Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 220330
Eingetragen
20.8.2015
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Gestaltung, Entwicklung, Vermarktung und Pflege von Software insbesondere im Bereich von lngenieurdienstleistungen, computergestützten Entwürfen (CAD) und computergestützten Produktionen (CAM) sowie Anbieten von Entwicklungs- und Gestaltungsdienstleistungen maßgefertigter Konzepte im Bereich CAM, CAD, Formgebung, Gestaltung, spannabhebende Formgebung, Zeichnen, Entwerfen und Kopplung mit anderer Software auf Projekt- und/oder Vertragsbasis. Installation von Hard- und Software und Anbieten diesbezüglicher Dienstleistungen wie z.B. Programmieren, Entwickeln, Analysieren, Dokumentieren, EDV-Dienstleistungen, Datenaufbereitung, Planung, Dienstleistungen zur EDV-Einführung und/oder Umstellung, Projektplanung, Ablaufplanung, Produktion und Handel mit Systemen und alle anderen in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen an Rechneranlagen mit betriebseigenen Programmierern oder an solchen mit festem Programmierteam erfolgen, nach Festpreis oder Zeitaufwand, mit oder ohne Kundendienst oder auf Basis schlüsselfertiger Lieferung oder auf andere Weise.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Goutam Rungta
seit 18.2.2022
Geschäftsführer
Shiv Kumar Walia
seit 26.6.2017
Geschäftsführer
Bejoy Joseph George
seit 27.4.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
HCL Technologies LimitedIND
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
HCL Technologies Limited
India
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Geometric Europe GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Geometric Europe GmbH, München zum 31. Dezember 2024

INHALTSVERZEICHNIS

HAUPTTEIL

A. Prüfungsauftrag

B. Grundsätzliche Feststellungen

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung

C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

D. Prüfungsdurchführung

I. Gegenstand der Prüfung

II. Art und Umfang der Prüfung

E. Feststellungen zur Rechnungslegung

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Vorjahresabschluss

2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

3. Jahresabschluss

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen

2. Zusammenfassende Beurteilung

F. Schlussbemerkung

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Bestätigungsvermerk

Rechtliche Verhältnisse

Allgemeine Auftragsbedingungen

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
EStG Einkommensteuergesetz
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HFA Hauptfachausschuss des IDW
HGB Handelsgesetzbuch
HR Handelsregister
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IDW PS 400 n.F. IDW Prüfungsstandard: „Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen“ vom 30.11.2017
IDW PS 450 n.F. IDW Prüfungsstandard: „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ vom 15.9.2017
IKS Internes Kontrollsystem
ISA International Standards on Auditing
PH Prüfungshinweis des IDW
PS Prüfungsstandard des IDW
TEUR Tausend EURO
UR-Nr. Urkundenrollen-Nummer

HAUPTTEIL

A. Prüfungsauftrag

Die Geschäftsführung der

Geometric Europe GmbH,

München,

beauftragte uns auf Grund der Wahl durch die Gesellschafterversammlung mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung.

Dem Auftrag liegen, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage 6 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde. Dabei bestimmt sich die Höchstsumme unserer Haftung nach Nummer 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Jahresabschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Über Gegenstand sowie Art und Umfang der von uns gemäß § 316 ff. HGB durchgeführten Abschlussprüfung berichten wir unter Abschnitt D.

Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (IDW PS 400 n.F. und PS 450n.F.).

B. Grundsätzliche Feststellungen

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung

Die Lage der Gesellschaft und deren zukünftige Entwicklung wurden von der Geschäftsführung im Jahresabschluss hinreichend dargestellt.

Bezüglich der Lagebeurteilung der Geschäftsführung und deren Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft sind die folgenden Punkte im Jahresabschluss hervorzuheben:

1.

Im Vorjahr berichtete die Gesellschaft über ein neunmonatiges Rumpfwirtschaftsjahr.

2.

Der Umsatz stieg deswegen um 23% auf TEUR 2.081 an, und der Rohertrag um 31% auf TEUR 2.047.

3.

Bei rückläufiger Anzahl der Mitarbeiter erhöhte sich der Personalaufwand von TEUR 1.123 auf TEUR 1.306.

4.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen überproportional von TEUR 359 auf TEUR 686, wozu auch die Aufwendungen für Betriebsprüfung und Steuerberater in Höhe von TEUR 136, und höhere Betriebsaufwendungen beitrugen.

5.

Per Saldo verblieb so ein Jahresergebnis von TEUR 194 nach TEUR 360 im Vorjahr.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung durch die Geschäftsführung im Jahresabschluss für plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Zu dem Jahresabschluss haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Geometric Europe GmbH, München:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Geometric Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen."

D. Prüfungsdurchführung

I. Gegenstand der Prüfung

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags prüften wir gemäß § 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Beurteilungskriterien für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die deutschen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und der §§ 264 bis 288 HGB sowie die Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Auskunftserteilung und die Vorlage der Unterlagen erfolgte unter der Verantwortung der Geschäftsführung. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.

II. Art und Umfang der Prüfung

Die Prüfung haben wir mit Unterbrechungen von Januar bis April 2025 in unserem Büro in Pforzheim durchgeführt. Einzelheiten über die Prüfungsdurchführung dokumentierten wir nach Art, Umfang und Ergebnis in unseren Arbeitspapieren.

Unsere Prüfung nahmen wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen unter Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vor.

Danach ist die Prüfung grundsätzlich so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses legten wir unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter Berufsausübung mit der Zielsetzung an, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags zu erkennen, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage i.S.d. § 264 Abs. 2 HGB wesentlich auswirken.

Prüfungsschwerpunkte waren:

Analyse des Internen Kontrollsystems auf Basis von Journal Entry Tests

Ansatz und Bewertung der Unfertigen Leistungen

Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Werthaltigkeit und Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vollständigkeit der Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich

Korrektheit der Erlösabgrenzung

Ausgehend von einer vorläufigen Beurteilung des Internen Kontrollsystems („IKS“) und von unserer Analyse des Buchungsstoffs ("Journal Entry Tests") haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.

Es liegen uns Bankbestätigungen der Geschäftsbanken vor.

Die ausgewiesenen Posten des Jahresabschlusses sind durch Inventare, Saldenlisten und sonstige Aufstellungen belegt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde durch umfassende Niederstwerttests entsprochen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Grundsätzlich sind die Wertansätze nach Fortführungsgesichtspunkten (Going-concern) zu bemessen.

Die Geschäftsführung hat alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht. Eine berufsübliche Vollständigkeitserklärung (Bestätigung der Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses) wurde uns ausgehändigt.

E. Feststellungen zur Rechnungslegung

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung gebilligt und gilt als festgestellt. Der Bilanzverlust wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vorjahresabschluss wurde beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.

Die Geschäftsführung wurde entlastet.

2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen in allen wesentlichen Belangen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

Die Buchführung (Sachkonten, Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung, Lagerbuchführung, die Inventare für das Anlagevermögen und Kostenrechnung) der Gesellschaft wird über SAP R/3 abgewickelt. Der Jahresabschluss wurde mithilfe von DATEV Software erstellt.

3. Jahresabschluss

Die Gesellschaft erfüllt die handelsrechtlichen Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a, der §§ 264 bis 288 HGB, den Sondervorschriften des GmbHG und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Aufbauend auf dem von uns geprüften Vorjahresabschluss wurde der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt.

Das (Bewertungs-)Stetigkeitsprinzip wurde eingehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Einzelheiten zur Bewertung sind in Abschnitt E.II.1 dargestellt.

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt auf der Grundlage von Einzelkalkulationen auf der Basis der laufenden Betriebsabrechnungen unter Berücksichtigung der Verkaufspreise, abzüglich eines Gewinnaufschlags sowie nicht zurechenbarer Verwaltungs- und Vertriebskosten.

Wir verweisen auf die Angaben im Anhang.

2. Zusammenfassende Beurteilung

Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung sind wir der Auffassung, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

F. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 der Geometric Europe GmbH, München, erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).

Der Prüfungsbericht wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet.

 

Pforzheim, den 15. April 2025

gkm . glück. kock. mäschke
partgmbb . wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mäschke, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31.12.2024

AKTIVA

EUR EUR Vj (EUR)
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.278 18.449
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. unfertige Leistungen 23.008 36.478
2. geleistete Anzahlungen 41.412 3.118
64.420 39.596
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 19.655
2. Forderungen gegen verbundene Unterehmen 2.507.387 2.645.718
3. Sonstige Vermögensgegenstände 707.113 750.530
3.214.501 3.415.904
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.059.285 2.809.924
6.338.206 6.265.424
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.549 3.588
6.363.033 6.287.462

PASSIVA

EUR EUR Vj (EUR)
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 14.050.000 14.050.000
II. Bilanzverlust -8.360.222 -8.553.971
5.689.778 5.496.029
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 4.869 290
2. Sonstige Rückstellungen 185.408 191.894
190.277 192.184
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.203 18.052
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 55.395 33.732
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
3. Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 400.381 547.465
- davon aus Steuern (71.046 ) ( 83.846 )
482.979 599.248
6.363.033 6.287.462

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Vorjahr 01.04.23- 31.12.23
1. Umsatzerlöse 2.080.551 1.694.131
2. Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -13.471 -10.143
3. Sonstige betriebliche Erträge 167.666 66.114
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 187.337 182.059
187.337 182.059
5. Rohergebnis 2.047.409 1.568.043
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.128.860 977.506
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 176.686 145.260
(davon für Altersversorgung) (84.655 ) (68.554 )
7. Abschreibungen 1.305.546 1.122.766
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.222 9.411
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 686.286 358.821
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 154.140 112.470
198.496 189.514
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.747 -170.559
11. Ergebnis nach Steuern 193.749 360.073
12. Jahresüberschuss 193.749 360.073
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.553.971 -8.914.044
14. Bilanzverlust -8.360.222 -8.553.971

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Geometric Europe GmbH
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: HRB 220330

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt auf der Grundlage von Einzelkalkulationen auf der Basis der laufenden Betriebsabrechnungen unter Berücksichtigung der Verkaufspreise, abzüglich eines Gewinnaufschlags sowie nicht zurechenbarer Verwaltungs- und Vertriebskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen, die Auflösung dieser Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Umsatzrealisierung erfolgt nach erbrachter und durch den Kunden abgenommener Leistung.

Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Beim Vorjahresvergleich muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres um ein Rumpfwirtschaftsjahr handelt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Angabe zu Forderungen

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 265 TEUR) enthalten.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 387 TEUR (Vorjahr: 474 TEUR) enthalten.

Alle Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen, die rechtlich noch nicht entstanden sind in Höhe von 588 TEUR (Vorjahr: 620 TEUR).

Kassenbestand, Guthaben bei Banken

Die Bankguthaben betragen 3.059 TEUR (Vorjahr: 2.810 TEUR).

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 14.050 TEUR (Vorjahr: 14.050 TEUR).

Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von TEUR 8.554 wurde gemindert um den Jahresüberschuss von TEUR 194 und beträgt jetzt TEUR 8.360.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Rückstellungen für Personal in Höhe von 90 TEUR (Vorjahr: 91 TEUR) und für ausstehende Rechnungen in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) enthalten.

Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 457 TEUR (Vorjahr: 679 TEUR).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen innerhalb der Europäischen Union erbracht.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge: 167,7 TEUR (Vorjahr: 66,1 TEUR) enthalten 53,2 TEUR (Vorjahr 66,1 TEUR) an Erträgen aus Fremdwährungsumrechnung und 114,5 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) periodenfremde Erträge.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 686,3 TEUR (Vorjahr: 358,8 TEUR) enthalten 83,9 TEUR (Vorjahr: 51,1 TEUR) Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung.

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Die Zinserträge enthalten 86,3 TEUR (Vorjahr: 65,9 TEUR) Zinsen aus dem Kredit an verbundene Unternehmen.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter (Angestellte) betrug 10 (Vorjahr: 12).

Eventualverbindlichkeiten

Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

1.

George, Bejoy, Frankfurt am Main, *10.06.1967

2.

Rungta, Goutam, Ghaziabad, Uttar Pradesh / Indien, *05.10.1973

3.

Walia, Shiv, Maidenhead, Berkshire / Vereinigtes Königreich, *10.01.1969

Gesellschafter zum Bilanzstichtag

Alleinige Gesellschafterin ist die HCL Technologies Ltd., Indien.

Konzernzugehörigkeit

Die Geometric Europe GmbH wurde in den Konzernabschluss der HCL Technologies India Ltd. Neu Delhi / Indien einbezogen.

Die HCL Technologies India Ltd. Neu Delhi / Indien stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf.

Die HCL Technologies India Ltd. Neu Delhi / Indien stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf.

Der offen gelegte Konzernabschluss ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München 14. April 2025

Unterschrift der Geschäftsführung,

Bejoy George

Goutam Rungta

Shiv Walia

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2024

Geometric Europe GmbH, München

Stand am 1.1.2024 Bewegung der Anschaffungskosten
Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte Zugänge Abgänge
Umbuchungen (U)
. Immaterielle Vermögensgegenstände
. Entgeltlich erworbene Lizenzen, gewerbliche Schutzrechte, sowie sonstige Rechte und Werte 8.669 8.669 0 0 0
. Firmenwert 10.081.714 10.081.714 0 0 0
10.090.383 10.090.383 0 0 0
I. Sachanlagen
. Technische Anlagen und Maschinen 11.467 11.467 0 0 0
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.962 125.513 18.449 12.051 32.082
155.429 136.980 18.449 12.051 32.082
10.245.812 10.227.363 18.449 12.051 32.082
Bewegung der kumulierten Abschreibungen
Zugänge*) Umbuchungen (U) Abgänge Zuschreibungen (Z)
. Immaterielle Vermögensgegenstände
. Entgeltlich erworbene Lizenzen, gewerbliche Schutzrechte, sowie sonstige Rechte und Werte 0 0
. Firmenwert 0 0
0 0
I. Sachanlagen
. Technische Anlagen und Maschinen 0 0
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.222 32.082
11.222 32.082
11.222 32.082
Anlagenabgänge zum Restbuchwert Stand am 31.12.2024
Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
. Immaterielle Vermögensgegenstände
. Entgeltlich erworbene Lizenzen, gewerbliche Schutzrechte, sowie sonstige Rechte und Werte 0 8.669 8.669 0
. Firmenwert 0 10.081.714 10.081.714 0
0 10.090.383 10.090.383 0
I. Sachanlagen
. Technische Anlagen und Maschinen 0 11.467 11.467 0
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 123.930 104.652 19.278
0 135.397 116.119 19.278
0 10.225.780 10.206.502 19.278

*) Abschreibungen des Berichtsjahres

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Geometric Europe GmbH, München:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Geometric Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Pforzheim, den 15. April 2025

gkm . glück. kock. mäschke
partgmbb . wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mäschke, Wirtschaftsprüfer

Rechtliche Verhältnisse der Geometric Europe GmbH, München

Die Firma lautet:

Geometric Europe GmbH

Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Der Gesellschaftsvertrag gilt in der Fassung vom 20. Dezember 2016.

Sitz der Gesellschaft ist München.

Gegenstand des Unternehmens ist die Gestaltung, Entwicklung, Vermarktung und Pflege von Software insbesondere im Bereich von Ingenieurdienstleistungen, computergestützten Entwürfen (CAD) und computergestützten Produktionen (CAM) sowie Anbieten von Entwicklungs- und Gestaltungsdienstleistungen maßgefertigter Konzepte im Bereich CAM, CAD, Formgebung, Gestaltung, spanabhebende Formgebung, Zeichnen, Entwerfen und Kopplung mit anderer Software auf Projekt und/ oder Vertragsbasis. Installation von Hard- und Software und Anbieten diesbezüglicher Dienstleistungen wie z.B. Programmieren, Entwickeln, Analysieren, Dokumentieren, EDV Dienstleistungen, Datenaufbereitung, Planung, Dienstleistungen zur EDV Einführung und/oder Umstellung, Projektplanung, Ablaufplanung, Produktion und Handel mit Systemen und alle anderen in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen an Rechneranlagen mit betriebseigenen Programmierern oder an solchen mit festem Programmierteam erfolgen, nach Festpreis oder Zeitaufwand, mit oder ohne Kundendienst oder auf Basis schlüsselfertiger Lieferung oder auf andere Weise.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 14.050.000,00 und ist voll einbezahlt.

Die Kapitalanteile der Gesellschaft wurden von der Geometric Limited, Mumbai, Indien gehalten. Mit Beschluss vom 2. März 2017 erfolgte ein Gesellschafterwechsel. Alleinige Gesellschafterin ist nun die HCL Technologies Limited, New Delhi, Indien.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, beschlossen in der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2023. Mit der Geschäftsjahresumstellung in 2023 galt dementsprechend ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Geschäftsführer laut Handelsregister waren im Berichtsjahr:

 

Bejoy George, Frankfurt am Main

 

Shiv Walia, Maidenhead, Berkshire / UK

 

Goutam Rungta, wohnhaft Ghaziabad, Uttar Pradesh / Indien

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen unter der Nummer HRB 220330.

Unsere Angaben beruhen auf einem Handelsregisterauszug vom 11. März 2025 sowie auf Auskünften des Unternehmens. Im Berichtsjahr ergaben sich keine Änderungen.

Die Gesellschaft unterhält eine rechtlich nicht selbständige Niederlassung in Schweden.

München, HRB 220330

Shareholder resolution Gesellschafterbeschiuss
The sole shareholder of Geometric Europe GmbH, Der alleinige Gesellschafter der Firma Geometric Europe GmbH,
HCL Technologies Limited HCL Technologies Limited
806, Siddharth, 96, Nehru Place, 806, Siddharth, 96, Nehru Place,
New Delhi 110019, India New Delhi 110019, India
represented by the legal representative Mr. Manish Anand, born 15.11.1968 with the power of representation and waiving the limitation of section 181 of the German Civil Code, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter und vom § 181 BGB befreiten Vertreter, Herrn Manish Anand, geboren am 15.11.1968,
resolves by waiving all formalities and periods of notice by law and article of association: beschließt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen nach Gesetz und Satzung:
- The financial statement of the company consisting of the balance sheet as of December 31, 2024 and the profit and loss statement submitted together with the report as of April 14, 2025 shows a profit of € 193,749. The accumulated loss from previous years amounts to € 8,553,971. - Der mit Bericht vom 14. April 2025 von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn - und Verlustrechnung weist einen Gewinn von € 193,749 aus. Der Verlustvortrag aus Vorjahren beträgt € 8,553,971.
The revenues for the fiscal years from 01.01.2024 to 31.12.2024 amounts to € 2,080,551. Die Umsatzerlöse betrugen für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 € 2,080,551.
The accumulated loss as per December 31, 2024 amounts to € 8,360,222 and will be carried forward. Der Der Bilanzverlust per 31. Dezember 2024 beträgt € 8,360,222 nd wird vorgetragen.
The financial statements are hereby approved. Der vorgelegte Jahresabschluss wird hiermit genehmigt.
- The general meeting of shareholders appoints gkm glück kock mäschke partgmbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pforzheim, Germany, as statutory auditor of the annual financial statement for year 31 December 2025 (fiscal year 01.01.2025 to 31.12.2025). - Die Gesellschafterversammlung bestellt die gkm glück kock mäschke partgmbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pforzheim, zum Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 31. Dezember 2025 (Wirtschaftsjahr 01.01.2025 bis 31.12.2025).
- The managing board of Geometric Europe GmbH is assigned with the further implementation and the appointment of the auditors. - Die Geschäftsführung der Geometric Europe GmbH wird mit der weiteren Umsetzung und Erteilung des Prüfungsauftrags beauftragt.
The German version of these shareholders' resolutions shall be decisive. In case of any inconsistencies between the German and the English wording, the German version shall therefore prevail. Der für diese Gesellschafterbeschlüsse maßgebliche Text ist derjenige in deutscher Sprache. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat daher die deutsche Fassung Vorrang.

 

Noida, India, 14 April 2025

Signature of the legal representative of HCL Technologies Limited/ Unterschrift der gesetzlichen Vertreter der HCL Technologies Limited

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