RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
Rheinlandplatz 1, 41460 Neuss, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Sebastian Lucas seit 19.1.2026 | Prokura |
Holger Peter Janke seit 19.1.2026 | Prokura |
Kristina Brack seit 19.1.2026 | Prokura |
Oliver Kind seit 7.10.2025 | Prokura |
Mark Michael Brüse seit 4.6.2025 | Prokura |
Cornelia Puls seit 4.6.2025 | Prokura |
Britta Dähn seit 5.7.2024 | Prokura |
Klaus Thole seit 13.2.2024 | Prokura |
Nicole Kuhnhenn seit 31.5.2023 | Prokura |
Vanessa Remmler seit 6.4.2023 | Prokura |
David Hernandez-Lopez seit 9.3.2023 | Prokura |
Frank Esser seit 24.8.2022 | Prokura |
Lutz Bittermann seit 16.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Hilp seit 24.5.2022 | Vorstandsmitglied |
Jennifer Glindemann seit 16.8.2021 | Prokura |
Andreas Mailänder seit 16.8.2021 | Prokura |
Arne Barinka seit 21.8.2020 | Vorstandsmitglied |
Ralf Breuer seit 16.8.2017 | Prokura |
Berend Jan Tempelmann seit 12.7.2017 | Prokura |
Stefan Ziehr seit 19.4.2017 | Prokura |
Andreas Merkert seit 19.4.2017 | Prokura |
Peter Schneeberger seit 25.2.2014 | Prokura |
Andreas Albert Fritz Schwarz seit 27.12.2013 | Vorstandsmitglied |
Rolf Andreas Laubach seit 7.12.2012 | Prokura |
Sabine Otten seit 7.12.2012 | Prokura |
Ulrich Hoff seit 6.4.2005 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 51.00% | |
| 5.88% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RheinLand Versicherungs AktiengesellschaftNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsrat Anton Werhahn Kaufmann Neuss, Vorsitzender Wilhelm Ferdinand Thywissen Kaufmann Geschäftsführer der C. Thywissen VV GbR Neuss Stellv. Vorsitzender Dr. Ludwig Baum Kaufmann, Ehemaliger Geschäftsführer der Effektenverwaltung Cornel Werhahn GbR München Michael Brykarczyk Versicherungsfachwirt, Betriebsratsvorsitzender der RheinLand Versicherungs AG Hilden Von den Arbeitnehmern gewählt Markus Schottmann Versicherungsfachwirt bei der RheinLand Versicherungs AG Meerbusch Von den Arbeitnehmern gewählt Jutta Stöcker Diplom-Kauffrau Ehemaliges Mitglied des Vorstands der RheinLand Holding AG Bornheim Vorstand Dr. Arne Barinka Mathematiker Aachen Lutz Bittermann Mathematiker Korschenbroich Dr. Ulrich Hilp Volljurist Düsseldorf Andreas Schwarz Volljurist Neuss Diese Angabe gilt gleichzeitig auch als Angabe nach § 285 Nr. 10 HGB. Bericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 in sechs Sitzungen, davon fünf in Präsenz und eine als Videositzung, sowie auf Basis schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands über grundlegende Fragen der Geschäftspolitik informiert. Dabei wurde das Erreichen der Ziele für das laufende Jahr, die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der Gruppe, wie die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und die daraus resultierenden Konzepte, die Maßnahmenplanung sowie alle wesentlichen geschäftlichen Ergebnisse mit dem Vorstand beraten. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf der Geschäfte der RheinLand Versicherungs AG. Er ging dabei insbesondere auf die Entwicklung der Beitragseinnahmen und des Ergebnisses sowie auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftsbereichen ein. Der Schwerpunkt der Videositzung lag auf der strategischen Ausrichtung der Versicherungsgruppe sowie strategischen Zukunftsthemen. Alle erforderlichen Beschlüsse wurden seitens des Aufsichtsrats und des Vorstands gefasst. Kernthemen der Aufsichtsratssitzungen waren die Kapitalausstattung der Gesellschaft, die Risikotragfähigkeit, die Sicherstellung ausreichender Liquidität speziell nach dem Zinsanstieg, die Kapitalanlage- und Risikostrategie, Maßnahmen zur Kostensenkung, Regulatorik und Verbraucherschutz, die Digitalisierung der Gruppe sowie das Rating durch ASSEKURATA. Im Rahmen der Planung 2024 - 2026 haben sich Aufsichtsrat und Vorstand intensiv mit den drängenden Themen der Zeit - Klimawandel, Inflation, Zinsanstieg und Regulatorik - befasst. Sie setzen Rahmenbedingungen, auf die der Vorstand zu reagieren hat. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen standen deshalb die versicherungstechnischen Herausforderungen der Kfz-Versicherung bezüglich eines adäquaten Pricings sowie eines intelligenten Schadenmanagements auf der Agenda. In Bezug auf die Wohngebäudeversicherung wurden die politische Diskussion einer Versicherungspflicht für Elementarschäden ebenso reflektiert wie auf den Absicherungsbedarf einzahlende freiwillige Produktangebote. Schließlich waren auch die im November verabschiedeten Regelungen zur Einführung einer Wartefrist beim Verkauf von Restschuldversicherungen ("Cooling-Off") Gegenstand der Beratungen. Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen bis zum 1. Januar 2025 vom Vorstand eingeleitet wurden. Hinzu kamen strategische Themen einschließlich der Risiko- und IT-Strategie, bei denen den Wachstumszielen der RheinLand-Gruppe besondere Bedeutung zukam. Darüber hinaus wurden die Entwicklung des Arbeitsmarktes - Stichwort Fachkräftemangel - und Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung in den Blick genommen. Der Vorstand beschäftigt sich mit diesen strategischen Themen um für Verlässlichkeit und Stabilität der RheinLand Versicherungsgruppe zu sorgen. Die wirtschaftlichen Folgen der Ukraine- und Nahost-Krise auf die RheinLand-Gruppe wurden von Aufsichtsrat und Vorstand mit ihren Auswirkungen insbesondere auf dem Kapitalmarkt fortlaufend beobachtet. Sie werden uns auch in diesem Jahr weiter beschäftigen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des vorhandenen Risikomanagementsystems überzeugt und diesem Steuerungs- und Überwachungssystem besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich über die Risikolage der Gesellschaft und der RheinLand Versicherungsgruppe. Die Risikoberichterstattung wurde in den Aufsichtsratssitzungen behandelt. Weiterhin wurden die Prüfungsergebnisse der Internen Revision erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat auch über compliance-relevante Themen Bericht erstattet und über die Compliance-Organisation und -Prozesse informiert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat jeweils einmal unmittelbar in Sitzungen von den Inhabern der Funktionen Risikomanagement, Revision, Compliance sowie vom Verantwortlichen Aktuar berichten lassen. Ferner hat sich der Aufsichtsrat insbesondere zum Thema Informationssicherheit informiert. Nach Gesetz und Satzung zustimmungspflichtige Geschäfte sind mit dem Vorstand ausführlich erörtert worden. Das Banken- und Kooperationsgeschäft mit deutschen Vertriebspartnern, welches bis zum 31. Dezember 2023 aus den Niederlanden heraus erfolgte, wurde nach ausführlicher Erörterung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat nach Deutschland verlegt. Ziel dieser Maßnahme ist eine einheitliche und effizientere Steuerung des Geschäftes mit deutschen Kundinnen und Kunden. Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Einzelgesprächen Fragen der geschäftspolitischen Ausrichtung, der strategischen Ziele und der Organisation sowie Einzelvorgänge besprochen. Der Aufsichtsrat hat 2023 seine Arbeitsweise und die Effizienz seiner Tätigkeit sowie eine Selbsteinschätzung schriftlich überprüft. Anzahl und Qualität der Unterlagen, Anzahl der Sitzungen, Vorbereitungszeit sowie die inhaltliche Abhaltung und die Transparenz der Aufsichtsratssitzungen fanden bei allen Aufsichtsratsmitgliedern vollste Zustimmung. Im Jahr 2023 wurden als Ergebnis der Selbsteinschätzung Weiterbildungen des Aufsichtsrats durchgeführt. Im Rahmen der IT-Strategie beschäftigte sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Multikanal-Kommunikation per LinkedApp und dem sogenannten Dynamic Pricing. Bei der RheinLand Versicherungs AG besteht ein Prüfungsausschuss zusätzlich zum Aufsichtsrat. Es wurden in vier Sitzungen, davon drei als Präsenztermin und eine als Onlinetermin, alle relevanten Themen besprochen und entsprechende Beschlüsse gefasst. In Anwesenheit des Abschlussprüfers erörterte der Ausschuss den Jahresabschluss der Gesellschaft sowie den Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung. Weiterhin beschäftigte sich der Ausschuss mit der Erteilung der Prüfungsaufträge und legte die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 fest. Zur Unterstützung und Entlastung des Aufsichtsrats besteht ein Personalausschuss. Hier werden die entsprechenden Themen vorbereitet und dem Aufsichtsratsplenum Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet. Eine gesonderte Vergütung der Vorstände wird durch die Gesellschaft nicht vorgenommen, da diese durch die Muttergesellschaft, die RheinLand Holding AG, geregelt ist. Die von der RheinLand Holding AG gewährte Vergütung wird entsprechend einer zwischen den Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe bestehenden Vereinbarung verursachungsgerecht und damit anteilig auf die Gesellschaft umgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 vom bestellten Abschlussprüfer, der Pricewaterhouse-Coopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Bei der Beratung des Jahresabschlusses war der Abschlussprüfer anwesend. Er hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich darüber hinaus regelmäßig mit dem Wirtschaftsprüfer über den Stand der Jahresabschlussprüfung ausgetauscht. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt er keine Einwendungen und billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der RheinLand Versicherungs AG. Der vorgelegte Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden der RheinLand Versicherungsgruppe für ihren tatkräftigen und engagierten Einsatz im Berichtsjahr.
Neuss, 22. März 2024 Der Aufsichtsrat Anton Werhahn, Vorsitzender LageberichtGrundlagen der Gesellschaft Unternehmen Die Wurzeln der RheinLand Versicherungs AG mit Sitz in Neuss reichen bis ins Gründungsjahr 1880, als die Feuerversicherungs-Gesellschaft Rheinland Aktiengesellschaft ihren Betrieb aufnahm. Sie ist im Wesentlichen Risikoträgerin für das durch den eigenen Außendienst vermittelte Geschäft und das über den Banken- und Kooperationsvertrieb abgeschlossene Restkreditversicherungsgeschäft, soweit hier Schaden-/Unfallversicherungen enthalten sind. Eine seit 2014 bestehende Niederlassung hat ihren Sitz in Amstelveen/Niederlande. Geschäftsmodell Der eigene Außendienst ist unter der Marke RheinLand Versicherungen mit seinen Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen in vielen Ballungsräumen vertreten. Die Teams in unseren rund 100 Agenturen sind spezialisiert auf das Schaden-/Unfall- und Lebensversicherungsgeschäft. Zielgruppen sind neben der Privatkundschaft auch Gewerbetreibende bis zu mittlerer Betriebsgröße. Absicherungslösungen, die von uns selbst nicht gezeichnet werden, wie beispielsweise im Bereich der Renten-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung, vermittelt unser Außendienst an Kooperationspartner. Darüber hinaus wird über den Banken- und Kooperationsvertrieb mit Produkten wie Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Arbeitslosigkeitsversicherung und Kaufpreisversicherung Geschäft zugeführt. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Im Berichtsjahr war die RheinLand Versicherungs AG mit der RheinLand Holding AG, Neuss, und deren Tochtergesellschaften verbunden. Es besteht bei diesen Gesellschaften sowohl in den Aufsichtsräten als auch in den Vorständen weitgehend Personalunion. Zu weiteren Informationen verweisen wir auf unsere Angaben unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen im Anhang. Mit der RheinLand Holding AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Mit der Credit Life AG, der Rhion Versicherung AG und der RheinLand Holding AG ist ein Dienstleistungsvertrag über die technische und kaufmännische Verwaltung des Versicherungsbestands, die Vermögensverwaltung und -anlage sowie über die allgemeine Verwaltung abgeschlossen worden. Darüber hinaus vermittelte die Außendienstorganisation Lebensversicherungen für die Credit Life AG, die keine eigene Vertriebsorganisation unterhält. Mitgliedschaften Es bestehen unter anderem folgende Mitgliedschaften:
Verweis auf den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht Die RheinLand Versicherungs AG ist gemäß den §§ 289b HGB i. V. m. 341a Abs. 1a HGB zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Aufgrund der Einbeziehung der RheinLand Versicherungs AG in den Konzernlagebericht des Mutterunternehmens RheinLand Holding AG, Neuss, macht die RheinLand Versicherungs AG von der Befreiungsmöglichkeit des § 341a Abs. 1a Satz 3 i. V. m. § 289b Abs. 2 HGB Gebrauch. Das Mutterunternehmen veröffentlicht einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Konzernlageberichts gemäß § 315b Abs. 3 HGB zusammen mit dem Konzernlagebericht. Dieser Nachhaltigkeitsbericht wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance Für die Versicherungswirtschaft gab es im Geschäftsjahr 2023 einige gesetzliche Änderungen und wesentliche höchstrichterliche Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie betrifft die Pflichten zur Berichterstattung für Unternehmen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die RheinLand Versicherungsgruppe setzt die Anforderungen im Rahmen eines Projekts um. Im Januar 2023 ist die EU-Verordnung Digital Operational Resilience (DORA) in Kraft getreten und bis 2025 umzusetzen. DORA soll die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen stärken und umfasst u. a. die Einführung eines Managementsystems für Drittanbieter und ein Reporting von Vorfällen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die RheinLand Versicherungsgruppe setzt die Anforderungen im Rahmen eines Projekts um. Im März 2023 haben sich Europäische Kommission und die US-Regierung auf ein Abkommen "EU-US Data Privacy Framework" geeinigt. Dies stellt eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für den Datenaustausch insbesondere mit zertifizierten US-Unternehmen zur Verfügung, nachdem das Vorgänger-Abkommen "Privacy Shield" im Jahre 2020 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unwirksam erklärt worden war. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten und definiert zusätzliche Anforderungen an ein Hinweisgeberschutzsystem u. a. für Versicherungsunternehmen. Die neuen Anforderungen hat die RheinLand Versicherungsgruppe in ihr bestehendes Hinweisgeberschutzsystem aufgenommen. Mit der Einführung eines Gesetzes zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz) zum 13. Oktober 2023 hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit einer sogenannten Abhilfeklage zur Durchsetzung von Ansprüchen durch Verbraucherverbände auf Leistung gegenüber Unternehmen geschaffen. Die RheinLand Versicherungsgruppe könnte davon zukünftig betroffen sein, es besteht derzeit aber kein aktiver Handlungsbedarf. Am 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) abschließend zugestimmt. Das Gesetz enthält u. a. eine Regelung zur Einführung einer siebentägigen Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Verbraucher-Darlehensvertrags und dem Abschluss einer Restkreditversicherung (sog. Cooling-Off-Periode). Die Regelung greift ab 2025 und betrifft insbesondere das Geschäftsfeld Restkreditversicherung. Die RheinLand Versicherungsgruppe analysiert die möglichen Auswirkungen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Am 7. Dezember 2023 hat der EuGH in der Rechtssache "C-634/21 - SCHUFA Holding (Scoring)" entschieden, dass die Einholung eines SCHUFA-Scores durch ein Unternehmen vor Vertragsschluss eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO darstellt. Für die RheinLand Versicherungsgruppe ergeben sich nach derzeitiger Einschätzung keine unmittelbaren Konsequenzen, da Entscheidungen, die ausnahmsweise auf Grundlage von Bonitätsauskünften gefällt werden, nicht automatisiert erfolgen. Geschäftsverlauf und Ertragslage Geschäftsverlauf Wie die Vorjahre war auch das Jahr 2023 von internationalen Krisen überschattet. Der Ukraine-Krieg ging mit unveränderter Härte weiter, zusätzlich eskalierte im Herbst nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel der Nahost-Konflikt. Die internationalen Spannungen verschärften die Unsicherheit in der Wirtschaft, zudem waren immer noch die Folgen der Corona-Pandemie z. B. in Form gestörter Lieferketten spürbar. Eines der zentralen Themen in der Wirtschaft war auch in diesem Jahr die Inflation, die sich allerdings im Laufe des Jahres abschwächte. Die Teuerungsrate dürfte 2023 auf jahresdurchschnittlich 6,1 % zurückgegangen sein, schätzten die Fachleute der Deutschen Bundesbank im Dezember. In der Schaden- und Unfallversicherung war das Jahr 2023 geprägt von nachgelagerten Anpassungen an Schadenaufwendungen wie z. B. Baukosten oder gestiegene Preise für Autoreparaturen. Zwar verbuchte die Sparte ein Beitragswachstum von 6,7 % im Markt auf 84,5 Mrd. €. Jedoch legte der Schadenaufwand mit 12,7 % deutlich stärker zu als die Beitragsentwicklung. Allein in der Kfz-Versicherung ergibt sich nach Angaben des GDV durch die gestiegenen Preise ein branchenweiter versicherungstechnischer Verlust von rund 2,9 Mrd. €. Damit standen nach Berechnung des Verbands jedem eingenommenen Euro Ausgaben i. H. v. 1,10 € gegenüber. Insgesamt ging der versicherungstechnische Gewinn der Sparte um mehr als die Hälfte auf rund 1,5 Mrd. € zurück. Im zurückliegenden Geschäftsjahr reduzierten sich die Beitragseinnahmen der RheinLand Versicherungs AG für das gesamte Versicherungsgeschäft auf 338.619,4 T€ (i. Vj. 352.492,8 T€). Davon entfielen auf unsere niederländische Niederlassung 71.864,7 T€ (i. Vj. 82.025,1 T€). Die Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft sanken auf 279.903,3 T€ (i. Vj. 283.277,3 T€), gleichzeitig war im in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft ebenfalls ein Beitragsrückgang von rund 15 % auf 58.716,1 T€ (i. Vj. 69.215,5 T€) zu verzeichnen. Grund für den Beitragsrückgang im selbst abgeschlossenen Geschäft war die Einführung des Provisionsdeckels in der Restschuldversicherung, die im Berichtsjahr ihre vollständige Wirkung entfaltet hat. Nachdem die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre von starken Unwetterereignissen geprägt waren, war das vergangene Jahr nicht im gleichen Maße von solchen Ereignissen betroffen. Dennoch stellte die Inflation und die damit einhergehende Preissteigerung eine große Herausforderung für die Versicherungsbranche dar. Zusätzlich zu der allgemeinen Preissteigerung führte unser wachsender Bestand dazu, dass sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung im Geschäftsjahr vor allem im Kfz-Bereich um 14.105,3 T€ auf 129.589,4 T€ erhöhten. Für den Rückgang der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb auf 171.327,3 T€ (i. Vj. 181.697,6 T€) ist neben der Einführung des Provisionsdeckels in der Restkreditversicherung die Reduzierung unseres in Rückdeckung übernommenem Versicherungsgeschäfts die wesentliche Ursache. Die Gesellschaft konnte für das selbst abgeschlossene Geschäft in der versicherungstechnischen Gewinn- und Verlustrechnung für eigene Rechnung erneut einen Gewinn vor Schwankungsrückstellung i. H. v. 10.718,2 T€ (i. Vj. 15.498,9 T€) erzielen. Ursache für den Ergebnisrückgang ist der inflationsbedingt gestiegene Schadenaufwand, insbesondere in der Kraftfahrtversicherung.
Im Geschäftsjahr hat die unabhängige Ratingagentur ASSEKURATA die RheinLand Versicherungs AG wieder einer Bonitätsprüfung unterzogen. Das Rating "A+" (starke Bonität) mit dem Zusatz "stabiler Ausblick" der Vorjahre wurde erneut bestätigt. Dies ist ein starker Indikator für unsere Stabilität, Solvabilität und wachstumsorientierte Ausrichtung der Gesellschaft und bestätigt unsere mittelfristige Unternehmensplanung. Hervorgehoben wird das große Engagement, konzernweit die Digitalisierung voranzutreiben. Kapitalanlagen und Kapitalanlageergebnis Die Kapitalanlagen der RheinLand Versicherungs AG erhöhten sich im Geschäftsjahr um 18.418,8 T€ (5,0 %) auf insgesamt 384.027,5 T€ (i. Vj. 365.608,7 T€). Mit 88,4 % ist der überwiegende Teil der Vermögensanlagen in festverzinsliche Anlagen investiert. Die RheinLand Versicherungs AG hat sich als Kommanditistin an einer Gesellschaft für erneuerbare Energien-Investments beteiligt. Die zugesagte Zeichnungssumme wurde im Geschäftsjahr um 6.000,0 T€ auf insgesamt 11.000,0 T€ erhöht. Die Reduktion der zinsanstiegsbedingten entstandenen stillen Lasten führte im Geschäftsjahr zu einer Erhöhung der Bewertungsreserven um 7.079,6 T€ auf 12.721,6 T€ (i. Vj. 5.642,0 T€). Die Erholung resultiert aus Rückzahlungen endfälliger Wertpapiere im Zusammenhang mit der Neu- und Wiederanlage in zinsstarke Titel sowie dem Rückgang des Zinsniveaus zum Ende des Geschäftsjahres. Die Entwicklung je Kapitalanlageart wird im Anhang dargestellt. Die laufenden Erträge aus den Kapitalanlagen betrugen 9.837,0 T€ (i. Vj. 7.007,8 T€). Darin enthalten ist die Ausschüttung einer Tochtergesellschaft i. H. v. 3.700,0 T€, die im Vergleich zum Vorjahr höher ausfiel (3.400,0 T€). Die laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich auf 354,0 T€ (i. Vj. 375,6 T€). Das außerordentliche Kapitalanlageergebnis der RheinLand Versicherungs AG betrug 78,2 T€ (i. Vj. -59,5 T€). Insgesamt ergab sich ein Kapitalanlageergebnis i. H. v. 9.561,2 T€ (i. Vj. 6.572,7 T€). Verzinsung Nach der vom GDV empfohlenen Formel berechnet sich, unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die Nettoverzinsung aus dem Nettoergebnis der Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Anlagebestand. Der sich hieraus ergebende Zinssatz beträgt 2,6 % (i. Vj. 1,9 %). Die gleitende Nettoverzinsung der Kapitalanlagen der letzten drei Jahre (arithmetisches Mittel der Nettoverzinsungen) erreicht 2,5 % (i. Vj. 2,0 %). Die durchschnittliche Rendite der Neuanlagen für Renten (Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, sonstige Ausleihungen sowie Termin-/Festgelder) stieg um 1,5 Prozentpunkte auf 3,9 %. Eigenkapital Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Unsere nichtfinanziellen Leistungsindikatoren umfassen insbesondere folgende Aspekte:
Um auf die Bedürfnisse unserer Versicherten im Digitalzeitalter optimal eingehen zu können, richten wir unsere Arbeitsweise konsequent nach modernen Methoden aus. Unsere Arbeitswelt am Konzernstandort Neuss bietet sowohl räumlich als auch technisch alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Hier entwickeln wir zukunftsfähige Angebote und sichern damit die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens als langfristig verlässlicher Versicherungspartner. Mit unseren vielfach ausgezeichneten Produkten und Dienstleistungen richten wir uns an Privatpersonen und Gewerbetreibende. Bei der Produktgestaltung legen wir Wert auf Modularität und Flexibilität. In die Entwicklungsprozesse fließen Erkenntnisse aus dem Vertrieb, dem Schadenservice sowie Rückmeldungen aus unserem Kundenkreis und von Geschäftspartnern ein. Die Produktfreigabe erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Bei Tests und Ratings durch unabhängige Analysten und Branchenbeobachter wird uns regelmäßig die hohe Qualität unserer Produkte bescheinigt. Ein weiterer Gradmesser ist für uns die Weiterempfehlungsbereitschaft. Für die Versicherungswirtschaft wurden in den vergangenen Jahren Kodizes entwickelt, die das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft stärken sollen. Der GDV hat 2010 einen Verhaltenskodex entwickelt, um eine noch höhere Qualität im Versicherungsvertrieb zu erreichen. Die Regeln sollen das Bewusstsein der Unternehmen und Vermittler für Verbraucherinteressen weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Kundenbelangen widersprechen. Die RheinLand Versicherungs AG, die Credit Life AG sowie die Rhion Versicherung AG sind im Interesse des Verbraucherschutzes dem Verhaltenskodex Vertrieb des GDV zum 1. Januar 2011 beigetreten. Der GDV hat den Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten im November 2012 weiterentwickelt und um wesentliche Bestandteile in den Bereichen Compliance und Weiterbildung von Vermittlern ergänzt. Per 25. September 2018, wurde der Verhaltenskodex für den Vertrieb aktualisiert und so auch der Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie (IDD) Rechnung getragen. Dabei sind Ziel, Anspruch und grundsätzlicher Inhalt des Kodex grundsätzlich unverändert geblieben. Regelmäßig wird in den vom GDV vorgesehenen Intervallen die Einhaltung der Anforderungen des Verhaltenskodex intern und extern überprüft. Dem Beschwerdemanagement kommt als Kundenbindungs- und Reputationsinstrument eine entscheidende Bedeutung innerhalb eines Versicherungsunternehmens zu, da es einen wichtigen Beitrag zum kontinuierlichen Qualitätsmanagement leistet. Kundenorientierung heißt, einen permanenten Abgleich zwischen der erbrachten Leistung und den zuvor gehegten Erwartungen durchzuführen. Bei der RheinLand-Gruppe gibt es die Funktion des zentralen Konzern-Beschwerdemanagers. Er ist den Beschwerdemanagern in den jeweiligen Fachbereichen übergeordnet und verantwortlich für den Beschwerdemanagement-Prozess. Zwischen dem Konzern-Beschwerdemanager und den Beschwerdemanagern der Fachbereiche findet ein regelmäßiger Austausch statt. Die RheinLand Versicherungs AG folgt den für alle Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe einheitlich definierten Leitlinien zum Schutz der Umwelt. Wir haben daher im Jahr 2022 unsere Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und dort unser auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Vorgehen - beispielsweise beim CO 2 -Fußabdruck, bei der Kapitalanlage und im Risikomanagement - verankert. Diese Strategie wurde 2023 überprüft und inhaltlich bestätigt. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Bemerkungen zu den einzelnen Versicherungszweigen Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Unfall
Im Zweig Unfallversicherung werden die Allgemeine Unfallversicherung und die Kraftfahrt-Unfallversicherung erfasst. Mit 99,8 % wird der Großteil der Beitragseinnahmen in der Allgemeinen Unfallversicherung erzielt. Die Beitragseinnahmen in der Unfallversicherung waren rückläufig und sanken im Geschäftsjahr auf 17.761,3 T€. Gleichzeitig führte ein günstigerer Schadenverlauf zu einem Rückgang der Aufwendungen für Versicherungsfälle um 3.078,0 T€. Damit schloss der Zweig wie im Vorjahr mit einem positiven versicherungstechnischen Ergebnis vor Schwankungsrückstellung ab. Allgemeine Haftpflicht
Leicht rückläufigen Beitragseinnahmen (-2,9 %) standen im Geschäftsjahr deutlich gestiegene Schadenaufwendungen (+11,6 %) gegenüber. Trotz dieser gegenläufigen Entwicklungen konnte der Zweig im Geschäftsjahr erneut einen versicherungstechnischen Gewinn erzielen. Kraftfahrt
Die allgemeine Preissteigerung führte dazu, dass sich die Schadenaufwendungen um 4.080,7 T€ auf 44.453,9 T€ erhöhten. Da sich die Beitragseinnahmen im Vergleich zum Vorjahr kaum veränderten, erzielte der Zweig aufgrund der gestiegenen Schadenaufwendungen ein negatives versicherungstechnisches Ergebnis vor Veränderung der Schwankungsrückstellung. In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung blieben die Beiträge (+0,6 %) wie auch die Schadenaufwendungen (-0,3 %) auf Vorjahresniveau. Erneut konnte die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung somit ein positives versicherungstechnisches Ergebnis vor Schwankungsrückstellung ausweisen. Konstant bleibenden Beitragseinnahmen standen im Geschäftsjahr deutlich gestiegene Aufwendungen für Versicherungsfälle (+19,4 %) gegenüber, sodass die Fahrzeugvollversicherung das Geschäftsjahr mit einem versicherungstechnischen Verlust vor Schwankungsrückstellung abschloss. Sowohl die Bruttobeiträge (+2,6 %) wie auch die Schadenaufwendungen (+35,2 %) erhöhten sich in der Fahrzeugteilversicherung. Aufgrund dieser Entwicklung wies die Sparte am Jahresende ein negatives versicherungstechnisches Ergebnis vor Schwankungsrückstellung aus. Feuer
Im Zweig Feuer werden die Versicherungszweige Feuer Landwirtschaft und Feuer Sonstige erfasst. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die gebuchten Bruttobeiträge um 6,9 % auf 2.654,0 T€. Aufgrund eines Großschadens erhöhten sich die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle um 1.936,0 T€ auf 3.087,2 T€. Der ungünstigere Schadenverlauf führte dazu, dass der Zweig das Geschäftsjahr mit einem versicherungstechnischen Verlust vor Schwankungsrückstellung abschloss. Verbundene Hausrat
Die Beitragseinnahmen in der Verbundenen Hausratversicherung stiegen im Vergleich zum Vorjahr leicht um 1,6 % auf 10.558,3 T€. Obwohl sich die Anfwendungen für Versicherungsfälle um 14,2 % erhöhten, konnte der Zweig erneut einen versicherungstechnischen Gewinn vor Schwankungsrückstellung erzielen. Verbundene Wohngebäude
Das Geschäft der Verbundenen Wohngebäude ist zu 75 % in die Mitversicherung gegeben. Die Schadenaufwendungen in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung reduzierten sich nach den Unwetterereignissen im Vorjahr um 14,1 % auf 8.957,2 T€. Die gebuchten Bruttobeiträge erhöhten sich um 13,1 % auf 12.017,9 T€. Trotz der positiveren Schadenentwicklung schloss der Zweig das Jahr erneut mit einem negativen versicherungstechnischen Ergebnis vor Schwankungsrückstellung ab. Einbruchdiebstahl
Dem Beitragsrückgang von 9,8 % standen im Geschäftsjahr deutlich gesunkene Aufwendungen für Versicherungsfälle (-908,7 T€) entgegen. Der günstigere Schadenverlauf führte dazu, dass im Zweig Einbruchdiebstahl ein versicherungstechnischer Gewinn erzielt wurde. Leitungswasser
Die Bruttobeiträge im Zweig Leitungswasser reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 % auf 1.744,5 T€. Der Bestandsrückgang führte dazu, dass die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle um 32,4 % sanken. Trotz des deutlichen Rückgangs der Schadenaufwendungen wies der Zweig für das Jahr 2023 erneut einen versicherungstechnischen Verlust aus. Glas
Die gebuchten Beiträge in der Glasversicherung reduzierten sich (-7,6 %), gleichzeitig erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle im Vergleich zum Vorjahr um 31,1 %. Wie im Vorjahr konnte der Zweig dennoch am Ende des Geschäftsjahres einen versicherungstechnischen Gewinn erzielen. Sturm
Während die gebuchten Beiträge nahezu unverändert blieben (-0,1 %), erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle um 489,0 T€ auf 381,4 T€. Trotz dieses Anstiegs schloss der Zweig das Geschäftsjahr mit einem versicherungstechnischen Gewinn ab. Transport
Leicht rückläufigen Beitragseinnahmen (-2,8 %) standen im Geschäftsjahr gestiegene Schadenaufwendungen (+54,9 T€) gegenüber. Trotz der gegenläufigen Entwicklung konnte in der Transportversicherung wie im Vorjahr ein Gewinn vor Schwankungsrückstellung erzielt werden. Arbeitslosigkeit
Die gebuchten Beiträge in der Arbeitslosigkeitsversicherung sanken im Geschäftsjahr um 4.010,1 T€ auf 12.620,8 T€. Gleichzeitig reduzierten sich die Schadenaufwendungen auf 3.186,4 T€, sodass der Zweig das Geschäftsjahr mit einem positiven versicherungstechnischen Ergebnis abschloss. Arbeitsunfähigkeit
Die Beitragseinnahmen waren im Geschäftsjahr rückläufig und verringerten sich um 9.943,9 T€. Ein ungünstigerer Schadenverlauf führte dazu, dass sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle um 5.595,3 T€ erhöhten. Trotz der gestiegenen Schadenaufwendungen konnte in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Geschäftsjahr ein versicherungstechnischer Gewinn i. H. v. 2.605,1 T€ erzielt werden. Sonstige Restkredit
Dem deutlichen Beitragszuwachs (+15,5 %) standen im Geschäftsjahr ebenfalls gestiegene Schadenaufwendungen (+217,5 T€) gegenüber. Wie im Vorjahr konnte der Zweig erneut einen versicherungstechnischen Gewinn erzielen. Sonstige und nicht aufgegliederte Versicherungen
Die Beiträge in den sonstigen Versicherungszweigen stiegen im Geschäftsjahr um 12,2 % auf 2.637,4 T€. Obwohl sich die Schadenaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 601,4 T€ erhöhten, wiesen die sonstigen Versicherungszweige am Jahresende erneut einen versicherungstechnischen Gewinn vor Schwankungsrückstellung aus. In Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft Sonstige und nicht aufgegliederte Versicherungen Die Beitragseinnahmen in dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft reduzierten sich im Geschäftsjahr auf 58.716,1 T€ (i. Vj. 69.215,5 T€). Gleichzeitig erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle auf 40.151,9 T€ (i. Vj. 33.263,0 T€). Trotz dieser gegenläufigen Entwicklung ergab sich für das Geschäftsjahr erneut ein versicherungstechnischer Gewinn. Gesamtergebnis Die positive Schadenentwicklung unseres Geschäfts führte im Geschäftsjahr zu einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung i. H. v. 3.769,6 T€ (i. Vj. 4.306,6 T€). Dadurch belief sich das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres auf 8.824,9 T€ (i. Vj. 14.295,3 T€). Das nichtversicherungstechnische Ergebnis erhöhte sich im Geschäftsjahr um 2.560,0 T€ und wies einen Gewinn i. H. v. 5.560,6 T€ (i. Vj. 3.000,6 T€) aus. Nach einem Steueraufwand von 2.707,3 T€ (i. Vj. 2.168,8 T€), der größtenteils das niederländische Geschäft betraf und im Zusammenhang mit der Verlegung des Geschäfts mit deutschen Kunden stand, führte die RheinLand Versicherungs AG aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags mit der RheinLand Holding AG ein Ergebnis i. H. v. 11.678,2 T€ (i. Vj. 15.127,2 T€) ab. Die Beitragseinnahmen lagen deutlich oberhalb der Planwerte, gleichzeitig waren auch die Schadenaufwendungen deutlich höher als in der strategischen Planung angenommen wurde. Die Summe der Abweichungen führte dazu, dass das Ergebnis der Gesellschaft leicht über den Erwartungen lag. Der Vorstand ist mit dieser Entwicklung vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen des Jahres 2023 zufrieden. Entwicklung der Vertriebswege Die RheinLand Versicherungs AG ist die Risikoträgerin für das von unserem eigenen Außendienst gezeichnete Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft. Darüber hinaus wird der RheinLand Versicherungs AG über unseren Banken- und Kooperationsvertrieb Geschäft zugeführt. Eigener Außendienst Mit der Entwicklung des Kompetenz- und Unterstützungsmodells haben wir im zurückliegenden Jahr neue Grundlagen für die Zukunft unserer RheinLand Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen geschaffen. Wir verfolgen damit das Ziel, unseren Agenturen mit Hilfe von Expertenteams, die dezentral agieren, weitreichende Unterstützung zur Erreichung ihres Geschäftserfolgs zu geben. Gebildet wurden drei Einheiten, in denen wir jeweils Spezialistinnen und Spezialisten für folgende Themen- und Wissensfelder zusammengeführt haben: Prozesse und Digitalisierung, Agenturentwicklung, Recruiting, Vertriebsunterstützung, Verkaufscoaching, Gewerbe sowie Vorsorge und Gesundheit. Die Kompetenzteams sind untereinander eng vernetzt, kurze Kommunikationswege sollen ein Maximum an Agilität sicherstellen. Wir folgen mit dieser Neustrukturierung der Leitidee, unseren Agenturen in der Fläche qualifizierte Sparringspartner zur Seite zu stellen, die unternehmerisch denken und handeln. Aus eigener Kraft wollen wir so auf die aktuellen Herausforderungen Antworten geben und Lösungen anbieten, die unsere unverwechselbare Handschrift tragen. Dieses Modell wurde Ende September im Rahmen einer Außendiensttagung in der Zukunftswerkstatt unserer Konzernverwaltung am RheinLandplatz den Inhaberinnen und Inhabern unserer Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen vorgestellt. Im Nachgang wurde mit Hochdruck an der Implementierung gearbeitet, um nach dem Jahreswechsel durchstarten zu können. Die Tagung bot zugleich die Möglichkeit der Bekanntgabe, dass die Leitung der Ausschließlichkeitsorganisation offiziell in die Hände von Nicole Kuhnhenn gelegt wird, die im April 2023 zunächst die kommissarische Leitung des RheinLand Vertriebs übernommen hatte. Sie verfügt über 20 Jahre Berufserfahrung in unserem Außendienst. Produktseitig haben wir auch 2023 sowohl im Privat- als auch Gewerbekundensegment wieder Neuheiten im Markt eingeführt. Der Gewerbetarif wurde unter dem von unserem Marketing kreierten Motto keinswiedeins ausgerollt. Der neue Gewerbeschutz ist für alle Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, für alle Dienstleistungs- und Handelsbetriebe, Handwerksbetriebe und produzierende Betriebe. Mit Blick auf sich verändernde klimatische Bedingungen haben wir in Kombination mit der Elementarschaden-Versicherung die Zusatzkomponente "Starkregen Plus" eingeführt. Mit "Starkregen Plus" wurde eine im Markt bislang neue Möglichkeit geschaffen, dank der Starkregenschäden auch dann versichert sind, wenn das Grundstück nicht überschwemmt wurde. Entscheidend ist, dass Oberflächenwasser eingedrungen ist, was beispielsweise bei abschüssigem Terrain, Garageneinfahrten, Dachterrassen, Lichtschächten und Kellereingängen naturgemäß schnell passieren kann, sobald der Himmel seine Schleusen öffnet. Mit der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung, die dazu verhilft, den Lebensstandard über eine längere finanzielle Durststrecke abzusichern - entweder, bis man wieder in seinen Job einsteigen kann, oder bei Bedarf sogar bis zum Beginn der Altersrente - konnte ein weiterer Impuls gesetzt werden. Zu den Highlights gehört die "Starter-Option": Mit ihr sichert man sich zu deutlich günstigeren Beiträgen während der ersten Versicherungsjahre ab - und das bei gleichbleibender Leistung während der gesamten Vertragslaufzeit. Technologisch konnten wir in der zweiten Jahreshälfte mit unserem neuen Customer-Relationship-Managementsystem (CRM) einen Meilenstein setzen. Dieser virtuelle Aktenschrank bietet rund um das Thema Kundenbeziehungsmanagement Platz für Stammdaten, Vertragsdaten und Akquise- bzw. Interessentendaten. Das CRM ermöglicht ein umfassendes Bild über die Versicherten sowie potenzielle Kundschaft; in ihm fließen Datenaufnahme, Datenpflege, Verkaufsprozess zusammen. Damit verbindet sich für unsere Agenturteams die Chance, ihren Datenschatz rund um ihre Kundinnen und Kunden in einer Weise anzureichern, die uns bei der Systematisierung der digitalen Kommunikation enorm weiterhilft. Auf dieses Ziel zahlt auch die "Experimental-Agentur rh01" am Unternehmenssitz Neuss ein. Sie hat seit Inbetriebnahme im Dezember 2022 den Auftrag, neben der im Rahmen des Mitarbeitergeschäfts erfolgenden Beratung und Betreuung unserer Belegschaft außendienstrelevante Prozesse und Services mit ihren Schnittstellen in der Hauptverwaltung zu hinterfragen. Ziel ist es, diese unter ganzheitlichem Blick auf die Kundschaft zu verbessern sowie Tools und Features zu verproben. Im zurückliegenden Jahr stand u. a. das Digitale Postfach im Fokus, das auf Sicht im RheinLand Vertrieb eingeführt werden soll. Es wird für alle von unseren Kundinnen und Kunden abgeschlossenen Versicherungen die kompletten Vertragsdokumente enthalten. Banken- und Kooperationsvertrieb Im Banken- und Kooperationsvertrieb steht die Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Finanz- und Versicherungssektor sowie aus dem Autohandel im Fokus. In einem schwierigen Umfeld mit gestiegenen Zinsen, Inflation und hohen Immobilienpreisen konnte sich dieser Vertriebskanal im zurückliegenden Geschäftsjahr gut behaupten. Nach einem verhaltenen Start gab es in der zweiten Jahreshälfte eine deutliche Erholung. Zwar blieb das Volumen an Baufinanzierungen im gesamten Jahr auf niedrigem Niveau. Positive Impulse kamen ab Mai jedoch aus dem Geschäft mit Kfz-Finanzierungen. Das Geschäft in Deutschland profitierte von der im Banken- und Kooperationsvertrieb vorgenommenen Diversifizierung, die in den zurückliegenden Jahren konsequent vorangetrieben wurde. Mit Angeboten zur Absicherung von Finanzierungen in den Segmenten Mobilität, Wohnen und Konsum (Lifestyle) ist man breit aufgestellt. Dank neuer Produkte und der stark nachgefragten Kaufpreisversicherung war der Geschäftsverlauf insgesamt zufriedenstellend und erhielt mit den vorzeitigen Vertragsverlängerungen zweier wichtiger Kooperationspartner Impulse über 2023 hinaus. Die vielen tragfähigen und häufig langjährigen Geschäftsbeziehungen im Banken- und Kooperationsvertrieb bergen über das bislang ausgeschöpfte Vertriebspotenzial hinaus gehende Chancen, wenn wir auch bei der Endkundenansprache systematisch mit eingebunden werden. Ziel ist es, bei Beratung und Verkauf am Point of Sale im übertragenen Sinne mit am Tisch zu sitzen. Hierbei ist entscheidend, im richtigen Moment zu verdeutlichen, welche Versicherungslösungen im Idealfall mit verkauft werden sollten, um Kundinnen und Kunden ein optimales Vorsorgepaket zu schnüren. Unsere Kooperationspartner profitieren von einer weitreichenden Übernahme des Vertriebs durch uns immer dann, wenn sie selbst die Kundenberatung nicht leisten können oder dürfen. Das neue Angebot nennt sich "Sales as a Service". Mit der Anfang 2023 erfolgten Gründung der Smart Sales Company GmbH wurden die Voraussetzungen geschaffen, um diese Dienstleistung rechtssicher anbieten zu können. In zahlreichen Pilotprojekten konnte gemeinsam mit verschiedenen Partnern dieser neue Vertriebsansatz getestet und weiterentwickelt werden, um im nun laufenden Jahr mit ersten Kooperationen in den operativen Betrieb zu gehen. Wir sind davon überzeugt, mit diesem Ansatz auch einen Baustein liefern zu können, um auf die durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz zum 1. Januar 2025 eingeführte Wartefrist für die Restkreditversicherung reagieren zu können. Neben dem Ausbau und der weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationspartnern war die Entwicklung im Banken- und Kooperationsvertrieb in Deutschland im zurückliegenden Geschäftsjahr von einem veränderten Ansatz in der Akquisition von Neukunden geprägt. Mit einer eigenen kleinen Einheit "Netzwerkvertrieb" sprechen wir noch gezielter mögliche neue Partner in den von uns fokussierten Segmenten (Mobilität, Wohnen und Konsum) an. Dies gelingt uns, indem wir Branchentreffen und Netzwerkveranstaltungen gezielt dazu nutzen, um uns und unsere Kompetenzen ins Gespräch zu bringen. Damit verbinden sich Auftritte, bei denen wir unser Portfolio anhand von Best-Practice-Beispielen vorstellen. Wir nehmen uns Zeit, um Kontakte zu knüpfen und möglichst früh von Ausschreibungen zu erfahren. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die konsequente Pflege von Netzwerken durch ein Team, das nicht zugleich auch mit Key-Account-Aufgaben betraut ist, vielversprechend ist. Die personelle Trennung von Anbahnung und fachlich-technischer Vertiefung wird auf Sicht unsere Vertriebsgeschwindigkeit deutlich erhöhen. Des Weiteren wurde die Lenkung des Banken- und Kooperationsgeschäftes mit deutschen Vertriebspartnern, welches bis zum 31. Dezember 2023 aus den Niederlanden heraus erfolgte, nach Deutschland übergeben. Ziel dieser Maßnahme ist eine einheitliche und effizientere Steuerung des Geschäftes mit deutschen Kundinnen und Kunden. Blickpunkt Niederlande In den Niederlanden ist der Banken- und Kooperationsvertrieb auf das Geschäft mit Risikolebensversicherungen sowie Restkreditversicherungen zur Absicherung von Immobiliarkrediten spezialisiert. Aufgrund des rückläufigen Hypothekenmarktes blieb das Geschäft dort im ersten Halbjahr hinter den Erwartungen zurück. Allerdings konnten durch verschiedene Maßnahmen die Stornoquoten gesenkt werden. Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit mit Partnern deutlich verändert: Während in der Vergangenheit der Schwerpunkt auf der technischen Unterstützung der Vertriebspartner lag, stehen nun Inhalte für die direkte Verbraucheransprache im Mittelpunkt. Konkret bedeutet das: In visualisierter sowie sprachlich leicht nachvollziehbarer Form wird aufgeschlüsselt, warum Versicherungsschutz zur Absicherung einer teilweise oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ("Arbeidsongeschiktheid") so wichtig ist und welche Probleme es nach sich zieht, bei der Aufnahme einer Hypothek darauf zu verzichten. Mit diesen Maßnahmen und unterstützt von einer Belebung des Geschäfts in der zweiten Jahreshälfte konnte trotz des verringerten Kreditaufkommens eine Steigerung des Beitragsvolumens erreicht werden. Unser Anspruch ist es immer, ein führender Versicherer von Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung privat genutzter Immobilien in den Niederlanden zu sein. Personal Die Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe werden im Innendienst weitestgehend in Organisationsgemeinschaft geführt. Die Federführung obliegt der RheinLand Versicherungs AG. Der Personalbestand lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei 825 Beschäftigten. Führungskultur als Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg Mit einem "Tag der Führung" haben wir im März 2023 die erste Führungskräfte-Tagung der RheinLand Versicherungsgruppe als Kick-off-Veranstaltung für unser neues Mitarbeitendengespräch und Kompetenzmodell ausgerichtet. Die Tagung wurde im Rahmen unseres Führungskräfte-Entwicklungsprogramms durchgeführt, das wir im Herbst 2020 gestartet haben. Unter dem Motto "Wir gehen in Führung" geben wir allen Führungskräften Raum, das eigene Führungsverhalten zu reflektieren und neue Techniken und Tools für ihre anspruchsvolle Aufgabe kennenzulernen und anzuwenden. Mit dem "Tag der Führung", zu dem alle Team-, Abteilungs- und Bereichsleitungen eingeladen waren, haben wir für unser Führungskräfte-Entwicklungsprogramm ein weiteres Format ins Leben gerufen, um dem Thema Führungskultur in der RheinLand-Versicherungsgruppe noch mehr Gewicht zu geben. Am "Tag der Führung" wurden insgesamt vier Führungs-Werte für die RheinLand-Gruppe in den Mittelpunkt gestellt - Inspiration, Orientierung, Verbindungen, Zuversicht - die wir allen, die Führungsverantwortung wahrnehmen, ans Herz legen. Das bereits erwähnte neue Mitarbeitendengespräch (Performance- und Entwicklungsdialog, PED) bietet die Chance, den Austausch zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden zu intensivieren. Wir haben damit ein Rahmenwerk geschaffen, in dem wir definiert haben, welches Wissen, welche Kompetenzen und Stärken wir als Belegschaft insgesamt benötigen, um heute und künftig die RheinLand Versicherungsgruppe erfolgreich voranzubringen. Um dies noch besser auszuloten, haben wir mit dem PED ein Instrument eingeführt, das Verhalten und Leistung jedes Einzelnen in einen übergeordneten Kontext stellt. Uns ist es wichtiger denn je, dass unternehmerisches Denken, Veränderungskompetenz und Kundenzentriertheit - um hier nur Beispiele zu nennen - den Arbeitsalltag prägen, um mit den Herausforderungen der Zeit Schritt zu halten. Eine Arbeitswelt, die uns von anderen abhebt Dass die RheinLand Versicherungsgruppe als attraktiver Arbeitgeber im Markt wahrgenommen wird, wird uns in Bewerbungsgesprächen immer wieder bestätigt. Hierbei zeigt sich auch die Bedeutung unserer Karriere-Website. Indem wir dort Mitarbeitende aus unserem Unternehmen als Testimonials für ihr Berufsfeld sprechen lassen, gewinnen Interessierte einen authentischen ersten Eindruck. Diese Kampagne wird durch unsere Social-Media-Aktivitäten auf LinkedIn flankiert, die wir im zurückliegenden Jahr intensiviert haben. Wir nutzen Social Media aktiv fürs Recruiting, machen auf Vakanzen aufmerksam und präsentieren dort unsere Testimonials in kurzen Videosequenzen, um Interessierten Mitarbeitende "live" vorzustellen, die vielleicht schon morgen Kollegin oder Kollege sein könnten. Die Verbundenheit zum Unternehmen stärken Um junge Talente bei uns noch besser zu identifizieren und auf ihrem weiteren Berufsweg in der RheinLand-Gruppe in besonderer Weise unterstützen zu können, haben wir mit unserem Nachwuchsförderprogramm "R(h)einwachsen" neue Voraussetzungen geschaffen. Uns ist es wichtig, den Schwerpunkt hierbei auf eine ganzheitliche Entwicklung der Menschen zu legen, die wir über insgesamt 18 Monate eng begleiten wollen. Uns geht es vor allem darum, der Zielgruppe (Mitarbeitende im Alter von 25 bis 35 Jahren) die vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten innerhalb der RheinLand-Gruppe ans Herz zu legen und sie in unserem Unternehmen fester zu verankern, um weiteres Potenzial freizusetzen. Die Teilnahme an unserem Nachwuchsförderprogramm läuft über ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren, das im November 2023 begonnen wurde. Der erste Jahrgang startet im April 2024. Die nächste Runde ist für Oktober 2025 geplant. Für den gelungenen Berufseinstieg Die duale Berufsausbildung genießt in unserem Unternehmen weiterhin einen hohen Stellenwert. Dies bestätigt auch die stetig steigende Anzahl an jungen Menschen, die jährlich bei uns ihren beruflichen Einstieg finden. Im August 2023 sind 15 Auszubildende und dual Studierende in den Bereichen IT, Versicherungen, Marketing und Business Administration gestartet. Unser neuer "Ausbilder*innen-Coffee" ist ein informelles Format und hilft dabei, die Vernetzung und den Austausch zwischen den Fachbereichen und dem Team Ausbildung des Bereichs HR zu fördern und offene Fragen zu klären. Weiterbildung und Gesundheit fördern Wir wissen, dass die heutige Berufswelt von lebenslangem Lernen geprägt ist. Um unser vielfältiges Schulungs- und Weiterbildungsangebot für unsere Mitarbeitenden zu erweitern, haben wir im 3. Quartal 2023 die "LernBar" eröffnet, unser neues Learning-Management-System, (LMS). Dort finden sich alle wichtigen Informationen zu Live-Modulen (Präsenzseminaren), Online-Modulen, E-Learnings und Tutorials. Unsere Kurs-Administratoren, also alle, die Lerninhalte anbieten, können in der "LernBar" ihre Themenfelder, Termine und Teilnehmergruppen eigenständig verwalten. Um das physische und psychische Wohlbefinden zu fördern, können unsere Mitarbeitenden während des Jahres Angebote wie "RückenFit" und Seminare zur Stressbewältigung nutzen. Im Newsletter der RheinLand Versicherungsgruppe gibt es darüber hinaus regelmäßig Impulse unter dem Motto "Gesundheit im Fokus", die u. a. von Auszubildenden beigesteuert werden, die im Rahmen der Projektwoche "Fit & Healthy" für dieses so wichtige Themenfeld sensibilisiert wurden. Gerne bei RheinLand arbeiten Wir bieten unseren Mitarbeitenden attraktive Benefits bzw. Arbeitgeberangebote. Wer mit dem Auto kommt, kann über unser neues Parkplatzbuchungssystem kostenfrei am RheinLandplatz parken. Wer mit der Bahn fährt, erhält einen Fahrtkostenzuschuss. Hinzu kommen die moderne Bürogestaltung und Büroausstattung, unser hauseigenes Betriebsrestaurant, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und unser Seminarprogramm. Darüber hinaus bieten wir umfangreiche Sozialleistungen: von der Geburtsbeihilfe über Work-Life-Services und unsere betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bAU+) bis hin zu zusätzlichen arbeitsfreien Tagen für die örtliche Brauchtumspflege sowie die Möglichkeit einer optionalen Entgeltumwandlung in Urlaubstage. Zu besonderen Anlässen besteht Anspruch auf Sonderurlaub. Erklärung zur Unternehmensführung * Für die RheinLand Versicherungsgruppe steht unabhängig vom Geschlecht immer die fachliche und persönliche Qualifikation und Expertise im Versicherungsbereich im Vordergrund. Die Ausschreibungen erfolgen geschlechtsneutral und offen. Ein Grundpfeiler unserer verlässlichen Unternehmensführung ist die langjährige Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen. Bei der Besetzung der Organe und Führungspositionen achten Aufsichtsrat und Vorstand auf die Förderung der Vielfalt im Unternehmen und insbesondere auf einen angemessenen Frauenanteil. Entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden auch bei der RheinLand Versicherungs AG Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden nachfolgenden Führungsebenen festgelegt. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 betragen diese:
Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Im Jahre 2024 endet die Amtszeit des Aufsichtsrats. Bei der Neuwahl in der RheinLand Versicherungs AG werden zwei Mitglieder des Aufsichtsrats von den Mitarbeitenden gewählt. Diese gewählten Mitarbeitenden werden der Hauptversammlung der RheinLand Holding AG üblicherweise als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen. Vorstand: Im Jahre 2022 wurde die Neuaufstellung unseres Vorstands abgeschlossen. Bei der Suche hatte ausschließlich die persönliche und fachliche Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten Relevanz bzw. war maßgeblich für die Auswahlentscheidung zur Besetzung. Die RheinLand-Gruppe ist daher im Hinblick auf die strategische Ausrichtung mit der Besetzung des Vorstands mit Dr. Arne Barinka, Lutz Bittermann, Dr. Ulrich Hilp und Andreas Schwarz sehr gut aufgestellt. Die genannten Vorstandsmitglieder sollen aus Sicht des Aufsichtsrats mit ihren jeweiligen beruflichen Erfahrungen und persönlichen Eigenschaften zu der angestrebten nachhaltig erfolgreichen Unternehmensführung beitragen. * Dieser Teil ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Umwelt- und Klimaschutz * Die RheinLand Versicherungs AG folgt den für alle Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe einheitlich definierten Leitlinien zum Schutz der Umwelt. Verantwortungsvoll und nachhaltig handeln Die Herausforderungen des Klimawandels nehmen wir sehr ernst und handeln dementsprechend. Deshalb haben wir im Jahr 2022 unsere Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und dort unser auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Vorgehen - beispielsweise beim CO 2 -Fußabdruck, bei der Kapitalanlage und im Risikomanagement - verankert. Diese Strategie wurde 2023 überprüft und inhaltlich bestätigt. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens; sie sind fester Teil unseres Verständnisses von Nachhaltigkeit. Wir legen daher großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und aktiven Umweltschutz. Für den Bereich Umwelt richten wir uns mit unseren Aktivitäten und Maßnahmen konsequent am SDG 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" aus. Bei der Erfassung, Aufbereitung und Analyse der Umweltkennzahlen hilft uns ein seit mehr als 20 Jahren aufgebautes eigenes Umweltmanagementsystem, das 2019 mit Unterstützung von professionellen Umweltdienstleistern mit Blick auf die neuen Anforderungen der international gültigen Standards optimiert wurde und das seither ständig weiterentwickelt wird. Kernziel unserer gesamten Aktivitäten im Bereich des Umweltschutzes ist unverändert die CO 2 -Neutralität unseres Geschäftsbetriebs. Bereits 2007 haben wir festgelegt, diese für die Dauer von mindestens 50 Jahren sicherzustellen. In Kooperation mit PRIMAKLIMA e. V. konnten wir 2011 erreichen, die CO 2 -Emissionen unseres Geschäftsbetriebs am Standort Neuss erstmalig zu kompensieren. Vorausgegangen war ein gezieltes, in mehreren Schritten umgesetztes Aufforstungsprogramm. Dadurch waren wir einer der ersten Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt, der seinerzeit die CO 2 -Neutralität des Geschäftsbetriebs realisieren konnte. Aufgrund der veränderten wissenschaftlichen Standards und eines neuen internationalen Systems in Punkto Bewertung, Verwendung und Stilllegung von CO 2 -Zertifikaten haben wir mit unseren Umweltpartnern die Rahmenbedingungen neu definiert, um auf der Grundlage des Berichtsjahres 2020 in einem ersten Schritt die CO 2 -Neutralität des Standorts unserer Hauptverwaltung für 2021 darzustellen. Die CO 2 -Neutralität konnten wir seither jährlich wiederholen. Dieses Vorhaben haben wir in Kooperation mit PRIMAKLIMA verwirklicht, was der RheinLand für Neuss mit dem Siegel "klimaneutraler Standort" attestiert worden ist. Im Frühjahr 2023 wurde mit der RheinLand Green Future GmbH eine konzerneigene Nachhaltigkeitsgesellschaft gegründet, mit der Investitionen in ausschließlich nachhaltigen Kapitalanlagen getätigt wurden. Der Fokus liegt auf Solar- und Windkraft. Durch den Betrieb dieser alternativen Energieerzeuger wurde die Kompensation der CO 2 -Emissionen des Geschäftsbetriebs unterstützt. Ziel ist es, mittelfristig mindestens jene Menge CO 2 zu kompensieren, die den CO 2 -neutralen Geschäftsbetrieb unserer Versicherungsgruppe insgesamt - sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden - sicherstellt. Bereits für dieses Jahr wird ein Teil der CO 2 -Emissionen durch die CO 2 -Äquivalente aus dem Betrieb der im Rahmen des Investments erstellten Solar- und Windkraftanlagen kompensiert werden. Der größte Posten in der CO 2 -Bilanz ist bei einem Bürogebäude wie unserer Konzernverwaltung der Stromverbrauch. Erster Ansatzpunkt für einen klimaneutralen Umgang mit dieser Ressource ist schon die Bezugsquelle des elektrischen Stroms. Die RheinLand-Gruppe setzt deshalb schon seit Jahren auf Strom aus Wasserkraft. Über den Stromtarif "Wasserkraft Business" der Stadtwerke Heidelberg beziehen wir für unsere Konzernverwaltung CO 2 -neutralen Ökostrom, was uns jährlich mit einem Zertifikat bestätigt wird. Im Vergleich zum bundesdeutschen Strommix verringert die RheinLand-Gruppe den jährlichen CO 2 -Ausstoß dadurch um etwa 592,11 Tonnen. Unabhängig davon verfolgen wir die Maßgabe, den jährlichen Stromverbrauch weiter kontinuierlich zu senken, was wir u. a. mit dem Austausch älterer zugunsten moderner, verbrauchsärmerer Geräte erreichen. Genannt sei die Erneuerung aller Lüftungsanlagen, wobei sich auf Basis der ersten Erfahrungswerte aus dem Feintuning der einzelnen Regler weitere Einspareffekte ergeben. Auch die Verbesserung der Kältemaschinen, die die bestehenden Kühlsysteme gänzlich ablösen, zahlt darauf ein. Positiver Nebeneffekt dieser Modernisierung ist die Sicherstellung einer gleichbleibend guten Raumklimatisierung, ohne dass die hitzeinduzierten Auswirkungen des Klimawandels im Hochsommer zu Lasten eines steigenden Stromverbrauchs gehen. Ein weiterer positiver Faktor ist die Erneuerung der unternehmenseigenen Küche inklusive der Einrichtungen zur Speisenausgabe im Betriebsrestaurant, die im Jahr 2022 abgeschlossen wurde. Dort wurden ältere und verbrauchsintensivere Gerätschaften komplett durch verbrauchsärmere Gerätschaften ersetzt. Um unsere Umweltschutzziele zu erreichen, ist die Mitwirkung unserer Belegschaft ganz entscheidend. Diese leistet nicht nur durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen in ihrem Arbeitsumfeld einen Beitrag, sondern in starkem Maße auch im Bereich der Mobilität bei der An- und Abreise zum Arbeitsplatz. Aufgrund der bahnhofsnahen Lage der Hauptverwaltung haben gut 200 Mitarbeitende vom Angebot eines von der RheinLand subventionierten Deutschlandtickets Gebrauch gemacht und kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz. Auch die Zahl jener, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, liegt auf hohem Niveau. Bis zu 170 Kolleginnen und Kollegen nutzen laut einer 2020 durchgeführten Befragung täglich das Angebot gesicherter Fahrradabstellplätze in der Tiefgarage der Konzernverwaltung. Die Erhebung wird 2024 erneut durchgeführt. Um den Anreiz weiter zu erhöhen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen, haben alle Angestellten eine Freischaltung für die Tiefgarage erhalten, um jederzeit die Stellplätze nutzen zu können. Zudem wurde für Pkw die dauerhafte Miete eines festen Stellplatzes im Laufe des Jahres von einem flexiblen täglichen Buchungssystem abgelöst, um auch Fahrradfahrern bei Bedarf die Nutzung eines Stellplatzes für ihr Auto zu ermöglichen. Weil die Nutzung von E-Bikes kontinuierlich ansteigt, haben wir an den Fahrradabstellplätzen in der Tiefgarage 18 Ladepunkte installiert, an denen während des Tages der Akku gesichert und kostenlos aufgeladen werden kann. Was Elektroautos betrifft, wurden 2022 in der Tiefgarage 13 Ladesäulen à 22 kW installiert. Damit tragen wir der Umgestaltung unserer Dienstwagenflotte Rechnung, die in Zukunft verstärkt durch E-Mobilität geprägt sein wird. 2023 verfügten bereits neun Dienstfahrzeuge über einen Elektroantrieb. Vier weitere Ladesäulen wurden auf dem Parkplatz vor der Konzernverwaltung installiert. Dort besteht die Möglichkeit, während des Aufenthalts in der Konzernverwaltung das E-Fahrzeug aufzuladen. Die Installation der nun insgesamt 17 Ladesäulen ist verbunden mit einem Lastmanagement-Konzept, um auch während der Ladevorgänge eine optimale Stromlast zu gewährleisten und Lastspitzen zu vermeiden. Die Förderung des mobilen Arbeitens, moderne Desksharing-Modelle sowie die häufige Durchführung von Videokonferenzen bewirken auch nach Abflauen der Corona-Pandemie eine Reduzierung der CO 2 -Emmisionen bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Arbeitsplatz. Durch die Erfassung der Mitarbeitenden an den Zugängen der Konzernverwaltung werden die künftigen Einsparungen, die hieraus resultieren, messbar gemacht. Aufgrund des pandemiebedingten Einflusses bis einschließlich 2022 werden die realen Effekte wohl erst in den Folgejahren zu einem seriösen Abgleich führen können. 2023 wird hierbei für die Zukunft das erste Referenzjahr darstellen. * Dieser Teil ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Risikobericht Aktiengesellschaften sind gemäß § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Risiken der künftigen Entwicklung früh zu erkennen. Der Vorstand hat darüber hinaus ein im Hinblick auf den Umfang und die Risikolage des Unternehmens angemessenes Risikomanagement einzurichten. Mit den Vorgaben durch Solvency II sind weitere gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen festgeschrieben worden. Die Erfüllung dieser Vorgaben wurde gruppenweit einheitlich umgesetzt. Das Risikomanagement wird von folgenden Funktionen getragen:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement sowie für den Beschluss und die fortlaufende Prüfung, Bewertung und Weiterentwicklung der Geschäftsorganisation mit den entsprechenden Regelwerken. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der vom Vorstand im Rahmen des Risikomanagements getroffenen Entscheidungen verantwortlich. Er wird regelmäßig durch den Konzernvorstand über die aktuelle Risikosituation unterrichtet. Der Konzernrevision obliegt insbesondere die Überprüfung des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf dessen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Darüber hinaus werden die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Unabhängige Risikocontrollingfunktion mit ihren Tätigkeiten regelmäßig überprüft. Die Konzernrevision unterliegt keinen Kontrollen, Einschränkungen oder sonstigen Einflüssen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Compliance-Funktion überwacht, bewertet und berichtet über die Einhaltung des gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Rahmens sowie der vom Unternehmen selbst erstellten Regeln und Normen. Die Versicherungsmathematische Funktion hat die Aufgabe der Beratung, Überwachung bzw. Validierung und Koordination im Zusammenhang mit der Berechnung und Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen, der Beurteilung der allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik sowie der Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen. Sie gewährleistet, dass die künftige Überschussbeteiligung angemessen in den versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II berücksichtigt wird. Sie trägt zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems bei und berichtet über die erzielten Ergebnisse. Die RheinLand Versicherungsgruppe hat in der Aufbauorganisation eine Gremienlösung gewählt. Die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF), organisatorisch wahrgenommen durch den zentralen Bereich Bilanzaktuariat und Risikomanagement, ist für bereichsübergreifende Risiken sowie für die konzeptionelle Weiterentwicklung und Pflege des konzernweiten Risikomanagementsystems zuständig. Sie übernimmt eine Koordinations- und Überwachungsfunktion, unterstützt die Risikoverantwortlichen in den operativen Bereichen und überprüft die Angemessenheit des IKS. Zur Wahrung ihrer Aufgaben ist dem Bereich Bilanzaktuariat und Risikomanagement ein uneingeschränktes Informationsrecht eingeräumt. Sie koordiniert die regelmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Aufsicht und die Öffentlichkeit. Das Risikomanagement Board setzt sich aus Vertretern aller Unternehmensbereiche zusammen und ist als Gremium verantwortlich für konsensorientierte Entscheidungen im Rahmen der Vorstandsvorgaben und der Risikoanalysen durch das Risikomanagement. Die dezentrale Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken in den jeweiligen Geschäftsbereichen erfolgen nach den Vorgaben der Innerbetrieblichen Leitlinie zum Risikomanagement. Die Aufgaben werden von den Risikoverantwortlichen der operativen Bereiche wahrgenommen. Die Führungskräfte und die Risikoverantwortlichen sind im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Funktion im Risikomanagement geschult. Die Führungskräfte haben die Aufgabe, Umsetzung und Effektivität des Risikomanagements in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu überwachen. Die Aufgaben stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
In den folgenden Hauptregelwerken sind die Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der einzelnen Funktionen sowie der Risikomanagementprozess dokumentiert:
Diese Dokumente werden einmal jährlich aktualisiert und bei Bedarf vervollständigt. Darüber hinaus gibt es weitere risikobegrenzende Regelwerke in den operativen Einheiten (z. B. Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, Vollmachten). Für die RheinLand Versicherungs AG ist insbesondere das versicherungstechnische Risiko, hier das Prämien- und Reserverisiko sowie das Katastrophenrisiko, wesentlich. Markt- und Ausfallrisiken bestehen in deutlich geringerem Umfang. Nach den einzelnen Risikokategorien ergibt sich für die Gesellschaft insgesamt folgende Risikolage: Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass, bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung, der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Es umfasst neben dem Prämien- und Reserverisiko auch das Kosten-, Katastrophen- und Kumulrisiko sowie das Stornorisiko. Die Produktpalette der RheinLand Versicherungs AG im selbst abgeschlossenen Geschäft enthält die klassischen Produkte der Schaden- und Unfallversicherungen und spezielle Produkte der Restkreditversicherungen. Das versicherungstechnische Risiko der RheinLand Versicherungs AG ist einerseits zunehmend durch Naturkatastrophen im Rahmen des Klimawandels und andererseits durch die steigende Inflation betroffen. Aus diesem Grund werden risikomindernde Maßnahmen laufend neu analysiert und bewertet. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen schätzen wir das Risiko durch künftige Schadenbelastungen aus diesen Risiken, auch aufgrund der bestehenden Rückversicherung, als nicht existenzgefährdend ein. Restkreditversicherung (Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsversicherungen) Im Restkreditgeschäft besteht das Portfolio der Rhein- Land Versicherungs AG aus Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsversicherungen. Diese werden von einer Reihe mittelgroßer Kooperationspartner in der Regel zur Absicherung von Hypotheken-, Auto- oder Konsumkrediten in Deutschland und den Niederlanden vermittelt. Die Beherrschung des versicherungstechnischen Risikos in der Restkreditversicherung ist besonders anspruchsvoll. So gibt es, anders als in den klassischen Versicherungssparten des Schaden- und Unfallgeschäftes, keine statistischen Grundlagen, die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft oder der Deutschen Aktuarvereinigung zur Verfügung gestellt werden. Für dieses Spezialgeschäft werden daher aus dem technischen Verlauf der historischen Bestände in Verbindung mit öffentlich verfügbaren Statistiken der Sozialversicherungsträger eigene Rechnungsgrundlagen für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung und die Arbeitslosigkeitsversicherung entwickelt. Die Profitabilitäten werden mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Kooperationspartner mittels eines standardisierten versicherungstechnischen Schemas nach Sparten, Zeichnungsjahren und Bilanzjahren analysiert. Parallel werden für alle großen Kooperationspartner mehrfach im Jahr die versicherungstechnischen Bruttoergebnisse mit den entsprechenden Planwerten verglichen. Die Ergebnisse dieser Analysen werden im für das operative Geschäft zuständigen Managementkreis besprochen. Somit ist sichergestellt, dass etwaige Fehlentwicklungen schnell erkannt werden und zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Maßgebliche Fehlentwicklungen wurden bislang nicht festgestellt. Im Bericht der Versicherungsmathematischen Funktion an den Vorstand der RheinLand Versicherungs AG wurde über die wesentlichen Aspekte des versicherungstechnischen Controllings berichtet. Schaden- und Unfallversicherung Die RheinLand Versicherungs AG verfolgt unter Vorgabe von Annahmerichtlinien und Zeichnungskompetenzen den Ausbau deckungsbeitragsstabiler Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtsparten im privaten und gewerblichen Geschäft im Wesentlichen über den eigenen Außendienst. Weil das Geschäftsgebiet regionale Schwerpunkte aufweist, bestehen Konzentrationsrisiken bei Naturereignissen. Diese Risiken resultieren insbesondere aus der Verbundenen Wohngebäudeversicherung. Neben Annahme- und Zeichnungsrichtlinien setzt die RheinLand Versicherungs AG einen Mix aus Mit- und Rückversicherung ein, um die möglichen Auswirkungen der Ergebnisvolatilität - auch vor dem Hintergrund des Klimawandels - zu reduzieren. Klassisches Großindustrie- oder Gewerbegeschäft mit Großschaden- bzw. Langfristschadenpotenzial wird nicht gezeichnet. Es ist ein systematisches versicherungstechnisches Controlling installiert. Hierbei wird nach einem standardisierten Verfahren der versicherungstechnische Bruttoergebnisverlauf vor internen Kosten nach Vertriebswegen, Sparten, Kooperationspartnern und Kundensegmenten nach Zeichnungs- und Bilanzjahren analysiert. Die Ergebnisse werden unmittelbar an die für das betroffene Geschäftssegment Verantwortlichen aus Vorstand und aus den Bereichen Sparte/Betrieb sowie Vertrieb berichtet. Im Falle von Fehlentwicklungen können zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Über die wesentlichen Analysen und Ergebnisse im Rahmen des versicherungstechnischen Controllings Schaden/Unfall berichtet auch die Versicherungsmathematische Funktion an den Vorstand. Darüber hinaus werden bei Bedarf umfangreiche Sonderanalysen durchgeführt, welche möglichst alle Aspekte von der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und Tarife bis zur Schadenentwicklung berücksichtigen. Tarifierung und Rückstellungsbildung sind in unterschiedlichen Bereichen angesiedelt. Dabei richtet sich die Bildung der Rückstellungen nach handelsrechtlichen und aktuariellen Grundsätzen des Vorsichtsprinzips. Die einzelfallbezogene Schadenreservierung folgt festgelegten internen Schadenrichtlinien zur Sicherstellung einer angemessenen und stetigen Reservierung. Die Auskömmlichkeit der Reserven wird, auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation, regelmäßig überprüft. Unter der Prämisse einer vorgegebenen Zielrendite sowie definierter Zielschadenquoten erfolgt eine am Deckungsbeitrag orientierte Mehrjahresplanung. Darauf aufbauend werden Analysen und ein Controlling der Entwicklung der Risiken im Versicherungsbestand durchgeführt. Die Schadenquoten und Abwicklungsergebnisse für eigene Rechnung in der Schaden-/Unfallversicherung haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, das sich direkt oder indirekt aus den Sensitivitäten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen oder die Volatilität der Zinskurve bzw. der Zinssätze, der Aktienkurse, der Credit Spreads (über der risikolosen Zinskurve) sowie der Marktpreise von Immobilien ergibt. Das Marktrisiko schließt das Währungskursrisiko ein. Es umfasst außerdem Konzentrationsrisiken, die sich durch eine mangelnde Diversifikation des Assetportfolios ergeben. Die Kapitalanlagen der RheinLand Versicherungs AG sind vorsichtig konservativ und an den Anforderungen der jeweiligen Verpflichtungen ausgerichtet. Zur Steuerung der Kapitalanlagerisiken werden monatlich die Einhaltung der mit dem Risikomanagement festgelegten Risikokapitalbudgets, Limits und Schwellenwerte je Kapitalanlageart überprüft. Diese beinhalten die Überwachung der Konzentration von Marktrisiken. Daneben existieren weitere Anlagegrenzen auf Emittentenebene. Der Schwerpunkt der Kapitalanlage liegt bei europäischen Emittenten mit hoher Bonität (Durchschnitts-Rating "A+"). Der Anstieg des Zinsniveaus setzte sich bis zum Herbst des Geschäftsjahres fort, liegt auf Jahressicht allerdings in Summe unter dem Vorjahresniveau, und wirkt sich daher weiter positiv auf die Kapitalanlageerträge aus, da die Neu- und Wiederanlage in verzinsliche Anlagen zu einem höheren Zins möglich ist. Die Bewertungsreserven erholten sich entsprechend und stiegen auf 12.721,6 T€ (i. Vj. 7.079,6 T€). Der Rentenbestand der RheinLand Versicherungs AG stellt sich wie folgt dar:
Bei den genannten Renten bestehen zusätzliche Sicherungen durch:
Vom Rentenbestand im Bankenexposure mit insgesamt 265.542,5 T€ liegen i. H. v. 116.375,1 T€ (43,8 %) keine der o. g. Sicherungen vor. Diese Titel weisen alle Investmentgrade-Rating auf. Der gesamte Rentenbestand ohne Sicherungen weist Ratings im Investmentgrade-Bereich auf (mindestens "BBB-"). Nachrangigkeit besteht in folgender Höhe:
Es besteht ein nicht abgesichertes Aktienexposure über ein Sondervermögen i. H. v. 1.800,4 T€. Der Aktienanteil der RheinLand Versicherungs AG beträgt ca. 0,5 %. Auch künftig induzieren Schwankungen am Kapitalmarkt aufgrund der hohen Sicherheit der Kapitalanlagen für die RheinLand Versicherungs AG nur begrenzte Abschreibungsrisiken. Sinkende Kurse führen aufgrund der "buy and hold"-Strategie und der damit einhergehenden Zuordnung des Rentenbestandes zum Anlagevermögen sowie der Bonität des Portfolios in erster Linie zum Ausweis von stillen Lasten. Bei den Investmentanteilen betragen diese 801,1 T€, bei den Inhaberschuldverschreibungen 11.635,4 T€ und bei den sonstigen Ausleihungen 9.163,2 T€. Die aktuellen Entwicklungen werden kontinuierlich analysiert. Die aus den Analysen gewonnenen Erkenntnisse sind in der Anlagestrategie 2024 berücksichtigt. Wesentlicher Handlungsbedarf zeichnet sich derzeit nicht ab. Im nachfolgenden Szenario wird die Auswirkung starker Schwankungen von Aktienkursen und Kapitalmarktrenditen auf den Zeitwert der zum Bilanzstichtag im Bestand gehaltenen Anlagen aufgezeigt:
Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten durch einen unerwarteten Ausfall oder die Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der folgenden 12 Monate. Die Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe verfolgen eine bedarfsgerechte Rückversicherungspolitik unter Beachtung von Kosten-, Sicherheits- und Kontinuitätsaspekten. Bei der Auswahl der einzelnen Rückversicherungs-Vertragspartner bestehen vor dem Hintergrund der angestrebten langfristigen Vertragsbeziehungen Anforderungen im Hinblick auf deren Bonität. Marktentwicklungen und Verschlechterungen der Bonität unterliegen einer kontinuierlichen Beobachtung im Rahmen des Limitsystems. Die Forderungen gegenüber Rückversicherern, Vermittlern und Kunden unterliegen, wie die Kapitalanlagen, grundsätzlich auch einem Ausfallrisiko. Zur Risikovorsorge hat die RheinLand Versicherungs AG bei Bedarf Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand vorgenommen. Ausstehende Forderungen mit mehr als 90 Tagen zurückliegendem Fälligkeitszeitpunkt bestanden am Bilanzstichtag i. H. v. 1.388,7 T€. Die Ausfallrate (bezogen auf die gebuchten Beiträge) beläuft sich auf 0,54 ‰. Liquiditätsrisiko Die Bedeutung des Liquiditätsrisikos ergibt sich aus § 7 Nr. 19 VAG, wonach ein Versicherungsunternehmen jederzeit in der Lage sein muss, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können. Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Kapitalanlagen und sonstigen Vermögensgegenstände nicht veräußerbar sind, um die finanziellen Verpflichtungen abzudecken. Insbesondere fällt hierunter das Risiko, dass eine Veräußerung der Höhe nach, jedoch nicht in einem adäquaten Zeitrahmen möglich ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wies die Gesellschaft Bankguthaben i. H. v. 6.178,4 T€ aus. Zur Sicherstellung einer jederzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden monatliche Liquiditätspläne erstellt. Im Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Anhaltspunkte für eine künftige Gefährdung der Liquidität sind aufgrund der Liquiditätszuflüsse aus Beitragseinnahmen und Kapitalanlagen nicht erkennbar. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen sowie aus externen Ereignissen ergeben. Es umfasst auch Rechtsrisiken, die sich einerseits durch eine unzureichende Umsetzung von Gesetzen und Rechtsnormen und andererseits durch sich verändernde Rechtsprechung und damit Auslegung bestehender Gesetze ergeben. Die Steuerung und Überwachung der operationellen Risiken erfolgen durch die verantwortlichen Bereiche. Für operationelle Risiken werden einmal jährlich Szenarioanalysen durchgeführt und die Risikoindikatoren zur unterjährigen Überwachung überprüft. Notfallpläne, Versicherungen, Zugangskontrollen sowie Vollmachten- und Berechtigungsregelungen führen zu geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten bzw. Schadenpotenzialen. Insbesondere den sich zwischenzeitlich immer weiter ausbreitenden Cyber-Risiken wird mit umfangreichen Datensicherungskonzepten, Schutzprogrammen und extern durchgeführten, professionellen E-Mail-Überprüfungen und Tests begegnet. Für den Schadenfall wurde eine Cyber-Versicherung abgeschlossen. Um den Ernstfall eines Cyber-Angriffs zu proben haben wir im Jahr 2023 eine Krisenstabsübung absolviert. Im Rahmen der Risikosteuerung operationeller Risiken spielt darüber hinaus ein dokumentiertes IKS eine zentrale Rolle. Hierdurch werden die systematische Prävention und Früherkennung von prozessualen Risiken sichergestellt. Zur Beherrschung der wesentlichen Prozessrisiken sind Schlüsselkontrollen eingerichtet. Compliance-Risiken, die in Bezug auf die Einhaltung oder Umsetzung von Gesetzen, Rechtsvorschriften, regulatorischen Anforderungen oder ethisch-moralischen Standards sowie von internen Vorschriften und Regelungen auftreten können, sind über einen definierten Prozess gemäß der Compliance-Management-Richtlinie geregelt. Fraud- Risiken unterliegen einer besonderen Beobachtung und Berichterstattung. Zur Minimierung der Risiken in Notfallsituationen, wie sie z. B. zu Beginn der Corona-Pandemie eingetreten sind, trägt u. a. das regelmäßig zertifizierte Business Continuity Management (BCM) der RheinLand Versicherungsgruppe aktiv bei. Im Krisenfall soll das BCM die vollumfängliche, ununterbrochene Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auch bei einer temporären Schließung der Konzernverwaltung gewährleisten. Die für den Geschäftsbetrieb relevanten Bereiche sind für eine sofortige Verlagerung des Arbeitsplatzes auf mobile Arbeitsplätze vorbereitet worden. Darüber hinaus findet im Krisenfall eine tägliche Lageeinschätzung des BCM-Boards unter Beteiligung von Geschäftsleitung, Human Resources, Recht, Betrieb, IT, Betriebsrat und Kommunikation statt. Generell besteht das Risiko, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern oder die in einzelnen Fällen ergangene Rechtsprechung auch auf die operativen Gesellschaften der RheinLand-Gruppe ausstrahlt. Um diesem Risiko zu begegnen, werden die aktuellen Entwicklungen im Rechtsumfeld sowie alle anstehenden Klagefälle auf Allgemeingültigkeit hin bewertet, beobachtet und regelmäßig zwischen den Fachbereichen und der Rechtsabteilung besprochen. Je nach Einstufung des Risikos wird im Bedarfsfall eine angemessene Rückstellung gebildet oder es erfolgt eine Anpassung der Produkte im Neugeschäft. Nach eigener Risikobeurteilung sind der unberechtigte kriminelle Zugriff auf Datenbestände, das Verfehlen von Planumsätzen aufgrund von fehlender oder mangelhafter technischer Vertriebsunterstützung im Restkreditgeschäft und die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs bei Verlust des Geschäftsgebäudes die wesentlichen Risiken zum Stichtag 31. Dezember 2023. Nennenswerte Rechtsrisiken bestehen nicht. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus strategischen Geschäftsentscheidungen resultiert. Zum strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Ein strategisches Risiko ist in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Klar geregelte Entscheidungsprozesse sowie eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Entscheidungsträger sind die Grundlagen einer effizienten Steuerung strategischer Risiken. Planungs- und Controlling-Prozesse steuern und überwachen die Erreichung der strategischen Zielsetzungen. Ein strukturierter Planungsprozess unter Einbeziehung aller relevanten Geschäftsbereiche ist implementiert. Die strategischen Risiken werden jährlich im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse identifiziert und qualitativ bewertet. Die identifizierten wesentlichen Risiken sind in den vorgenannten Risikokategorien enthalten. Vorstand und Aufsichtsrat der RheinLand Versicherungs AG tauschen sich in regelmäßigen Sitzungen zur strategischen Weiterentwicklung aus. Hierbei stehen Themen wie die Digitalisierung, der weitere Ausbau der Vertriebswege, Entwicklungen am Arbeitsmarkt, in der Regulatorik, beim Klimawandel sowie Zinsentwicklung und Inflation im Fokus der Geschäftssteuerung. Das bedeutendste strategische Risiko der RheinLand Versicherungs AG liegt in der Zukunftsfähigkeit der priorisierten Geschäftsfelder "Banken- und Kooperationsvertrieb" sowie "Eigener Außendienst" unter Nutzung hochgradig digitalisierter Prozesse und unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels. Die Entwicklung der einzelnen Vertriebswege unterliegt einem monatlichen Controlling durch den Vorstand, so dass auf Fehlentwicklungen schnell reagiert werden kann. Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) darf eine Restkreditversicherung in Deutschland frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Unser Geschäft in den Niederlanden ist hiervon nicht betroffen. Selbstverständlich wird diese Gesetzesänderung Auswirkungen auf den Verkauf in Deutschland haben. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern haben wir deshalb Projekte aufgesetzt, im Rahmen derer wir die notwendigen Prozessanpassungen durchführen. Die Auswirkungen sich verändernder Produktkonzepte und Vertriebsansätze ermitteln wir in den laufenden Projektarbeiten. Ein Erliegen des Restkredit-Geschäftes befürchten wir aktuell nicht. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt. Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in der Regel ein Risiko, das häufig im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Reputationsrisiken werden laufend beobachtet und regelmäßig qualitativ bewertet. Das Konzept zur Krisenkommunikation wurde im Jahr 2023 überarbeitet und im Intranet veröffentlicht. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich für die RheinLand Versicherungs AG kein Reputationsrisiko realisiert. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im Jahr 2023 hat die RheinLand Versicherungs AG zu jeder Zeit über eine ausreichende ökonomische und aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit verfügt. Insgesamt zeichnet sich, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Unsicherheiten durch Inflation und Energieknappheit, derzeit keine Entwicklung ab, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ungeplant nachhaltig beeinträchtigen könnte. Zu der aktuellen Entwicklung verweisen wir auf unseren Ausblick. Die vorläufige, vom Abschlussprüfer nicht zu prüfende Solvenzquote nach Solvency II liegt per 31. Dezember 2023 über der aufsichtsrechtlich geforderten Bedeckung des Solvency Capital Requirement (SCR) von 100 %. Die SCR-Bedeckung wird intern regelmäßig überprüft. Weitere Details zur Solvabilität der RheinLand Versicherungs AG sind dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) mit Stand 31. Dezember 2023 zu entnehmen. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite bis zum 8. April 2024 ist aufsichtsrechtlich vorgegeben. Dieser Absatz ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Chancenbericht Erfolgreiches unternehmerisches Handeln setzt voraus, die sich bietenden Chancen zu nutzen, um profitables Wachstum zu generieren. Um unsere Chancen zu identifizieren, beobachten wir sehr genau, wohin sich Branche und Märkte entwickeln. Die Auswertung und kritische Analyse von Wettbewerbsinformationen und das Erspüren von neuen Bedürfnissen, Trends und Tendenzen versetzen uns in die Lage, Innovationen voranzutreiben, um für künftige Anforderungen gerüstet zu sein. Unser Geschäftsmodell hat sich bewährt. Mit unseren Produkten und Lösungen erreichen wir unsere Zielgruppen einerseits über unsere Ausschließlichkeitsorganisation, die mit ihren Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen deutschland-weit vertreten ist. Andererseits tätigen wir über den Banken- und Kooperationsvertrieb auch Geschäft in den Niederlanden. Unsere konsequente Serviceorientierung, unsere kurzen Entscheidungswege und schlanken Strukturen verschaffen uns viele Vorteile: Sie führen zu einer Partnerschaft im besten Sinne und eröffnen Handlungsspielräume, in denen wir flexibel auf sich verändernde Gegebenheiten reagieren. Die RheinLand Versicherungs AG ist als Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe Bestandteil eines Konzerns, dessen Geschichte bis ins Jahr 1880 zurückreicht. Die seit Generationen konstante Eigentümerstruktur sichert uns die Unabhängigkeit in einem von Konzentrationsprozessen geprägten Umfeld. Von Beginn an bestimmten die Prinzipien des Ehrbaren Kaufmanns unser Handeln. Auf diesem Wertefundament, das unvermindert aktuell ist, hat sich unser Unternehmen kontinuierlich weiterentwickelt. Die bei uns beschäftigten Menschen sind hierbei unser wichtigstes Gut: Denn sie sind es, die diesen permanenten Wandel gestalten. Das Wissen um die Tradition paart sich bei uns mit Innovationsgeist und Mut zu Neuerungen. Die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen verbinden sich mit einem Chancenreichtum, welche wir gewinnbringend nutzen wollen. Den mit der digitalen Transformation verbundenen Veränderungsprozess treiben wir engagiert voran. Dem damit einhergehenden Optimismus haben wir an unserem Unternehmensstandort architektonisch sichtbar Ausdruck verliehen. Für viele Hundert Mitarbeitende haben wir so ein mordernes, neues Arbeitsumfeld geschaffen, das um Multifunktionsbereiche wie unsere Zukunftswerkstatt, den Methodenraum und das "RheinLand-Wohnzimmer" ergänzt wird. Solche Investitionen verstehen wir als starkes Signal für unsere Zukunftsfestigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Ausblick Eigener Außendienst Im Fokus steht die Implementierung des kompetenzorientierten Unterstützungsmodells: Ein Augenmerk liegt hierbei neben dem Recruiting auf der weiteren Digitalisierung sowie auf Beratung und Verkauf. Damit verfolgen wir das Ziel, die persönliche Kundenansprache mit einem hohen Maß an technischer Unterstützung zu verbinden. Die regionale Stärke unserer Agenturen vor Ort und der von Seiten unserer Hauptverwaltung geleistete Support verschmelzen zu einem Gesamtbild. Der qualifizierte und regelmäßige Kontakt zwischen den Agenturen und der Hauptverwaltung ist für uns wichtig, um den Außendienst weiterhin am Puls der Zeit zu entwickeln und auszurichten. Die ganzheitliche Kundensicht, der Austausch im Produktentwicklungsprozess sowie die Verprobung technischer Neuerungen und Tools sind nur drei Stichpunkte unserer Philosophie, unsere Kundschaft in den Mittelpunkt zu stellen: Nah am Markt seit 1880. Um den Bestand weiterzuentwickeln, gilt es, das Potenzial bestehender und möglicher neuer Kundenbeziehungen mit neuer Brille zu betrachten: Wir möchten unsere Teams in Beratung und Verkauf dafür sensibilisieren, sich stärker zu vernetzen und diese Netzwerke zur Entwicklung des Geschäfts systematisch zu nutzen. Ziel ist es, mit gesundem Risikoappetit und im Wissen um die hohe Qualität unserer Produkte und Serviceleistungen noch mehr Selbstbewusstsein zu entwickeln, um auch dort Vertriebsaktivitäten zu entfalten, wo die Größe der angestrebten Verbindung durch eigene Manpower und Know-how vor Ort bislang nicht abzubilden war. Vertriebsimpulse wird es auch wieder produktseitig geben. Im Laufe des Jahres werden wir mit einer komplett überarbeiteten Hausratversicherung an den Start gehen; geplant sind ferner Produktoptimierungen rund um Privathaftpflicht-Nebenrisiken (Bauherren, Gewässerschaden, Haus- und Grundbesitzer). Auch im Kfz-Segment bleiben wir am Ball. Angestrebt wird, unsere Kfz-Versicherung auszudifferenzieren, um mit Blick auf Gewerbekunden einen eigenen Tarif mit entsprechenden Produktmerkmalen anbieten zu können. Interessant werden hier die Impulse aus unserer RheinLand-Agenturwelt sein, die wir in immer mehr Themenfelder aktiv und gestaltend einbinden. Banken- und Kooperationsvertrieb Im Banken- und Kooperationsvertrieb Deutschland wollen wir die im vergangenen Jahr geleistete Grundlagenarbeit zum Aufbau eines "Sales as a Service"-Angebots sowie unsere Anstrengungen im Netzwerkvertrieb dazu nutzen, um im laufenden Jahr neue Wachstumsimpulse zu setzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Umsetzung der Anforderungen aus der Gesetzgebung zum "Cooling-Off" für die Restkreditversicherung sein. Hierzu haben wir unmittelbar nach Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen ein umfangreiches Projekt aufgesetzt und stehen im engen Austausch mit unseren deutschen Kooperationspartnern. Darüber hinaus treiben wir die Diversifizierung unseres Vertriebswegs Banken und Kooperationen voran. Dank unserer Erfahrungen rund um die Absicherung von Krediten sehen wir uns beim aktuellen Trendthema "Embedded Insurance" sehr gut positioniert. Unter "Embedded Insurance" versteht man die Einbettung einer Versicherung in den Verkaufsprozess eines anderen Produkts oder einer Dienstleistung. Dieses Prinzip lässt sich nicht nur bei der Vergabe von Krediten durch Banken, sondern auch in anderen Branchen nutzen. Viele Produkte oder auch Dienstleistungen lassen sich durch bedarfsgerechte Versicherungsprodukte sinnvoll ergänzen. Diese Chance wollen wir nutzen auf der Basis unserer Kernkompetenzen. Aus dem heutigen Banken- und Kooperationsvertrieb soll ein noch breiter aufgestellter Kooperationsvertrieb werden, der sich zukünftig stärker auch auf andere Branchen konzentriert. In den Niederlanden werden wir im laufenden Geschäftsjahr unsere Serviceleistungen für unsere Vertriebspartner weiter ausbauen. Dreh- und Angelpunkt ist unsere interaktive Kommunikationsplattform, über die wir unsere Angebote zur Unterstützung bei Beratung und Verkauf platzieren und unsere Partner entlasten. Marktentwicklungen und Echtzeitdaten werden für die mit uns zusammenarbeitenden Vermittler aber auch für Endkunden leicht zugänglich sein. Wir definieren uns als "Wissenspartner" rund um die Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Unter dem Motto "Die richtigen Inhalte zur richtigen Zeit über den richtigen Kanal" werden wir unsere 2023 erfolgreich gestartete Kampagne für vordefinierte Zielgruppen weiterverfolgen. Ausblick Versicherungswirtschaft Die vorangehend skizzierte Entwicklung findet in einem von der deutschen Versicherungswirtschaft verhalten optimistisch eingeschätzten Jahr statt. Vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation rechnet der GDV mit einem Beitragswachstum von 3,8 %. Für das Jahr 2024 prognostiziert der GDV in der Schaden- und Unfallversicherung Beitragszuwächse von 7,7 %. Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung werde voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein. Auch stehe zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnet der Verband hier mit einem Beitragszuwachs von 10 % für 2024. Bestands- und Ergebnisentwicklung Für das Jahr 2024 rechnen wir für das Restkreditgeschäft, nachdem im Vorjahr durch das Inkrafttreten des Provisionsdeckels ein Beitragsrückgang verzeichnet wurde, wieder mit steigenden Beitragseinnahmen sowie der Provisionsaufwendungen. Gleichzeitig wird sich das Beitragsvolumen für das Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft unserer Ausschließlichkeitsorganisation im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhen. Ursächlich hierfür ist vor allem die Erhöhung unseres Mitversicherungsanteils in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung. Aufgrund unseres wachsenden Bestands und des gestiegenen Eigenanteils gehen wir davon aus, dass für das laufende Jahr mit einem stärkeren Anstieg der Schadenaufwendungen zu rechnen ist. Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2024 entwickelten sich unsere Kapitalanlagebestände und die hieraus erzielten Erträge unseren Erwartungen entsprechend. Aus heutiger Sicht gehen wir von einem Erreichen des geplanten Kapitalanlageergebnisses aus. Wir erwarten bedingt durch das grundsätzlich deutlich erhöhte Zinsniveau und der Neu- und Wiederanlage in zinsstarke Wertpapiere ein im Vergleich zum Vorjahr signifikant höheres Kapitalanlageergebnis. Die Beitragseinnahmen des laufenden Jahres entsprachen bislang unseren Erwartungen, die wir im Rahmen der strategischen Planung festgesetzt haben. Bislang blieben in diesem Jahr stärkere Unwetterereignisse aus. Dennoch beobachten wir die steigende Häufigkeit solcher Elementarereignisse genau und berücksichtigen deren Auswirkung im Rahmen der strategischen Planung. Insgesamt gehen wir für das Jahr 2024 von einem weiterhin positiven Ergebnis aus, welches im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig ist. Wir danken allen Mitarbeitenden des Innen- und Außendienstes sowie den haupt- und nebenberuflichen Vermittlern für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit.
Neuss, 5. März 2024 Der Vorstand Dr. Arne Barinka Lutz Bittermann Dr. Ulrich Hilp Andreas Schwarz Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter Posten B.II. bzw. B.III. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Neuss, 1. März 2024 Der Verantwortliche Aktuar Frank Esser Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 1 bis 10 Jahren bilanziert. Kapitalanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 341b Abs. 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere erfolgt für die dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1, 3 und 5 HGB zu Anschaffungskosten (gemildertes Niederstwertprinzip). Aus unterschiedlichen Anschaffungskosten gleicher Wertpapiere ist ein durchschnittlicher Anschaffungswert gebildet worden. Als Bewertungsmaßstab für den RheinLand CLO-Fonds wird der beizulegende Wert angesetzt. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt mittels des sogenannten Nominalwertverfahrens, welches auf dem Ansatz der bei Endfälligkeit der im Fonds enthaltenen Papiere zu Nominalwerten beruht, es sei denn, es sind bonitätsmäßige Anpassungen vorzunehmen. Dabei werden im Fonds enthaltene andere Vermögensgegenstände (z. B. Kassenhaltung) mit Nominalwerten berücksichtigt. Mögliche Wertminderungen werden anhand eines Ampelsystems überwacht, welches in der Bewertung berücksichtigt wird. Die Bewertung von Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erfolgt grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1, 3 und 5 HGB zu Anschaffungskosten. Gegebenenfalls vorhandene Unterschiedsbeträge zum Rückzahlungsbetrag (Agio bzw. Disagio) werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert. Aufgrund der marginalen Abweichung bei der linearen Berechnung des Agios und Disagios wird aus Vereinfachungsgründen auf die lineare Verteilung zurückgegriffen. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden gemäß § 341c HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden gemäß § 341c HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bewertet. Gegebenenfalls vorhandene Unterschiedsbeträge zum Rückzahlungsbetrag (Agio bzw. Disagio) werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert. Aufgrund der marginalen Abweichung bei der linearen Berechnung des Agios und Disagios wird aus Vereinfachungsgründen auf die lineare Verteilung zurückgegriffen. Von dem Wahlrecht gemäß § 341c Abs. 1 HGB, Namensschuldverschreibungen mit dem Nennbetrag zu bilanzieren, macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Die Einlagen bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bewertet. Die anderen Kapitalanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nominalwert angesetzt. Forderungen Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern sowie die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden bei erkennbarer Uneinbringlichkeit in ausreichender Höhe gebildet. Die Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko entspricht unseren Erfahrungssätzen. Die Bewertung der sonstigen Forderungen erfolgt zum Nominalbetrag. Zins- und Mietforderungen werden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die betriebliche Nutzungsdauer, die zwischen 1 und 15 Jahre liegt, abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000,00 € wird ein Sammelposten gebildet, der planmäßig über fünf Geschäftsjahre abgeschrieben wird. Die Vorräte sind zu Einstandspreisen einschließlich Umsatzsteuer bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der anderen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen. Die Rückdeckungsversicherungen werden mit dem Aktivwert angesetzt. Aktive latente Steuern Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen von Bilanzposten in der Handels- und Steuerbilanz. Da sich die ertragsteuerlichen Konsequenzen aufgrund abweichender handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung beim Organträger ergeben, werden die zum 31. Dezember 2023 bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bei der RheinLand Holding AG berücksichtigt. Bei der RheinLand Versicherungs AG erfolgt daher zum 31. Dezember 2023 kein Ausweis von latenten Steuern. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Zur Absicherung der Rückstellung für durch Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss finanzierte Versorgungszusagen hat die Gesellschaft für jeden einzelnen Mitarbeitenden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Diese Versicherungen sind an den jeweiligen Mitarbeitenden verpfändet und somit dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 HGB wird der beizulegende Zeitwert mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruches bestimmt, werden bilanziell wie wertpapiergebundene Zusagen behandelt. Die Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bzw. die beizulegenden Zeitwerte nach § 255 Abs. 4 HGB der verrechneten Vermögensgegenstände belaufen sich insgesamt auf 169,2 T€. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beläuft sich aufgrund der Leistungskongruenz auf den gleichen Wert. Somit ergibt sich kein Unterschiedsbetrag. Im Sinne des § 285 Nr. 25 HGB wurden Aufwendungen i. H. v. 6,2 T€ und Erträge i. H. v. 0,0 T€ verrechnet. Sonstige Bilanzpositionen Aktiva Die übrigen nicht einzeln erwähnten Aktivposten werden zu Nominalbeträgen bewertet. Passiva Versicherungstechnische Rückstellungen Die Beitragsüberträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts sind grundsätzlich nach dem 1/360- System aus den gebuchten Beiträgen ermittelt worden. Die Anteile der Rückversicherer werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Rückversicherungsvereinbarungen im Verhältnis von Rückversicherungsbeitrag zu Bruttobeitrag berechnet. Für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft werden, soweit Angaben der Vorversicherer nicht vorlagen, Pauschalsätze nach dem Durchschnitt der Aufgaben der Vorversicherer angewandt. Die Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile erfolgt aufgrund des BdF-Erlasses vom 30. April 1974. Zur Ermittlung der Beitragsüberträge für die Garantieversicherung und die Restkreditversicherung wird ein pauschaler Kostenabzug in Höhe der gesamten gezahlten Provisionen verwendet, wodurch in Orientierung an den (inzwischen nicht mehr geltenden) Ländererlass vom 30. April 1974 die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angefallenen Provisionen vollständig berücksichtigt werden. Die Deckungsrückstellungen im in Rückdeckung übernommenen Lebensgeschäft werden grundsätzlich nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert. Die Beitragsdeckungsrückstellung für Unfallversicherungen wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen geschäftsplanmäßig ermittelt. Die Ermittlung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Geschäfts erfolgt entsprechend den Einzelschaden-Rückstellungen für unerledigte Schäden zum 31. Dezember 2023. Für am Bilanzstichtag noch nicht bekannte Schäden wird eine Spätschadenrückstellung gebildet. Bei der Berechnung werden für jeden Schadenjahrgang die durchschnittlichen Schadenaufwendungen und die zu erwartende Stückzahl der nachgemeldeten Schäden aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre zugrunde gelegt. Die Renten-Deckungsrückstellung wird nach dem Geschäftsplan versicherungsmathematisch errechnet. Die Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen werden nach dem koordinierten Ländererlass vom 2. Februar 1973 gebildet. Die Anteile der Rückversicherer werden entsprechend den einzelnen Rückversicherungsverträgen berücksichtigt. Die Schadenrückstellung für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wird analog den uns vorliegenden Aufgaben der Vorversicherer eingestellt, wobei bei Nicht-Vorlage geschätzt wird. Entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen werden die Rückversicherungsanteile ermittelt. Die Berechnung der Schwankungsrückstellung erfolgt nach § 29 RechVersV und der entsprechenden Anlage. Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wird nach Einzelverträgen ermittelt. Für die Bemessung der Rückstellung für Beitragsstorno dienen die Ausfallquoten beim Mahnbestand und den Außenständen. Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen entsprechen den Aufgaben unserer Zedenten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Um Währungsrisiken möglichst gering zu halten, werden die versicherungstechnischen Verpflichtungen in den Hauptwährungen mit auf dieselbe Währung lautenden Mitteln soweit wie möglich bedeckt. Beträge auf fremde Währungen wurden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Andere Rückstellungen Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Grundlage der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Neben gegenwärtigen Entwicklungen werden auch künftige Entwicklungen sowie Trends und Fluktuation berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Es werden nachstehende versicherungsmathematische Parameter für die Ermittlung der Verpflichtungen verwendet:
Die zu berücksichtigende Fluktuation entspricht dem allgemein beobachtbaren altersabhängigen Durchschnitt der Branche und beeinflusst den Erfüllungsbetrag nur geringfügig. Der mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre (1,75 %) ermittelte Alternativbetrag beträgt 445,8 T€. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB i. H. v. 4,2 T€ ist unter Berücksichtigung von latenten Steuern ausschüttungsgesperrt. Es bestehen allerdings ausreichend hohe Gewinnrücklagen bei der Gesellschaft. Bei der Berechnung der Jubiläumsrückstellung werden neben den gegenwärtigen Entwicklungen auch künftige Entwicklungen sowie Trends und Fluktuation bei einer Gehaltsdynamik von 2,0 % p. a. berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre i. H. v.1,72 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Alle übrigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ebenfalls mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Andere Passiva Die Depot- und Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern und die anderen sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Bilanzansatz der nicht genannten passiven Bilanzposten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktiva Entwicklung der Aktivposten A. und B. im Geschäftsjahr 2023
Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht, Investmentvermögen im Buchwert von 30.199,3 T€, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Buchwert von 190.333,5 T€ sowie sonstige Ausleihungen im Buchwert von 100.500,0 T€ wie Anlagevermögen zu bewerten. Die Zeitwerte betragen 29.410,2 T€ für das Investmentvermögen, 180.074,7 T€ für die Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie 91.613,2 T€ für die sonstigen Ausleihungen. Angaben für die zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen mit stillen Lasten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen: Zum 31. Dezember 2023 liegen keine Beteiligungen mit stillen Lasten vor. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere: Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 27.171,2 T€, deren Zeitwert 26.370,1 T€. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere: Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 135.588,4 T€, deren Zeitwert 123.953,0 T€. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen: Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 4.576,7 T€, deren Zeitwert 4.563,7 T€. Sonstige Ausleihungen: Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 91.500,0 T€, deren Zeitwert 82.336,8 T€. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Zeitwerte der Aktivposten B. I. bis II. im Geschäftsjahr 2023
Angaben bezüglich der Zeitwertermittlung aller Kapitalanlagen Der Zeitwertermittlung liegen Risikoaufschläge zugrunde, die durch die derzeitige Kapitalmarktsituation geprägt sind. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen: Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt im Wesentlichen auf Basis des Ertragswert- bzw. Substanzwertverfahrens. Bei Gesellschaften, bei denen keine Planungsinformationen vorliegen, werden der Nominalwert des Kapitals bzw. die Anschaffungskosten zugrunde gelegt. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere: Die Zeitwerte werden anhand der Börsenkurswerte bzw. der Rücknahmepreise am Bilanzstichtag ermittelt. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere: Die Zeitwerte werden anhand der Börsenkurse am Bilanzstichtag ermittelt. Für nicht börsengehandelte Inhaberschuldverschreibungen und andere nicht börsengehandelte festverzinsliche Wertpapiere erfolgt die Zeitwertermittlung mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Für nicht börsengehandelte, vor Fälligkeit kündbare und rückzahlbare Inhaberschuldverschreibungen erfolgt die Zeitwertermittlung auf Basis des Hull-White-Modells und der initialen Zinsstrukturkurve. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen: Die Zeitwertermittlung erfolgt mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen: Die Zeitwertermittlung erfolgt mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Für vor Fälligkeit kündbare und rückzahlbare Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen erfolgt die Zeitwertermittlung auf Basis des Hull-White-Modells und der initialen Zinsstrukturkurve. Einlagen bei Kreditinstituten: Die Zeitwertermittlung der Einlagen bei Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage des Nominalwertes. Andere Kapitalanlagen: Die Zeitwerte werden auf Grundlage der Anschaffungskosten ermittelt. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Aufstellung des Anteilbesitzes per 31. Dezember 2023 gemäß § 285 Nr. 11 HGB:
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Angaben zu den Investmentvermögen nach § 285 Nr. 26 HGB
Anlageziel ist grundsätzlich die Generierung langfristiger stabiler Erträge. Die Rücknahme der Anteile ist jederzeit gewährleistet. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis für Rechnungen des Sondervermögens zurückzunehmen. Depotforderungen
Sonstige Forderungen
Sachanlagen und Vorräte
Passiva Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 39.304,2 T€ und ist in 767.660 auf den Namen lautende Stückaktien aufgeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt ein Anteil i. H v. 51,20 € am Grundkapital. Die RheinLand Holding AG, Neuss, ist zu 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Abrechnungsforderungen/ -verbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Laufzeiten der Depotverbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und der Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft betragen unter fünf Jahren. Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Gebuchte Bruttobeiträge
Verdiente Beiträge
Technischer Zinsertrag Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurde der technische Zinsertrag auf die Rentendeckungsrückstellung sowie die Beitrags-Deckungsrückstellung berechnet. Der Ertrag aus der Rentendeckungsrückstellung wurde mit einem Zinssatz zwischen 0,3 % und 1,6 % aus dem arithmetischen Mittel des Anfangs- und Endbestandes der Rückstellung ermittelt. Bruttoaufwendungen
Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb entfallen auf
Versicherungstechnische Ergebnisse
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Laufende Erträge aus Kapitalanlagen
Erträge aus Zuschreibungen Die Zuschreibungen entfallen in vollem Umfang auf unsere Spezialfonds. Angaben nach § 277 Abs. 5 HGB In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Jubiläumsrückstellung zum 31. Dezember 2023 i. H. v. 0,0 T€ (i. Vj. 20,7 T€) enthalten. Währungskursgewinne i. H. v. 9,3 T€ (i. Vj. 1,2 T€) wurden unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Dem gegenüber stehen Währungskursverluste unter den sonstigen Aufwendungen i. H. v. 3,8 T€ (i. Vj. 15,1 T€). Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts
Der Versicherungszweig sonstige enthält Verträge der Restschuldversicherung. Sonstige Angaben Mitarbeitende Im Laufe des Geschäftsjahres beschäftigte die RheinLand Versicherungs AG durchschnittlich 825 Personen, davon 769 Mitarbeitende im Innendienst und 56 Mitarbeitende im Außendienst. Die Anzahl der Auszubildenden betrug im Durchschnitt 32 Personen. Für die Tätigkeit bei verbundenen Unternehmen wurden keine weiteren Bezüge vergütet. An frühere Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden 440,9 T€ gezahlt. Die Vergütung für den Aufsichtsrat und Vorstand erfolgt durch die RheinLand Holding AG, die entsprechend einer zwischen den Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe bestehenden Vereinbarung verursachungsgerecht und damit anteilig auf die Gesellschaft umgelegt wird. Der auf die RheinLand Versicherungs AG entfallende Betrag der Vorstandsbezüge beläuft sich auf 851,5 T€ (i. Vj. 1.111,6 T€). Die Umlage der Aufsichtsratsvergütungen beträgt 75,5 T€ (i. Vj. 66,0 T€). Für laufende Pensionen und Anwartschaften bestehen Rückstellungen i. H. v. 4.775,9 T€, die bei der RheinLand Holding AG bilanziert sind. Angaben zu Aktionären Die Effektenverwaltung Cornel Werhahn GbR, Neuss, hat uns lediglich vorsorglich für den Fall, dass ihr Unternehmenseigenschaft i. S. d. § 20 AktG zukommen sollte, mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört. Ferner haben uns Verena Gräfin Huyn, Neuss, Dr. Ludwig Baum, München, und Heinrich Straaten, Königswinter, lediglich vorsorglich für den Fall, dass ihnen Unternehmenseigenschaft i. S. d. § 20 AktG zukommen sollte und von ihnen gehaltene Beteiligungen nach den Grundsätzen der Mehrmütterschaft als abhängige Unternehmen zu qualifizieren sein sollten, mitgeteilt, dass ihnen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der Gesellschaft gehört. Finanzielle Verpflichtungen Aufgrund der Mitgliedschaft in dem Verein Verkehrsopferhilfe e. V. sind wir verpflichtet, demselben die für die Durchführung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen und zwar entsprechend unserem Anteil an den Beitragseinnahmen, die die Mitgliedsunternehmen aus dem selbst abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgeschäft jeweils im vorletzten Kalenderjahr erzielt haben. Die jährlich aufzubringenden Mittel sind auf 0,5 % dieser Beitragseinnahmen begrenzt, was einem Betrag von 144,9 T€ entspricht. Die Pensions- und Vorruhestands-Verpflichtungen wurden 1993 und die Altersteilzeit-Verpflichtungen 1997 auf die RheinLand Holding AG übertragen. Die RheinLand Versicherungs AG haftet weiterhin im gesamtschuldnerischen Verbund mit der RheinLand Holding AG für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen. Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen i. H. v. 25.453,9 T€. Zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen wurden Investmentfonds i. H. v. 28,3 T€ an die Arbeitnehmer abgetreten. Die RheinLand Versicherungs AG hat sich als Kommanditistin an der CEE Renewable Fund 7 S.C.S., SICAV-RAIF (Teilfonds CEE RF7) beteiligt. Die zugesagte Zeichnungssumme wurde im Geschäftsjahr um 6.000,0 T€ auf insgesamt 11.000,0 T€ erhöht. Von dieser zugesagten Zeichnungssumme wurden bis zum 31. Dezember 2023 9.350,0 T€ abgerufen. Wir erwarten im Geschäftsjahr 2024 den letzten Kapitalabruf i. H. v.1.650,0 T€. Handelsregister Die RheinLand Versicherungs AG, mit Sitz in Neuss, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Neuss (HRB 1477) eingetragen. Konzernbeziehungen Die RheinLand Versicherungs AG ist in den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG, Neuss, einbezogen, welcher gleichzeitig dem kleinsten und größten Konsolidierungskreis entspricht und im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sind wir gemäß § 291 HGB befreit. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen befreiend im Konzernabschluss der RheinLand Holding AG, Neuss. Neben dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen erfolgten im Berichtsjahr Zahlungen an die PricewaterhouseCoopers GmbH für treuhänderische Leistungen, die als andere Bestätigungsleistungen zu klassifizieren sind. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
Neuss, 5. März 2024 Der Vorstand Dr. Arne Barinka Lutz Bittermann Dr. Ulrich Hilp Andreas Schwarz Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 EntgTranspG der RheinLand Versicherungs AG Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit wird entsprechend § 22 Abs. 1 EntgTranspG alle fünf Jahre erstellt. Erstmalig erfolgte eine Berichterstattung im Geschäftsbericht über das Jahr 2017 bezogen auf 2016. Der darauffolgende Bericht wurde im Geschäftsbericht 2022 für die Jahre 2017 bis 2021 veröffentlicht. Der nächste Bericht wird damit im Jahr 2027 erstellt werden und den Berichtszeitraum der Jahre 2022 bis 2026 erfassen. Weitere Angaben zum Lagebericht Verzeichnis der betriebenen Versicherungszweige und -arten Lebensversicherung * Krankenversicherung
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Kraftfahrtversicherung
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahl und Raub (ED)-Versicherung Leitungswasser (LW)-Versicherung Glasversicherung Sturmversicherung
Verbundene Hausratversicherung
Verbundene Wohngebäudeversicherung
Hagelversicherung Tierversicherung
Technische Versicherungen
Transportversicherung
Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- bzw. Feuer-Betriebsunter- brechungs-Versicherung Extended Coverage (EC)-Versicherung Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Beistandsleistungsversicherung
Luft- und Raumfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sonstige Sachversicherung Sonstige Schadenversicherung
Restkreditversicherung * nur in Rückdeckung übernommene Versicherungszweige Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RheinLand Versicherungs AG, Neuss VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RheinLand Versicherungs AG, Neuss, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RheinLand Versicherungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Bewertung der Kapitalanlagen [2] Bewertung der Schadenrückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Bewertung der Kapitalanlagen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 384 Mio (81,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzen eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Investmentvermögen, bei sonstigen strukturierten sowie illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Kapitalanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. [2] Bewertung der Schadenrückstellungen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle" versicherungstechnische Rückstellungen (sog. "Schadenrückstellungen") in Höhe von € 137 Mio (28,97 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfordert von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Dies beinhaltet auch die erwarteten Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Bildung der Schadenrückstellungen in den betroffenen Sparten. Den bei der Ermittlung der Höhe der Schadenrückstellungen angewendeten Methoden sowie Berechnungsparametern liegen Ermessensentscheidungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Schadenrückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Schadenrückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Schadenrückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von Schadenrückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Schadenrückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzungen überprüft. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die betroffenen Sparten gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Schadenrückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Schadenrückstellungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der RheinLand Versicherungs AG, Neuss, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ludger Koslowski.
Düsseldorf, den 21. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer ppa. Ansgar Zientek, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss 2023 der RheinLand Versicherungs AG wurde am 22.03.2024 festgestellt. |
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Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
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Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft
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