Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 13484
Eingetragen
5.2.2003
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Gegenstand
Die Übernahme von Werksvertretungen im Bereich Beleuchtung und deren Komponenten, der Handel mit diesen Produkten sowie der Handel mit technischen Produkten, die dem Umweltschutz dienen

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Peter Frantz
seit 21.4.2022
Geschäftsführer
Hans Jürgen Frantz
seit 29.10.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Saarbrücken
20.000 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Licht Technik Frantz GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 21.537,00 22.643,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.250,00 20.000,00
II. Sachanlagen 5.287,00 2.643,00
B. Umlaufvermögen 66.375,58 55.198,60
I. Vorräte 3.050,84 3.432,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.982,99 23.943,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 40.341,75 27.822,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 184,33 177,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 88.096,91 78.019,54

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 46.507,42 38.116,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.116,69 -1.895,48
III. Jahresüberschuss 18.390,73 15.012,17
B. Rückstellungen 10.331,58 8.309,54
C. Verbindlichkeiten 31.257,91 31.593,31
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 17.712,91 11.801,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 88.096,91 78.019,54

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II. Bewertungsmethoden

  1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen; steuerrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründen entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00 € wurden sofort abgeschrieben.

Das im Jahr 2007 von der Firma Rutec Licht GmbH & Co. KG erworbene Vertreterrecht wird nicht wie ein Firmenwert über 15 Jahre, sondern gemäß BFH-Urteil vom 12.07.2007, BStbl 2007 II, S. 959, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese wurde auf 8 Jahre festgelegt, da Herr Frantz dann sein 65. Lebensjahr vollendet.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht notwendig.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeit gegenüber der Firma Rutec Licht GmbH & Co. KG, wurde im Jahr ihrer Begründung (2007) gemäß § 6 (1) Nr. 3 wegen der vereinbarten Unverzinslichkeit abgezinst. In den Jahren 2008 bis 2011 sind Aufzinsungen vorzunehmen. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. des § 42, (3) GmbHG

1) Die Gesellschaft hat gegenüber dem Gesellschafter Hans Jürgen Frantz Verbindlichkeiten in Höhe von 628,11 € (Vorjahr: 2.118,75 €) aus einem sog. Gesellschafter-Verrechnungskonto.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung des Gesellschafter-Verrechnungskontos erfolgt vertragsgemäß mit 2,0 % über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der Dt. Bundesbank des betreffenden Jahres.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Hans Jürgen Frantz geführt.

II. Ergebnisverwendung

Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, einen Teilbetrag in Höhe von 15.000,00 € des Jahresüberschusses auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.


Saarbrücken, 26. September 2011

gez. Hans Jürgen Frantz
Geschäftsführer
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 628,11 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.118,75 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2011 festgestellt.

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