Philipp Weiser Ventures GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Fischbach seit 27.5.2024 | Prokura |
Claudia Demmel seit 18.8.2023 | Prokura |
Philipp Jörg Weiser seit 8.5.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.05% | |
| 13.44% | |
| 6.48% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AnyDesk Software GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023 für Zwecke der OffenlegungInhaltsverzeichnis I. Grundlagen des Unternehmens II. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedinungen III. Entwicklung der Branche IV. Analyse des Geschäftsverlaufs V. Investitionen VI. Forschung und Entwicklung VII. Personal VIII. Wesentliche Chancen und Risiken IX. Prognosebericht I. Grundlagen des Unternehmens Generell und Lizenzmodell 2023 Die AnyDesk Software GmbH ist ein im Jahr 2014 gegründetes Technologieunternehmen, das benutzerfreundliche, plattformübergreifende und leistungsstarke Software für den Bereich Fernwartung anbietet. AnyDesk wurde von Grund auf so konzipiert, dass es bedeutende Vorteile bietet, insbesondere hinsichtlich Schnelligkeit und Leistung. Neben einer bedeutenden Anzahl von Privatnutzern, die Teile des Produktportfolios auf Grundlage des Freemium-Modells kostenlos nutzen können, setzt sich der vielfältige Kundenstamm von AnyDesk aus Unternehmen jeglicher Größe und aus unterschiedlichen Branchen zusammen. Mit über 700 Millionen Downloads und mehr als 900 Millionen monatlichen Sessions zählt AnyDesk zu den am Markt etablierten Anbietern im Segment der Remote-Desktop-Software. AnyDesk bietet vier verschiedene Lizenztypen als Abomodell an, um die kundenspezifischen Anforderungen marktgerecht abzudecken. Das Zielsegment dieser Lizenzierung ist die „Free-User-Adoption“ voranzutreiben und passende Lizenzen für kleine und mittelständische Unternehmen („Small and Medium-Sized Business” - SMB) anzubieten. • Solo - Ideal für Einzelanwender, die eine zuverlässige Fernzugriffslösung benötigen. • Standard - Geeignet für kleine Teams, mit erweiterten Funktionen für die Zusammenarbeit. • Advanced - Für Unternehmen mit höheren Anforderungen, inklusive erweiterten Sicherheits- und Verwaltungsfunktionen. • Ultimate - Eine maßgeschneiderte Lösung für Großunternehmen mit individuellen Anforderungen und dediziertem Support. Rechtliche Verhältnisse AnyDesk ist eine am 2. Mai 2014 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Hauptsitz in Stuttgart. Die Firma ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 748838. Das Stammkapital der AnyDesk beträgt 25.000,00 Euro. Gegenstand der AnyDesk ist die Beratung, die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software. Geschäftsführer ist Herr Philipp Weiser. Alleinige Gesellschafterin der AnyDesk ist die Philandro Holding GmbH, welche unter der Nummer HRB 763695 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen ist. AnyDesk ist heute Alleingesellschafterin der Tochterunternehmen: - AnyDesk Software Georgia LLC (Georgien, Gründung 03.06.2022) - AnyDesk Americas, Inc. (USA, Gründung 15.06.2020) - AnyDesk Software (Hong Kong) Limited (Hong Kong, Gründung 18.05.2021) - AnyDesk Software Middle East L.L.C. (UAE, Gründung 01.12.2023) - AnyDesk Software Portugal, Unipessoal LDA (Portugal, Gründung 30.01.2024) - AnyDesk Software India Private Limited (Indien, Gründung 24.05.2025) Zudem besteht ein Schwesterunternehmen in Shanghai (Xinglian Information Technology (Shanghai) Co. Ltd., Gründung 20.11.2019). II. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war weiterhin von den Folgen des Ukraine-Kriegs sowie - wenn auch im geringeren Maße - den Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Für 2023 wurde ein globales Wirtschaftswachstum von etwa 3,2 % verzeichnet, während in einigen Regionen Rezessionserwartungen zunahmen. Die Inflationsraten gingen im Vergleich zum Vorjahr zurück. In den USA lag die durchschnittliche Inflationsrate 2023 bei etwa 4,1 %, während diese in der Eurozone bei etwa 6,3 % lag. Der Arbeitsmarkt zeigte sich robust. In den USA blieb die Arbeitslosenquote niedrig, was auf eine anhaltend starke Nachfrage nach Arbeitskräften hindeutet. Die Quote lag wie auch im Vorjahr bei 3,6 % in 2023. Allerdings bestehen weiterhin Herausforderungen in den globalen Lieferketten, insbesondere im Bereich der kritischen Mineralien, die für die Energiewende und digitale Technologien essenziell sind. III. Entwicklung der Branche Im Jahr 2023 setzte sich die digitale Transformation in Unternehmen fort, wobei hybride Arbeitsmodelle weiter an Bedeutung gewannen. Die Remote-Desktop-Branche profitierte von dieser Entwicklung, da Unternehmen verstärkt in sichere und effiziente Fernzugriffslösungen investierten. Die Nachfrage nach hybriden Arbeitsmodellen führte zu einem anhaltenden Bedarf an zuverlässigen Remote-Desktop-Lösungen. Dabei standen Aspekte wie IT-Sicherheit, Skalierbarkeit und Benutzerfreundlichkeit im Fokus, um den langfristigen Einsatz von Remote-Arbeit zu gewährleisten. Im Marktumfeld der AnyDesk Software GmbH spiegelte sich diese Entwicklung wider. Unternehmen konsolidierten ihre digitalen Infrastrukturen und investierten weiterhin in zuverlässige Remote-Desktop-Lösungen, um flexible Arbeitsmodelle nachhaltig zu unterstützen. Innovationen in Bereichen wie Datensicherheit, Geschwindigkeit und plattformübergreifende Integration spielten dabei eine entscheidende Rolle, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. IV. Analyse des Geschäftsverlaufs Umsatzerlöse und Ertragslage Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum 2023 im Vergleich zu 2022 entsprechend der Prognose um 20.160 TEUR gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 68,3 %. Der Materialaufwand ist von 5.673 TEUR in 2022 auf 3.613 TEUR in 2023 um 36,3 % gesunken. Die Materialkostenquote beträgt 7,3 % (Vj. 19,3 %). Der Personalaufwand ist von 15.585 TEUR in 2022 auf 19.666 TEUR in 2023 um 26,2 % gestiegen. Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr mit 561TEUR um 84,5 % gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 16.038 TEUR in 2022 auf 21.999 TEUR in 2023 angestiegen. Sie bestehen hauptsächlich aus den Positionen Raumkosten, Werbe- und Reisekosten sowie Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen. Der Jahresüberschuss beträgt 4.200 TEUR (Vj. -5.446 TEUR). Vermögens und Finanzlage Wie im Anhang dargestellt, wurde bei der Bewertung aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern Prinzip) ausgegangen. Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich von 32 TEUR auf 358 TEUR erhöht, das Sachanlagevermögen hat sich von 2022 auf 2023 von 566 TEUR auf 799 TEUR erhöht. Die Finanzanlagen haben sich von 134 TEUR im Vorjahr auf 136 TEUR im Geschäftsjahr unwesentlich verändert. Das Umlaufvermögen in 2023 beträgt 31.203 TEUR und besteht im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.263 TEUR, Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.373 TEUR und liquiden Mitteln in Höhe von 25.179 TEUR. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 31.498 TEUR auf 43.508 TEUR um 38,1 % erhöht. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 10.343 TEUR nach 14.543 TEUR im Vorjahr. Die Rückstellungen haben sich von 1.950 TEUR im Vorjahr auf 5.084 TEUR im Berichtsjahr erhöht. Die Verbindlichkeiten sind von 4.492 TEUR in 2022 auf 5.838 TEUR in 2023 gestiegen. Diese bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.398 TEUR (Vj. 3.364 TEUR). Liquidität Der operative Cash-Flow für das Jahr 2023 beträgt 14.849 TEUR. Die Liquidität war das gesamte Jahr über gesichert. V. Investitionen In 2023 waren Zugänge zum Anlagevermögen in Höhe von 1.124 TEUR zu verzeichnen. In den Folgejahren ist aufgrund des geplanten Personalanstiegs mit deutlichen Zugängen im Anlagevermögen zu rechnen. Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen im Bereich Hard- und Software, die laufend auf den aktuellen Stand gebracht werden. Es sind keine aktivierten Eigenleistungen im Anlagevermögen enthalten. VI. Forschung und Entwicklung Seit ihrer Gründung fokussiert sich AnyDesk auf folgende drei Themen: Den Benutzer, Innovationen, und den unbedingten Willen, besser zu sein als die Konkurrenz. Die schnelle Entwicklung von Lösungen für real existierende Probleme ist deshalb von Anfang an von zentraler Bedeutung für das Unternehmen, weshalb der Forschung und Entwicklung eine besonders wichtige Rolle innerhalb des Unternehmens zuteil wird. Von allen Aspekten der Software wurden im Geschäftsjahr 2023 insbesondere Sicherheit und Nutzererlebnis verbessert. Sicherheit Beim Einsatz von Software für den Fernzugriff ist die Kontrolle darüber, wer mit welchen Berechtigungen auf das Zielgerät zugreift, von größter Wichtigkeit für den Besitzer des Geräts. Leider wird Fernzugriffs-Software auch immer wieder missbräuchlich verwendet. Aus diesem Grund arbeitet AnyDesk kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Verbesserung von Scam-Erkennung und -Vermeidung. Auch in 2023 lag der Fokus hierbei besonders auf den mobilen Plattformen. Zu nennen sind insbesondere die Weiterentwicklung der Sicherheitswarnung im Rahmen eingehender Verbindungsanfragen, sowie die Möglichkeit verdächtige Anfragen zu melden. Nutzererlebnis Neben der Sicherheit einer Software ist auch ihre Benutzbarkeit von erheblicher Bedeutung. Aus diesem Grund hat AnyDesk 2023 wiederholt eine Reihe von das Nutzererlebnis verbessernden Funktionen eingeführt. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung weiterer Sprachen, die Einführung von Drag and Drop in Dateitransfersitzungen und der Nachtmodus für die Bildübertragung während einer Sitzung. VII. Personal Zum Ende des Berichtsjahres 2023 beschäftigt die Gesellschaft 209 Mitarbeiter und ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,46 % (3 Mitarbeiter) gewachsen. Die Fluktuationsrate ist im Vergleich zum Vorjahr mit 1,1 % aufgrund der Nachlaufeffekte der Ende 2022 begonnenen Maßnahmen auf 28,5 % gestiegen. Im Jahr 2023 betrug der Personalkostenaufwand 19.666 TEUR. Die Personalkostenquote betrug 39,6 % (Vorjahr 52,8%). Im betrachteten Jahr wurden Personalmaßnahmen erarbeitet, um die Themenbereiche Prozesse/Effizienz in der Abteilung, Talent Management sowie Compensation & Benefits näher zu beleuchten und neue Ansätze in die Organisation einzubringen. Ziel war es, diese Felder weiterzuentwickeln und die Organisation in ihrer Entwicklung zu unterstützen. VII. Wesentliche Chancen und Risiken Chancen Digitalisierung Digitalisierungsinvestitionen in Unternehmen ab zehn Mitarbeitern bieten eine Chance für AnyDesk, das eigene Angebot im Bereich Fernzugriff als Teil der IT-Landschaft in Unternehmen zu positionieren. Mit der in 2023 erfolgten Portfolioerweiterung, beispielsweise mit branchenübergreifenden Integrationen, hilft AnyDesk Kunden dabei, Effizienzen im IT-Bereich zu realisieren. Automatisierung, Industrie 4.0 und IoT Automatisierung nimmt einen immer prominenteren Teil bei der Betrachtung von IT-Infrastrukturen und -Prozessen ein. Die AnyDesk Integrationen, insbesondere mit Drittanbieter-Schnittstellen, unterstützen Supportmitarbeitende dabei, ihre Geschäftsabläufe zu automatisieren und zu optimieren. CO2 -Fußabdruck und Breitbandmangel Effiziente Protokolle in der AnyDesk Software erlauben den Fernzugriff auch in Regionen mit niedriger Bandbreite. Dadurch unterstützt AnyDesk die weltweite Reduktion der CO2 Emissionen, beispielsweise durch verringerte Reisetätigkeit. Mobilgeräte und Plattformunabhängigkeit Die Anzahl mobiler Geräte wächst weltweit stetig. Die nahtlose, plattformübergreifende Integration mobiler Geräte ist ein zentraler Bestandteil des AnyDesk Angebots, was durch Cross-Selling mit neuen Produkten ergänzt wird. Flexibles Arbeiten Neue Arbeitsmodelle mit geographisch verteilter Belegschaft steigert den Bedarf nach Fernzugriff. AnyDesk bietet sichere Lösungen für Kollaboration und Geräteverwaltung unabhängig von physischer Präsenz an vorab definierten Orten. Künstliche Intelligenz (KI) AnyDesk integrierte 2023 Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz in die eigene Infrastruktur, um datenbasierte Produktanpassungen und Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Risiko-Bewertungen Makroökonomische Risiken Regulatorische Änderungen Weiter steigende Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und Compliance können Anpassungen an Betriebsabläufen bedingen. Ein laufendes Monitoring sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der eigenen Produkten ermöglichen es AnyDesk, diesem Risiko Rechnung zu tragen. Währungsschwankungen und geopolitische Risiken Die globale Präsenz von AnyDesk mit internationalen Kunden und entsprechenden Transaktionswährungen birgt weiterhin Währungsrisiken, welche aktuell durch „natural Hedging“ abgedeckt sind. Geopolitische Entwicklungen werden aktiv beobachtet und interne Abläufe entsprechend angepasst. Technologischer Wandel und Konkurrenz Die Softwareindustrie ist von stetiger Weiterentwicklung und Anpassung geprägt. Die hohe Geschwindigkeit der Änderungen kann dazu führen, dass Lösungen technisch überholt oder gar obsolet werden. AnyDesk beobachtet die relevanten Märkte und Wettbewerbsprodukte intensiv und nutzt agile Methoden kombiniert mit Kundenfeedback, um Produkte schnellstmöglich an aktuelle Anforderungen anzupassen. Operative Risiken Produkt- und IT-Sicherheit Insbesondere im Bereich des Fernzugriffs spielen Produktsicherheit und IT-Sicherheit, beispielsweise aufgrund des möglichen Zugriffs auf sensible Daten oder Hackerangriffen eine wesentliche Rolle. AnyDesk setzt auf eine ganzheitliche Sicherheitsstrategie mit organisatorischen, technischen und physischen Schutzmaßnahmen. Beispiele solcher Maßnahmen sind die SOC 2 Zertifizierung (Audit abgeschlossen im Dezember 2024) und die Umsetzung von ISO 2700. Finanzielle Risiken Liquiditätsrisiko AnyDesk erwirtschaftete im Jahr 2023 einen positiven Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit, womit das Liquiditätsrisiko gesichert ist. Zusätzlich wurden im Geschäftsjahr 2024 von der Muttergesellschaft MioEUR 20 als Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt. IX. Prognosebericht Wie bereits im Vorjahr prognostiziert, hat die Gesellschaft im Jahr 2023 durch die stark steigenden Umsätze einen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die Software von AnyDesk wird kontinuierlich weiterentwickelt und auch neue Produktentwicklungen sind in Arbeit. Die Auftragseingänge steigen weiterhin stark an. Auch für das Jahr 2024 plant das Unternehmen mit einem vergleichbaren Jahresüberschuss bei einen starken Umsatzwachstum. Trotz des weiterhin bestehenden Fachkräftemangels kann mit dem verfügbaren Personal auch im Jahr 2024 eine große Bandbreite an vielfältigen Aufträgen und Kundenprojekten abgearbeitet sowie kontinuierlich in interne Prozessverbesserungen investiert werden. In Anbetracht der finanziellen Stabilität des Unternehmens sieht die AnyDesk sich für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet.
Stuttgart, 31. Juli 2025 gez. Philipp Weiser, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023 für Zwecke der Offenlegungscroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für Zwecke der Offenlegungscroll
Anhang 2023 für Zwecke der OffenlegungRegisterinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma AnyDesk Software GmbH mit Sitz in Stuttgart im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 748838 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung und einer in 2024 erfolgten Einzahlung in die Kapitalrücklage, von der Unternehmensfortführung ausgegangen (going-concern-Prinzip, § 252 Abs. 1. Nr. 2 HGB). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Software wird mit fünf Jahren unterstellt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt zwischen einem und 19 Jahren. Sämtliche Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Innerhalb der Finanzanlagen werden Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben der Kreditinstitute sind unter Beachtung des § 265 a HGB zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Angaben zum Anteilsbesitz scroll
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 474.570,12). Gegen die Gesellschafterin bestehen Forderungen in Höhe von EUR 194.553,20 (Vj. EUR 96.763,53). Eigenkapital Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Verbindlichkeiten scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen solche gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 3.397.953,10 (Vj. EUR 3.364.310,00) aus kurzfristigen Darlehen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung der Umsatzerlöse aus Verkäufen von Abonnement Lizenzen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind folgende realisierte sowie nicht realisierte Währungskursdifferenzen enthalten: scroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 1.199 Forderungsverluste enthalten. Sonstige Angaben Am 5. Mai 2020 gewährte die Commerzbank AG, Frankfurt am Main der Gesellschaft ein unbefristetes Mietaval in Höhe von EUR 158.000,00. Diese Bürgschaft wurde mit einem Festgeldkonto bei der Commerzbank gesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von jährlich TEUR 1.726 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Geschäftsführer Herr Philipp Weiser, Stuttgart Mitarbeiter Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 197 (Vj. 194) Mitarbeiter beschäftigt. Durchschnittliche Zahl beschäftigte Mitarbeiter nach Gruppen: scroll
Stuttgart, 31. Juli 2025 gez. Philipp Weiser Anlage zum Anhang: ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS ZUM 31. DEZEMBER 2023scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für Zwecke der OffenlegungIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AnyDesk Software GmbH, Stuttgart Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AnyDesk Software GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AnyDesk Software GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den in der Bilanz ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Dies deutet auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Wir verweisen auf die Angabe im Anhang, nach der, aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung und einer in 2024 erfolgten Einzahlung in die Kapitalrücklage, von der Bewertung nach Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen wurde. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 1. August 2025 STEHLE, HOLLAENDER & PARTNER MBB gez. Andreas Geiger, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 27. August 2025 festgestellt. ErgebnisverwendungsbeschlussIn der Gesellschafterversammlung am 27. August 2025 wurde folgender Ergebnisverwendungsbeschluss gefasst: Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.199.838,69 EUR wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von - 15.807.793,16 EUR verrechnet. Der verbleibende Verlustvortrag in Höhe von - 11.607.954,47 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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