UNYLON AGLiquidiert
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Unylon AktiengesellschaftHamburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz zum 31. Dezember 2009AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009A. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Nach der Umschreibung der Größenklassen gemäß § 267 Abs. 1 - 3 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. B. Erläuterungen zu den Gliederungsvorschriften sowie Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Gliederungsvorschriften sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aktiva Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Passiva Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. C. BilanzerläuterungenAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem beigefügten Anlagespiegel. Seit August 2003 ist die Gesellschaft zu 100% an der UNYLON POLYMERS GmbH beteiligt. Im April 2009 hat die UNYLON POLYMERS Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Juli 2009 vom Amtsgericht eröffnet, es wurde ein Planinsolvenzverfahren in Eigenverantwortung angeordnet. Mit Vertrag vom 18. November 2009 hat die UNYLON AG ihre Anteile an der UNYLON POLYMERS GmbH mit Wirkung im Januar 2010 vollständig zu einem bedingten Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.000 verkauft. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten eine Forderung aus rückforderbarer Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 40. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 15.750.177,00 ist in 15.750.177 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Bedingtes Kapital II In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. August 2004 wurde der Vorstand der UNYLON AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 22. August 2009 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren in Verbindung mit Optionsrechten, die ein Bezugsrecht auf Stückaktien der UNYLON AG verbriefen, und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren in Verbindung mit Wandlungsrechten, die ein Wandlungsrecht in Stückaktien der UNYLON AG verbriefen, auszugeben. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen inklusive Ausgabepreis, Wandlungspreis und Ausgabefrist festzulegen. Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen in Verbindung mit Optionsrechten werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt. Diese berechtigen den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der UNYLON AG. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit Wandlungsrechten berechtigen diese den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Wandlungsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der UNYLON AG im Wege der Wandlung der Wandelschuldverschreibung gemäß den Ausgabebedingungen. Die Laufzeit der Options- und/oder Wandlungsrechte darf 10 Jahre nicht überschreiten. Den Inhabern von Wandlungsrechten oder Optionsrechten können Wandlungs- bzw. Bezugsrechte (Optionsrechte) auf bis zu kumulativ maximal 3.700.000 Stückaktien (bedingtes Kapital II) der UNYLON AG nach näherer Maßgabe der Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen eingeräumt werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu einem Wandlungs- bzw. Bezugspreis (Basispreis) von mindestens EUR 1,00. Den Inhabern von Schuldverschreibungen mit Optionsrechten und/oder Wandelschuldverschreibungen wird ein Verwässerungsschutz eingeräumt. Die vorgenannten Emissionen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 1.570.148 Optionsrechte und im Jahr 2006 wurden insgesamt 954.823 Optionsrechte ausgeübt. Zum 31. Dezember 2009 betrug das Grundkapital der UNYLON AG EUR 15.750.177,00 und es standen noch 1.175.029 Optionsrechte aus. Den Inhabern der Optionsscheine werden Optionsrechte auf Aktien der UNYLON AG bis zu EUR 1.175.029,-- eingeräumt. Jedes Optionsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der UNYLON AG zum Bezugskurs von EUR 1,10 je Aktie. Auf der Hauptversammlung am 27. August 2008 wurden die Optionsrechte bis 30.06.2012 verlängert. Bedingtes Kapital III In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2005 wurde der Vorstand der UNYLON AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Dezember 2010 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren in Verbindung mit Optionsrechten, die ein Bezugsrecht auf Stückaktien der UNYLON AG verbriefen, und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren in Verbindung mit Wandlungsrechten, die ein Wandlungsrecht in Stückaktien der UNYLON AG verbriefen, auszugeben. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen inklusive Ausgabepreis, Wandlungspreis und Ausgabefrist festzulegen. Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen in Verbindung mit Optionsrechten werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt. Diese berechtigen den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der UNYLON AG. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit Wandlungsrechten berechtigen diese den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Wandlungsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der UNYLON AG im Wege der Wandlung der Wandelschuldverschreibung gemäß den Ausgabebedingungen. Die Laufzeit der Options- und/oder Wandlungsrechte darf 10 Jahre nicht überschreiten. Den Inhabern von Wandlungsrechten oder Optionsrechten können Wandlungs- bzw. Bezugsrechte (Optionsrechte) auf bis zu kumulativ maximal 4.275.000 Stückaktien (bedingtes Kapital III) der UNYLON AG nach näherer Maßgabe der Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen eingeräumt werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu einem Wandlungs- bzw. Bezugspreis (Basispreis) von mindestens EUR 1,10. Den Inhabern von Schuldverschreibungen mit Optionsrechten und/oder Wandelschuldverschreibungen wird ein Verwässerungsschutz eingeräumt. Die vorgenannten Emissionen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis dieser Ermächtigung mit Beschluss vom 02. November 2007 eine Optionsschuldverschreibung in Höhe von EUR 10,0 Mio., eingeteilt in 100.000 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 100,00 begeben. Jede Teilschuldverschreibung beinhaltete beim Bezug 42 Optionsscheine, die zum Bezug einer Aktie der UNYLON AG zum Bezugskurs von EUR 1,10 berechtigen. Die Optionsschuldverschreibung wurde den Aktionären in der Zeit vom 21. Januar bis 01. Februar 2008 zum Bezug angeboten. Nach Durchführung des Bezugsverfahrens wurden die Teilschuldverschreibungen in den Eigenbestand überführt und werden nun im Rahmen einer Zweitplatzierung entweder als Anleihe mit Optionsschein (Anleihe cum) oder nach Abtrennung der Optionsscheine als Anleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex) interessierten Investoren zum Bezug angeboten. Gleiches gilt für die abgetrennten Optionsscheine. Nach Scheitern der Platzierung bei einem institutionellen Investor ist der Hauptanteil der Anleihen eingezogen worden. Es sind zurzeit noch EUR 448.500,00 nominal der genannten Anleihe im Umlauf. Die 4.200.000 Stück Optionsscheine haben eine Laufzeit bis zum 04. Februar 2013. Genehmigtes Kapital I In der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2004 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. August 2009 durch Ausgabe von bis zu 4.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlose Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 4.200.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
Die Gesellschaft hat sich im Rahmen eines Vergleichs mit Aktionären der Gesellschaft verpflichtet, auf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2004 den Aktionären vorzuschlagen, das genehmigte Kapital um einen Passus zu ergänzen, wonach die Ausübung des genehmigten Kapitals unter der Bedingung steht, dass der Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft 3 Wochen vor Ausübung der Legitimation oder Teilen davon an keinem Börsentag EUR 1,00 unterschritten hat. Für die Dauer der Legitimation wird die Gesellschaft ferner im Falle einer Ausübung des genehmigten Kapitals durch Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre einen Bericht zur durchgeführten Kapitalmaßnahme veröffentlichen. Im Dezember 2005 wurden von dem genehmigten Kapital I EUR 3.000.000,00 ausgeübt. Das genehmigte Kapital I ist am 22. August 2009 ausgelaufen. Genehmigtes Kapital II In der ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. August 2011 durch Ausgabe von bis zu 6.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlose Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 6.500.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Maßgabe, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital neu anzupassen. Im Jahr 2007 wurden von dem genehmigten Kapital II EUR 200.000,00 ausgeübt. Das Grundkapital der UNYLON AG erhöhte sich auf EUR 15.750.000,00. Das genehmigte Kapital II beträgt damit noch EUR 6.300.000,00. Eigene Aktien Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. August 2008 wurde der Vorstand gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Februar 2010, außer zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu erwerben. Von der Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammen-hang mit den Verbindlichkeiten im nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammern)
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen betreffen zum einen die Ausgabe von EUR 5.000.000,00 Optionsschuldverschreibungen, eingeteilt in bis zu Stück 50.000 auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100,00. Jeder Optionsschuldverschreibung sind 74 Optionsscheine beigefügt, die zum Bezug von Aktien der UNYLON AG berechtigen. Der Bezugskurs beträgt EUR 1,10 je Aktie. Die Aktionäre der Gesellschaft erhielten ein Bezugsrecht. Das Bezugsverhältnis betrug 171:1, d.h. für je 171 Aktien im Bestand erhält der Aktionär ein Bezugsrecht auf 1 Optionsschuldverschreibung im Nominalwert von jeweils EUR 100,00. Die Optionsschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2009. Die Optionsrechte haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2009. Die Verzinsung der Optionsschuldverschreibung beträgt 6 % p.a. (Festzins). Die Optionsschuldverschreibung mit angehängtem Optionsschein (cum) wurde in den Freiverkehr eingeführt (WKN: A0EZCG). Nach der Emission wurden die Optionsscheine von der Optionsschuldverschreibung getrennt. Die Optionsschuldverschreibungen (ex) werden seit dem unter der WKN: AOEZCH und die Optionsscheine unter der WKN: A0EZCJ im Freiverkehr geführt. Zur Verbesserung der Finanzlage der Gesellschaft wurde in einer Gläubigerversammlung am 14. Juli 2009 beschlossen, die Endfälligkeit der Optionsanleihe 2005/2009 zum 31. Juli 2009 um 18 Monate zum 31. Januar 2011 zu verlängern. Die UNYLON AG hat insgesamt 9.960 Optionsschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100,-- EUR erworben und entwertet (Revalutierung). Die Verbindlichkeiten aus Anleihen betreffen weiter die Ausgabe von EUR 10.000.000,00 Optionsschuldverschreibungen, eingeteilt in bis zu Stück 100.000 auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100,00. Jeder Optionsschuldverschreibung sind 42 Optionsscheine beigefügt, die zum Bezug von Aktien der UNYLON AG berechtigen. Der Bezugskurs beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Aktionäre der Gesellschaft erhielten ein Bezugsrecht, welches jedoch von keinem Aktionär ausgeübt wurde. Die Optionsschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis zum 04. Februar 2016. Die Optionsrechte haben eine Laufzeit bis zum 04. Februar 2013. Die Verzinsung der Optionsschuldverschreibung beträgt 7 % p.a. (Festzins). Die Optionsschuldverschreibung mit angehängtem Optionsschein (cum) wurde in den Freiverkehr eingeführt (WKN: A0SS376). Nach der Emission wurden die Optionsscheine von der Optionsschuldverschreibung getrennt. Die Optionsschuldverschreibungen (ex) werden seit dem unter der WKN: A0SS384 und die Optionsscheine unter der WKN: A0SS39 im Freiverkehr geführt. Die Optionsschuldverschreibung wurde den Aktionären in der Zeit vom 21. Januar bis 01. Februar 2008 zum Bezug angeboten. Nach Durchführung des Bezugsverfahrens wurden die Teilschuldverschreibungen in den Eigenbestand überführt und werden nun im Rahmen einer Zweitplatzierung entweder als Anleihe mit Optionsschein (Anleihe cum) oder nach Abtrennung der Optionsscheine als Anleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex) interessierten Investoren zum Bezug angeboten. Gleiches gilt für die abgetrennten Optionsscheine. Nach Scheitern der Platzierung bei einem institutionellen Investor ist der Hauptanteil der Anleihen eingezogen und revalutiert worden (95.515 Stück). Die 4.200.000 Stück Optionsscheine haben eine Laufzeit bis zum 04. Februar 2013. Haftung Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB aus Bürgschaften und Schuldmitübernahmen zugunsten der UNYLON POLYMERS GmbH bestehen zum 31. Dezember 2009 in Höhe von 24,2 Mio. EUR. Im Zuge der Veräußerung der Anteile an der UNYLON POLYMERS GmbH im Januar 2010 haben die involvierten Banken die UNYLON AG in Höhe von 17,4 EUR Mio. enthaftet. D. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge Die von der UNYLON AG erzielten sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 281 (Vorjahr: TEUR 336) betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Übernahme von Verwaltungs- und Managementaufgaben der UNYLON POLYMERS GmbH (TEUR 147; Vorjahr TEUR 180) und aus der Erbringung von Dienstleistungen für sonstige Unternehmen (TEUR 80; Vorjahr TEUR 0). Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Abschreibungen betreffen im Berichtsjahr ausschließlich Wertpapiere des Umlaufvermögens. Aufwendungen aus Verlustübernahme Der im Vorjahr ausgewiesene Betrag betraf die UNYLON POLYMERS GmbH. Der mit dieser Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag endete mit Wirkung zum 31. Dezember 2008. E. Sonstige PflichtangabenSonstige finanzielle Verpflichtungen für das Jahr 2010 werden aufgrund unwesentlicher Bedeutung für die Finanzlage nicht angegeben. Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr für die AG TEUR 11 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Bezüge des Vorstandes der UNYLON AG kann der Gewinn- und Verlustrechnung (Personalkosten) entnommen werden. Im Berichtszeitraum und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2009 hat die PONGS & ZAHN AG, Berlin, der UNYLON AG mitgeteilt, dass sie mit weniger als 50% am Grundkapital der UNYLON AG beteiligt ist. Mit Schreiben vom 11. März 2010 hat die PONGS & ZAHN AG, Berlin, der UNYLON AG mitgeteilt, dass sie mit weniger als 25% am Grundkapital der UNYLON AG beteiligt ist. Beteiligungen Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft Anteile hält:
Für die UNYLON POLYMERS GmbH lag uns ein Jahresabschluss für 2009 noch nicht vor. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Es bestanden Geschäftsbeziehungen zur UNYLON POLYMERS GmbH, Guben, und zur PONGS & ZAHN AG, Berlin, die allesamt im Vergleich wie mit einem fremden Dritten abgerechnet wurden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.291 bestehen gegenüber der UNYLON POLYMERS GmbH. Verbindlichkeiten gegenüber der PONGS & ZAHN AG, Berlin (TEUR 146) werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da die PONGS & ZAHN AG zum Bilanzstichtag kein verbundenes Unternehmen mehr ist. Mitglieder der Organe der AG Mitglieder des Vorstands sind
Mitglieder des Aufsichtsrates sind
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des Vorstands sind in folgenden weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien tätig: Herr Dr. Wolfgang Fuss:
Herr Hermann Hönig:
Herr Joachim Schlennstedt:
Herr Eberhard Raue übt keine sonstigen Mandate aus. ErgebnisverwendungDer Bilanzverlust in Höhe von EUR 23.319.140,44 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Konzernabschluss Der Jahresabschluss der UNYLON AG, Hamburg, wurde in 2008 in den Konzernabschluss der PONGS & ZAHN AG, Berlin, einbezogen. Im Berichtsjahr ist die Gesellschaft keine Tochtergesellschaft der PONGS & ZAHN AG, Berlin, mehr.
Hamburg, den 03. September 2010 Vorstand Marcus Ernst Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2009
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009der UNYLON AGDer Aufsichtsrat hat sich fortlaufend anhand der ihm während des Geschäftsjahres erstatteten Berichte des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und Entwicklungen in der Gesellschaft informiert. Durch Überprüfung und Beratung hat er sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat hat grundsätzlich von der Möglichkeit des §110 AktG Gebrauch gemacht, die Zahl der Sitzungen auf zwei pro Jahr zu reduzieren. Im Jahr 2009 wurden drei Präsenzsitzungen und eine telefonische Sitzung abgehalten sowie mehrere Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden im Jahr 2009 nicht gebildet. Im Zentrum der Erörterungen stand die schwieriger werdende Marktsituation der Tochtergesellschaft UNYLON Polymers GmbH. Gemeinsam mit dem Vorstand wurden Handlungsoptionen geprüft und Reaktionen festgelegt. Jahresabschluss Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2009 in seiner heutigen Sitzung erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfungen des Jahresabschlusses sind keine weiteren Einwendungen des Aufsichtsrats zu erheben. Die Gesellschaft hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Gegen die Erklärung des Vorstands zum Bericht gem. §312 Abs. 3 AktG sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt daher einstimmig den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Ergebnisverwendung an.
06. September 2010 Dr. Wolfgang Fuss, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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