Hitzke Tiefbau GmbHLiquidiert

17506 Gützkow, Deutschland

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 22
Eingetragen
1.6.1990
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Herstellung beziehungsweise der Bau von Trinkwasserleitungen, Gasleitungen, Regenwasserleitungen, Abwasserleitungen (Kanalnetze), Abwasseraufbereitungsanlagen, Befestigungen von Straßen, Wegen und Plätzen sowie die Herstellung tiefbautypischer Betonelemente. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zweckdienlichen Geschäfte zu tätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Weiterhin ist sie zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtigt.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Hitzke
seit 11.4.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hitzke Tiefbau GmbH

Gützkow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   0   0
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   0   0
II. Sachanlagen   0   0
III. Finanzanlagen   0   0
B. Umlaufvermögen   0   0
I. Vorräte   0   0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   0   0
III. Wertpapiere   0   0
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   0   0
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0   0
Summe Aktiva   0   0

Passiva

       
Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   0   0
I. Gezeichnetes Kapital   25000   25000
II. Kapitalrücklage   0   0
III. Gewinnrücklagen   0   0
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   0   0
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   0   0
B. Rückstellungen   0   0
C. Verbindlichkeiten   0   0
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0   0
Summe Passiva   0   0

Anhang

Mit Schreiben vom 24. 08. 1995 wurden dem Unternehmen sämtliche Kredite durch die finanzierende Bank gekündigt.

Anschließend wurde das gesamte Vermögen der Firma durch die Bank zur Verwertung eingezogen.

Gegen diese Vorgehensweise wurde seitens der Firma und der Geschäftsführung/Gesellschafter geklagt.

In einem ersten Rechtsstreit wurde durch das OLG Rostock (7 U 145/03) entschieden, daß die ausgesprochene Kündigungen "unberechtigt und damit unwirksam" waren.

Diese Entscheidung wurde durch den BGH (XI ZR 132/05) bestätigt.

Auf dieser Grundlage sind nunmehr weitere rechtliche Auseinandersetzungen anhängig.

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