Schümann GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
138.710,00 |
156.481,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
999,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
137.711,00 |
156.481,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.261,91 |
41.337,54 |
| I.
Vorräte |
2.531,00 |
13.948,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.488,30 |
26.071,69 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
2.242,61 |
1.317,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.643,48 |
5.807,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
181.615,39 |
203.626,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.793,86 |
15.431,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.229,27 |
-10.133,29 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
26.656,00 |
26.656,00 |
| C.
Rückstellungen |
2.800,00 |
3.062,64 |
| D.
Verbindlichkeiten |
120.365,53 |
158.476,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
181.615,39 |
203.626,60 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
der
Schümann GmbH
Rostock
A.
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 (Bilanz und
Anhang) wurde für Offenlegungszwecke nach §§
325, 326 HGB in verkürzter Fassung erstellt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. den
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen bei
der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen. Aus dem
gleichen Grunde wurden die Angaben zu
Haftungsverhältnissen (§ 251HGB i.V.m. § 268
Abs. 7 HGB) ebenfalls im Anhang gemacht.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstmalig
angewendet worden. Auf die Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde in Ausübung des Wahlrechts
des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet.
B.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
vermindert um die lineare Abschreibung bewertet.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Ausschließlich steuerlich zulässige
Abschreibungen, die Anlagenzugänge aus der Zeit vor
der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
betreffen, werden in Ausübung des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die eine selbstständige
Nutzungsfähigkeit besitzen, mit einem Wert von mehr
als € 150,00 und weniger als € 1.000,00 sind in
2008 im Zugangsjahr als Sammelposten aktiviert worden und
über eine pauschale Nutzungsdauer von fünf Jahren
abgeschrieben; Vermögensgegenstände mit einem
geringeren Wert sind unmittelbar als Aufwand verrechnet
worden.
Im Berichtsjahr sind geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert bis
zu € 410 im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das strenge
Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
(Anschaffungskosten) ausgewiesen.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit
anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwendungen für Folgejahre darstellen,
abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil beinhaltet
in Anspruch genommene Sonderabschreibungen nach
§ 7g Abs. 1 EStG alte Fassung. Die Bildung des
Sonderpostens erfolgte vor der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Die Auflösung
erfolgt entsprechend der Laufzeit der begünstigten
Wirtschaftsgüter.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind mit den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
I.
Posten der Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
|
|
mit einer
Restlaufzeit
|
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unter
|
|
über
|
|
|
|
einem Jahr
|
|
einem Jahr
|
|
gesamt
|
|
€
|
|
€
|
|
€
|
|
24.688,54
|
|
7.799,76
|
|
32.488,30
|
(Vorjahr)
|
( 18.271,93 )
|
|
( 7.799,76 )
|
|
( 26.071,69 )
|
2.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Der Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe
von € 26.656,00 beinhaltet in Anspruch genommene
Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG
alte Fassung. Die Bildung erfolgte vor der erstmaligen
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
3.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich
aus nachfolgendem Verbindlich-
keitenspiegel:
|
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
|
|
|
|
zwischen
|
von mehr
|
|
|
|
bis zu
|
einem und
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als fünf
|
|
|
|
einem Jahr
|
fünf Jahren
|
Jahren
|
gesamt
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
|
106.300,23
|
14.065,30
|
0,00
|
120.365,53
|
(Vorjahr)
|
|
( 130.642,60 )
|
( 27.834,06 )
|
( 0,00 )
|
( 158.476,66 )
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten
Verbindlichkeiten:
- aus Steuern: € 4.281,62
(Vorjahr: € 0,00)
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 26.760,64 (Vorjahr: €
37.470,00) enthalten.
4.
Haftungsverhältnisse
Über die in der Bilanz abgebildeten
Verbindlichkeiten hinausgehende Haftungsverhältnisse
oder Eventualverbindlichkeiten bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
D.
Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge
Als Geschäftsführerin ist bestellt:
| Edeltraud Schümann,
Ziesendorf |
Geschäftsführerin |
Angaben zu den Gesamtbezügen werden
gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht gemacht.
Rostock, 25. November 2011
Schümann GmbH
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gez. Edeltraud
Schümann
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|
|
|
-
Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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