ANMASI
GmbH
Sprockhövel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.358,00 |
10.813,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
76,00 |
189,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.282,00 |
10.624,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
607.362,82 |
155.694,90 |
| I.
Vorräte |
66.624,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
479.958,33 |
110.279,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.780,49 |
45.415,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
246,83 |
14.526,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
614.967,65 |
181.034,39 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.497,84 |
92.574,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
11.502,16 |
7.425,86 |
| davon
Verlustvortrag |
7.425,86 |
47.620,07 |
| B.
Rückstellungen |
5.190,00 |
2.830,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
521.279,81 |
85.630,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
521.279,81 |
85.630,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
614.967,65 |
181.034,39 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Anmasi GmbH wurde unter
Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die
Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für
mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagespiegel.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
ermittelt. In Einzelfällen wurde ein Festwert
eingeführt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
3.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In
die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
4. Die
Forderungen, Wertpapiere und
sonstigen Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
5. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
7.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst § 253 Abs. 2 HGB).
8. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer als 5 Jahre sind in Höhe von €
0,00 enthalten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung,
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
3. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
4. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer:
Jan Hedeby Sørensen
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
der Anmasi GmbH
Sprockhövel, den 17. April 2019
Anmasi GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer
Jan Hedeby Sørensen
gez. Jan Hedeby Sørensen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2019 festgestellt.
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