Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Geometric Europe GmbH
Frankfurter Ring 17, 80807 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Goutam Rungta seit 18.2.2022 | Geschäftsführer |
Shiv Kumar Walia seit 26.6.2017 | Geschäftsführer |
Bejoy Joseph George seit 27.4.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
HCL Technologies Limited | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Geometric Europe GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Geometric Europe GmbH, München zum 31. Dezember 2024 INHALTSVERZEICHNISHAUPTTEIL A. Prüfungsauftrag B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks D. Prüfungsdurchführung I. Gegenstand der Prüfung II. Art und Umfang der Prüfung E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 3. Jahresabschluss II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 2. Zusammenfassende Beurteilung F. Schlussbemerkung Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk Rechtliche Verhältnisse Allgemeine Auftragsbedingungen ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
HAUPTTEILA. Prüfungsauftrag Die Geschäftsführung der Geometric Europe GmbH,München,beauftragte uns auf Grund der Wahl durch die Gesellschafterversammlung mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung. Dem Auftrag liegen, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage 6 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde. Dabei bestimmt sich die Höchstsumme unserer Haftung nach Nummer 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Jahresabschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Gegenstand sowie Art und Umfang der von uns gemäß § 316 ff. HGB durchgeführten Abschlussprüfung berichten wir unter Abschnitt D. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (IDW PS 400 n.F. und PS 450n.F.). B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung Die Lage der Gesellschaft und deren zukünftige Entwicklung wurden von der Geschäftsführung im Jahresabschluss hinreichend dargestellt. Bezüglich der Lagebeurteilung der Geschäftsführung und deren Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft sind die folgenden Punkte im Jahresabschluss hervorzuheben:
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung durch die Geschäftsführung im Jahresabschluss für plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Geometric Europe GmbH, München: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Geometric Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen." D. Prüfungsdurchführung I. Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags prüften wir gemäß § 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Beurteilungskriterien für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die deutschen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und der §§ 264 bis 288 HGB sowie die Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Auskunftserteilung und die Vorlage der Unterlagen erfolgte unter der Verantwortung der Geschäftsführung. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. II. Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung haben wir mit Unterbrechungen von Januar bis April 2025 in unserem Büro in Pforzheim durchgeführt. Einzelheiten über die Prüfungsdurchführung dokumentierten wir nach Art, Umfang und Ergebnis in unseren Arbeitspapieren. Unsere Prüfung nahmen wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen unter Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vor. Danach ist die Prüfung grundsätzlich so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen sind. Die Prüfung des Jahresabschlusses legten wir unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter Berufsausübung mit der Zielsetzung an, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags zu erkennen, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage i.S.d. § 264 Abs. 2 HGB wesentlich auswirken. Prüfungsschwerpunkte waren:
Ausgehend von einer vorläufigen Beurteilung des Internen Kontrollsystems („IKS“) und von unserer Analyse des Buchungsstoffs ("Journal Entry Tests") haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Es liegen uns Bankbestätigungen der Geschäftsbanken vor. Die ausgewiesenen Posten des Jahresabschlusses sind durch Inventare, Saldenlisten und sonstige Aufstellungen belegt. Dem Vorsichtsprinzip wurde durch umfassende Niederstwerttests entsprochen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Grundsätzlich sind die Wertansätze nach Fortführungsgesichtspunkten (Going-concern) zu bemessen. Die Geschäftsführung hat alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht. Eine berufsübliche Vollständigkeitserklärung (Bestätigung der Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses) wurde uns ausgehändigt. E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung gebilligt und gilt als festgestellt. Der Bilanzverlust wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vorjahresabschluss wurde beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Die Geschäftsführung wurde entlastet. 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen in allen wesentlichen Belangen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. Die Buchführung (Sachkonten, Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung, Lagerbuchführung, die Inventare für das Anlagevermögen und Kostenrechnung) der Gesellschaft wird über SAP R/3 abgewickelt. Der Jahresabschluss wurde mithilfe von DATEV Software erstellt. 3. Jahresabschluss Die Gesellschaft erfüllt die handelsrechtlichen Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a, der §§ 264 bis 288 HGB, den Sondervorschriften des GmbHG und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Aufbauend auf dem von uns geprüften Vorjahresabschluss wurde der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Das (Bewertungs-)Stetigkeitsprinzip wurde eingehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Einzelheiten zur Bewertung sind in Abschnitt E.II.1 dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt auf der Grundlage von Einzelkalkulationen auf der Basis der laufenden Betriebsabrechnungen unter Berücksichtigung der Verkaufspreise, abzüglich eines Gewinnaufschlags sowie nicht zurechenbarer Verwaltungs- und Vertriebskosten. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang. 2. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung sind wir der Auffassung, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 der Geometric Europe GmbH, München, erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.). Der Prüfungsbericht wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet.
Pforzheim, den 15. April 2025 gkm . glück. kock. mäschke Mäschke, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31.12.2024AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt auf der Grundlage von Einzelkalkulationen auf der Basis der laufenden Betriebsabrechnungen unter Berücksichtigung der Verkaufspreise, abzüglich eines Gewinnaufschlags sowie nicht zurechenbarer Verwaltungs- und Vertriebskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen, die Auflösung dieser Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Umsatzrealisierung erfolgt nach erbrachter und durch den Kunden abgenommener Leistung. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Beim Vorjahresvergleich muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres um ein Rumpfwirtschaftsjahr handelt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Angabe zu Forderungen In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 265 TEUR) enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 387 TEUR (Vorjahr: 474 TEUR) enthalten. Alle Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen, die rechtlich noch nicht entstanden sind in Höhe von 588 TEUR (Vorjahr: 620 TEUR). Kassenbestand, Guthaben bei Banken Die Bankguthaben betragen 3.059 TEUR (Vorjahr: 2.810 TEUR). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 14.050 TEUR (Vorjahr: 14.050 TEUR). Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von TEUR 8.554 wurde gemindert um den Jahresüberschuss von TEUR 194 und beträgt jetzt TEUR 8.360. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Rückstellungen für Personal in Höhe von 90 TEUR (Vorjahr: 91 TEUR) und für ausstehende Rechnungen in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) enthalten. Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 457 TEUR (Vorjahr: 679 TEUR). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen innerhalb der Europäischen Union erbracht. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge: 167,7 TEUR (Vorjahr: 66,1 TEUR) enthalten 53,2 TEUR (Vorjahr 66,1 TEUR) an Erträgen aus Fremdwährungsumrechnung und 114,5 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) periodenfremde Erträge. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 686,3 TEUR (Vorjahr: 358,8 TEUR) enthalten 83,9 TEUR (Vorjahr: 51,1 TEUR) Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung. Zinserträge und Zinsaufwendungen Die Zinserträge enthalten 86,3 TEUR (Vorjahr: 65,9 TEUR) Zinsen aus dem Kredit an verbundene Unternehmen. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter (Angestellte) betrug 10 (Vorjahr: 12). Eventualverbindlichkeiten Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Gesellschafter zum Bilanzstichtag Alleinige Gesellschafterin ist die HCL Technologies Ltd., Indien. Konzernzugehörigkeit Die Geometric Europe GmbH wurde in den Konzernabschluss der HCL Technologies India Ltd. Neu Delhi / Indien einbezogen. Die HCL Technologies India Ltd. Neu Delhi / Indien stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf. Die HCL Technologies India Ltd. Neu Delhi / Indien stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf. Der offen gelegte Konzernabschluss ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. Vorschlag zur ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
München 14. April 2025 Unterschrift der Geschäftsführung, Bejoy George Goutam Rungta Shiv Walia Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2024Geometric Europe GmbH, München
*)
Abschreibungen des Berichtsjahres Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Geometric Europe GmbH, München: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Geometric Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Pforzheim, den 15. April 2025 gkm . glück. kock. mäschke Mäschke, Wirtschaftsprüfer Rechtliche Verhältnisse der Geometric Europe GmbH, MünchenDie Firma lautet: Geometric Europe GmbHDie Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag gilt in der Fassung vom 20. Dezember 2016. Sitz der Gesellschaft ist München. Gegenstand des Unternehmens ist die Gestaltung, Entwicklung, Vermarktung und Pflege von Software insbesondere im Bereich von Ingenieurdienstleistungen, computergestützten Entwürfen (CAD) und computergestützten Produktionen (CAM) sowie Anbieten von Entwicklungs- und Gestaltungsdienstleistungen maßgefertigter Konzepte im Bereich CAM, CAD, Formgebung, Gestaltung, spanabhebende Formgebung, Zeichnen, Entwerfen und Kopplung mit anderer Software auf Projekt und/ oder Vertragsbasis. Installation von Hard- und Software und Anbieten diesbezüglicher Dienstleistungen wie z.B. Programmieren, Entwickeln, Analysieren, Dokumentieren, EDV Dienstleistungen, Datenaufbereitung, Planung, Dienstleistungen zur EDV Einführung und/oder Umstellung, Projektplanung, Ablaufplanung, Produktion und Handel mit Systemen und alle anderen in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen an Rechneranlagen mit betriebseigenen Programmierern oder an solchen mit festem Programmierteam erfolgen, nach Festpreis oder Zeitaufwand, mit oder ohne Kundendienst oder auf Basis schlüsselfertiger Lieferung oder auf andere Weise. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 14.050.000,00 und ist voll einbezahlt. Die Kapitalanteile der Gesellschaft wurden von der Geometric Limited, Mumbai, Indien gehalten. Mit Beschluss vom 2. März 2017 erfolgte ein Gesellschafterwechsel. Alleinige Gesellschafterin ist nun die HCL Technologies Limited, New Delhi, Indien. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, beschlossen in der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2023. Mit der Geschäftsjahresumstellung in 2023 galt dementsprechend ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Geschäftsführer laut Handelsregister waren im Berichtsjahr:
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen unter der Nummer HRB 220330. Unsere Angaben beruhen auf einem Handelsregisterauszug vom 11. März 2025 sowie auf Auskünften des Unternehmens. Im Berichtsjahr ergaben sich keine Änderungen. Die Gesellschaft unterhält eine rechtlich nicht selbständige Niederlassung in Schweden. München, HRB 220330
Noida, India, 14 April 2025
Signature of the legal representative of HCL Technologies Limited/ Unterschrift der gesetzlichen Vertreter der HCL Technologies Limited |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen