Morlock + Partner GmbH & Co. KGLiquidiert

55126 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRA 3142
Vorher
WID Gesellschaft für Wirtschaftsdienste Morlock & Partner GmbH & Co. KG
Eingetragen
11.10.1994

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Konzern- und Jahresabschlüsse

WID Gesellschaft für Wirtschaftsdienste Morlock & Partner GmbH & Co. KG

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 720,00 1.684,00
I. Sachanlagen 720,00 1.684,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 720,00 1.684,00
B. Umlaufvermögen 49.325,81 46.920,03
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.435,91 40.825,21
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43.435,91 40.825,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.889,90 6.094,82
C. Verlustausgleichskonto 325.960,34 325.960,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 376.006,15 374.564,37

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 264.972,49 264.173,67
I. variables Kapitalkonto (persönlich haftender Gesellschafter) 36.821,75 17.415,59
II. Kommandit-Kapital 216.642,19 248.793,37
III. Jahresüberschuss 11.508,55 -2.035,29
B. Rückstellungen 3.800,00 3.800,00
1. sonstige Rückstellungen 3.800,00 3.800,00
C. Verbindlichkeiten 107.233,66 106.590,70
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 8,23
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 75.823,52 81.510,31
3. sonstige Verbindlichkeiten 31.410,14 25.072,16
davon aus Steuern 6.013,85 6.378,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 376.006,15 374.564,37

Anhang

für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und denen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der WID Morlock + Partner GmbH + Co KG zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss-und Steuererklärungskosten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Morlock.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mainz, den 10.04.2013

gez. W. Morlock

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.4.2013.

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