Licht
Technik Frantz GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.537,00 |
22.643,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16.250,00 |
20.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.287,00 |
2.643,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.375,58 |
55.198,60 |
| I.
Vorräte |
3.050,84 |
3.432,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.982,99 |
23.943,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.341,75 |
27.822,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
184,33 |
177,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
88.096,91 |
78.019,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.507,42 |
38.116,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.116,69 |
-1.895,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.390,73 |
15.012,17 |
| B.
Rückstellungen |
10.331,58 |
8.309,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.257,91 |
31.593,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.712,91 |
11.801,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
88.096,91 |
78.019,54 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis
erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige
Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
II.
Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen; steuerrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründen
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00
€ wurden sofort abgeschrieben.
Das im Jahr 2007 von der Firma Rutec Licht GmbH &
Co. KG erworbene Vertreterrecht wird nicht wie ein
Firmenwert über 15 Jahre, sondern gemäß
BFH-Urteil vom 12.07.2007, BStbl 2007 II, S. 959, über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Diese wurde auf 8 Jahre festgelegt, da Herr Frantz dann
sein 65. Lebensjahr vollendet.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen
waren nicht notwendig.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeit gegenüber der Firma
Rutec Licht GmbH & Co. KG, wurde im Jahr ihrer
Begründung (2007) gemäß § 6 (1) Nr. 3
wegen der vereinbarten Unverzinslichkeit abgezinst. In den
Jahren 2008 bis 2011 sind Aufzinsungen vorzunehmen. Die
übrigen Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. des § 42,
(3) GmbHG
1) Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter Hans Jürgen Frantz Verbindlichkeiten in
Höhe von 628,11 € (Vorjahr: 2.118,75 €) aus
einem sog. Gesellschafter-Verrechnungskonto.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens
erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten"
enthalten.
3) Die Verzinsung des
Gesellschafter-Verrechnungskontos erfolgt
vertragsgemäß mit 2,0 % über dem
durchschnittlichen Basiszinssatz der Dt. Bundesbank des
betreffenden Jahres.
II.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Hans Jürgen Frantz geführt.
II.
Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, einen
Teilbetrag in Höhe von 15.000,00 € des
Jahresüberschusses auszuschütten und den
Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Saarbrücken, 26. September 2011
gez. Hans Jürgen Frantz
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 628,11 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.118,75 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2011 festgestellt.
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