, auf Grund der Verbeamtung dieser Personen im staatlichen Schuldienst, ist weiterhin nicht zu verzeichnen. Die Lehrervergütung nach AVR erfolgt in Anlehnung an die Vergütung im öffentlichen Dienst und ist deshalb kein Kriterium für eine Personalfluktuation. Werkstätten und FBB: Die Auswirkungen des BTHG sind für die Arbeit der Weißiger Werkstätten weiterhin eher als gering einzuschätzen. Das klare Bekenntnis des BTHG pro Werkstatt für Menschen mit Behinderung stärkt die Position der Werkstätten. Dennoch ist es bereits deutlich zu spüren, dass leistungsfähigere Beschäftigte Ausbildung und Arbeit außerhalb der klassischen WfbM finden. Damit müssen sich die Weißiger Werkstätten auf den Umgang mit schwächeren Beschäftigten einstellen und entsprechende Angebote für diesen Personenkreise schaffen. Das heißt, dass die interne Qualifikation von Beschäftigten gefördert werden muss, um die Ertragsstärke der Produktion beibehalten zu können. Weiterhin sind für leistungsfähige Beschäftigte neue und ergänzende Organisationsmodelle zur Eingliederung ins Arbeitsleben neben der WfbM anzubieten. Weiterhin unklar bleibt die Gestaltung zukünftiger Leistungs- und Strukturmerkmale für das Leistungsangebot WfbM. Durch die offenen Punkte insbesondere in der Beschreibung zukünftiger Leistungsangebote ist zur Zeit ein zwar eher überschaubares Risiko vorhanden, aber die Unklarheit schränkt jedoch auch die Implementierung neuer Leistungsangebote im o.g. Sinn ein. Neue Angebote wie IPA werden deshalb stets nur befristet genehmigt. Die Chance der Kombination neuer arbeitsunterstützender Angebote (z.B. Budget für Arbeit, Arbeitsassistenz...) könnten die Übergänge zwischen unterschiedlichen Arbeitsmöglichkeiten erleichtern, sind aber bisher nur eingeschränkt wirksam. Damit ist die Ausweitung des Angebotes durch die Weißiger Werkstätten für einen größeren Personenkreis als bisher noch nicht erreicht. Der gute Ruf, das arbeitsmarktnahe Angebot in Verbindung mit einer verbesserten Ausbildung durch den Einsatz von "Praxisbausteinen" und die Möglichkeit zur Erreichung zertifizierter Bildungsabschlüsse, festigen die Marktposition der Weißiger Werkstätten in Dresden und Umgebung. Die Einrichtungen des FBB in Weißig und Radebeul arbeiten stabil und müssen in der derzeitigen Form weiter inhaltlich profiliert werden. Der wachsende Hilfebedarf und die steigende Bandbreite an Erfordernissen zur Betreuung stellen eine große Herausforderung für die Mitarbeiter dar. Ein Ausbau dieses Angebotes im Zusammenhang mit der intensiv-pädagogischen Gruppe ist eine gute Chance, weiteren Leistungsberechtigten ein gutes Angebot zur Teilhabe an Arbeit und Leben in zu unterbreiten. Eine intensive und fachlich hochqualifizierte Beratung im gesamten Lebensumfeld (wohnen, arbeiten, Freizeit, Gesundheit) der potenziellen Leistungsberechtigten ist mittlerweile unabdingbar und kann auf Grund der deutlich besseren Vernetzung der verschiedenen Bereiche der EBD angeboten werden. Ein wachsendes Risiko sowohl für die Weißiger Werkstätten als auch den FBB stellt das zunehmende Alter der Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer sinkenden Leistungsfähigkeit und der steigende Mangel an geeigneten Fachkräften dar. Es können nicht alle freien Stellen immer zeitnah besetzt werden. Die Zahl und Auswahl an Bewerbern ist stark zurückgegangen. Der angestiegene Krankenstand erhöht die Belastung der vorhandenen Mitarbeiter spürbar. Maßnahmen des BGM sind als wirksame Abhilfe dringend geboten und greifen bereist in Ansätzen. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit der unsicheren politischen Weltlage und der Umstrukturierung in Richtung Ökologie und Nachhaltigkeit sind immer deutlicher zu spüren. In 2024 ist bereits ein deutlicher Rückgang an Aufträgen für den Produktionsbereich zu verzeichnen. Da diese Problematik noch deutlich ansteigen wird, muss dem Bereich Produktion durch Neuorientierung, Herstellung von Eigenprodukten sowie Akquise erhöhtes Augenmerk geschenkt werden. Für die Betreuungseinrichtungen des FBB sind die gestiegenen psychischen Belastungen eine weiter anwachsende Herausforderung. Die Ergotherapie wird, insbesondere durch die Deckung der steigenden internern Nachfrage, weiter wachsen und einen größeren Anteil von Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen in den Werkstätten einen angemessenen Arbeitsplatz schaffen. Der CAP-Lebensmittelmarkt , als Teil der WfbM, bietet Menschen mit Behinderungen optimale Eingliederungsmöglichkeiten ins Arbeitsleben. Es gibt zahlreiche Interessenten für die Arbeit im CAP-Markt. Die Umsatz- und Ergebnissituation konnte weiter verbessert werden. Die zum Teil marode Infrastruktur der Immobilie und die nicht sichtbare Bereitschaft des Vermieters, daran etwas zu ändern ist als erhebliches Risiko für den weiteren Betrieb zu betrachten. Das ARticolo -Onlinegeschäft erreicht nur noch marginale Umsätze kann eventuell durch den Verkauf von Eigenprodukten stabilisiert werden. Im Lloyd ́s Café und Bar, als Teil der WfbM, konnten 2023 ein gegenüber Vorjahren deutlich besseres Umsatzergebnis erzielt werden. Im laufenden Geschäftsjahr wird das Ergebnis aufgrund gestiegener Personalkosten sowie Einkaufs- und Energiepreise reduziert werden. Der Zuspruch zum Angebot ist enorm hoch und kann zeitweise kaum bewältigt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft konnten zusätzliche Sozial-und Ausbildungsräume angemietet werden, die inzwischen auch vom KSV über den Kostensatz refinanziert werden. Damit wurden der deutlich verbesserten Situation für die Mitarbeiter und Beschäftigten Rechnung getragen. Auch in dieser Einrichtung stellt der zunehmende Mangel an geeigneten Werkstattbeschäftigten eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für den zukünftigen Betrieb dar. Es entsteht außerdem durch das Hotel am Schwanenhaus weiterer Bedarf an dieser Gruppe von Werkstattbeschäftigten. Bereich Wohnen Ein Risiko besteht weiterhin in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Es ist zunehmend problematisch mit den vorhandenen Kostennsätzen auszukommen. Die Ergebnisse der Neuverhandlungen für alle Kostensätze des Bereiches Wohnen für 2024 sind abzuwarten. Eine laufende Belegung ist weitgehend unproblematisch; die Nachfrage besonders nach Wohnheimplätzen ist ungebrochen. Wichtig ist, dass die Belegung im Jahr 2024 weiterhin konstant bleibt und möglichst keine Leermonate entstehen. Die Konzeptionen der einzelnen Teilbereiche werden überarbeitet. Mit Einführung des Gewaltschutzkonzeptes werden alle Mitarbeitenden zu Deeskalationsmaßnahmen geschult. Die AOK PLUS unterstützt die Maßnahme mit einer Förderung von 50%. Zudem wird ein sexualpädagogisches Konzept bis Jahresende entworfen. Das Haus Salem, welches 2012 neu gebaut wurde, zeigt Renovierungsmaßnahmen an. Der Empfangsbereich sowie das Treppenhaus zeigen große Abnutzungsspuren und bedürfen einer malerischen Sanierung. Zudem sind die Fenster- und Türen zu warten, um deren Lebensdauer zu verlängern. Die Beleuchtung wird weiterhin nach und nach durch energiesparende LED - Leuchtmittel ersetzt. Die Außenwohngruppen gelten nicht mehr als stationäres Wohnangebot. Trotzdem werden sie leistungsrechtlich noch so behandelt. Dadurch ist es nun schwierig, Betriebskostennachzahlungen einfach auf die Bewohner umzulegen. Diese Frage ist momentan zwischen DW und KSV in Klärung. Die Frage der Umwandlung der AWG in ambulante Wohngemeinschaften wurde überlegt. Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist es jedoch noch nicht wirtschaftlich. Wir werden die Lage weiter beobachten. Freie Plätze zeigen wir seit diesem Jahr über unsere Homepage an. Das hat schon einige Resonanz gebracht. Die Bereiche des ambulant betreuten Wohnens arbeiteten zur vollen Zufriedenheit. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist seit Jahren konstant. Für das abW flex haben wir die Kapazität erhöhen können und sind dabei, diese Plätze voll zu belegen. In den ambulanten Bereichen gibt es nach wie vor die Möglichkeit, mehr Leistungen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens auch durch Nichtfachkräfte erbringen zu können. Wichtig ist dabei, auf kurze Einsatzwege und zusammenhängende, bzw. aufeinander folgende Betreuungszeiten zu achten. Die Gewinnung von gut ausgebildetem Personal gestaltet sich zunehmend schwierig Zusammenfassung/Prognose Das operative Geschäft ist weiterhin als stabil zu bezeichnen. Sollte es zu Engpässen in der Refinanzierung der Arbeit kommen, sind die entsprechenden Risiken zeitnah zu erfassen und adäquate Lösungsansätze zu suchen. Finanzielle Risiken im Bereich der Bauvorhaben sind durch vorhandene und neu zu bildende Rücklagen minimiert. Die Profiländerungen im Rahmen der Inklusion sind im Interesse der betroffenen Menschen weiter auszugestalten. Aus diesem Grund wird neben vorhandenen Leistungen, der Aufbau alternativer Formen notwendig. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der individuellen Hilfeleistung zum Nachteilsausgleich. Das erfordert ein ausgewogenes Beratungsangebot durch qualifizierte Mitarbeiter. Die Bereiche des Marketings und der Qualitätssicherung sind im gesamten Unternehmen weiter auszubauen. So wird die Evangelische Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH aus heutiger Sicht mittelfristig in der Lage sein, die an sie gestellten Anforderungen und Verpflichtungen gut zu erfüllen.
Die Geschäftsführung |
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